District de la Gruyère
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im District de la Gruyère: Was wirklich gilt
Der Lac de la Gruyère staut die Saane auf einer Länge von rund 23 Kilometern. Dahinter steigt das Gelände rasch an, Voralpenwälder, Gras, Fels, der Dent de Broc mit seiner kantigen Silhouette. Der Bezirk Gruyère liegt im Kanton Freiburg, eingeklemmt zwischen dem Freiburger Mittelland im Norden und den Waadtländer und Berner Alpen im Süden. Bulle ist die Bezirkshauptstadt, Gruyères das Aushängeschild.
Für Hundehalter ist der Bezirk kein einfaches Terrain. Wildtier-Dichte, Alpweiden, ausgedehnte Naturschutzgebiete, und dazu ein kantonales Hundegesetz, das seit dem 1. Januar 2024 erneuert wurde. Wer die Regeln kennt, geht entspannt los. Wer sie ignoriert, zahlt.
Leinenpflicht im District de la Gruyère: Was kommunal gilt
Der Kanton Freiburg setzt den Rahmen, die Gemeinden konkretisieren. Kantonsweit gilt das Gesetz über die Hundehaltung (HHG/FR, revidiert per 01.01.2024) sowie das Reglement über die Hundehaltung (HHR/FR). Die Gemeinden können zusätzliche Leinenpflicht-Zonen und Hundeverbotszonen festlegen, aber nicht für das gesamte Gemeindegebiet (Art. 30 Abs. 1 HHG/FR).
Bulle – Bezirkshauptstadt
Bulle ist das urbane Zentrum des Bezirks. In öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehr, auf Schulgeländen und Kinderspielplätzen gilt im ganzen Kanton Leinenpflicht – Bulle macht dabei keine Ausnahme. Wer seinen Hund in Bulle hält, meldet Adressänderungen und den Tod des Tieres innerhalb von 15 Tagen in der Datenbank AMICUS (Art. 6 Abs. 1 RDCh). Die Gemeinde Bulle betreibt eine eigene Seite zum Thema Hundehaltung unter bulle.ch/chiens. Aktuelle Angaben zu kommunalen Zonen mit Leinenpflicht oder Hundeverbot erfährst du dort direkt.
Wald – Brut- und Setzzeit
Das ist die häufigste Falle für Besucher. Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Der Grund ist der Schutz von Wildtieren während der Aufzucht. Im Bezirk Gruyère bedeutet das konkret: ab April heisst es Leine anlegen, sobald du den Waldrand betrittst. Erst Mitte Juli endet diese Pflicht. Die Länge oder Art der Leine spielt für das Gesetz keine Rolle, auch eine Schlepp- oder Flexileine ist zulässig, solange du sie festhältst und den Hund damit kontrollieren kannst.
Naturschutzgebiete im Bezirk
Im Naturpark Gruyère Pays-d’Enhaut liegen zwei streng geschützte Naturreservate. Hunde sind im Naturpark Gruyère Pays-d’Enhaut erlaubt, müssen aber die Schutzgebiete respektieren. Es ist verboten, Hunde in die Naturreservate La Pierreuse und Vanil Noir mitzunehmen. Wer mit dem Hund in Richtung Vanils unterwegs ist, liest vor dem Abmarsch die aktuelle Beschilderung und prüft die Regeln auf der Webseite des Naturparks. Ausserdem gilt im Kanton Freiburg eine Leinenpflicht in den eidgenössischen Jagdbanngebieten Dent de Lys und Hochmatt-Motélon (Anhang 1 VEJ).
Listenhunde im District de la Gruyère
Freiburg gehört zu den wenigen Kantonen mit einer Rassenliste. Seit dem 1. Januar 2024 hat der Kanton aber einen Teil seiner Regelung gelockert. Per 01.01.2024 wurde Artikel 19 HHG aufgehoben. Es gibt keine bewilligungspflichtigen Rassen mehr. Eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramts ist nicht mehr erforderlich.
Das Verbot bleibt trotzdem bestehen. Hunde vom Typ Pitbull oder Hunde, die aus einer Kreuzung mit Pitbull-Hunden hervorgegangen sind, sind im Kanton Freiburg weiterhin verboten. Vorübergehende Aufenthalte mit verbotenen Hunden sind für maximal 90 Tage erlaubt. Das Tier muss jedoch an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Neu gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle Hundehalter im Kanton Freiburg: Wer im Kanton Freiburg einen Hund erwirbt, unterliegt einer obligatorischen Ausbildung mit Praxiskurs und Prüfung. Der Kanton hat zugelassene Organisationen für diese Ausbildung anerkannt. Die praktische Beurteilung muss innerhalb von 18 Monaten nach der AMICUS-Registrierung abgeschlossen werden. Sie prüft, ob Hund und Halter die Grundlagen für eine verantwortungsvolle Haltung mitbringen. Mehr zur kantonalen Rechtslage findest du in unserer Übersicht Kanton Freiburg.
Hundesteuer und Anmeldung
Im Kanton Freiburg erhebt jede Gemeinde eine Hundesteuer. Alle im Kanton wohnhaften Hundehalter entrichten pro Hund eine kantonale Steuer, diese darf CHF 200 nicht übersteigen (Art. 45 HHG/FR). Die Höhe legt die Gemeinde fest. Wie viel du konkret zahlst, erfährst du beim Schalter deiner Wohngemeinde.
Melde deinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb an. Als Hundehalter meldest du jegliche Veränderungen – Neuerwerb, Verkauf, Adressänderung, Tod, innerhalb von 2 Wochen. Das läuft über zwei Kanäle: die nationale Datenbank AMICUS (amicus.ch) für Datenmutationen sowie die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde für die steuerliche Erfassung.
Die besten Routen im District de la Gruyère, mit korrekter Rechtslage
Lac de la Gruyère, Ufer, Kies und Seenebel
Früh morgens im Oktober liegt der See unter Dunst. Das Wasser riecht nach feuchtem Gras, die Hänge hinter Broc zeichnen sich erst nach und nach aus dem Grau. Der Greierzersee ist ein Stausee der Saane. Die Region ist geprägt von hügeligen Waldwegen und landwirtschaftlichen Flächen mit Blick auf die Voralpen und auf den Moléson sowie den Dent de Broc.
Am Südufer bei Broc mündet die Saane ein. Das Flachwassergebiet bei Broc am Südende des Sees ist Naturschutzgebiet und ein wichtiger Rastplatz für Zugvögel. Dort die Beschilderung ernst nehmen. Vom 1. April bis 15. Juli gilt im Uferwald die kantonale Leinenpflicht (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Aktuelle Routen rund um den See findest du auf SchweizMobil unter Route 261 (Sentier du Lac de la Gruyère).
Jaunbachschlucht – Holzstege, Tunnel, Fels
Der Bach schleift durch Kalkfels und riecht nach Moos. Der Weg führt über wippende Holzbrücken, durch kurze Felstunnels, an Gischt vorbei. Über Holzstege, Brücken, Felsengalerien und Tunnels geht es durch die spektakuläre Jaunbachschlucht. Die Route Charmey–Broc–Gruyères ist eine der eindrücklichsten Talwanderungen im Bezirk.
Wichtiger Hinweis für 2026: Die Jaunbachschlucht ist 2026 wegen Winterschäden für Unterhaltsarbeiten gesperrt. Das Gebiet ist aber zu Fuss via Châtel-sur-Montsalvens oder per Bus zwischen Châtel und Broc-Village erreichbar. Aktuelle Informationen zu Sperrungen unter schweizmobil.ch. Im Waldabschnitt gilt vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR).
Lac de Montsalvens und Chemin du Gruyère
Der See liegt still zwischen Buchenwald und Weide. Von Charmey aus geht es zunächst hinunter zum Lac de Montsalvens und, zwischen Wald und Weide, dem Seeufer entlang bis zur 1921 in Betrieb genommenen Talsperre. Die Stauanlage von Montsalves war die erste Beton-Bogenmauer Europas. Hinter der Staumauer öffnet sich der Blick auf 115 Meter Tiefe.
Im Waldbereich gilt die Setzzeit-Leinenpflicht. Auf den Weideflächen: Herdenschutzhunde arbeiten hier im Sommer. Begegnest du einer Herde mit Herdenschutzhund, nimmst du deinen Hund sofort an die kurze Leine und umgehst die Herde weiträumig.
Dent de Broc und Naturpark-Wege
Im Juni liegt auf den Alpweiden noch Restschnee, das Gras ist nass, die Wege riechen nach Erde. Die Route auf den Dent de Broc führt durch den Naturpark Gruyère Pays-d’Enhaut. Der Naturpark bietet ein dichtes Wandernetz. Viele Routen führen durch die Naturreservate Vanil Noir und Pierreuse, in diese Reservate dürfen Hunde jedoch nicht. Vor jeder Tour die Reservatsgrenzen prüfen. Detailrouten und saisonale Bedingungen bei der Tourismusorganisation Parc Gruyère Pays-d’Enhaut.
Was im District de la Gruyère anders ist als im Rest des Kantons
Der Bezirk ist dichter besetzt mit Schutzgebieten als andere Freiburger Bezirke. Zwei eidgenössische Jagdbanngebiete, zwei Naturreservate im Naturpark, dazu ein Stausee mit Zugvogel-Rastgebiet, die Leinenpflicht greift hier öfter und in mehr Situationen als etwa im Seebezirk oder im Sensebezirk. Wer aus einem städtischeren Kantonsteil in die Gruyère kommt und die Leinen-Pause gewohnt ist, muss umdenken.
Dazu kommt: Viehbetrieb prägt das Tal. Alpweiden mit Kühen, Ziegen, Schafen, und im Sommer Herdenschutzhunde auf einigen Alpen. Der Hund an der Leine ist hier keine Formalität, sondern Praxis.
Häufig gestellte Fragen
Gilt im Naturpark Gruyère Pays-d’Enhaut eine generelle Leinenpflicht für Hunde?
Nein, keine generelle Pflicht, aber mehrere Einschränkungen. In den Naturreservaten La Pierreuse und Vanil Noir dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Im Wald gilt vom 1. April bis 15. Juli die kantonale Leinenpflicht (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Auf Alpweiden mit Nutztieren nimmst du deinen Hund vorsorglich an die Leine. Die Beschilderung vor Ort ist massgebend.
Darf ich meinen Pitbull-Mischling mit in den Bezirk Gruyère nehmen?
Hunde vom Typ Pitbull und Pitbull-Kreuzungen sind im Kanton Freiburg verboten. Vorübergehende Aufenthalte von bis zu 90 Tagen sind ausnahmsweise erlaubt, aber nur mit Leine und Maulkorb (Art. 20 Abs. 2 HHG/FR). Prüfe die genauen Bedingungen auf der offiziellen Seite des Kantons: fr.ch/de/alltag/heimtiere/hunde/verbotene-hunde.
Wie melde ich meinen Hund in einer Gruyère-Gemeinde an?
Du meldest deinen Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde an. Datenmutationen – Adressänderung, Verkauf, Tod, trägst du ausserdem direkt in der Datenbank AMICUS unter amicus.ch ein. Seit dem 1. Januar 2024 gilt zudem eine Pflicht zur praktischen Ausbildung: Die Beurteilung muss innerhalb von 18 Monaten nach der AMICUS-Registrierung abgeschlossen sein.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bulle oder Gruyères?
Die Steuer legt jede Gemeinde selbst fest. Der kantonale Höchstbetrag beträgt CHF 200 pro Hund und Jahr (Art. 45 HHG/FR). Den aktuellen Tarif deiner Gemeinde erfährst du direkt beim Gemeinschalter, in Bulle unter bulle.ch/chiens.
Ist die Jaunbachschlucht 2026 mit Hund begehbar?
Der direkte Weg durch die Schlucht ist 2026 gesperrt, Winterschäden machen Unterhaltsarbeiten nötig. Das Gebiet ist über Umwege erreichbar: zu Fuss via Châtel-sur-Montsalvens oder per Bus zwischen Châtel und Broc-Village. Aktuelle Angaben zu Sperrungen und Umleitungen unter schweizmobil.ch.
Quellen
- Kanton Freiburg – Verbotene Hunde (HHG/FR, Art. 20): fr.ch/de/alltag/heimtiere/hunde/verbotene-hunde
- Kanton Freiburg – Bewilligungspflichtige Hunde (Stand 01.01.2024): fr.ch/de/alltag/heimtiere/hunde/bewilligungspflichtige-hunde
- Gemeinde Bulle – Hundehaltung und AMICUS-Registrierung: bulle.ch/chiens/13901
- SchweizMobil, Sentier du Lac de la Gruyère (Route 261): schweizmobil.ch
- Parc Naturel Régional Gruyère Pays-d’Enhaut – Wandern und Schutzgebiete: gruyerepaysdenhaut.ch
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer