District de Martigny
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im District de Martigny: Was wirklich gilt
Der District de Martigny liegt dort, wo das Rhonetal eine scharfe Kurve nach Norden macht. Drei Talflanken treffen aufeinander: die Dranse öffnet sich Richtung Grand-Saint-Bernard, der Trient fliesst durch eine enge Schlucht aus dem Westen, und die Rhone selbst braust breit und flach nach Nordosten. Die Stadt Martigny, das administrative Zentrum des Bezirks, ist Knotenpunkt im unteren Wallis, nicht Ferienort, sondern Durchgangsstadt mit eigenem Gewicht. Für Hundehalter bedeutet das: viel Natur auf engem Raum, alpine Wildtierdichte direkt hinter der Wohnzone, und kantonale Regeln, die konsequenter durchgesetzt werden als in manch anderen Walliser Bezirken.
Der Bezirk gehört zum Kanton Wallis, grenzt im Westen an den District de Saint-Maurice und im Osten an den District d’Entremont. Der Kanton setzt den rechtlichen Rahmen, das kantonale Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG/VS), und die Gemeinden ergänzen ihn durch kommunale Polizeireglements. In der Praxis gilt: wo der Kanton schweigt, spricht die Gemeinde.
Leinenpflicht im District de Martigny: Was kommunal gilt
Im Kanton Wallis gilt eine generelle Leinenpflicht innerorts, in der Umgebung von Schulen, auf öffentlichen Spiel- und Sportanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, an stark frequentierten öffentlichen Orten sowie in der Nähe von Nutztieren. Das ist die kantonale Basisschicht. Was die Gemeinden darüber hinaus regeln, erfährst du direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.
Martigny-Ville: Innenstadt und Wohnzonen
Am frühen Morgen, wenn die Marktgasse noch nass ist und die Bäcker öffnen, zieht die erste Gassirunde durch die Altstadt. Spätestens am Place Central endet die Freiheit: Hier, und auf allen belebten Plätzen und Trottoirs der Stadt, musst du anleine. Die kantonale Leinenpflicht erfasst stark frequentierte öffentliche Orte, das umfasst in Martigny den Bahnhofsvorplatz, den Place Centrale und alle öffentlichen Parkanlagen innerhalb der Bebauung. Was ausserhalb des Ortsbereichs gilt, regeln die Beschilderungen vor Ort. Im Zweifelsfall: anleine, weiterziehen.
Für konkrete kommunale Reglements der Gemeinde Martigny wendest du dich direkt an die Gemeindeverwaltung Martigny.
Wald und Wildtierschutz im Bezirk
Der Bezirk hat eine hohe Wildtierdichte. Gämsen stehen schon früh morgens in den unteren Hanglagen, Rehe ziehen durch die Rebterassen. Im Kanton Wallis besteht keine generelle kantonale Leinenpflicht im Wald, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte Pflicht. Das klingt entspannt, ist es aber nicht. Wer seinen Hund im Frühjahr frei durch das Unterholz schickt, riskiert Wilderei-Tatbestand.
Der Verstoss gegen gesetzlich auferlegte Leinenpflichten stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit einer Busse bestraft wird, unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt oder gewildert hat. Und: In den Kantonen Wallis, Bern, Graubünden und weiteren ist nicht einmal eine vorgängige Verwarnung des Hundehalters notwendig.
Fazit für den Wald: Beschilderungen konsequent beachten. In Wildschutzgebieten und ausgeschilderten Schutzzonen gilt Leinenpflicht, und das gilt für den ganzen Kanton.
Naturschutzgebiet Les Follatères
Die Follatères sind kein gewöhnlicher Hang. Das Naturschutzgebiet liegt am Rhoneknie bei Martigny, die Region ist gleichzeitig vom Klima des Genfersees sowie der Walliser Alpen beeinflusst, im Sommer erklingen hier Zikaden, und die Pflanzenwelt erinnert eher an das Mittelmeer als an die Alpen. Für Hunde gelten dort besondere Rücksichtspflichten. Ob und in welchen Bereichen des Schutzgebiets Leinenpflicht signalisiert ist, klärst du vor dem Besuch auf der offiziellen Naturschutz-Seite des Kantons Wallis oder anhand der Beschilderung vor Ort. Schutzgebietszonen können saisonale Verschärfungen haben.
Listenhunde im District de Martigny: Walliser Rassenliste und was das bedeutet
Das Wallis hat eine der strengsten Rassenlisten der Schweiz. Gefährliche Hunde werden in verbotene und potenziell gefährliche Hunde unterteilt (Art. 37 Abs. 1 AGTSchG/VS). Der Staatsrat erlässt eine Liste von Hunderassen und deren Kreuzungen, die im Wallis verboten sind. Auf der Liste stehen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitanischer Mastiff, Tosa.
Jegliche Haltung dieser Hunde oder ihrer Kreuzungen ist verboten. Ein begrenzter Aufenthalt von bis zu 30 Tagen pro Jahr, etwa für Ferien, wird akzeptiert, sofern ausserhalb der Privatsphäre Leinenpflicht und das Tragen eines Maulkorbs eingehalten wird.
Wer mit einem Hund einer verbotenen Rasse zu Besuch kommt, meldet sich bei der Aufenthaltsgemeinde. Das ist keine Pflicht, aber die kantonale Behörde empfiehlt es, und es schützt vor unangenehmen Kontrollen. Die aktuelle Rechtslage prüfst du direkt beim kantonalen Veterinäramt: vs.ch, Hundewesen Wallis.
Das revidierte Walliser Hundegesetz war Ende 2025 in öffentlicher Vernehmlassung, den aktuellen Status prüfst du auf der SCAV-Website.
Hundesteuer und Anmeldung im District de Martigny
Du hast einen neuen Hund? Anmeldepflicht gilt sofort. Die Haltung eines Hundes bedingt eine gültige Haftpflichtversicherung. Dein Hund muss in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Die Anmeldung läuft über die jeweilige Wohngemeinde, in Martigny über die Gemeindeverwaltung.
Die Höhe der Hundesteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Sie liegt in der Schweiz ungefähr zwischen CHF 100 und 200 pro Jahr. Für den genauen Betrag in deiner Gemeinde, ob Martigny, Fully, Orsières oder einer anderen Gemeinde im Bezirk, fragst du direkt beim Gemeindeschalter nach. Es gibt im Bezirk keine einheitliche Taxe.
Der Besitz einer Bescheinigung über den Abschluss eines Sachkundenachweiskurses ist ab einem bestimmten Datum erforderlich, den aktuellen Stand zur Ausbildungspflicht im Wallis prüfst du beim kantonalen Veterinäramt (SCAV).
Die besten Routen im District de Martigny, mit korrekter Rechtslage
Rhoneufer zwischen Martigny und Evionnaz
Im Oktober, wenn die Weinberge gelb werden und der Morgennebel noch in den Talsenken liegt, riecht die Rhone nach nassem Kies und Herbst. Der flache Uferweg verbindet Martigny mit Evionnaz auf einfachem Terrain. Kein Anstieg, kein Geröll, der Hund läuft auf feuchtem Untergrund, das Wasser rauscht links. Der Weg führt von Martigny bis nach Saint-Maurice entlang der Rhone; die Rückkehr gelingt per SBB-Zug. Innerhalb der Ortsbereiche gilt Leinenpflicht. Im offenen Uferbereich ausserhalb der Ortschaften: Beschilderung vor Ort beachten. Aktuelle Routen und Wegbeschriebe findest du bei SchweizMobil.
Les Follatères, Trockengebiet am Rhoneknie
Der Boden knirscht hier anders als anderswo: trocken, steinig, mit kleinen Wacholder-Sträuchern, die im August in der Hitze stehen. Eine Wanderung durch die sonnigen und trockenen Wege im Naturschutzgebiet Follatères bietet grandiose Aussichten auf das Rhonetal. Das Gebiet ist Naturreservat. Ob und wo Hunde eingeführt werden dürfen und ob Leinenpflicht signalisiert ist, klärst du vor dem Besuch über die offizielle Seite des Kantons Wallis oder an den Informationstafeln am Eingang. Das Gebiet birgt seltene Tier- und Pflanzenarten, ein unbeaufsichtigter Hund kann erheblichen Schaden anrichten.
Val de Trient – Schlucht und Schotterpfad
Die Trient schneidet sich tief in den Fels. Wer von Vernayaz taleinwärts geht, spürt schnell, wie die Temperatur fällt, die Schlucht hält die Feuchtigkeit, und die Wände glänzen dunkel. Diese Wanderung beginnt in Vernayaz mit dem Besuch der Trientschlucht, bestaunt den Wasserfall Cascade de la Pissevache und führt anschliessend flach und schattig durch lichten Wald nach Martigny. Die Route ist gut markiert und wenig anspruchsvoll. An engen Stegen gilt Leinenpflicht, teils durch Beschilderung, teils durch Vernunft. Wer seinen Hund nicht sicher an der Leine führen kann, lässt die Schlucht aus.
Rebterassen und Châtaeu de la Bâtiaz
Die Weinberge oberhalb von Martigny liegen im vollen Südhang. Im Juni steht die Luft zwischen den Reben, der Kies brennt unter den Pfoten. Eine Rundwanderung durch die Rebterassen führt am mittelalterlichen Schloss und dem Weindörfchen Plan Cerisier vorbei. Ob Hunde auf das Schlossgelände mitdürfen, erfährst du auf der offiziellen Webseite des Château de la Bâtiaz oder direkt vor Ort. In den Reben selbst: Wege bleiben, kein Durchschlagen – Kulturland ist tabu. Auf dem Weg in die Höhe kommen im Frühling Rehkitze aus den unteren Hecken; in dieser Phase braucht dein Hund die Leine.
Was im District de Martigny anders ist als im Rest des Kantons
Martigny ist kein klassischer Tourismusbezirk. Die Stadt funktioniert als Verkehrsknoten: hier zweigen Simplonlinie, Linie nach Chamonix und Valaisanbahnlinie ab. Das bedeutet mehr Bahnhofsbetrieb, mehr Pendler, mehr öffentliche Räume mit strikter Leinenpflicht als in ruhigeren Walliser Talbezirken. Gleichzeitig liegt die alpine Wildzone näher als vielerorts: Vom Bahnhof Martigny sind es wenige Kilometer bis in Gebiete, wo Gämsen, Rehe und Steinböcke leben.
Der Bezirk hat eine ausgeprägte Dualität: Weinbauregion und Hochalpin auf kleinstem Raum. Das Klima der Follatères, eines der trockensten und wärmsten Ecken der Schweiz, bringt im Hochsommer Risiken mit sich, die in feuchteren Regionen fehlen: Überhitzung, kaum Schatten, wenig Trinkwasser für Hunde. Wer im Juli durch die Trockenzone geht, startet früh morgens und bringt genug Wasser mit.
Die Rasseliste des Kantons Wallis trifft Hundehalter im Bezirk Martigny gleich hart wie im Rest des Kantons. Keine kommunale Ausnahme, kein lokaler Spielraum. Wer einen der verbotenen Hunde dauerhaft halten will, muss den Kanton verlassen, oder den Hund.
Häufig gestellte Fragen
Gilt im Kanton Wallis eine generelle Leinenpflicht im Wald?
Im Kanton Wallis besteht keine generelle, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte Leinenpflicht. Das heisst: Im Wald läufst du ohne Leine, ausser dort, wo Schilder etwas anderes vorgeben. Wildschutzgebiete und Naturreservate können eigene Regelungen haben. Beschilderung vor Ort beachten.
Welche Rassen sind im District de Martigny verboten?
Auf der kantonalen Verbotsliste stehen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitanischer Mastiff und Tosa. Diese Rassen dürfen im Wallis nicht dauerhaft gehalten werden. Ausgenommen ist ein auf maximal 30 Tage pro Jahr begrenzter Aufenthalt, mit Leine und Maulkorb ausserhalb des privaten Bereichs.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Martigny?
Die Höhe der Hundesteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. In der Schweiz liegt sie ungefähr zwischen CHF 100 und 200 pro Jahr. Den genauen Betrag für die Gemeinde Martigny oder eine andere Gemeinde im Bezirk erfährst du direkt beim Gemeindeschalter. Es gibt keine bezirksweit einheitliche Taxe.
Muss ich meinen Hund bei der Gemeinde anmelden?
Ja. Du meldest deinen Hund bei der Wohngemeinde an und lässt ihn in der nationalen Datenbank AMICUS registrieren. Die Haltung eines Hundes bedingt ausserdem eine gültige Haftpflichtversicherung. Die genaue Frist zur Anmeldung erfährst du direkt bei der Gemeindeverwaltung oder beim kantonalen Veterinäramt.
Darf ich mit meinem Hund in das Naturschutzgebiet Les Follatères?
Das Schutzgebiet hat eigene Regeln, die saisonal variieren können. Ob Hunde bestimmte Zonen betreten dürfen und ob Leinenpflicht besteht, erfährst du über die offizielle Seite des Kantons Wallis oder anhand der Beschilderung am Eingang. Behaupte nicht, dass Hunde überall erlaubt sind, die Zonierung kann je nach Jahreszeit variieren.
Quellen
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Frühling|Sommer|Herbst