Region

Solothurn

Hund im Kanton Solothurn: Was wirklich gilt Solothurn ist der Kanton, an dem die meisten Züge einfach durchfahren. Das ist ihr Fehler. Wer hier aussteigt, findet eine barocke…

  • 26 Einträge
  • 20 Events
  • 3 Ausflugsziele
  • 2 Ratgeber

Orte und Städte

Dienstleister und Adressen

Events

Alle anzeigen

Ausflugsziele

Alle anzeigen

Regionale Ratgeber

Alle anzeigen

Hintergrund zur Region

Hund im Kanton Solothurn: Was wirklich gilt

Solothurn ist der Kanton, an dem die meisten Züge einfach durchfahren. Das ist ihr Fehler. Wer hier aussteigt, findet eine barocke Altstadtperle direkt an der Aare, dahinter den Jura – und dahinter nochmals Jura. Der Weissenstein steht als breiter Rücken über allem, bei klarem Wetter reicht der Blick von den Glarner Alpen bis zum Schwarzwald. Das Mittelland des Kantons ist hügelig, landwirtschaftlich, von Feldwegen und Wäldern durchzogen. Nichts Spektakuläres – aber genau der Stoff, aus dem gute Alltagsrouten gemacht sind.

Was Solothurn für Hündeler besonders macht: Der Kanton hat mit dem revidierten Hundegesetz vom 1. Januar 2026 eine der frischesten Hunderegelungen der Deutschschweiz. Die Revision umfasste Anpassungen bei der Bewilligung sogenannter «Listenhunde», die Einführung einer kantonalen Hundesteuer sowie die Steuerbefreiung von Assistenzhunden. Wer seinen Hund gut kennt und die Regeln versteht, kommt im Kanton Solothurn entspannt durch – und hat dabei Wälder, Jurakamm und Aareufer zur Auswahl.

Leinenpflicht im Kanton Solothurn: Drei Regelebenen, die zusammenspielen

Im Kanton Solothurn kommen kantonales Recht, kommunale Reglemente und Schutzgebietszonen zusammen. Wer alle drei kennt, hat keine Überraschungen.

Ebene 1: Brut- und Setzzeit – Wald, April bis Juli

Mitte April, die Buchenwälder am Jura riechen nach nassem Laub und frischem Grün. Genau jetzt sitzt das Rehkitz reglos im Unterholz. Und dein Hund – auch wenn er noch nie etwas gerissen hat – ist für dieses Tier purer Stress.

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde gilt im Wald vom 1. April bis 31. Juli und an genau bezeichneten öffentlichen Orten (§ 4 lit. a Hundeverordnung/SO). Der Kanton Solothurn beschränkt die Leinenpflicht während dieser Zeit auf den Wald. Das ist ein Unterschied zu anderen Kantonen: In den Kantonen Aargau, Luzern, Uri und Zürich gilt die Pflicht sogar bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. In Solothurn endet sie an der Waldgrenze – offene Kammwege, Feldwege und Wiesen (ausserhalb beschilderter Schutzzonen) sind frei.

Hunderassen, für die ausserhalb der Privatsphäre eine generelle Leinenpflicht gilt, dürfen auch im Wald nie von der Leine gelassen werden. Ebenso gilt für einzelne Hunde, wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, eine ganzjährige Leinenpflicht.

Was passiert, wenn du die Leine weglässt? Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse von bis zu 80 Franken rechnen. In der Praxis liegt die Mindestbusse laut Staatsanwaltschaft bei 50 Franken – da Anzeigen aber oft mit einem Vorfall einhergehen, kann die Strafe rasch höher ausfallen. Ausserdem: Herrenlos herumstreifende und wildernde Hunde dürfen von den Organen der Jagdaufsicht und den Jagdberechtigten ohne Entschädigungsfolgen abgeschossen werden, wenn sie für das Wild eine unmittelbare Gefahr darstellen, deren Haltende nicht bekannt sind oder nicht sofort festgestellt und verwarnt werden können oder die Verwarnung der Haltenden erfolglos geblieben ist (§ 41 JaV/SO). Das ist kein Papiertiger.

Neu ab 2026: Zudem können für bestimmte Nutzhunde neu Ausnahmen von der Leinenpflicht im Wald bewilligt werden – konkret für anerkannte Herdenschutzhunde und für zur Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzte Hunde.

Ebene 2: Kommunale Reglemente – Stadt Solothurn und Gemeinden

Sonntagmorgen auf der Aarepromenade in der Altstadt: Alle flanieren, der Kaffeeduft zieht aus dem Bistro, und dein Hund würde am liebsten jeden Passanten beschnuppern. Die Stadt Solothurn hat eigene Regeln für solche Orte.

An genau bezeichneten öffentlichen Orten gilt die Leinenpflicht ganzjährig (§ 4 lit. a Hundeverordnung/SO). Welche Orte das konkret sind, regelt jede Gemeinde selbst – Parks, Spielplätze, Fussgängerzonen. Die Beschilderung vor Ort ist massgebend. Die Kantone haben die Möglichkeit, gewisse Regelungen betreffend Hundehaltung den Gemeinden zu überlassen. Es gilt daher, sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Recht zu informieren und örtliche Beschilderungen zu befolgen.

Ebene 3: Schutzgebiete – Einsiedelei, Aue Altreu, Witi

Der Kanton Solothurn ist klein, aber reich an Schutzgebieten. Dazu gehören Hoch- und Übergangsmoore wie Chlepfibeerimoos/Burgmoos, Auengebiete wie Emmenschachen und Aare bei Altreu, sowie Wasser- und Zugvogelreservate wie die Witi, Aare bei Solothurn und das Naturschutzreservat Aare Flumenthal. In diesen Zonen gilt Leinenpflicht unabhängig von der Jahreszeit – die Beschilderung ist verbindlich. Gesetzlich gesehen müssen alle Hunde in der Einsiedelei – einer Schutzzone – an der Leine geführt werden. Wer durch die Verenaschlucht wandert, angelt den Hund also ein. Punkt.

Listenhunde im Kanton Solothurn: Bewilligungspflicht, neu geregelt

Solothurn kennt Listenhunde – aber kein Verbot. Der Unterschied ist entscheidend.

Das Erwerben, Halten, Züchten und/oder Handeln bestimmter Hunderassen bedarf einer Bewilligung (§ 4 Abs. 1 Hundegesetz/SO und § 3 Abs. 1 Hundeverordnung/SO). Bewilligungspflichtige Hunderassen in Solothurn sind: Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro – und weitere Molosser, Schäferhunde sowie deren Kreuzungen. Neu auf der Liste der bewilligungspflichtigen Rassen ist der «American Bully».

Was bedeutet das konkret? Bewilligungspflichtige Hunde sind ausserhalb der Privatsphäre immer als Einzelhund an der Leine zu führen (§ 3 Abs. 2 Hundegesetz/SO). Kein Freilauf, auch nicht auf dem offenen Kammweg. Dafür: Für Hundehaltende, die mit ihren Listenhunden die Ferien im Kanton Solothurn verbringen möchten, gibt es keine Meldepflicht. Touristen mit bewilligtem Hund aus einem anderen Kanton können einfach einreisen – sofern in anderen Kantonen ausgestellte Bewilligungen im Kanton Solothurn anerkannt werden, wenn der Hund bisher nicht auffällig geworden ist.

Wichtig für Zuzüger: Per Hundegesetz kann grundsätzlich auch die Haltung von ausgewachsenen Kreuzungen von «Listenhunden» ohne Abstammungspapiere bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Hunde erfolgreich eine Wesensprüfung ablegen.

Hundesteuer und Anmeldung im Kanton Solothurn

Solothurn hat 2025 eine Neuerung eingeführt, die schweizweit Aufsehen erregt hat: In der Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 hat die Stimmbevölkerung das revidierte Hundegesetz angenommen. Die Revision umfasste die Einführung einer kantonalen Hundesteuer sowie die Steuerbefreiung von Assistenzhunden. Das Resultat: Hündelerhaltende zahlen ab 2026 doppelt – einmal kantonal, einmal kommunal.

  • Kantonale Hundesteuer: Es ist eine jährliche Hundesteuer von 50 bis maximal 200 Franken zu entrichten (§ 11 Abs. 1 Hundegesetz/SO). Die kantonale Steuer liegt bei 35 Franken und kommt zusätzlich zur kommunalen Abgabe.
  • Kommunale Hundesteuer: Je nach Gemeinde kostet sie 50 bis 200 Franken. In der Stadt Solothurn beträgt die jährliche Abgabe Fr. 100.00.
  • Anmeldepflicht: Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, hat diesen der Einwohnergemeinde mit Angabe der Mikrochipnummer zur Aufnahme in die Bezugsliste anzumelden und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. In der Stadt Solothurn: Die Meldepflicht für Hunde ist vom 1. bis 30. April zu erfüllen.
  • Haftpflicht: Es gilt ein Haftpflichtobligatorium für alle Hundehaltenden (§ 10 Hundegesetz). Die Versicherung muss die mit der Hundehaltung verbundenen Risiken und sowohl die Haftpflicht der Haltenden als auch jener Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, ausdrücklich einschliessen.
  • Hundemarke: Seit 2017 gibt es keine Hundemarken mehr.
  • Assistenzhunde sind von der Hundesteuer befreit.

Weitere Informationen zur Hundehaltung findest du direkt beim Amt für Landwirtschaft des Kantons Solothurn.

Die besten Routen im Kanton Solothurn – mit korrekter Rechtslage

Weissenstein ab Oberdorf: Der Klassiker, aber mit Tücken

Der erste Schritt aus der Gondelbahn an der Bergstation auf 1'284 Metern: Weite Weiden, Buchenmischwald, und wenn der Wind stimmt, riecht es nach Kuhfladen und Enzian gleichzeitig. Das Gipfelplateau des Weissensteins (1'395 m) ist das meistbesuchte Ziel des Kantons – und das merkt man an Sommerwochenenden.

Rechtslage: Der Aufstieg zu Fuss ab Oberdorf führt durch Waldabschnitte. Im Wald gilt vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde. Wer mit der Gondel hochfährt und direkt auf dem Kammweg bleibt, ist ausserhalb der Waldleinenpflicht – solange er nicht in die bewaldeten Abschnitte abbiegt. Der Weissenstein gehört zudem zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung – Schutzzonen sind beschildert und zu beachten. Guter Rückruf ist hier keine Option, sondern Voraussetzung.

Jura-Höhenweg: Solothurner Abschnitt Hauenstein – Weissenstein

Früh morgens, die Buchenwälder noch im Halbdunkel, der Boden federt unter dem Laub von drei Herbsten. Der Abschnitt des Jura-Höhenwegs zwischen Hauenstein und Weissenstein ist rund 20 Kilometer lang und in einem langen Tag machbar. Auf dem Kammabschnitt öffnet sich der Blick über das Mittelland bis zu den Voralpen.

Rechtslage: Insbesondere in der Brut- und Setzzeit ist es wichtig, Hunde immer an der Leine zu führen und die markierten Wege nicht zu verlassen. Die Waldpassagen auf dem Höhenweg unterliegen von April bis Juli der Leinenpflicht. Die offenen Kammabschnitte sind frei – das ist der eigentliche Lohn des Weges. Gasthöfe entlang der Route empfangen Hunde meist problemlos; nachfragen lohnt sich dennoch.

Aare zwischen Olten und Solothurn: Flussufer pur

Die Aare fliesst hier ruhig und breit, im Frühling noch kräftig vom Schneeschmelzwasser, im August manchmal so träge, dass der Hund ohne zu schwimmen ans andere Ufer watende kann. Der Uferpfad zwischen den beiden Städten gehört zu den schönsten Flussuferwegen des Mittellands – naturbelassen, selten überlaufen, im Frühjahr begleitet von Uferwäldern im Vollfrühling.

Rechtslage: An naturbelassenen Ufern ausserhalb der städtischen Badeabschnitte ist das Schwimmen für Hunde erlaubt. Die offiziellen Badestellen in Solothurn-Stadt sind in der Saison für Hunde gesperrt – die Beschilderung zeigt klar, wo Schluss ist. Das Naturschutzreservat Aare Flumenthal ist ein Schutzgebiet; dort gilt Leinenpflicht unabhängig von der Saison.

Das Gäu: Feldwege im Mittelland

Wer keinen Gipfelhunger hat, ist im Gäu richtig. Das landwirtschaftliche Mittelland des Kantons lebt von Feldwegen, kleinen Wäldern und dem Wechsel der Jahreszeiten. Im Oktober, wenn der erste Frost auf den Trockenwiesen liegt und die Felder abgeerntet sind, zieht man hier fast allein.

Rechtslage: Auf Feldwegen ausserhalb des Waldes gilt keine saisonale Leinenpflicht – aber: Im Sommer wimmelt es auf den Getreidefeldern von Jungtieren. Nicht nur im Wald ist grosse Vorsicht geboten, sondern auch in dessen Nähe und vor allem in Wiesen mit hohem Gras, da viele Wildtiere ihre Jungen gerne dort verstecken. Ein Hund, der im Korn verschwindet, verursacht nicht nur Wildstörung, sondern wirtschaftlichen Schaden für den Bauern.

Was im Kanton Solothurn anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Erstens: Die Leinenpflicht im Wald endet tatsächlich am Waldrand. Kein Puffer von 50 Metern wie in Zürich, Aargau oder Luzern. Der Kanton Solothurn beschränkt die Leinenpflicht während dieser Zeit auf den Wald – das klingt nach einer Kleinigkeit, macht aber auf dem Jura-Kammweg einen grossen Unterschied.

Zweitens: Die doppelte Hundesteuer ist neu und in der Schweiz nicht selbstverständlich. Die kantonale Steuer ist zusätzlich zur Hundesteuer in der Wohngemeinde zu entrichten. Wer neu in den Kanton zieht oder zuzieht, muss beides einrechnen.

Drittens: Kein Rassenverbot, aber eine aktive Rasseliste mit Bewilligungspflicht. Der Kanton Solothurn ist einer derjenigen Kantone, die eine Rasseliste und damit auch «Listenhunde» kennen. Das bedeutet: Halten erlaubt, aber mit Bewilligung und ganzjähriger Leinenpflicht ausserhalb der Privatsphäre.

Viertens: Ausnahmen von der Leinenpflicht sind neu möglich für anerkannte Herdenschutzhunde und für zur Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzte Hunde. Das ist eine Solothurner Eigenheit, die seit 2026 gilt.

Häufig gestellte Fragen

Darf mein Hund auf den Weissenstein?
Ja. Per Gondelbahn ab Oberdorf oder zu Fuss. Auf dem offenen Kammweg ausserhalb der Waldabschnitte ist kein Leinenzwang – ausser in beschilderten Schutzzonen. Im Wald gilt von April bis Juli die Leinenpflicht.

Wann gilt die Leinenpflicht im Wald genau?
Vom 1. April bis 31. Juli gilt eine generelle Leinenpflicht im Wald (§ 4 lit. a Hundeverordnung/SO). Ausserhalb dieser Zeit ist der Wald leinenpflichtfrei – ausser du kannst deinen Hund nicht kontrollieren oder er neigt zum Wildern.

Darf mein Hund in der Aare schwimmen?
An naturbelassenen Ufern ausserhalb der offiziellen Badestellen ja. Die Badestellen in Solothurn-Stadt sind in der Saison für Hunde gesperrt. Im Naturschutzreservat Aare Flumenthal gilt ganzjährige Leinenpflicht.

Gibt es in Solothurn eine Rasseliste?
Ja. Das Erwerben, Halten, Züchten und/oder Handeln bestimmter Hunderassen bedarf einer Bewilligung (§ 4 Abs. 1 Hundegesetz/SO und § 3 Abs. 1 Hundeverordnung/SO). Kein Verbot, aber Bewilligungspflicht für mehrere Rassen.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Solothurn?
Seit 2026 gibt es eine kantonale Steuer von 35 Franken plus die kommunale Abgabe. In der Stadt Solothurn beträgt die jährliche Abgabe Fr. 100.00. Je nach Gemeinde kostet die kommunale Steuer 50 bis 200 Franken.

Muss ich meinen Listenhund bei einem Ferienaufenthalt in Solothurn anmelden?
Für Hundehaltende, die mit ihren Listenhunden die Ferien im Kanton Solothurn verbringen möchten, gibt es keine Meldepflicht. Die Leinenpflicht im öffentlichen Raum gilt aber trotzdem.

Gibt es eine Kurspflicht für Hundehalter?
Der Kanton Solothurn kennt in seinem aktuellen Hundegesetz keine kantonale Hundekurspflicht. Der Veterinärdienst kann im Einzelfall eine solche anordnen, etwa nach auffälligem Verhalten.

Quellen