Haltung & Alltag

Tierisches Arbeitsvergnügen anlässlich des Bürohundtages

Am 24. Juni ist Bürohundtag – doch ohne Vorbereitung wird das nichts. Hier die konkrete Checkliste für Rechtslage, Versicherung und Umsetzung.

3 Min Lesezeit
Tierisches Arbeitsvergnügen anlässlich des Bürohundtages
Inhalt
  1. Was bringt der Bürohundtag konkret?
  2. Welche Voraussetzungen muss dein Hund erfüllen?
  3. Wie überzeugst du deinen Chef vom Bürohund?
  4. Was sagt das Arbeitsrecht zu Bürohunden?
  5. Welche Probleme können auftreten?

Du sitzt im Büro und denkst an deinen Hund, der zuhause wartet. Am 24. Juni kannst du das ändern – zumindest theoretisch. Der Bürohundtag gibt Arbeitnehmern seit 1999 die Gelegenheit, ihre Vierbeiner mit zur Arbeit zu bringen.

Was bringt der Bürohundtag konkret?

Seit Pet Sitters International 1999 den «Take Your Dog to Work Day» ins Leben rief, ist der Bürohund auch wissenschaftlich untersucht. Eine Studie der Virginia Commonwealth University begleitete 76 Beschäftigte eines Betriebs, in dem Hunde erlaubt sind: Wer seinen Hund dabeihatte, dessen selbst berichtetes Stressempfinden sank im Lauf des Arbeitstags, an Tagen ohne Hund stieg es dagegen an. Bei den Stresshormonen im Speichel fanden die Forschenden zwischen den Gruppen dagegen keinen belastbaren Unterschied.

In Deutschland unterstützt seit 2014 der Bundesverband Bürohund e.V. die Umsetzung. Zu den Auswirkungen auf krankheitsbedingte Fehltage gibt es bislang keine belastbaren Zahlen.

Welche Voraussetzungen muss dein Hund erfüllen?

Nicht jeder Hund eignet sich fürs Büro. Dein Vierbeiner sollte grundlegende Kommandos beherrschen und mindestens zwei Stunden ruhig liegen können. Ein Hund, der bei jedem Telefonat bellt oder ungefragt Kollegen anspringt, wird schnell zum Problem.

Diese Grundausstattung brauchst du: wasserdichte Unterlage für den Liegeplatz, Spielzeug das keine Geräusche macht, Kotbeutel und Reinigungstücher. Der Arbeitsplatz sollte mindestens 3 Quadratmeter zusätzlichen Platz bieten.

Wie überzeugst du deinen Chef vom Bürohund?

Gehe strategisch vor. Sammle zuerst Informationen über die Rechtslage: In Deutschland gibt es keinen Rechtsanspruch auf Bürohunde. Der Arbeitgeber entscheidet nach eigenem Ermessen – kann aber auch jederzeit die Erlaubnis widerrufen.

Bereite einen konkreten Vorschlag vor: Welche Tage? Welche Bereiche sind tabu? Was passiert bei Problemen? Biete eine Probezeit von 4 Wochen an. Die meisten Arbeitgeber stimmen einem zeitlich begrenzten Test eher zu.

Was sagt das Arbeitsrecht zu Bürohunden?

Die Rechtslage ist eindeutig: Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers darfst du keinen Hund mitbringen. Das gilt auch am Bürohundtag. Eine mündliche Zusage reicht rechtlich aus – schriftlich ist trotzdem besser.

Bei Schäden haftest du als Hundehalter. Deine private Haftpflichtversicherung greift normalerweise auch am Arbeitsplatz. Lass dir das vorab schriftlich bestätigen. Manche Versicherer schliessen Schäden am Arbeitsplatz explizit aus.

Welche Probleme können auftreten?

Allergiker-Kollegen haben Vorrang vor deinem Hundewunsch. Ein einziger Mitarbeiter mit Hundeallergie kann das Projekt beenden. Kläre das vorher ab.

Auch die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers kann Probleme machen. Nicht alle Policen decken Schäden durch Mitarbeiterhunde ab. Dein Chef sollte das vor der Erlaubnis prüfen.

Darf mein Hund in alle Bürobereiche?

Nein. Küchen, Toiletten und Besprechungsräume sind meist tabu. In Grossraumbüros können Hunde andere Mitarbeiter stören.

Muss ich meinen Hund anmelden?

Das entscheidet dein Arbeitgeber. Viele verlangen eine Kopie der Haftpflichtversicherung und des Impfausweises.

Was mache ich bei Hundekonflikten im Büro?

Sofort trennen und das Problem mit den anderen Hundehaltern besprechen. Wiederholte Konflikte gefährden die Bürohund-Erlaubnis für alle.

Wie lange darf mein Hund im Büro bleiben?

Die meisten Unternehmen begrenzen die Anwesenheit auf die reguläre Arbeitszeit. Überstunden mit Hund sind selten erlaubt.

Gibt es Branchen wo Bürohunde unmöglich sind?

Ja. In Lebensmittelbetrieben, Krankenhäusern oder Laboren sind Hunde aus hygienischen Gründen ausgeschlossen.