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Hund in Wien: Was wirklich gilt Wien im Oktober, sieben Uhr morgens am Praterstern. Der erste Espresso dampft, die Bim quietscht aus der Kurve, und auf der Hauptallee…

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Hund in Wien: Was wirklich gilt

Wien im Oktober, sieben Uhr morgens am Praterstern. Der erste Espresso dampft, die Bim quietscht aus der Kurve, und auf der Hauptallee zieht ein Strom aus Joggern, Radlern und Hündelern Richtung Lusthaus. Wien ist eine Hundestadt, aber eine, die ihre Regeln genauer nimmt als jedes andere Bundesland. Wer hier mit Vierbeiner einzieht, merkt das spätestens beim ersten Behördenweg.

Die kurze Version: In Wien gilt im öffentlichen Raum Leine oder Maulkorb, nicht zwingend beides. Für Listenhunde sieht das anders aus, da wird beides Pflicht. Dazu kommen Sachkundenachweis vor der Anschaffung, Haftpflichtversicherung über 725.000 Euro Deckung und eine jährliche Hundeabgabe. Klingt nach viel, ist im Alltag aber überschaubar, sobald die Papiere einmal liegen.

Leinenpflicht in Wien: drei Regelebenen, die zusammenspielen

Wien regelt Hundehaltung über das Wiener Tierhaltegesetz, ergänzt durch die Hundeführscheinverordnung und örtliche Verbotszonen. Wer die drei Ebenen kennt, kommt selten in die Bredouille.

Ebene 1: Wiener Tierhaltegesetz, der Grundsatz

An Straßen, Plätzen, in Höfen, Stiegenhäusern, Lokalen und Kleingartenanlagen muss dein Hund entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist. Das ist § 5 Abs. 1 W-THG. Heisst auf der Straße: Leine reicht, Maulkorb reicht, beides zugleich braucht ein normaler Hund nicht. Wer gegen die Maulkorb- oder Leinenpflicht verstößt, riskiert nach § 13 Abs. 2 Z 3 W-THG eine Geldstrafe bis zu 20.000 Euro. In der Praxis fängt die Polizei laut Schwerpunktaktionen-Berichten meist mit Organmandaten um die 21 Euro an, bei Anzeige wird es deutlich teurer.

Ebene 2: Hundeverbotszonen und der Lainzer Tiergarten

Wien hat etwa 153 Hundeverbotszonen, ein generelles Hundeverbot gilt zudem auf Spielplätzen, Motorikparks, Friedhöfen, im gesamten Lainzer Tiergarten und auf den Steinhofgründen. Der Lainzer Tiergarten ist hier die große Überraschung für Zuzügler: Hunde sowie andere Haustiere dürfen in den Tiergarten nicht mitgenommen werden. Wer mit Hund vor dem Lainzer Tor steht und dachte, jetzt geht es kaiserlich-jagdrevierhaft hinter die Mauer, dreht wieder um. Dafür gibt es rundherum den Wienerwald, und der ist hundefreundlich.

Ebene 3: Parkanlagen, öffentliche Verkehrsmittel, Märkte

In Parkanlagen außerhalb ausgewiesener Hundezonen gilt Leinenpflicht. In U-Bahn, Bim und Bus sowie bei größeren Menschenansammlungen sind in den öffentlichen Verkehrsmitteln und bei größeren Menschenansammlungen für alle Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht. In Markthallen sind Hunde grundsätzlich nicht erlaubt, auf Marktflächen sonst angeleint und mit Maulkorb. Wer mit großem Hund Richtung Naschmarkt schlendert, packt also vorher den Beisskorb ein.

Listenhunde in Wien: verpflichtender Hundeführschein

Wien ist das einzige österreichische Bundesland, in dem für gefährlich eingestufte Rassen ein Hundeführerschein verpflichtend ist. Konkret betrifft das in Wien zwölf Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pitbullterrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

Die Prüfungspflicht ist scharf: Die Halter*innen sowie alle Betreuungspersonen, die mit dem Hund öffentlich spazieren gehen, müssen zuvor die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein absolviert haben. Die Prüfung ist innerhalb von drei Monaten nach Anschaffung des Hundes zu absolvieren und nach zwei Jahren zu wiederholen. Zuständig ist die MA 60 Veterinäramt und Tierschutz.

Für Listenhunde gilt im öffentlichen Raum Maulkorb und Leine, Ausnahme: vollständig umzäunte Hundezonen. Besitzer von Listenhunden dürfen eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille nicht überschreiten, wenn sie den Hund auf der Straße bei sich führen. Und die Strafen sind unsentimental: Wer ohne Hundeführschein oder ohne gültige Hundekarte mit einem Listenhund angetroffen wird, riskiert eine Geldstrafe von mindestens 1.000 Euro. Fehlt der Maulkorb, sind es mindestens 100 Euro. Bei mehrfachen Verstößen kann die Behörde den Hund abnehmen.

Sachkundenachweis für alle Neu-Halter

Wer in Wien zum ersten Mal seit zwei Jahren einen Hund anschafft, muss vorher den Kurs belegen. Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Der Kurs dauert mindestens vier Stunden und vermittelt grundlegendes Wissen über zeitgemäße Hundehaltung. Wichtig: vor der Anschaffung, nicht danach. Wer den Welpen erst abholt und dann den Kurs sucht, handelt formal regelwidrig.

Hundeabgabe und Anmeldung

Im Jänner flattert in Wien die Lastschriftanzeige ins Postfach. Wird im selben Haushalt oder Betrieb nur ein Hund gehalten, so beträgt die Abgabe für diesen Hund pro Kalenderjahr 72 Euro. Werden im selben Haushalt oder Betrieb mehrere Hunde gehalten, so beträgt die Abgabe für den zweiten und jeden weiteren Hund pro Kalenderjahr 105 Euro. Anzumelden ist der Hund innerhalb von 14 Tagen, nachdem er in das Gebiet der Stadt Wien gebracht wurde und das Alter von 3 Monaten erreicht hat, zuständig ist die MA 6, Rechnungs- und Abgabenwesen.

Seit 2012 gibt es in Wien keine Hundemarke aus Blech mehr. Halterdaten und Status der Hundeabgabe werden seitdem ausschliesslich über den elektronischen Chip ausgelesen, mit dem in Österreich seit dem 1. Januar 2010 jeder Hund gekennzeichnet sein muss.

Wer Geld sparen will, legt die freiwillige Prüfung Geprüfter Stadthund ab. Weist der Hundehalter nach, dass der Hund die in der Verordnung der Wiener Landesregierung über Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Hundeführscheinverordnung), LGBl. für Wien Nr. 59/2005, geregelte Hundeführscheinprüfung erfolgreich absolviert hat, so ist er für das auf die Prüfung folgende Jahr von der Entrichtung der Abgabe für den geprüften Hund befreit. Achtung, Detail: Die Befreiung gilt nur ein Jahr und nur, wenn die Prüfung freiwillig abgelegt wurde, nicht behördlich angeordnet. Für Listenhund-Halter heißt das: Der Pflicht-Hundeführschein bringt keine Abgabenersparnis, der verpflichtende Hundeführschein befreit dich nicht von der Hundeabgabe.

Seit Anfang 2023 gibt es eine weitere Erleichterung: Wer einen Hund aus einem Wiener Tierheim übernimmt, ist für die ersten drei Kalenderjahre für Hunde, die ab 1.1.2023 aus einem Tierheim im Gebiet der Stadt Wien erworben werden von der Abgabe befreit.

Die besten Routen in Wien, mit korrekter Rechtslage

Prater und Grüner Prater

Sonntagmorgen, Hauptallee, Kastanien klatschen aufs Asphaltband. Im Wiener Prater kann sich der Hund austoben. Hier finden sich im Sommer auch einige schattige Plätze, die sich über eine Fläche von etwa 300.000 Quadratmetern verteilen. In der Hundezone um den Prater, darf sich der Hund frei bewegen und ohne Leine laufen. Dieses Gebiet ist die größte Hundefreilaufzone Wiens und besteht zum Teil aus einem Waldstück, das Trinkbrunnen, Rastmöglichkeiten und natürlich auch Automaten mit Hundekotsackerln bietet. Bis zum Auslauf bleibt die Leine dran, dann darf der Hund schwimmen, schnüffeln, soziale Politik betreiben.

Donauinsel: Hundebadestrände Nord und Süd

Im Juli, 32 Grad, der Beton knirscht. Auf der Insel hilft nur Wasser. Auf der Donauinsel gibt es zwei verschiedene Hundebadeplätze mit Hundestrand, deren Anfang und Ende jeweils durch Hinweisschilder gekennzeichnet ist. Der nördliche Badestrand liegt zwischen Nordbrücke und Florisdorfer Brücke, während sich der Strand Süd zwischen der Stadlauer Ostbahnbrücke und der Praterbrücke befindet. Wer Ruhe will, kommt unter der Woche vor neun. Am Wochenende verteilt sich gefühlt halb Floridsdorf am Wasser.

Wienerberg: Biotop für Gelassene

Im Süden Wiens, eingerahmt von Autobahn und Plattenbau, liegt ein Stück Stadtwildnis. Es gibt zwei eingezäunte Hundezonen, außerhalb der Umzäunung herrscht jedoch Leinenpflicht. Nordöstlich des Erholungsgebiets befindet sich die größere Hundezone, während sich die Kleinere am nördlichen Rand des Gebiets befindet und eine Fläche von circa 2.000 Quadratmetern bietet. Schöner Trade-off: Innerhalb der Zone darf der Hund toben, am Teich außen muss er an die Leine, weil die Vogelwelt Vorrang hat.

Rund um den Lainzer Tiergarten

Drinnen verboten, außen ein Traum. Vom Lainzer Tor zieht der Rundumadum-Weg an der historischen Mauer entlang durch den Wienerwald Richtung Rodaun. Schotter, Buchen, im Oktober knirschendes Laub. Wer den Tiergarten umrundet, hat einen ganzen Tagesausflug ohne ein einziges Verbotsschild, sofern der Hund an der Leine bleibt, wo Wild zu erwarten ist. Bachen mit Frischlingen hinter der Mauer sind real, der Jagdtrieb deines Hundes auch.

Was in Wien anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Drei Wiener Eigenheiten, die selbst erfahrene Hundehalter aus anderen Bundesländern überraschen:

  • Hundeführschein als Pflicht für Listenhunde. Während in Tirol, Burgenland und Kärnten die Haltung eines Kampfhundes den Behörden nicht angezeigt werden muss und auch sonst keinerlei Voraussetzungen bestehen, ist Wien hier Vorreiter. Pitbull oder Rottweiler ohne Führschein im öffentlichen Raum: vierstellige Strafe.
  • Sachkundenachweis vor dem Hundekauf. Vor der Anschaffung, nicht danach. In Oberösterreich gibt es einen ähnlichen Kurs, in Wien wird er bei der Anmeldung kontrolliert.
  • Bark-Sheriffs der MA 60. Die Stadt hat ein eigenes Hundeteam aufgestellt, das Chips ausliest, Maulkörbe kontrolliert und Hundeführscheine prüft. Aufklärung geht vor Strafe, heißt es offiziell. Bei wiederholtem Verstoß wird es trotzdem schnell teuer.

Häufig gestellte Fragen

Muss mein Hund in Wien immer Leine und Maulkorb tragen?

Nein, nicht zwingend beides. Nicht-Listenhunde müssen im öffentlichen Raum entweder Leine oder Maulkorb tragen. In U-Bahn, Bim und bei großen Menschenansammlungen ist beides Pflicht. In Parkanlagen gilt Leinenpflicht. Für Listenhunde gilt im gesamten öffentlichen Raum Maulkorb plus Leine, ausgenommen umzäunte Hundezonen.

Was kostet die Hundeabgabe in Wien?

Der erste Hund kostet 72 Euro im Kalenderjahr, jeder weitere Hund im selben Haushalt 105 Euro. Wer die freiwillige Hundeführscheinprüfung Geprüfter Stadthund besteht, ist im darauffolgenden Jahr für den geprüften Hund von der Abgabe befreit. Hunde aus einem Wiener Tierheim sind für drei Jahre befreit.

Brauche ich in Wien einen Sachkundenachweis?

Ja, wenn du in den letzten zwei Jahren keinen Hund gehalten hast. Der vierstündige Kurs muss vor der Anmeldung des Hundes absolviert werden. Bei Listenhunden kommt zusätzlich der verpflichtende Hundeführschein dazu, innerhalb von drei Monaten nach Anschaffung.

Darf ich mit Hund in den Lainzer Tiergarten?

Nein. Der Lainzer Tiergarten ist eine reine Hundeverbotszone, das gesamte Areal ist Naturschutzgebiet mit freilebendem Wild. Wandern mit Hund geht außerhalb der Mauer auf dem Rundumadum-Weg.

Was passiert, wenn ich gegen die Leinenpflicht verstosse?

Üblicherweise startet die Wiener Polizei mit Organmandaten ab rund 21 Euro. Bei Anzeige sieht das W-THG Strafen bis 20.000 Euro vor. Bei Listenhunden ohne Führschein beginnen die Strafen bei 1.000 Euro, der Hund kann abgenommen werden.

Quellen