Dogsharing
Dogsharing bedeutet, dass sich mehrere Personen die Betreuung und Verantwortung für einen Hund teilen – der Halter bleibt rechtlicher Eigentümer, ein oder mehrere Sharer übernehmen regelmäßig Gassi-Runden, Wochenenden oder längere Aufenthalte.
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Dogsharing bedeutet, dass sich mehrere Personen die Betreuung und Verantwortung für einen Hund teilen – der Halter bleibt rechtlicher Eigentümer, ein oder mehrere Sharer übernehmen regelmäßig Gassi-Runden, Wochenenden oder längere Aufenthalte.
Das Konzept entstand aus dem Bedürfnis vieler Vollzeitberufstätiger, die ihren Hund nicht acht Stunden allein lassen wollen, und dem Wunsch hundeloser Menschen nach regelmäßigem Hundekontakt ohne lebenslange Verpflichtung.
Welche Dogsharing-Modelle gibt es?
Die meisten Arrangements laufen über drei Schienen: Wochentag-Betreuung während der Arbeitszeit, Wochenend-Aufenthalte beim Sharer oder geteilte Ferienbetreuung.
Bei der Arbeitszeit-Betreuung holt der Sharer den Hund morgens ab und bringt ihn abends zurück. Manche Sharer arbeiten im Homeoffice und nehmen den Hund für 6-8 Stunden zu sich. Bei Wochenend-Teilungen verbringt der Hund etwa jeden zweiten Samstag/Sonntag beim Sharer.
Seltener, aber durchaus praktiziert: Der Hund wechselt wochenweise zwischen Halter und Sharer. Das funktioniert meist nur bei sehr entspannten Hunden und eingespielten Teams.
Wo finde ich Dogsharing-Partner?
In Deutschland dominiert die Plattform „Pawshake“ mit regionalen Suchmöglichkeiten und Bewertungssystem. „BetterPet“ und „Dog-Sharing.de“ bieten ähnliche Services, sind aber kleiner.
In Österreich und der Schweiz nutzen Hundehalter oft lokale Facebook-Gruppen oder Kleinanzeigen-Portale. Viele erfolgreiche Dogsharing-Partnerschaften entstehen auch über persönliche Empfehlungen oder beim Spaziergang im Park.
Tierheime vermitteln gelegentlich Gassi-Patenschaften, die sich zu Dogsharing-Arrangements entwickeln können – hier ist der rechtliche Rahmen meist klarer geregelt.
Was kostet Dogsharing für den Halter?
Kostenloses Dogsharing funktioniert meist nur zwischen Freunden oder wenn der Sharer langfristig selbst einen Hund möchte und das Arrangement als „Probelauf“ sieht.
Bezahlte Arrangements kosten typischerweise 10-25 Euro pro Tag, je nach Region und Betreuungsumfang. In München oder Zürich können Vollzeit-Tagesbetreuungen 30 Euro kosten, in kleineren Städten oft nur 15 Euro.
Zusätzlich trägt meist der Halter die Futterkosten und stellt Leine, Spielzeug und Medikamente. Tierarztkosten bleiben fast immer beim rechtlichen Halter – außer bei Notfällen, die durch den Sharer verursacht wurden.
Welche rechtlichen Risiken bestehen?
Der Halter bleibt in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer haftpflichtversichert für Schäden, die sein Hund verursacht – auch während der Betreuung durch Dritte.
Problematisch wird es, wenn der Sharer den Hund fahrlässig entkommen lässt oder durch unsachgemäße Behandlung verletzt. Hier kann die Hundehalterhaftpflicht des Halters den Schaden beim Sharer einklagen.
Schriftliche Vereinbarungen sollten klären: Wer zahlt bei Krankheit oder Verletzung während der Sharer-Zeit? Was passiert bei Beißvorfällen? Darf der Hund ohne Leine laufen? Sind andere Hunde erlaubt?
Ein einfacher Vertrag reicht: Betreuungszeiten, Kostenaufteilung, Notfallkontakte, Grundregeln für den Umgang mit dem Hund. Anwälte empfehlen zudem eine Klausel, dass bei groben Verstößen das Arrangement sofort beendet werden kann.
Für welche Hunde funktioniert Dogsharing nicht?
Hunde mit starker Verlustangst oder ausgeprägtem Territorialverhalten kommen mit häufigen Ortswechseln meist nicht klar. Auch sehr junge Welpen unter vier Monaten brauchen konstante Bezugspersonen für die Prägungsphase.
Aggressive oder unerzogene Hunde sind für Dogsharing ungeeignet – die Haftungsrisiken für beide Seiten werden zu groß. Kranke Hunde mit komplexen Medikamentenplänen überfordern viele Sharer.
Ältere Hunde können durchaus profitieren, wenn sie die neuen Menschen als Bereicherung erleben – aber nicht wenn sie unter Demenz leiden oder stark routine-abhängig sind.
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