Unklare Gesetzeslagen über die Frage: dürfen Jäger Hunde erschiessen?
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Ein Jäger in Österreich erschoss einen Husky, der zuvor ein Schaf gerissen hatte. Der Fall führte zu Diskussionen und wirft die Frage auf: Dürfen Jäger Hunde erschiessen? Warum passiert das immer wieder? Und waren die Fälle in den Medien berechtigt?
Unterschiedliche Gesetzeslagen sorgen für Missverständnisse
Die Frage lässt sich grundsätzlich mit Ja beantworten. Allerdings gelten in Deutschland und Österreich unterschiedliche Regelungen. Zusätzlich gibt es Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern. Das erklärt, warum nach Vorfällen oft Unklarheit herrscht.
Wir betrachten die zugrundeliegenden Gesetze genauer und geben eine Zusammenfassung. Eine Gemeinsamkeit haben fast alle (Bundes)Länder: Die Entscheidung, einen Hund zu erschiessen, darf nicht ohne weiteres geschehen.
Jäger dürfen Hunde zur Gefahrenabwehr erschiessen
Dies ist eine Gemeinsamkeit zwischen Deutschland und Österreich. Jäger dürfen Hunde erschiessen, sofern sie das zum Zweck der Gefahrenabwehr tun. Diese Gefahrenabwehr unterliegt vom Jagdrevier abhängigen, individuellen Regelungen.
Gefahrenabwehr bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine konkrete Gefahr für das freilebende Wild vorliegen muss. Der freilaufende Hund stellt in diesem Sinne die Gefahr dar. Die genaue Definition, ab wann ein im Wald freilaufender Hund zur Gefahr für das Wild wird, unterscheidet sich je nach Bundesland. Mit der nachfolgenden Übersicht lassen sich Risiken deutlich reduzieren.
Entfernung zwischen Halter und Hund
In der Praxis kam es häufig zu Vorfällen, wenn der Hund sich zu weit vom Halter entfernt hatte. Während allgemeiner Brut- und Setzzeiten gelten teilweise strengere Vorschriften für den Waldspaziergang. Bewegen Hunde sich nicht an der Leine, sollte zumindest der Sichtkontakt nicht verloren gehen.
Jäger in der Prüfpflicht?
Verantwortungsvolle Jäger erschiessen selten einen Hund, solange dieser nicht bereits aktiv einem Wildtier nachjagt. Doch auch hier gibt es in einigen Bundesländern strenge Vorschriften. In Niederösterreich beispielsweise ist das herrenlose Streunen eines Hundes im Wald schon ausreichend. Auch die Leinenpflicht zu Brut- und Setzzeiten nimmt häufig Einfluss auf die im Zweifelsfall umstrittene Auslegung der Gefahrenabwehr. Der aktuelle Fall sorgte vor allem deshalb für Diskussionen, weil der Jäger den Hund angeblich für einen Wolf hielt (die wiederum unter Artenschutz stehen und daher nicht erschossen werden dürfen).
Warn- statt Blattschuss
Im Normalfall wissen Jäger, was in ihrem Revier vorgeht, und sind daher in der Lage, potenzielle Gefahren genau einzuschätzen. Dementsprechend ist eher die Praxis gängig, dass vor einem tödlichen Schuss (Blattschuss) ein Warnschuss erfolgt. Vor allem, wenn der Hund nur herumläuft (ohne Halter in Sicht), wäre jedes andere Vorgehen masslos übertrieben. Ein Warnschuss verschreckt normalerweise auch Hunde, die aktiv jagen, sodass sie ihre Hatz aufgeben. Ist das allerdings nicht der Fall, folgt unter Umständen ein tödlicher Schuss.
Wie Hundehalter das Risiko senken
Durch gegenseitiges Verständnis lassen sich Unglücksfälle weitgehend vermeiden. Schon im Vorfeld oder bei Unklarheiten über die geltenden Regelungen ist Dialog sinnvoll. Informiere dich bei der zuständigen Jagd-/Forstbehörde. Gab es in der Vergangenheit schon Vorfälle in deiner Umgebung, ist es ratsam, mit Verständnis statt Trotz zu reagieren.
- Tragt während Waldspaziergängen Kleidung, die gut sichtbar ist. Das gilt genauso für eure Hunde: Halsbänder mit Reflektoren eignen sich gut und reduzieren das Verwechslungsrisiko.
- Trainiert eure Hunde so, dass sie grundsätzlich abrufbar sind. Das kann immer nur helfen und gehört zum Mensch-Hund-Alltag.
- Bei Dunkelheit, während der Brut- und Setzzeiten oder in unbekannten Jagdrevieren (wo euch die Regelungen eventuell nicht geläufig sind), lasst euren Hund im Zweifelsfall lieber an der Leine.
- Hat einer eurer Hunde ohnehin einen ausgeprägten Jagdtrieb, ist zusätzliches Training angebracht. Ausserdem ist es in dem Fall sinnvoll, andere Routen für den täglichen Spaziergang zu wählen (nicht nur durch Wälder) und der Leine den Vorzug zu geben.