Stäfa: Hundeverbot an Seeanlagen wird neu saisonal geregelt
Bild: Wikimedia Commons – Stäfa - Zürichsee - Wollerau - Feusisberg - Etztel 2010-10-21 15-03-12.JPG von Roland zh · CC BY-SA 3.0 Inhalt
Am Zürichsee sorgen neue Beschilderungen in Stäfa für Diskussionen. Noch ein Hundeverbot? Tatsächlich steckt aber eine Lockerung früher strengerer Regelungen dahinter. In den gemeindeeigenen Seeanlagen Seegärten, Villa Sunneschy, Ritterhaus sowie beim Schiffssteg in Ürikon gilt neu eine saisonale Regelung für Hunde. Während der Badesaison bleiben die Bereiche für Hunde gesperrt. Ausserhalb dieser Zeit sind sie wieder zugänglich. Die Gemeinde Stäfa reagiert damit auf eine Petition aus der Bevölkerung und passt eine bisher deutlich strengere Regel an.
Was gilt in Stäfa jetzt konkret?
Die Regelung betrifft klar definierte Seeanlagen in der Gemeinde Stäfa im Kanton Zürich: Seegärten, Villa Sunneschy, Ritterhaus/Burgstall Ürikon und Schiffssteg Ürikon. Neu gilt hier: Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September sind Hunde in diesen Anlagen nicht erlaubt. Ausserhalb dieser Zeit dürfen Hunde die Flächen wieder betreten.
Dabei handelt es sich um stark frequentierte Uferbereiche, die im Sommer als Bade- und Aufenthaltszonen genutzt werden.
Damit ersetzt die Gemeinde ein früheres ganzjähriges Verbot durch eine saisonale Lösung.
Die Regelung betrifft die öffentlichen Seeanlagen bzw. Seewiesen, nicht die Badeanstalten. Diese sind separat geregelt und bleiben auch ausserhalb der Saison hundefrei.
Quelle: Medienmitteilung der Gemeinde Stäfa
Warum gilt so oft Hundeverbot an Seeanlagen?
Hinter solchen Regelungen steckt eine Mischung aus praktischen Gründen. Seeufer gehören zu den am intensivsten genutzten öffentlichen Räumen in der Schweiz. In der Badesaison kommen viele Menschen gleichzeitig an den See. Hunde können dann zu Konflikten führen, etwa durch freies Laufen, Kot im Uferbereich oder Unsicherheiten bei Kindern und anderen Gästen.
Ausserhalb der Saison ist der Nutzungsdruck deutlich geringer, weshalb Gemeinden dann wieder mehr Spielraum zulassen.
Es geht selten nur um die Hunde. Es geht um die gleichzeitige Nutzung desselben begrenzten Raums durch sehr unterschiedliche Gruppen.
Irreführung auf Social Media: Von wegen „neues Verbot“
In den sozialen Medien wurde die neue Regelung in Stäfa an einigen Stellen stark verkürzt und völlig anders dargestellt. Da hatte es Fotos von der neuen Beschilderung ohne jeglichen Kontext. Dementsprechend entstand schnell der Eindruck, es würde sich „mal wieder“ um ein neues Hundeverbot handeln.
Sobald man sich aber mit der offiziellen Verlautbarung der Gemeinde befasst, erkennt man schnell: Es handelt sich nicht um eine Verschärfung von Regelungen, ganz im Gegenteil. Früher war es ein ganzjähriges Hundeverbot an den Seeanlagen, jetzt gilt es nur noch saisonal.
Stäfa macht es vor: Saisonale Lösung statt pauschales Verbot
Der entscheidende Punkt in Stäfa ist der Wechsel im System. Früher galt ein vollständiges Hundeverbot über das ganze Jahr. Hunde durften die betroffenen Seeanlagen generell nicht betreten.
Nach einer Petition aus der Bevölkerung wurde die Regel überprüft und angepasst. Die Gemeinde hat sich nun für eine differenziertere Lösung entschieden.
Statt eines pauschalen Verbots wird die Nutzung ab sofort zeitlich gesteuert. In der Hochsaison bleibt der Schutz der Badegäste im Vordergrund, in der übrigen Zeit wird der Zugang wieder geöffnet.
Saisonale Regelungen haben den Vorteil, dass sie die Spitzenzeiten abdecken, ohne den Rest des Jahres unnötig stark einzuschränken. Genau dieser Ansatz wird in Stäfa sichtbar.
Statt „alles erlaubt“ oder „alles verboten“ geht es zunehmend um zeitliche und räumliche Steuerung.
Hundeverbot, Leinenpflicht, Beschilderung: Die Unterschiede sind wichtig
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Hundeverbot und Leinenpflicht. Ein Verbot bedeutet: gar kein Zutritt mit Hund in diesem Bereich. Eine Leinenpflicht erlaubt den Zutritt, verlangt aber Kontrolle über den Hund.
Genau diese Abstufung wird häufig saisonal angepasst, je nach Besucheraufkommen. Solche Regeln werden in der Regel über das kommunale Polizeireglement oder über Signalisationen vor Ort umgesetzt.
Die Beschilderung ist dabei immer entscheidend, weil sie für Hundehaltende verbindlich ist, unabhängig davon, ob und wie bekannt die Regel ist.