Haltung & Alltag

Einführung zur Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Die TierSchHuV legt exakte Mindestmaße für Zwinger fest und verbietet dauerhafte Leinenhaltung. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 500 bis 25.000 Euro.

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Einführung zur Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
Inhalt
  1. Welche Mindestmasse gelten für Zwinger und Ausläufe?
  2. Wann ist Leinenhaltung erlaubt und wann verboten?
  3. Was gilt bei der Wohnungshaltung nach TierSchHuV?
  4. Welche Zuchtverbote enthält die TierSchHuV?
  5. Wie hoch sind die Bussgelder bei TierSchHuV-Verstössen?

2023 zahlte ein Hundehalter aus Bayern 2.500 Euro Bussgeld, weil sein Zwinger die TierSchHuV-Mindestmasse um 30 Zentimeter unterschritt. Die Tierschutz-Hundeverordnung definiert exakte Mindeststandards für die Hundehaltung – und die Behörden kontrollieren diese streng.

Welche Mindestmasse gelten für Zwinger und Ausläufe?

Ein Zwinger muss mindestens 6 Quadratmeter Bodenfläche aufweisen, zuzüglich 50 % pro weiterem Hund. Die Mindesthöhe beträgt 2 Meter. Bei einem 40-Kilogramm-Schäferhund bedeutet das: 8 Quadratmeter Zwingerfläche plus 16 Quadratmeter Auslauf sind Pflicht.

Der Auslauf muss zusätzlich das Doppelte der Zwingerfläche betragen. Für zwei mittelgrosse Hunde ergibt sich damit ein Minimum von 18 Quadratmetern Zwinger plus 36 Quadratmeter Auslauf.

Ein trockener, zugfreier Unterschlupf mit mindestens der halben Zwingerfläche ist vorgeschrieben. Die meisten Verstösse entstehen durch zu kleine Ausläufe – nicht durch zu enge Zwinger.

Wann ist Leinenhaltung erlaubt und wann verboten?

Dauerhafte Anbindehaltung ist seit 2001 komplett verboten. Kurzzeitige Anbindung bis maximal eine Stunde ist nur bei direkter Beaufsichtigung erlaubt – etwa beim Tierarztbesuch oder kurzen Einkäufen.

Die Leine muss mindestens 6 Meter lang sein und dem Hund freie Bewegung in alle Richtungen ermöglichen. Würgeketten oder starre Anbindungen sind grundsätzlich verboten.

Bei Verstössen gegen die Anbindungsregeln drohen Bussgelder von 500 bis 25.000 Euro. In Bayern und Baden-Württemberg kontrollieren Amtstierärzte besonders streng.

Was gilt bei der Wohnungshaltung nach TierSchHuV?

Die Verordnung schreibt auch für Wohnungshunde feste Regeln vor: mindestens zweimal täglich Auslauf von insgesamt einer Stunde, davon mindestens einmal ohne Leine in einem gesicherten Bereich.

Ein dauerhafter Rückzugsplatz in der Wohnung ist Pflicht – nicht nur ein Körbchen, das abends weggeräumt wird. Der Platz muss mindestens so gross sein, dass der Hund sich ausstrecken kann.

Hunde über 20 Kilogramm Körpergewicht benötigen täglich mindestens zwei Stunden Bewegung ausserhalb der Wohnung. Diese Vorgabe führt oft zu Konflikten mit Vermietern, ist aber rechtlich bindend.

Welche Zuchtverbote enthält die TierSchHuV?

§ 11b Tierschutzgesetz verbietet Zucht, wenn bei den Nachkommen „erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zu erwarten sind. Konkret betroffen sind extrem kurznasige Rassen wie Mops oder Französische Bulldogge, wenn die Elterntiere bereits Atemprobleme zeigen.

Seit 2022 prüfen Amtstierärzte verstärkt Zuchtstätten auf Qualzucht-Merkmale. Verboten ist die Zucht mit Tieren, die selbst unter ihren körperlichen Merkmalen leiden – etwa durch Atemnot, Gehörlosigkeit oder extreme Gelenkfehlstellungen.

Die Dokumentationspflicht für Züchter wurde verschärft: Alle gesundheitlichen Auffälligkeiten der Elterntiere müssen lückenlos erfasst und bei Kontrollen vorgelegt werden.

Wie hoch sind die Bussgelder bei TierSchHuV-Verstössen?

Die Bussgeldshöhe variiert stark zwischen den Bundesländern. In NRW kostet ein zu kleiner Zwinger 1.000 bis 5.000 Euro, in Bayern bis zu 25.000 Euro bei gewerblichen Haltern.

Wiederholte Verstösse können zur Wegnahme der Hunde führen. Laut Behördenberichten wurden 2022 bundesweit mehrere Hundert Hunde aufgrund von Haltungsfehlern beschlagnahmt – die meisten wegen ungeeigneter Zwinger.

Bei schweren Verstössen droht zusätzlich ein Tierhalteverbot. Es kann auf bestimmte Tierarten beschränkt oder vollständig ausgesprochen werden.

Gelten die TierSchHuV-Regeln auch für Pensionen und Tierheime?

Ja, gewerbliche Hundepensionen und Tierheime unterliegen sogar strengeren Auflagen. Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und werden regelmässig kontrolliert.

Muss ich meinen Zwinger bei der Behörde anmelden?

Eine Anmeldepflicht für private Zwinger besteht nicht. Trotzdem können Amtstierärzte unangekündigt kontrollieren, wenn Hinweise auf Verstösse vorliegen.

Was passiert bei Verstössen gegen die Auslauffläche?

Zu kleine Auslaufflächen gehören zu den häufigsten TierSchHuV-Verstössen. Die Behörde kann eine Nachbesserung binnen 30 Tagen anordnen oder sofort ein Haltungsverbot aussprechen.

Gilt die TierSchHuV auch für Welpen unter 8 Wochen?

Welpen unter 8 Wochen müssen bei der Mutter bleiben. Separate Zwinger sind erst ab der 8. Lebenswoche erlaubt, dann gelten aber dieselben Mindestmasse wie für erwachsene Hunde.

Wie oft kontrollieren Amtstierärzte die Einhaltung?

Routinekontrollen finden unregelmässig statt, meist nach Beschwerden von Nachbarn. Gewerbliche Halter werden mindestens einmal jährlich kontrolliert.