Hundesteuer Hamburg steigt 2027 auf 120 Euro, Tierheimhunde frei
Hamburg erhöht die Hundesteuer 2027 auf 120 Euro und befreit Tierheimhunde drei Jahre lang. Was gilt und wer leer ausgeht.
Quelle: magnific · premiumInhalt
- Hundesteuer Hamburg 2027, wie viel kostet sie?
- Wer zahlt drei Jahre lang keine Hundesteuer?
- Gilt die Befreiung auch für Hunde, die 2026 aus dem Tierheim kamen?
- Wer geht bei der Befreiung leer aus?
- Wie kommst du an die Befreiung?
- Was tun, wenn du einen Hund aufnehmen willst?
- Und wenn du nicht in Hamburg wohnst?
- Häufige Fragen
Hamburg hebt die Hundesteuer zum 1. Januar 2027 von 90 auf 120 Euro pro Hund und Jahr an. Angekündigt hat die Finanzbehörde das am 2. Januar 2026, damals noch als Gesetzentwurf. Inzwischen hat die Bürgerschaft entschieden, und die Regelung steht im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt. Zusammen mit dem höheren Satz kommt eine Befreiung für Hunde aus Hamburger Tierheimen. Wichtiger als die 30 Euro mehr ist, wer von der Befreiung etwas hat und wer nicht. Die Regel gilt auch für Hunde, die schon 2026 aus dem Tierheim geholt wurden.
Hundesteuer Hamburg 2027, wie viel kostet sie?
Ab dem 1. Januar 2027 zahlst du in Hamburg 120 Euro pro Hund und Jahr, bis dahin bleibt es bei 90 Euro. Der alte Satz galt seit dem 1. Januar 1995, damals festgelegt mit 180 D-Mark. Er hat sich also über mehr als 30 Jahre nicht bewegt. Für Hunde, die nach dem Hamburger Hundegesetz als gefährlich gelten, steigt der Satz von 600 auf 900 Euro.
Der Senat begründet die Anhebung mit gestiegenen Kosten. Mit 120 Euro liege Hamburg im Mittelfeld der Grossstädte, denn Berlin und Bremen verlangen nach Angaben des Senats 120 bis 150 Euro. Das Hundesteueraufkommen lag 2024 bei 5,6 Millionen Euro. Bleibt die Zahl der Hunde gleich, rechnet der Senat ab dem Haushaltsjahr 2027 mit rund 1,8 Millionen Euro Mehreinnahmen.
Für dich als Halter heisst das ab Januar 2027 30 Euro mehr im Jahr, also 2,50 Euro im Monat. Der Satz gilt für jeden Hund, wer zwei hält, zahlt also 240 Euro. Das Hundesteuergesetz selbst wurde bei dieser Gelegenheit neu gefasst und modernisiert, laut Finanzbehörde ohne neue Rechtsfolgen für Halter. Die Neufassung gilt seit dem 1. September 2026, die höheren Sätze kommen erst zum Jahreswechsel dazu.
Wer zahlt drei Jahre lang keine Hundesteuer?
Wer einen ungefährlichen Hund aus einem Tierheim auf Hamburger Gebiet zum ersten Mal in seinen Haushalt aufnimmt, wird auf Antrag für die ersten drei Jahre von der Hundesteuer befreit. Die Befreiung gilt ebenfalls ab dem 1. Januar 2027 und geht auf ein Ersuchen der Bürgerschaft zurück. Das Ziel ist, die Vermittlung aus dem Tierheim zu fördern.
Das Gesetz nennt drei Bedingungen, und alle drei müssen erfüllt sein:
- Du stellst einen Antrag. Ohne Antrag gibt es keine Befreiung.
- Der Hund kommt zum ersten Mal in deinen Haushalt.
- Du legst mit der Anmeldung des Hundes eine Bescheinigung des Tierheims vor. Darin bestätigt das Tierheim, dass der Hund nach seinem Wissensstand bei der Abgabe kein gefährlicher Hund ist.
Als Tierheim zählt nach dem Gesetz eine Einrichtung, die auch oder ausschliesslich Tiere aufnimmt, die von Amts wegen unterzubringen sind, also etwa Fundhunde und sichergestellte Hunde.
Der Senat hat die Kosten durchgerechnet. Im ersten Jahr erwartet er Mindereinnahmen von 28’000 Euro, ab dem dritten Jahr rund 149’000 Euro pro Jahr. Weitere Befreiungen oder Abstufungen will der Senat bewusst vermeiden, weil sie Bürokratie verursachen.
Drei Jahre ohne Steuer entsprechen beim neuen Satz 360 Euro.
Gilt die Befreiung auch für Hunde, die 2026 aus dem Tierheim kamen?
Ja. Das regeln die Schlussbestimmungen des Gesetzes. Wer im Jahr 2026 einen Hund aus einem Tierheim auf Hamburger Gebiet erworben hat, darf den Antrag ebenfalls stellen. Die Befreiung läuft dann drei Jahre ab dem 1. Januar 2027, unabhängig davon, wann die Steuerpflicht für den Hund begonnen hat.
Bis Ende 2026 gilt für Tierheimhunde noch die alte, kleinere Vergünstigung. Auf Antrag sinkt die Steuer in den ersten zwölf Monaten auf 48 Euro, auch dafür braucht es die Bescheinigung des Tierheims bei der Anmeldung.
Stell den Antrag früh. Steuervergünstigungen gelten in Hamburg erst ab dem Monat, der auf den Antrag folgt. Wer den Antrag liegen lässt, kann also Monate verschenken.
Wer geht bei der Befreiung leer aus?
Die Befreiung gilt nur für Hunde aus Tierheimen auf Hamburger Gebiet und nur für Hunde, die nicht als gefährlich gelten. Wer einen Hund aus einem Tierheim ausserhalb Hamburgs, von einem Verein ohne solches Tierheim oder aus dem Auslandstierschutz aufnimmt, zahlt vom ersten Tag an den vollen Satz.
Für gefährliche Hunde gibt es keine Befreiung. Eine Erleichterung kennt das Gesetz trotzdem. Stammt ein Hund, der nach dem Hundegesetz wegen seiner Rasse als gefährlich gilt, aus einem Hamburger Tierheim und wurde er in Hamburg gefunden oder auf Veranlassung der Stadt dort untergebracht, dann gilt für ihn der Regelsatz von 120 Euro statt 900 Euro.
Der Hamburger Tierschutzverein hat schon im Juli 2025 Stellung bezogen, als der Senat einen Antrag aus der Bürgerschaft zur Befreiung prüfte. Der Verein forderte, die Befreiung auf alle Hunde aus dem Tierschutz auszuweiten. Seine Begründung lautete, eine Auswahl nach Herkunft oder Alter widerspreche dem Tierschutzgedanken und sei bürokratisch.
Beide Seiten haben ein Argument. Der Senat will das Verfahren schlank halten und keine weiteren Abstufungen schaffen. Der Verein will, dass jeder Hund aus dem Tierschutz gleich zählt. Dass am Ende nur Hunde aus Hamburger Tierheimen befreit sind, ist eine politische Entscheidung.
Wie kommst du an die Befreiung?
Das Verfahren steht im Gesetz, du musst also nicht auf weitere Mitteilungen warten. Zuständig ist die Hundesteuerstelle beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg. Dort meldest du den Hund an, und dort stellst du auch den Antrag auf Befreiung.
Jeder Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb angemeldet werden. Und die Bescheinigung des Tierheims gehört zur Anmeldung, nicht irgendwann danach. Lass sie dir deshalb gleich bei der Übergabe ausstellen.
Plane dein Budget trotzdem so, dass es auch ohne Befreiung trägt.
Was tun, wenn du einen Hund aufnehmen willst?
Gehe diese Schritte in dieser Reihenfolge durch:
- Kläre zuerst, ob Zeit, Geld und Alltag für viele Jahre passen.
- Frage im Tierheim, ob der Hund als ungefährlich gilt und ob das Tierheim die Bescheinigung für die Hundesteuer ausstellt.
- Nimm die Bescheinigung bei der Übergabe mit.
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Hundesteuerstelle an und stelle im selben Zug den Antrag auf Befreiung.
- Hast du deinen Hund schon 2026 aus einem Hamburger Tierheim geholt, stelle den Antrag ebenfalls. Die drei Jahre laufen dann ab dem 1. Januar 2027.
- Kalkuliere die laufenden Kosten (Futter, Tierarzt, Versicherung) unabhängig von der Steuer ein.
Und wenn du nicht in Hamburg wohnst?
Hundesteuer ist in Deutschland Sache der Gemeinden, in der Schweiz der Kantone und Gemeinden. Sätze und Befreiungen unterscheiden sich stark, und eine Regel, die in Hamburg gilt, gilt nicht automatisch im Nachbarort. Frage deshalb an deinem Wohnort nach, ob es Ermässigungen oder Befreiungen für Tierheimhunde gibt. Auskunft gibt die Gemeindeverwaltung.
Häufige Fragen
Wann gilt der neue Hamburger Hundesteuersatz?
Der neue Satz von 120 Euro pro Hund und Jahr gilt ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin bleibt es bei 90 Euro, dem Satz, der seit 1995 unverändert besteht. Die Änderung ist beschlossen und im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, zuletzt mit dem Gesetz vom 24. Juni 2026.
Gilt die Befreiung für jeden Hund aus dem Tierschutz?
Nein. Befreit werden nur ungefährliche Hunde aus einem Tierheim auf Hamburger Gebiet, und zwar auf Antrag für drei Jahre. Wer einen Hund aus einem Tierheim ausserhalb Hamburgs oder aus dem Auslandstierschutz aufnimmt, zahlt den vollen Satz. Der Hamburger Tierschutzverein hatte im Juli 2025 gefordert, alle Hunde aus dem Tierschutz zu befreien.
Wie beantrage ich die Befreiung?
Du stellst den Antrag bei der Hundesteuerstelle des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz und legst mit der Anmeldung des Hundes eine Bescheinigung des Tierheims vor. Darin bestätigt das Tierheim, dass der Hund nach seinem Wissensstand nicht gefährlich ist. Der Hund muss zum ersten Mal in deinen Haushalt kommen.
Ich habe meinen Hund 2026 aus dem Tierheim geholt, bekomme ich die Befreiung auch?
Ja. Das Gesetz lässt den Antrag ausdrücklich auch für Hunde zu, die im Jahr 2026 aus einem Tierheim auf Hamburger Gebiet erworben wurden. Die Befreiung gilt dann für drei Jahre ab dem 1. Januar 2027.
Sollte die Steuer meine Entscheidung für einen Hund beeinflussen?
Nein. Drei Jahre Befreiung sparen 360 Euro, ein Hund kostet über sein Leben ein Vielfaches davon. Die Steuer sollte nicht den Ausschlag geben. Entscheidend ist, ob Zeit, Geld und Alltag für viele Jahre zu einem Hund passen.
Gilt das auch ausserhalb Hamburgs?
Nicht automatisch. Hundesteuer regeln in Deutschland die Gemeinden, in der Schweiz Kantone und Gemeinden, und Sätze wie Befreiungen unterscheiden sich stark. Frage am eigenen Wohnort bei der Gemeinde nach, welche Regeln für dich gelten.