Haltung & Alltag

22’000 Hunde, sechs schwere Bisse, kein einziger Listenhund

Fast jeder zweite Hund im Aargau fiele unter das geforderte Verbot. Die Regierung lehnt ab und setzt auf die Ausbildung der Halter.

7 Min Lesezeit
22’000 Hunde, sechs schwere Bisse, kein einziger Listenhund
Inhalt
  1. Sechs schwere Bisse, kein Hund von der Liste
  2. Wie aus fünf Rassetypen 22’000 Hunde werden
  3. Die Regierung landet beim Halter
  4. Der alte Kurs hat nicht gereicht
  5. Was eine Ausbildung leisten müsste
  6. Entschieden ist noch nichts
  7. Quellen

Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild (Seedream 5 Pro).

Rund 46’400 Hunde waren Ende Juni 2026 im Kanton Aargau registriert. Rund 22’000 davon wären von dem Verbot betroffen, das Mitglieder des Grossen Rats aus sechs Parteien verlangen. Das ist fast jeder zweite Hund im Kanton. Die Zahl stammt nicht von einem Hundeverein, sie stammt von der Aargauer Regierung, die die Motion Anfang Oktober abgelehnt hat.

Im Juli habe ich hier geschrieben, warum ein solches Verbot die Schlagzeile beruhigt und sonst wenig. Jetzt hat der Regierungsrat nachgerechnet, und seine Rechnung ist deutlicher, als ich es damals formuliert habe.

Sechs schwere Bisse, kein Hund von der Liste

Die Regierung hat sich die schweren Beissvorfälle der letzten zwei Jahre angeschaut. Sechs Menschen wurden im Aargau in dieser Zeit schwer verletzt. An keinem dieser Fälle war ein Hund beteiligt, der auf der kantonalen Rassetypenliste steht. Vier der sechs Vorfälle geschahen im privaten Umfeld. Näher führt die Meldung das nicht aus. Naheliegend ist der eigene Haushalt, die Familie, der Besuch.

Dazu kommen 21 schwer verletzte und 9 getötete Hunde sowie 19 getötete andere Tiere, darunter 9 Rehe. So meldet es die Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus der Stellungnahme (watson, nau.ch). Die Vorfälle liessen sich nicht auf einzelne Rassen eingrenzen, schreibt die Regierung. Ein Verbot nach Rasse sei weder fachlich überzeugend noch umsetzbar.

Der Aargau kennt heute fünf Rassetypen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, vom American Staffordshire Terrier bis zum Rottweiler. Wer einen solchen Hund halten will, braucht vorher eine Halteberechtigung des Kantons. Geht in zwei Jahren kein einziger schwerer Biss an einem Menschen auf diese Hunde zurück, wirkt entweder die Halteberechtigung, weil sie den Halter prüft und nicht den Hund. Oder die Liste hat von Anfang an die falschen Tiere im Blick gehabt. Aus meiner Sicht spricht für ein Verbot keines von beidem.

Wie aus fünf Rassetypen 22’000 Hunde werden

Die Motion will mehr als die heutige Liste. Sie verlangt ein Verbot von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, und nach ihren Kriterien wären laut «Aargauer Zeitung» (Bezahlartikel) 48 Rassen betroffen. Dazu kommen die Mischlinge, und bei denen wird es schwierig.

Wer entscheidet bei einem Mischling aus dem Tierheim, ob er unter das Verbot fällt? Die Regierung hat es durchgespielt. Jeder Fall müsste einzeln geprüft und die Rasse per DNA-Test bestimmt werden, und das bei rund 22’000 Tieren. Das sei nicht zu leisten, schreibt sie und warnt vor einem «Kollaps des Vollzugs».

Stell dir vor, was das für einen gewöhnlichen Haushalt hiesse. Dein Hund ist sieben Jahre alt, angemeldet, versichert, hat nie jemandem etwas getan. Dann kommt ein Brief vom Kanton, und ein Labor soll klären, ob in ihm genug von einer falschen Rasse steckt. Mit dem Hund, der wirklich gefährlich ist, hat dieser Brief nichts zu tun.

Aus meiner Sicht zeigt die Zahl 22’000 den Fehler jeder Rasseliste. Eine kurze Liste trifft zu wenige, um etwas zu bewirken, das belegen die sechs Fälle. Eine lange Liste trifft den halben Kanton und ist nicht mehr zu vollziehen. Dazwischen gibt es keine Länge, bei der sie funktioniert, weil sie am falschen Merkmal misst.

Die Regierung landet beim Halter

Statt des Verbots setzt der Regierungsrat auf die Verantwortung der Halter. Er befürwortet, die obligatorische Ausbildung für Hundehalter wieder einzuführen, wie sie andere Kantone bereits kennen.

Das ist eine Wende. Von 2008 bis Ende 2016 musste in der ganzen Schweiz jeder, der einen Hund anschaffte, einen Sachkundenachweis machen. Dann strich das Bundesparlament die Pflicht. Der Aargauer Grosse Rat zog im Mai 2017 nach und überwies mit 107 zu 4 Stimmen eine Motion zur Streichung der Kurspflicht. Die zuständige Regierungsrätin sagte damals, auch ein Sachkundenachweis verhindere nicht, dass es zu Vorfällen komme («Aargauer Zeitung»).

Im November 2025 kam das Thema zurück. Der Grosse Rat wandelte eine Motion für obligatorische Kurse mit 103 zu 30 Stimmen in ein Postulat um. Ein Gegenargument lautete, der Aargau solle keine Insellösung bauen und abwarten, was der Bund tut («Aargauer Zeitung»). Im Bundeshaus liegt eine Motion für einen neuen eidgenössischen Sachkundenachweis. Der Bundesrat lehnt sie ab und will die Sache bei den Kantonen lassen, berichtete SRF im August.

Der alte Kurs hat nicht gereicht

Der Sachkundenachweis wurde nicht aus einer Laune abgeschafft. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen liess ihn 2015 evaluieren und veröffentlichte den Bericht im März 2016. Eine messbare Wirkung fand die Auswertung nicht, weder bei den Beissvorfällen noch im Verhalten der Halter, und rund ein Fünftel der Pflichtigen besuchte den Kurs gar nicht (Motion 16.3227). Der Bundesrat zog trotzdem eine positive Bilanz und wollte die Kurse behalten, das Parlament entschied anders.

Wer heute «Hundekurs für alle» ruft und denselben Kurs meint wie damals, bekommt vermutlich dasselbe Ergebnis. Vier Lektionen auf dem Hundeplatz, absitzen, Stempel abholen. Ich bezweifle, dass das jemanden zu einem besseren Halter gemacht hat, der es nicht schon werden wollte.

Der Kanton Zürich versucht es seit dem 1. Juni 2025 anders. Die Ausbildungspflicht gilt dort für alle Hunde, unabhängig von der Grösse. Wer zum ersten Mal einen Hund hält oder seit mehr als zehn Jahren keinen mehr hatte, macht einen Theoriekurs mit Prüfung. Dazu kommt die praktische Ausbildung mit jedem einzelnen Hund (Kanton Zürich). Ob das wirkt, weiss noch niemand. Das Veterinäramt zählte 2024 873 Beissvorfälle und 2025 860. Ein Jahr und dreizehn Fälle weniger sind kein Beweis, und wer das anders verkauft, macht aus meiner Sicht denselben Fehler wie die Befürworter der Liste.

Was eine Ausbildung leisten müsste

Ich halte jede dieser Hundelisten für schlecht. Sie löst kein Problem und schafft neue. Wer etwas ändern will, setzt bei den Menschen und ihrer Ausbildung an.

Die Theorie gehört vor den Kauf. Die schwersten Fehler passieren, bevor der Hund im Haus ist: die falsche Rasse für den eigenen Alltag, der Welpe aus dem Kofferraum, das Inserat ohne Namen. Wer vorher lernt, was ein Hütehund oder ein Herdenschutzhund den ganzen Tag braucht, entscheidet anders. Ein Kurs nach dem Kauf kommt dafür zu spät.

Es braucht eine Prüfung, die man nicht bestehen kann, ohne etwas gelernt zu haben. Und es braucht jemanden, der nachschaut, ob der Kurs überhaupt besucht wurde. Daran ist der alte Sachkundenachweis aus meiner Sicht mit gescheitert.

Die Praxis gehört zum einzelnen Hund und nicht zum Halter auf Lebenszeit. Wer zwanzig Jahre lang einen gemütlichen Mischling hatte und sich dann einen jungen Malinois holt, fängt in vielem von vorn an.

Und die vier Fälle im privaten Umfeld zeigen, wo der Stoff hingehört. Auf den Hundeplatz mit Leinenführigkeit und Abruf, aber vor allem ins Wohnzimmer. Kind und Hund allein im Raum, Besuch an der Tür, der Hund am Napf oder auf dem Sofa. Dort dürften die meisten schweren Bisse geschehen, und dort hilft keine Liste.

Was in den einzelnen Ländern und Kantonen heute verlangt wird, haben wir im Beitrag zum Sachkundenachweis im DACH-Raum zusammengetragen. Warum andere Regionen ihre Listen wieder abschaffen, steht in Rasselisten auf dem Prüfstand.

Entschieden ist noch nichts

Die Regierung hat ihre Antwort gegeben, das letzte Wort hat der Grosse Rat. Hinter der Motion stehen Mitglieder aus SVP, Mitte, SP, Grünen, FDP und EVP. Eine Mehrheit gegen den Antrag der Regierung ist also gut möglich.

Die Angst hinter dem Vorstoss halte ich für echt, und wer von einem Hund angefallen wurde, will keine Statistik hören. Nur stehen die Zahlen jetzt in einem Papier der eigenen Regierung. Wer im Rat trotzdem für das Verbot stimmt, sollte erklären können, welchen dieser sechs Bisse es verhindert hätte.

Quellen