Haltung & Alltag

Hundehaltung in Schweden: Die 6-Stunden-Regel und andere Mythen

5 Min Lesezeit
Hundehaltung in Schweden: Die 6-Stunden-Regel und andere Mythen
Inhalt
  1. Warum gilt Schweden als besonders hundefreundlich?
  2. Wie ist die Hundehaltung in Schweden gesetzlich geregelt?
  3. Faktencheck: „In Schweden dürfen Hunde nicht länger als 6 Stunden alleinbleiben“
  4. Faktencheck: „In Schweden bekommen Arbeitnehmer bezahlten Urlaub, wenn der Hund krank ist“
  5. Quellen, Links und weiterführende Informationen

Wenn man den Neuigkeiten auf Social Media glaubt, ist Schweden das hundefreundlichste Land überhaupt: Hunde dürfen nicht länger als sechs Stunden alleinbleiben, und Arbeitnehmer bekommen bezahlten Urlaub, wenn ihr Haustier krank ist. Klingt nicht nur vorbildlich, sondern fast utopisch.

Tatsächlich gibt es in Schweden besondere Vorschriften zur Haltung von Hunden. Und die berühmten sechs Stunden kommen nicht völlig aus der Luft. Allerdings wird aus einer behördlichen Empfehlung im Internet schnell eine gesetzliche Höchstgrenze. Aus Möglichkeiten, die ein Arbeitgeber freiwillig anbieten kann, wird plötzlich ein Rechtsanspruch.

Hier erfährst du, was das schwedische Tierschutzrecht tatsächlich vorschreibt und was ins Reich der Internetmythen gehört.

Warum gilt Schweden als besonders hundefreundlich?

Der Ruf Schwedens als hundefreundliches Land kommt nicht völlig aus dem Nichts. Das schwedische Tierschutzrecht enthält zahlreiche konkrete Vorgaben für die Haltung von Hunden. Dabei geht es nicht nur um Futter, Wasser und tierärztliche Versorgung. Auch Bewegung, Haltung, Zucht, Transport und der Umgang mit dem Hund im Alltag sind geregelt. Hinzu kommen Regelungen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht unbedingt in derselben Form bekannt sind.

Auffällig ist dabei, dass die schwedischen Vorschriften teilweise sehr konkret werden. Hunde müssen beispielsweise regelmässig ausgeführt werden. Hunde, die allein bleiben sollen, müssen schrittweise daran gewöhnt werden. Auch für die Haltung von Hunden in Innenräumen und Aussenbereichen gibt es Vorgaben.

Das schwedische Landwirtschaftsamt, Jordbruksverket, fasst die Regeln für Hunde in einem eigenen Bereich zusammen.

Aus solchen Vorschriften entsteht schnell das Bild eines Landes, in dem der Staat besonders genau darauf achtet, wie Hunde gehalten werden. Und tatsächlich gibt es im schwedischen Recht einige bemerkenswerte Regelungen.

Das Problem beginnt dort, wo aus konkreten Vorschriften vereinfachte Internetweisheiten werden, die in der Form einfach nicht stimmen.

Wie ist die Hundehaltung in Schweden gesetzlich geregelt?

Wer verstehen will, was an den vielen Aussagen über die Hundehaltung in Schweden stimmt, muss zunächst wissen, woher die schwedischen Vorgaben überhaupt kommen.

Die grundlegenden Regeln stehen im schwedischen Tierschutzgesetz (Djurskyddslag, 2018:1192) und der dazugehörigen Tierschutzverordnung (Djurskyddsförordning, 2019:66). Konkretisiert werden sie durch Vorschriften der schwedischen Landwirtschaftsbehörde Jordbruksverket.

Für Hunde und Katzen ist insbesondere die Verordnung SJVFS 2020:8 relevant. Sie trägt den Titel Statens jordbruksverks föreskrifter och allmänna råd om hållande av hundar och katter, also sinngemäss «Vorschriften und allgemeine Empfehlungen der schwedischen Landwirtschaftsbehörde zur Haltung von Hunden und Katzen».

Gerade bei dieser Verordnung ist eine Unterscheidung wichtig: Sie enthält sowohl verbindliche Vorschriften als auch allgemeine Empfehlungen (Allmänna råd). Beides wird im Internet gerne in einen Topf geworfen, rechtlich ist es aber keineswegs dasselbe.

Die verbindlichen Vorschriften regeln unter anderem, welche grundlegenden Bedürfnisse eines Hundes erfüllt werden müssen. Darüber hinaus regelt SJVFS 2020:8 zahlreiche Details der Hundehaltung – etwa Bewegungsbedarf, die schrittweise Gewöhnung ans Alleinsein, Hygiene, Pflege, Gesundheitsvorsorge, Gruppenhaltung, Fütterung und Zucht.

Das schwedische Regelwerk ist damit tatsächlich vergleichsweise detailliert. Das bedeutet aber nicht, dass jede konkrete Zahl oder Empfehlung, die über die Hundehaltung in Schweden kursiert, automatisch eine gesetzliche Vorschrift ist.

Faktencheck: „In Schweden dürfen Hunde nicht länger als 6 Stunden alleinbleiben“

Die angebliche 6-Stunden-Regel aus Schweden ist ein gutes Beispiel dafür, wenn echte Tierschutzstandards mit Empfehlungen oder falsch übertragenen Rechtsaussagen vermischt werden.

Was das Wahre daran ist: Es gibt tatsächlich eine schwedische Regelung, aus der die berühmten «6 Stunden» stammen. Allerdings sagt sie nicht, dass ein Hund gesetzlich höchstens sechs Stunden allein gelassen werden darf.

Der verbindliche Gesetzestext zu den sechs Stunden steht in SJVFS 2020:8, 4 kap. 7 §. und lautet:

«Hundar som hålls inomhus utan fri tillgång till utomhusutrymme ska rastas regelbundet med hänsyn till deras rörelsebehov, ålder och hälsotillstånd.»

Übersetzt: «Hunde, die im Haus gehalten werden und keinen freien Zugang zu einem Aussenbereich haben, müssen regelmässig ausgeführt werden, unter Berücksichtigung ihres Bewegungsbedürfnisses, ihres Alters und ihres Gesundheitszustands.»

Danach folgt – ausdrücklich als Empfehlung deklariert – «Hundar bör rastas regelbundet minst var sjätte timme dagtid. Unga och äldre hundar bör rastas oftare.»

Übersetzt: «Hunde sollten tagsüber regelmässig mindestens alle sechs Stunden ausgeführt werden. Junge und ältere Hunde sollten häufiger ausgeführt werden.»

Auflösung des Faktenchecks: Das Gesetz sagt nichts von „maximal sechs Stunden allein“. Die verbindliche Vorschrift befasst sich rein mit dem regelmässigen Ausführen. Und die behördliche Empfehlung ergänzt dann die 6-Stunden-Regel. Der Unterschied ist: Ausführintervall ≠ gesetzlich erlaubte Höchstdauer des Alleinseins. Hier wurden schlichtweg zwei verschiedene Aussagen zusammengeschoben.

Faktencheck: „In Schweden bekommen Arbeitnehmer bezahlten Urlaub, wenn der Hund krank ist“

Dieser Internet-Mythos ist schlichtergreifend falsch. Eine gesetzliche Regelung nach dem Muster „Mein Hund ist krank, deshalb darf ich zu Hause bleiben und bekomme meinen Lohn weiter“ existiert in Schweden genauso wenig wie in anderen Ländern.

Natürlich kennt das schwedische Sozialversicherungssystem bezahlte (bzw. „kompensierte“) Abwesenheit wegen Krankheit. Wer krank ist und nicht arbeiten kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld. Das bezieht sich aber allein auf die erkrankte Person selbst.

Darüber hinaus gibt es Leistungen für die Betreuung schwer kranker Angehörigen. Auch dafür können Arbeitnehmer unter festgelegten Bedingungen von der Arbeit fernbleiben und staatliche Leistungen erhalten. Als „Angehörige“ oder „nahestehende Personen“ gelten dabei neben Familienangehörigen auch enge Freunde oder beispielsweise Nachbarn. Aber: Haustiere fallen nicht darunter. Die schwedische Sozialversicherung definiert ihre Leistungen ausdrücklich im Zusammenhang mit erkrankten Personen.

Was allerdings durchaus möglich ist: Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern freiwillig entsprechende Möglichkeiten einräumen. Das wäre dann jedoch eine arbeitsvertragliche bzw. betriebliche Regelung und kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch.

Genau diese Unterscheidung dürfte bei manchen «News» zur Hundehaltung in Schweden verloren gegangen sein.

SJVFS 2020:8 bei lagen.nu: Gesetzessammlung mit dem vollständigen schwedischen Text

Schwedisches Tierschutzgesetz (Djurskyddslag 2018:1192)

Schwedische Tierschutzverordnung (Djurskyddsförordning 2019:66)

Vorschriften und allgemeine Empfehlungen zur Haltung von Hunden und Katzen (SJVFS 2020:8) – Statens jordbruksverk, schwedische Landwirtschaftsbehörde, 2020