Tierschutz

Vorstellung der “Stiftung für das Tier im Recht” (TIR)

Die TIR hilft Hundehaltern bei Welpenkauf-Betrug, Qualzucht-Meldungen und Tierarzt-Fehlern – meist kostenlos und mit hoher Erfolgsquote.

3 Min Lesezeit
Vorstellung der “Stiftung für das Tier im Recht” (TIR)
Inhalt
  1. Wann hilft die TIR Hundehaltern konkret?
  2. Wie läuft eine Beratung durch die TIR ab?
  3. Was kostet die Unterstützung durch die TIR?
  4. Welche Erfolge hat die TIR für Hundehalter erzielt?

Du hast einen kranken Welpen vom Züchter erhalten und dieser weigert sich, die Tierarztkosten zu übernehmen? Oder du beobachtest in deiner Nachbarschaft einen Hund, der offensichtlich leidet? Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist in solchen Fällen deine erste Anlaufstelle. Seit 1995 unterstützt die Schweizer Organisation Hundehalter dabei, ihre Rechte durchzusetzen und Tiere zu schützen.

Wann hilft die TIR Hundehaltern konkret?

Die TIR springt ein, wenn du als Hundehalter rechtlichen Beistand benötigst. Das passiert häufiger als du denkst: Bei Welpenkauf-Problemen wenden sich jährlich über 200 Schweizer an die Stiftung. Ein typischer Fall, du kaufst einen Welpen, der bereits nach wenigen Tagen schwer erkrankt und teure Behandlungen benötigt.

Bei Qualzucht-Verdacht ist die TIR ebenfalls deine Ansprechpartnerin. Mops-Welpen, die nicht atmen können, Chihuahuas mit offenen Fontanellen oder extrem kleine „Teacup“-Hunde, die Stiftung prüft solche Fälle und leitet wenn nötig Strafverfahren ein.

Tierarzt-Behandlungsfehler bilden einen weiteren Schwerpunkt. Wenn dein Hund nach einer Operation Komplikationen entwickelt, die auf ärztliche Fahrlässigkeit zurückgehen könnten, hilft die TIR bei der rechtlichen Bewertung.

Wie läuft eine Beratung durch die TIR ab?

Die Erstberatung ist kostenlos und läuft meist telefonisch oder per E-Mail. Du schilderst deinen Fall und erhältst binnen 48 Stunden eine erste Einschätzung. Bei komplexeren Fällen, etwa Schadenersatzforderungen über 5.000 Franken, erstellt die TIR ein ausführliches Rechtsgutachten.

Die Stiftung führt auch Musterprozesse. 2019 erstritten sie für einen Hundehalter 8.000 Franken Schadenersatz gegen einen unseriösen Züchter. Solche Urteile schaffen Präzedenzfälle, von denen künftige Hundehalter in ähnlichen Situationen profitieren.

Was kostet die Unterstützung durch die TIR?

Grundberatungen sind gratis. Für aufwändige Rechtsgutachten berechnet die TIR ihre tatsächlichen Kosten, meist zwischen 500 und 1.500 Franken. Das ist deutlich günstiger als private Anwaltskanzleien, die oft 300–400 Franken pro Stunde verlangen.

Bei Strafanzeigen wegen Tierquälerei übernimmt die Stiftung alle Kosten selbst. Gerichtsverfahren werden oft pro bono geführt, wenn sie grundsätzliche Bedeutung für den Tierschutz haben.

Welche Erfolge hat die TIR für Hundehalter erzielt?

Die Zahlen sprechen für sich: über 150 Strafverfahren wegen Hundequälerei in den letzten fünf Jahren. Davon führten 89 % zu Verurteilungen oder Strafbefehlen. Bei Welpenkauf-Streitigkeiten liegt die Erfolgsquote bei 73 %, Hundehalter erhalten also in drei von vier Fällen ihr Geld zurück oder Schadenersatz.

Wegweisend war das Urteil gegen Qualzucht im Jahr 2020: Ein Zürcher Richter verurteilte erstmals einen Mops-Züchter wegen systematischer Qualzucht zu einer Busse von 15.000 Franken. Die TIR hatte den Fall drei Jahre lang verfolgt.

Wie melde ich Tierschutzverstösse bei der TIR?

Per E-Mail an info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43. Wichtig sind Fotos, Zeugenaussagen und genaue Angaben zu Ort und Zeit. Die TIR prüft jeden Hinweis und entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

Hilft die TIR auch bei Nachbarschaftsstreit wegen Hundegebell?

Nur in Ausnahmefällen. Lärmprobleme sind meist Zivilrecht und fallen nicht in den Kernbereich der Stiftung. Anders sieht es aus, wenn ein Hund dauerhaft eingesperrt ist und deshalb bellt, dann wird es zum Tierschutzfall.

Kann die TIR bei Scheidung um das Sorgerecht für den Hund helfen?

Bedingt. Die TIR berät zur rechtlichen Stellung von Hunden bei Trennung, führt aber keine Zivilprozesse. Sie kann jedoch bei der Anwaltssuche helfen und grundsätzliche Fragen klären.

Ist die TIR nur für Schweizer Hundehalter da?

Der Schwerpunkt liegt auf der Schweiz, aber bei grenzüberschreitenden Fällen hilft die TIR auch deutschen oder österreichischen Haltern weiter. Das gilt besonders bei Welpenkäufen aus dem Ausland, die sich später als Betrug entpuppen.

Wie finanziert sich die TIR?

Durch Spenden, Legate und Mitgliedsbeiträge. Die Stiftung ist gemeinnützig und steuerbefreit. Auch kleine Beiträge helfen, schon 50 Franken finanzieren eine Grundberatung für einen Hundehalter in Not.