Mensch-Tier-Bestattung: Ein Ort ewiger Verbundenheit
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Eine Mensch-Tier-Bestattung ermöglicht es, die letzte Ruhestätte mit dem eigenen Haustier zu teilen. Möglich ist das nur auf spezialisierten Friedhöfen, in der Regel als Urnenbestattung. Mensch und Tier werden getrennt in entsprechenden Krematorien eingeäschert und anschliessend gemeinsam beigesetzt. Eine frühzeitige Vorsorge – organisatorisch und finanziell – ist sinnvoll, da es keine Standardversicherungen für diese Bestattungsform gibt.
Mensch-Tier-Bestattung: Was bedeutet das?
Bei einer Mensch-Tier-Bestattung erhalten Mensch und Tier eine gemeinsame letzte Ruhestätte auf einem dafür vorgesehenen Friedhof. Anders als bei klassischen Bestattungen sind die Rahmenbedingungen auf die gemeinsame Beisetzung ausgerichtet.
Mensch-Tier-Gräber sind nur auf spezialisierten Friedhöfen erlaubt. Die Beisetzung erfolgt in der Regel als Urnenbestattung: Mensch und Tier werden getrennt in entsprechenden Krematorien eingeäschert – jeweils in Human- und Tierkrematorien. Dieses Verfahren stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben und hygienische Anforderungen erfüllt werden. Eine Vorsorgeplanung zu Lebzeiten ist möglich und hilft, Ablauf und Organisation individuell zu regeln.
| 💡 Das musst du bei einer Mensch-Tier-Bestattung beachten | |
|---|---|
| Ort | Eine gemeinsame Beisetzung ist ausschliesslich auf dafür ausgewiesenen Mensch-Tier-Friedhöfen zulässig |
| Bestattungsart | Urnenbeisetzung ist die übliche Form der Bestattung |
| Einäscherung | Mensch und Tier werden getrennt in spezialisierten Krematorien eingeäschert (Human- und Tierkrematorium) |
| Vorsorge | Es ist sinnvoll, frühzeitig organisatorische und finanzielle Regelungen zu treffen |
| Bestattungsverfügung | Die individuellen Wünsche sollten frühzeitig schriftlich festgehalten werden |
| Information | Angehörige sollten rechtzeitig über die Bestattungsregelungen informiert werden |
Vorsorge für eine Mensch-Tier-Bestattung: Was ist möglich?
Wer sich eine gemeinsame letzte Ruhestätte mit seinem Tier wünscht, sollte frühzeitig planen. Im Gegensatz zu klassischen Bestattungen gibt es für Mensch-Tier-Gräber keine standardisierten Versicherungsmodelle oder staatlich regulierte Angebote.
Sterbekostenversicherungen für Menschen decken in der Regel nur konventionelle Bestattungskosten für eine Einzelperson ab. Eine Erweiterung auf die Mitbeisetzung eines Tieres ist uns nicht bekannt.
Auch Tierversicherungen wie OP- oder Krankenversicherungen greifen hier nicht. Sie enden normalerweise mit dem Tod des Tieres und beinhalten keine Vorsorgeleistungen für Bestattung oder Einäscherung.
Daher ist eine selbstständige finanzielle Vorsorge sinnvoll – etwa über ein separates Sparkonto, eine zweckgebundene Rücklage oder eine direkte vertragliche Absprache mit einem Anbieter für Mensch-Tier-Bestattungen.
Einige Friedhöfe oder spezialisierte Bestattungsinstitute bieten mittlerweile Vorsorgepakete an. Diese enthalten nicht nur eine Reservierung der Grabstelle, sondern auch Dienstleistungen wie Einäscherung, Urnengestaltung oder spätere Pflege der Ruhestätte.
Was hat es mit der Bestattungsverfügung auf sich?
Damit eine Mensch-Tier-Bestattung im eigenen Sinne durchgeführt werden kann, ist eine schriftliche Bestattungsverfügung dringend zu empfehlen. Darin können Wünsche zur Bestattungsform, zur Grabstelle und zur Mitbeisetzung eines Tieres festgehalten werden. Auch Details wie der Name des Bestattungsinstituts oder eine bereits reservierte Grabstelle lassen sich dort aufführen.
Im Gegensatz zum Testament, das erst nach der Beisetzung geöffnet wird, sollte die Bestattungsverfügung leicht zugänglich aufbewahrt und idealerweise bei einer Vertrauensperson oder beim Bestattungsinstitut hinterlegt werden.
Ebenso zentral ist die offene Kommunikation mit den Angehörigen: Wer im Vorfeld über die persönlichen Wünsche spricht, vermeidet Unsicherheiten im Todesfall. Gerade bei einer Mensch-Tier-Bestattung, die nach wie vor ungewöhnlich ist, hilft ein offenes Gespräch, mögliche Vorurteile abzubauen und Verständnis für den Wunsch nach einer gemeinsamen Ruhestätte zu schaffen.
Häufige Fragen mit Antworten rund um die Mensch-Tier-Bestattung
Kann man die Tierurne nicht einfach als Grabbeigabe mitgeben?
Grabbeigaben bei einer Erdbestattung sind grundsätzlich erlaubt – das können persönliche Gegenstände sein wie Fotos, Schmuck, Kleidungsstücke oder andere kleine Andenken.
Die gesetzliche Regelung hierzu lautet: keine gesundheitsgefährdenden oder biologisch nicht abbaubaren Stoffe in grösserem Umfang. Obwohl eine Tierurne versiegelt ist, gilt sie rechtlich nicht als Gegenstand, sondern als Überrest eines Lebewesens – in diesem Fall tierische Asche. Und genau hier liegt der Knackpunkt:
- Friedhöfe für Menschen unterliegen dem öffentlichen Bestattungsrecht und sind ausschliesslich für menschliche Überreste zugelassen.
- Das Beisetzen tierischer Überreste in einem menschlichen Grab ist dort in der Regel nicht gestattet, selbst wenn sie sich in einer Urne befinden.
- Der Grund ist weniger die Hygiene, sondern vor allem die strikte Trennung von Mensch und Tier im Bestattungsrecht – aus Sicht vieler Behörden geht es dabei auch um Würde, Pietät und symbolische Ordnung.
Was kostet so eine Mensch-Tier-Bestattung?
Die Kosten für eine Mensch-Tier-Bestattung variieren stark – je nach Region, Friedhof, Anbieter und individuellen Wünschen. Grundsätzlich fallen zwei getrennte, aber aufeinander abgestimmte Prozesse an: die Tierbestattung und die Humanbestattung – samt Vorbereitung, Einäscherung und Beisetzung.
🧾 Mögliche Kostenpunkte im Überblick:
| Leistung | Preisspanne (ca.) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Einäscherung des Tieres | CHF 150–500 | Abhängig von Gewicht und Einzeleinäscherung |
| Tierurne | CHF 50–300 | Je nach Material, Design, Gravur |
| Tierkrematorium / Abholung | CHF 50–150 | Optional: Haustier wird abgeholt |
| Einäscherung des Menschen | CHF 500–1’200 | Inkl. Krematoriumsgebühr |
| Humanurne | CHF 100–600 | Schlicht bis individuell gestaltet |
| Beisetzungsgebühr Mensch-Tier-Grab | CHF 800–2’000 | Für spezielle Mensch-Tier-Gräber |
| Grabnutzung / Grabrecht | CHF 1’000–5’000 (20–25 Jahre) | Kommunale oder private Gebühren |
| Grabstein / Beschriftung | CHF 500–2’500 | Je nach Grösse, Material, Gestaltung |
| Grabpflege (optional) | CHF 100–300 pro Jahr | Bei professioneller Pflege |
| Vorsorgevertrag / Planung | CHF 200–500 | Bei Vorabplanung mit Bestatter |
Insgesamt solltest du – je nach Aufwand und Wünschen – mit mindestens CHF 3’000 bis über CHF 10’000 rechnen. Besonders individuell gestaltete Ruhestätten mit hochwertigen Urnen, aufwändigem Grabstein und langfristiger Grabpflege können auch deutlich darüber liegen.
Einige Bestatter bieten Komplettpakete für Mensch-Tier-Bestattungen an – inklusive Beratung, Urnenwahl, Koordination mit Tierkrematorien und Organisation der Beisetzung. Diese können helfen, Kosten besser planbar zu machen.
Wo gibt es solche gemeinsamen Friedhöfe überhaupt?
Mensch-Tier-Bestattungen sind nur auf speziell dafür vorgesehenen Friedhöfen möglich – und davon gibt es bisher nur eine sehr begrenzte Anzahl. In den meisten Gemeinden oder Städten ist diese Art der letzten Ruhestätte noch nicht vorgesehen oder rechtlich nicht zulässig.
🧭 Aktuelle Lage im D-A-CH-Raum:
| Land | Verfügbarkeit | Beispiele / Hinweise |
|---|---|---|
| Deutschland | vereinzelt vorhanden | z. B. in Braubach (Rheinland-Pfalz), Essen, Essenbach oder Koblenz |
| Österreich | derzeit keine (uns) bekannten Anlagen | vereinzelt Gespräche über Planung, bisher keine offiziellen Angebote |
| Schweiz | bislang keine (uns bekannten) offiziellen Mensch-Tier-Friedhöfe | Tierfriedhöfe und Urnengemeinschaftsgräber existieren, aber keine gemischten Bestattungsstätten |
Die rechtliche Grundlage variiert stark je nach Kanton, Bundesland oder Gemeinde. Es lohnt sich daher, direkt bei lokalen Friedhofsverwaltungen oder spezialisierten Bestattungsinstituten nachzufragen, ob eine Mensch-Tier-Bestattung grundsätzlich erlaubt bzw. möglich ist.
Einige Anbieter kooperieren mit privaten Friedhöfen oder betreiben eigene kleine Anlagen, die kaum Bekanntheit haben. Eine gezielte Internetrecherche mit dem Suchbegriff „Mensch-Tier-Friedhof + Ort/Region“ oder eine telefonische Anfrage bei Tierkrematorien kann hier weiterhelfen.
- Bestattung-Grabgestaltung.de: Mensch-Tier-Bestattung – Rechtliches (2022)
- Stiftung Warentest: Bestattung – Ein Grab für Mensch und Tier
- Deutsche Friedhofsgesellschaft: Mensch-Tier-Beisetzung (Ratgeber)
- Unser Hafen: Erster Friedhof für Mensch und Tier – Standort Dachsenhausen/Braubach
- PETBOOK: Kann ich mich mit meinem Haustier beerdigen lassen? (Recht und Praxis, DE)
- Everlife.ch: Was kostet eine Kremation in der Schweiz? (2023/2024)
- BGF Bernische Genossenschaft für Feuerbestattung – Preise und Leistungen
- Kirchenzeitung.at: Recht – Wie und wo darf ich mein verstorbenes Haustier bestatten? (Österreich)
- wenn-mein-tier-stirbt.ch: Tierfriedhöfe Schweiz
- Deine Tierwelt: Mit dem Haustier ins Grab – Bremen plant neue Bestattungsregelung (2024)