Wiki · Gesundheit & Pflege

Dysplasiekommission

Eine Dysplasiekommission ist ein Gremium spezialisierter Tierärzte, das Röntgenbilder von Hunden nach festen Kriterien auf Gelenkdysplasien beurteilt und das Ergebnis als offizielles Gutachten festhält.

1 Min Lesezeit

7 QuellenStand 29. Oktober 2026Redaktionell verantwortlich: Roger KleinText:

Inhalt
  1. Was macht die Dysplasiekommission?
  2. Wie kommen die Bilder zur Kommission?
  3. Was kostet das Gutachten?
  4. Was, wenn du mit dem Befund nicht einverstanden bist?

Wer seinen Hund in der Schweiz offiziell auf Hüftdysplasie oder Ellbogendysplasie röntgen lässt, bekommt das Gutachten nicht von der eigenen Tierarztpraxis. Die Bilder gehen an eine Dysplasiekommission. Davon gibt es zwei, an den Vetsuisse-Tierspitälern in Zürich und Bern.

Was macht die Dysplasiekommission?

Die Kommission beurteilt die eingereichten Röntgenbilder nach einheitlichen Kriterien:

  • Hüfte nach der FCI-Skala A bis E (A frei, B Übergangsform, C leicht, D mittel, E schwer)
  • Ellbogen auf einer Skala von 0 bis 3
  • Lumbosakraler Übergangswirbel von Typ 0 bis 3, siehe LÜW

Bei Zuchthunden kann das Resultat auf Antrag des Rasseklubs im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) erfasst werden.

Wie kommen die Bilder zur Kommission?

Die Tierarztpraxis röntgt den Hund in Sedation oder Narkose und reicht die Aufnahmen digital als DICOM-Dateien über die Plattform PHD ein. Gegen einen Zuschlag von CHF 20 gibt es eine Expressbegutachtung innerhalb von 24 Stunden.

Was kostet das Gutachten?

Seit dem 1. Januar 2022 gelten diese Gebühren der Kommission:

  • Grundtaxe CHF 40
  • CHF 25 pro Region, also je für Hüfte und Ellbogen
  • LÜW-Beurteilung ohne Zusatzgebühr
  • Wirbelsäulenmissbildungen CHF 50
  • Zweitgutachten nach Schätzung CHF 80 bis 120, je nach Aufwand mehr, ohne Expressbegutachtung

Dazu kommen die Kosten der Tierarztpraxis für Sedation und Aufnahmen. Die variieren je nach Praxis, frag am besten vorher nach.

Was, wenn du mit dem Befund nicht einverstanden bist?

Ein Zweitgutachten erstellt jeweils die andere Kommission: Hat Zürich begutachtet, schaut Bern nochmals hin, und umgekehrt. Wie ein Rekurs gegen das Gutachten abläuft, regelt der Rasseklub (Zuchtreglement der SKG, Art. 3.2.2a). Frist und Form findest du im Reglement deines Klubs.

Den ganzen Weg vom Termin bis zum Resultat beschreibt unser Ratgeber zum HD/ED-Röntgen in der Schweiz.

Weiter im Wissen