Ausflugsziel · Freiburg · Leicht

District de la Glâne

District de la Glâne Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund im District de la Glâne: Was wirklich gilt

Die Glâne ist ein 37 Kilometer langer Nebenfluss der Saane im Kanton Freiburg. Das Quellgebiet liegt im Molassehügelland des südwestlichen Freiburger Mittellandes, östlich des Oberlaufs der Broye. Das Hochtal weitet sich auf bis zu zwei Kilometer Breite – Hügelwellen, Felder, einzelne Waldstücke. Der District de la Glâne ist einer der sieben Bezirke des Kantons Freiburg; sein Hauptort ist Romont. Wer hier mit dem Hund unterwegs ist, bewegt sich auf landwirtschaftlichem Mittelland. Kein Hochgebirge, keine grossen Seen. Dafür: ruhige Wege, wenig Trubel, viel Feld- und Waldrand.

Das hat einen Haken. Landwirtschaftliche Zonen bedeuten Weideland, Rehwild, Brut im Frühjahr. Die Spielregeln hier unterscheiden sich von einem urbanen Stadtbezirk deutlich. Der Kanton setzt den Rahmen, die Gemeinden konkretisieren, und wer die Unterschiede nicht kennt, zahlt Busse oder riskiert Schlimmeres.

Leinenpflicht im District de la Glâne: Was kommunal gilt

Das kantonale Recht ist die Grundschicht. Darüber legen die Gemeinden ihre eigenen Regeln. Im Bezirk Glâne sind es kleine Landgemeinden und Romont als Zentrum, die das Bild prägen.

Romont, kommunales Polizeireglement

Mitten in Romont, auf dem Trottoir, am Marktplatz: Hunde dürfen nicht frei und ohne Aufsicht laufen. Das kommunale Polizeireglement der Gemeinde Romont schreibt das fest. Im Ortskern bedeutet das in der Praxis: Leine. Die Gemeindepolizei des Districts ist im Polizeiposten Romont organisiert, der für den ganzen Bezirk zuständig ist.

Aktuelle Detailinfos zu kommunalen Zonen mit Leinenzwang erfragst du direkt bei der Gemeinde Romont oder über die Préfecture de la Glâne (Au Château, 1680 Romont, Tel. 026 305 95 00).

Wald – Brut- und Setzzeit

Hier ist die Freiburger Regel besonders wichtig. Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Das gilt für alle Waldgebiete im Bezirk, die Forste rund um Siviriez, das Waldstück Bois des Biollettes bei Romont, die Gehölze entlang des Glâne-Unterlaufs. Kein Ausflug im Mai ohne Leine im Wald.

Zusätzlich: Die Gemeinden können weitere Zonen mit Leinenzwang oder sogar Hundeverbotszonen festlegen (Art. 30 Abs. 1 HHG/FR). du darfst den Leinenzwang jedoch nicht für das ganze Gemeindegebiet vorschreiben (Art. 30 Abs. 3 HHR/FR). Vor dem Ausflug lohnt sich ein Blick auf die Beschilderung vor Ort.

Naturschutzgebiete und Jagdbanngebiete

Im Kanton Freiburg gelten in ausgewiesenen Jagdbanngebieten besondere Regelungen. Im Kanton Freiburg betrifft das konkret die Gebiete Dent de Lys und Hochmatt-Motélon. Diese liegen nicht im Bezirk Glâne selbst, sondern im Greyerzbezirk, bilden aber die Kulisse für Tagesausflüge aus der Glâne heraus. Innerhalb des Bezirks: Feldwege, Weiden und Waldränder erfordern Aufmerksamkeit. Auf Weiden mit Nutztieren gilt Leinenpflicht. Hunde, die bei der Wilderei erwischt werden, können in Freiburg durch Jagdberechtigte abgeschossen werden, das kantonale Jagdrecht lässt das zu.

Listenhunde im District de la Glâne: Was für Freiburg gilt

Freiburg kennt seit 2024 keine Rasseliste mit Bewilligungspflicht mehr. Am 01.01.2024 wurde Art. 19 des Gesetzes über die Hundehaltung (HHG) aufgehoben. Es existieren keine bewilligungspflichtigen Rassen mehr; für die Haltung ist keine Bewilligung des LSVW mehr erforderlich.

Das Pitbull-Verbot besteht dagegen weiterhin. Hunde vom Typ Pitbull oder Hunde, die aus einer Kreuzung mit Pitbull-Typen hervorgegangen sind, bleiben verboten. Bestimmte Hunderassen sind auf dem Kantonsgebiet verboten. Vorübergehende Aufenthalte im Kantonsgebiet sind für maximal 90 Tage erlaubt. Das Tier muss jedoch an einer Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Das gilt auch im Bezirk Glâne. Wer durchreist, trägt die Verantwortung.

Mehr zum kantonalen Hunderecht im Artikel zu Freiburg. Die offiziellen kantonalen Informationen findest du beim Staat Freiburg – Verbotene Hunde.

Hundesteuer und Anmeldung

Im Kanton Freiburg erheben die Gemeinden eine jährliche Hundesteuer, zusätzlich zum kantonalen Anteil. Auf dem Kantonsgebiet des Kantons Freiburg wohnhafte Hundehalter müssen pro Hund eine kantonale Steuer entrichten. Diese darf 200 Franken nicht übersteigen (Art. 45 HHG/FR).

Für die Gemeinde Romont ist der kommunale Anteil bekannt: Ein kommunaler und jährlicher Hundesteuerbetrag wird zusätzlich zum kantonalen Anteil erhoben. Der kommunale Betrag in Romont beläuft sich auf CHF 80.00. Für andere Gemeinden im Bezirk (Siviriez, Mézières, Vuisternens-devant-Romont, Villaz-Saint-Pierre u. a.) können die Beträge abweichen. Aktuelle Tarife erfragst du direkt beim jeweiligen Gemeindeamt.

Mutationen meldest du innerhalb von zwei Wochen: Änderungen in der Datenbank AMICUS (www.amicus.ch) und bei der Wohnsitzgemeinde. Neuhundehalter, die noch nie oder seit zehn Jahren keinen Hund gehalten haben, müssen vor der Haltung einen mindestens fünfstündigen obligatorischen Theoriekurs besuchen (Art. 28a Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 3 HHG/FR und Art. 12 Abs. 2 HHR/FR). Das ist eine Freiburger Besonderheit. Wer aus einem anderen Kanton zuzieht und bereits einen Hund hat, ist davon nicht betroffen.

Neu gehaltene Hunde müssen zudem einen Praxistest der Führbarkeit bestehen. Jeder neu gehaltene Hund wird einer praktischen Beurteilung der Führbarkeit unterzogen. Die Führbarkeit muss innerhalb von 18 Monaten ab der Eintragung in die Datenbank AMICUS von einer Ausbilderin oder einem Ausbilder beurteilt werden (Art. 13 HHR/FR).

Pflichtversicherung nicht vergessen: Jeder Hundehalter muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 1 Million Franken abschliessen, die Schäden durch den Hund abdeckt (Art. 39 HHG/FR i.V.m. Art. 27 HHR/FR).

Die besten Routen im District de la Glâne, mit korrekter Rechtslage

Das Glânetal zwischen Siviriez und Romont

Im Oktober liegt morgens Dunst über dem Talboden. Die Felder riechen nach feuchtem Lehm. Ab Siviriez verläuft die Glâne auf einer Wegstrecke von 13 km in einem weiten offenen Hochtal, dessen Talboden durchschnittlich auf 700 m ü. M. liegt. Das Gewässer bewältigt auf diesem Abschnitt einen Höhenunterschied von nur gerade 50 Metern. Das bedeutet: flaches Gelände, breite Uferböschungen, wenig Lärm. Der Hund läuft neben dir, das Wasser gluckst rechts, die Schienen der Bahnlinie Lausanne–Bern blitzen hin und wieder auf.

Rechtslage: Zwischen April und Juli gilt im angrenzenden Wald Leinenpflicht (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Auf offenen Wegen entlang der Glâne ausserhalb des Waldes gilt die kantonale Leinenpflicht in dieser Zeit nicht, aber Weiden und Felder verlangen Rücksicht. Ob bestimmte Uferabschnitte besondere Zutrittsregeln haben, prüfst du vor Ort anhand der Beschilderung oder bei der jeweiligen Gemeinde.

Romont – Bois du Glaney – Villaranon

Romont steht auf einem Hügelsporn über dem Tal. Der Bergklotz von Romont trägt seit dem 10. Jahrhundert eine befestigte Siedlung, die ein Etappenort an der Landstrasse war. Vom Bahnhof aus führt ein markierter Weg in den Bois du Glaney, ein schmales Waldstück, das im November nach Tannennadeln riecht und im März noch Pfützen auf dem Lehmpfad hält. Romont – Sentier vers le Bois des Biollettes – Villaranon, Hennens, Forêt des Dailles – La Maula – Gare de Romont ist eine der markierten Schlaufen rund um den Hauptort.

Rechtslage: Im Wald gilt die saisonale Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli. Im Ortskern Romontübernimmt das kommunale Polizeireglement. Detailrouten und aktuelle Wegzustände findest du bei SchweizMobil.

Rund um Rue – Felder, Bach, Burghügel

Rue gilt als kleinste Stadt Europas, ein Burghügel, ein Turm, Ziegel. Rue nimmt eine strategische Position zwischen den Tälern der Broye und der Glâne ein. Rue ist bekannt dafür, die kleinste Stadt Europas zu sein. Die Wege hier verlaufen durch Felder und kleine Wälder, über Bäche ohne Namen. Durch Felder und Wälder, mit zahlreichen Bächen, die die Region durchziehen, bietet die Gegend schöne Aussichten auf die Voralpen. Im Sommer klebt die Luft leicht. Im November ist der Boden aufgeweicht, der Lehm bleibt an den Pfoten kleben.

Rechtslage: Die Waldabschnitte rund um Rue unterliegen der kantonalen Leinenpflicht April–Juli. Ob einzelne Abschnitte des Burggeländes oder des Ortskerns besondere Regeln haben, klärst du auf der Website der Gemeinde Romont/Rue.

Jakobsweg entlang der Glâne

Der Weg knirscht auf dem alten Pilgerpfad. An der Stelle, wo der alte Jakobsweg zum ersten Mal über die Glâne führt, zieht sich der Pilgerweg weiter zum nahen Kloster Hauterive an der Saane und erreicht dann bei Posat wieder eine Brücke über die Glâne. Wer den Jakobsweg im Bezirk Glâne abläuft, folgt einer alten Römerstrassen-Achse. Die Wege sind gut markiert, die Übergänge über die Glâne kurz und steinig.

Rechtslage: Jakobsweg-Abschnitte verlaufen teils durch Wald, teils über offenes Land. April bis Juli gilt im Wald Leinenpflicht. Aktuelle Routenbeschreibungen und Wegmarkierungen bei SchweizMobil.

Was im District de la Glâne anders ist als im Rest des Kantons

Der Bezirk Glâne ist kein Tourismuszentrum. Kein See, keine Bergbahn, keine Schaulaufen-Infrastruktur. Das überwiegend landwirtschaftlich geprägte Hochtal mit seiner einfachen Topographie wird seit 1862 von der Bahnstrecke Lausanne–Bern durchquert. Diese Bahn macht den Bezirk von Freiburg und Lausanne aus ohne Auto erreichbar, das ist sein stärkstes Argument für Hundehalter ohne Wagen.

Was das für den Alltag bedeutet: Du bewegst dich fast immer im ländlichen Raum. Freilauf auf offenem Feld ist häufig praktisch möglich, aber Weidetiere stehen neben dem Weg. Eine Kuh, die sich durch einen fremden Hund erschreckt, kann zur ernsten Situation werden, nicht nur für die Kuh. In landwirtschaftlichen Zonen leinst du sicherheitshalber an. Das ist kein Zwang, aber Vernunft.

Die Freiburger HHG-Revision von 2024 hat den Bezirk direkt betroffen: Die Bewilligungspflicht für frühere Rasselisten-Hunde entfiel, der Führbarkeitstest für alle neuen Hunde kam dazu. Wer neu in den Bezirk zieht und erstmals einen Hund hält, startet mit Pflichtkurs und Praxistest. Das ist strenger als in manchen anderen Schweizer Kantonen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt im District de la Glâne eine generelle Leinenpflicht?

Nein. Es gibt keine generelle, bezirksweite Leinenpflicht. Im Wald gilt saisonal Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Im Ortskern von Romont und anderen Gemeinden schreiben kommunale Polizeireglements die Leine vor. Auf offenen Feldwegen ausserhalb des Waldes und ausserhalb kommunaler Sperrzonen ist kein Leinenzwang vorgeschrieben, solange du den Hund kontrollierst und keine Weiden betrittst.

Darf ich mit einem Pitbull oder Pitbull-Mischling den Bezirk Glâne besuchen?

Das Halten von Pitbulls und Pitbull-Kreuzungen ist im Kanton Freiburg grundsätzlich verboten (Art. 20 HHG/FR). Ein vorübergehender Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist erlaubt, wenn der Hund durchgehend an der Leine geführt wird und einen Maulkorb trägt. Das gilt im ganzen Kanton, also auch im Bezirk Glâne.

Ich habe noch nie einen Hund gehalten und ziehe nach Romont. Was muss ich tun?

Du musst vor der Anschaffung einen mindestens fünfstündigen Theoriekurs absolvieren (Art. 28a HHG/FR). Anschliessend wird die Führbarkeit deines Hundes innerhalb von 18 Monaten nach Eintragung in AMICUS praktisch beurteilt (Art. 13 HHR/FR). Zudem musst du den Hund bei der Gemeindeverwaltung Romont anmelden, ihn in die Datenbank AMICUS eintragen und eine Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Million Franken abschliessen.

Wie hoch ist die Hundesteuer in den Gemeinden des Bezirks Glâne?

Die Hundesteuer setzt sich aus einem kantonalen und einem kommunalen Anteil zusammen. Der kantonale Anteil liegt bei maximal CHF 200 pro Jahr (Art. 45 HHG/FR). In Romont beträgt der kommunale Anteil CHF 80 pro Jahr. Für andere Gemeinden im Bezirk (Siviriez, Mézières, Vuisternens-devant-Romont, Villaz-Saint-Pierre u. a.) sind die kommunalen Beträge bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu erfragen.

Darf mein Hund in den Wäldern rund um Romont frei laufen?

Vom 1. April bis 15. Juli nicht. In dieser Zeit gilt im Wald Leinenpflicht (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Ausserhalb dieser Zeit besteht keine kantonale Waldleinenpflicht, sofern die Gemeinde keine zusätzliche Regelung erlassen hat. Achte auf die Beschilderung vor Ort, einzelne Abschnitte können kommunal abweichend geregelt sein.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer