Haltung & Alltag

Die Gebührenordnung für Tierärzte einfach erklärt

3 Min Lesezeit
Die Gebührenordnung für Tierärzte einfach erklärt
Inhalt
  1. Gebührenordnung für Tierärzte – was steckt dahinter?
  2. Der Gebührensatz – hier wird’s knifflig
  3. Rechnung prüfen – so gehst du vor

Kennst du das? Du kommst mit deinem Hund vom Tierarzt nach Hause, öffnest den Briefumschlag – und stutzt. Die Rechnung ist deutlich höher als erwartet. War das wirklich alles korrekt abgerechnet? Tatsächlich gibt es klare Regeln dafür, was ein Tierarzt verlangen darf und was nicht.

Gebührenordnung für Tierärzte – was steckt dahinter?

Die Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, existiert schon seit 1940. Die letzte wirklich grundlegende Überarbeitung stammt aus dem Jahr 1999 – wirkt also durchaus angestaubt. Im Kern ist die GOT ein Preiskatalog für tierärztliche Leistungen: Nach einem längeren Gesetzesblock folgt eine konkrete Auflistung von Gebühren in Euro, Posten für Posten.

Jeder zugelassene Tierarzt ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese Ordnung zu halten. Weder darf er mehr verlangen noch darf er seine Leistungen dauerhaft unter diesen Sätzen anbieten. Der Gedanke dahinter: Kosten sollen nicht ins Unbezahlbare steigen, gleichzeitig soll der Beruf fair entlohnt werden.

Der Gebührensatz – hier wird’s knifflig

Genau an diesem Punkt fragen sich viele, ob ihr Tierarzt sie über den Tisch zieht. Dabei ist es eigentlich ganz logisch: Alle Tierärzte dürfen den ein- bis dreifachen Satz der Listenpreise berechnen. Der einfache Satz entspricht dem, was direkt in der GOT steht. In der Praxis landet man aber häufig beim Zwei- oder Dreifachen – und beim Notdienst sogar beim Vierfachen.

Ob das berechtigt ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die der Arzt berücksichtigen soll:

  • Schwierigkeit: War der Eingriff komplizierter als üblich? Gab es unerwartete Erschwernisse?
  • Zeitlicher Aufwand: Es gibt Richtwerte für die normale Behandlungsdauer. Dauert etwas länger – wegen unvorhergesehener Komplikationen etwa –, darf der Satz entsprechend steigen.
  • Notdienst-Aufschlag: Die GOT spricht vom „Zeitpunkt der Erbringung“. Auf Deutsch: Wird dein Tier ausserhalb regulärer Öffnungszeiten behandelt, erhöht sich der Satz.
  • Örtliche Verhältnisse: Klingt schwammig, ist es leider auch ein Stück weit. In der Grossstadt sind die Sätze oft höher als auf dem Land – manchmal aber auch genau umgekehrt. Hier bleibt dem Tierarzt leider viel Spielraum für eigenes Ermessen.
  • Wert des Tiers: Auch hier fehlt im Gesetzestext eine echte Definition. Da die GOT aber bereits nach Tierarten unterteilt ist (Pferd, Hund, Katze, Nager, Fische …), ergibt sich daraus, dass bei bestimmten Rassen tatsächlich höhere Sätze anfallen dürfen.

Rechnung prüfen – so gehst du vor

Nach all dem bleibt die eigentliche Frage offen: War meine Tierarztrechnung nun gerechtfertigt oder zu hoch? Falls du skeptisch bist, lohnt es sich, alle aufgeführten Leistungen und Preise direkt mit der GOT abzugleichen. Die offizielle Gebührenliste (und weitere Gesetze) findest du online – die eigentlichen Euro-Beträge beginnen etwa ab der Seitenmitte beim Runterscrollen. Die Liste gibt es ausserdem an vielen Stellen im Netz als Download.

So erkennst du – falls es nicht schon auf der Rechnung steht –, welchen Gebührensatz der Tierarzt angesetzt hat. Stimmt eine Multiplikation des Listenpreises mit zwei oder drei nicht mit der Rechnung überein, hake nach. Wichtig dabei: Alle Preise in der GOT sind Nettobeträge.

Ein guter Tierarzt wird dir bei Fragen zur Abrechnung ohne Weiteres konkrete Gründe nennen können – was warum wie berechnet wurde. Bleiben danach noch Unstimmigkeiten, ist die nächste Anlaufstelle deine örtliche Landestierärztekammer. Als oberste Instanz steht darüber die Bundestierärztekammer.