Mit dem Hund über die Grenze: Der Länder-Check der EU zeigt, was du brauchst
Bei der Rückreise aus der Türkei, Marokko oder Albanien braucht dein Hund einen Bluttest. Ein EU-Werkzeug zeigt pro Land, was gilt.

Inhalt
- Was zeigt der Länder-Check von Your Europe?
- Die vier Ländergruppen im Überblick
- Chip, Tollwutimpfung, Heimtierausweis: Was an jeder Grenze gilt
- Bei diesen Ferienländern braucht dein Hund den Tollwut-Titertest
- Serbien und Montenegro: seit Juni 2026 ohne Titertest
- Was seit dem 22. April 2026 gilt
- Aus der Schweiz in die EU und zurück
- Welpen: frühestens mit 15 Wochen über die Grenze
- Checkliste vor der Abreise
- Häufige Fragen
- Quellen
Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild (Seedream 5 Pro).
Die Hinreise ist selten das Problem. Eng wird es auf dem Rückweg. Wer mit seinem Hund aus der Türkei, aus Marokko oder aus Albanien in die EU zurückfährt, braucht einen Bluttest, und der muss lange vor den Ferien gemacht sein. Ob dein Ferienland dazugehört, sagt dir ein Werkzeug der EU in ein paar Sekunden.
Es steht auf dem EU-Portal Your Europe. Mitten auf der Seite findest du eine unscheinbare Auswahlliste mit der Überschrift «Wählen Sie das Land, aus dem Sie reisen».
Was zeigt der Länder-Check von Your Europe?
Der Länder-Check auf Your Europe zeigt für rund 250 Länder und Gebiete, welche Papiere ein Hund braucht, wenn er von dort in ein EU-Land einreist. Du wählst das Land aus, in dem deine Reise beginnt, und die Seite blendet genau die Anforderungen ein, die für diese Herkunft gelten. Hinter der Liste stehen vier Gruppen. Für Reisen zwischen EU-Ländern reichen Mikrochip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis. Für elf europäische Nachbarn wie die Schweiz, Norwegen oder Liechtenstein gilt praktisch dasselbe. Bei einer zweiten Gruppe, zu der Grossbritannien, die USA, Bosnien und Herzegowina oder Nordmazedonien gehören, kommen eine Tiergesundheitsbescheinigung und ein festgelegter Einreiseort dazu. Bei allen übrigen Ländern verlangt die EU zusätzlich einen Antikörpertest gegen Tollwut. Die Seite gehört zum offiziellen Informationsangebot der Europäischen Union und wurde laut eigener Angabe zuletzt am 1. September 2026 überprüft. Sie gilt für Hunde, Katzen und Frettchen auf privaten Reisen, also nicht für Verkauf oder Weitergabe eines Tieres.
Zwei Dinge leistet die Liste nicht. Sie sagt dir, was die EU bei der Einreise verlangt, aber nicht, was dein Ferienland selbst vorschreibt. Die Türkei, Marokko oder Grossbritannien haben eigene Einfuhrregeln, die du bei der Botschaft oder der Veterinärbehörde des Landes erfragst. Und sie kennt keine nationalen Hundegesetze wie Rasselisten, Maulkorb- oder Leinenpflicht. Die stehen in unserer Übersicht Hundegesetze in Europa 2026.
Die vier Ländergruppen im Überblick
Welche Gruppe gilt, hängt allein davon ab, aus welchem Land du in die EU einreist. Für die Ferien heisst das: Entscheidend ist die Rückreise.
- EU-Länder und Nordirland: Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis.
- Gruppe 1 mit Andorra, den Färöern, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt: Es genügt ein Heimtierausweis, der in einem dieser Länder ausgestellt wurde.
- Gruppe 2 mit rund 50 Ländern und Gebieten, darunter Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro, Grossbritannien, die USA, Kanada, Australien, Japan und die Vereinigten Arabischen Emirate: kein Antikörpertest, aber eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung für Hunde aus diesen Ländern und die Einreise über einen Einreiseort für Reisende.
- Alle übrigen Länder, darunter die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Albanien, Moldau, die Ukraine und Thailand: zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest mit Wartefrist.
Die EU-Tiergesundheitsbescheinigung stellt ein amtlicher Tierarzt im Abreiseland aus, frühestens zehn Tage vor der Ankunft in der EU. Für Weiterreisen innerhalb der EU gilt sie sechs Monate oder bis die Tollwutimpfung abläuft, je nachdem, was früher eintritt. Wer mit einem Hund aus der EU nur in die Ferien fährt, weist Chip, Impfung und einen allfälligen Test bei der Rückkehr mit dem EU-Heimtierausweis nach.
Chip, Tollwutimpfung, Heimtierausweis: Was an jeder Grenze gilt
Für jede Reise innerhalb der EU braucht dein Hund einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Die Reihenfolge zählt. Der Chip muss gesetzt sein, bevor geimpft wird, sonst gilt die Impfung nicht. Geimpft werden darf ein Hund frühestens mit zwölf Wochen, und nach der ersten Impfung beginnt eine Wartezeit von 21 Tagen. Ein Welpe kann eine EU-Grenze deshalb frühestens mit 15 Wochen regulär überqueren. Eine gut lesbare Tätowierung ersetzt den Chip nur, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gestochen wurde. Den EU-Heimtierausweis stellt ein dazu ermächtigter Tierarzt aus, und zwar nur für Halter mit Wohnsitz in der EU. Wer nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland reist, braucht ausserdem eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm, die der Tierarzt 24 bis 120 Stunden vor der Einreise gibt und im Ausweis einträgt. Mehr als fünf Tiere darf eine Person nur mitnehmen, wenn sie die Teilnahme an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einem Sportanlass belegt und die Tiere älter als sechs Monate sind.
Reist dein Hund mit einer anderen Person, braucht sie eine schriftliche Ermächtigung von dir. Zwischen deiner Reise und der Reise des Hundes dürfen dann höchstens fünf Tage liegen. Was im Ausweis stehen muss und wo du ihn bekommst, steht im Wiki-Eintrag zum EU-Heimtierausweis. Ein Chip nützt im Ernstfall nur, wenn er auch registriert ist. Dazu mehr im Beitrag Hund gechipt, aber nicht registriert.
Bei diesen Ferienländern braucht dein Hund den Tollwut-Titertest
Einen Tollwut-Antikörpertest braucht dein Hund für die Rückreise aus jedem Land, das auf keiner der beiden EU-Listen steht. Dazu gehören beliebte Ferienziele wie die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Albanien und Thailand. Der Test läuft so ab: Frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung nimmt der Tierarzt Blut ab und schickt die Probe an ein von der EU zugelassenes Labor. Das Labor misst, ob genügend Antikörper vorhanden sind. Der Grenzwert liegt bei 0,5 Internationalen Einheiten pro Milliliter. Danach beginnt eine Wartefrist von drei Monaten ab dem Tag der Blutentnahme, und erst wenn sie um ist, darf der Hund in die EU einreisen. Für Ferienreisende aus der EU gibt es eine Abkürzung. Lässt du den Test vor der Abreise machen und das Ergebnis im Heimtierausweis eintragen, entfällt die Wartefrist bei der Rückkehr. Solange die Tollwutimpfung danach lückenlos aufgefrischt wird, muss der Test nicht wiederholt werden. Wer die Blutprobe erst im Ferienland nehmen lässt, wartet dort drei Monate.
Dazu kommt der Einreiseort. Aus diesen Ländern darfst du mit dem Hund nur über einen Grenzübergang, Hafen oder Flughafen einreisen, den das jeweilige EU-Land als Einreiseort für Reisende benannt hat. Dort meldest du dich bei der Behörde, die Papiere und Chip kontrolliert. Erfüllt der Hund die Anforderungen nicht, kann er laut Your Europe ins Abreiseland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden, bis er die Vorschriften erfüllt. Ist beides nicht möglich, droht im äussersten Fall die Einschläferung.
Serbien und Montenegro: seit Juni 2026 ohne Titertest
Für die Rückreise aus Serbien und Montenegro braucht dein Hund seit dem 19. Juni 2026 keinen Tollwut-Antikörpertest mehr. Die EU-Kommission hat beide Länder mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1228 vom 11. Juni 2026 in die zweite Länderliste aufgenommen, weil sie die Kriterien zur Tollwutlage erfüllen. Das betrifft viele Familien, die im Sommer mit dem Auto über den Balkan fahren. Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien standen bereits auf der Liste. Die Einreise über einen benannten Einreiseort bleibt Pflicht. Albanien, Moldau und die Türkei stehen weiterhin auf keiner Liste. Wer auf dem Landweg durch eines dieser Länder fährt, sollte den Länder-Check für jedes Land der Route einzeln machen und im Zweifel den Titertest vor der Abreise erledigen.
Was seit dem 22. April 2026 gilt
Seit dem 22. April 2026 stehen die Reiseregeln für Heimtiere in drei neuen EU-Verordnungen. Für Ferienreisende ändert sich im Kern nichts: Chip, Tollwutimpfung und Heimtierausweis bleiben die Grundlage, die Fristen sind dieselben. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 enthält die Regeln selbst, von der Höchstzahl von fünf Tieren über die schriftliche Ermächtigung für Begleitpersonen bis zum Antikörpertest. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 legt die Muster für Heimtierausweis und Bescheinigungen fest und hebt die Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 577/2013 und 2021/1938 auf. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/636 enthält die beiden Länderlisten, auf denen der Länder-Check beruht. Der Heimtierausweis muss vom Eigentümer unterschrieben sein. Prüf vor der nächsten Reise die Seite mit den Halterangaben.
Die wichtigsten Daten:
- 22. April 2026: Die drei neuen Verordnungen gelten.
- 19. Juni 2026: Serbien und Montenegro stehen auf der zweiten Länderliste.
- 31. März 2027: Bis dahin werden Tiergesundheitsbescheinigungen nach altem Muster noch anerkannt, sofern sie vor dem 1. Oktober 2026 ausgestellt wurden.
- 1. Januar 2028: Heimtierausweise nach altem Muster, die vor diesem Tag ausgestellt wurden, bleiben gültig. Einen neuen Ausweis brauchst du also nicht.
Im Frühjahr machte in sozialen Medien die Behauptung die Runde, ab dem 22. April sei für jedes Haustier eine Vorab-Registrierung in einem EU-Onlineregister mit QR-Code Pflicht. Das stimmt nicht. Die Faktenprüfer von Mimikama haben die Meldung im Februar 2026 widerlegt, und in den drei Verordnungen steht davon nichts.
Aus der Schweiz in die EU und zurück
Für Halter aus der Schweiz genügt bei der Einreise in die EU der Schweizer Heimtierausweis mit Mikrochip und gültiger Tollwutimpfung, weil die Schweiz zur ersten Ländergruppe gehört. Für den Rückweg ist nicht mehr Brüssel zuständig, sondern das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Bei der Rückkehr aus einem EU-Land verlangt es dasselbe: Chip, Tollwutimpfung, Heimtierausweis, höchstens fünf Tiere. Aus Ländern mit Tollwutrisiko gelten strengere Regeln. Der Hund braucht einen Antikörpertest, Tiere unter sieben Monaten dürfen von dort nicht einreisen, und auf dem Luftweg ist die direkte Einreise nur mit Bewilligung über die Flughäfen Basel, Genf und Zürich möglich. Das BLV bietet dafür auf seiner Seite Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen ein eigenes Werkzeug an, den Reise-Check. Er fragt Tierart, Herkunftsland und Reisezweck ab und gibt die Bedingungen für die Einreise in die Schweiz aus. Wer aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU reist, braucht also beide Werkzeuge: den Länder-Check der EU für die Durchreise und den Reise-Check des BLV für die Heimkehr.
Zwei Schweizer Besonderheiten treffen vor allem Leute, die einen Hund aus dem Ausland mitbringen. Hunde mit kupierten Ohren oder kupierter Rute dürfen grundsätzlich nicht in die Schweiz eingeführt werden. Und wer einen Hund in die Schweiz einführt, muss ihn laut dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) innert zehn Tagen nach der Einreise in einer Schweizer Tierarztpraxis zeigen. Die Praxis erfasst ihn danach innert zehn Tagen in der Hundedatenbank AMICUS.
Welpen: frühestens mit 15 Wochen über die Grenze
Ein Welpe darf in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und den meisten anderen EU-Ländern erst einreisen, wenn er gegen Tollwut geimpft ist und die Wartezeit von 21 Tagen hinter sich hat. Weil die Impfung frühestens mit zwölf Wochen möglich ist, liegt das Mindestalter bei 15 Wochen. Die EU erlaubt den Mitgliedstaaten zwar Ausnahmen für jüngere Tiere, aber nur eine Minderheit nutzt sie. Laut Your Europe sind das Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland, Finnland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, die Slowakei, Slowenien und die Schweiz, jeweils unter Auflagen. Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien und Polen lassen keine ungeimpften Welpen einreisen. Beim Hundekauf taugt das als Prüfstein. Wird dir in Deutschland oder Österreich ein acht oder zehn Wochen alter Welpe «aus dem Ausland» angeboten, ist er entweder illegal über die Grenze gekommen oder die Altersangabe im Ausweis stimmt nicht. Beides ist typisch für den illegalen Welpenhandel und ein Grund, vom Kauf zurückzutreten.
Dasselbe gilt für den Hund, der dir in den Ferien zuläuft. Ohne Chip, Impfung und Wartezeit kommt er nicht legal über die Grenze, aus vielen Ländern ohne Titertest erst nach Monaten. Der bessere Weg führt über einen Tierschutzverein vor Ort, der die Ausreise korrekt vorbereitet.
Checkliste vor der Abreise
- Acht Wochen vorher oder früher: Länder-Check für jedes Land der Route machen, auch für Transitländer.
- Tollwutimpfung prüfen: Sie muss am Tag der Rückreise noch gültig sein.
- Steht ein Land der Route auf keiner EU-Liste: Titertest beim Tierarzt einplanen und das Ergebnis vor der Abreise im Heimtierausweis eintragen lassen.
- Einfuhrregeln des Ferienlandes bei dessen Behörde oder Botschaft erfragen.
- Heimtierausweis ansehen: Chipnummer, Halterangaben, Unterschrift, Impfeinträge mit Datum und Gültigkeit.
- Bei Reisen nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland: Termin für die Bandwurmbehandlung 24 bis 120 Stunden vor der Einreise.
- Aus der Schweiz: zusätzlich den Reise-Check des BLV für die Rückreise.
- Einreiseort klären, falls du aus einem Land ausserhalb der ersten Gruppe zurückkommst.
Mehr zur Planung, von der Unterkunft bis zur Reiseapotheke, findest du im Ratgeber Reisen und Urlaub mit Hund und in der Themenwelt Ferien und Reisen.
Häufige Fragen
Was braucht mein Hund für eine Reise innerhalb der EU?
Dein Hund braucht einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Der Chip muss vor der Impfung gesetzt worden sein. Nach der ersten Tollwutimpfung gilt eine Wartezeit von 21 Tagen. Für Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland kommt eine Bandwurmbehandlung 24 bis 120 Stunden vor der Einreise dazu. Nationale Vorschriften wie Rasselisten oder Maulkorbpflicht gelten zusätzlich.
Braucht mein Hund für die Türkei einen Titertest?
Ja, für die Rückreise in die EU. Die Türkei steht auf keiner der beiden EU-Länderlisten, deshalb verlangt die EU einen Tollwut-Antikörpertest. Die Blutprobe wird frühestens 30 Tage nach der Impfung genommen. Lässt du den Test vor der Abreise machen und im Heimtierausweis eintragen, entfällt die Wartefrist von drei Monaten bei der Rückkehr. Dasselbe gilt für Marokko, Tunesien, Ägypten und Albanien.
Muss ich meinen Heimtierausweis wegen der neuen EU-Regeln ersetzen?
Nein. Heimtierausweise nach dem bisherigen Muster bleiben gültig, wenn sie vor dem 1. Januar 2028 ausgestellt wurden. Das regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/705. Prüfen solltest du, ob die Halterangaben stimmen, ob du unterschrieben hast und ob die Tollwutimpfung lückenlos eingetragen ist. Eine Online-Registrierung mit QR-Code gibt es nicht.
Wie alt muss ein Welpe für eine Auslandsreise sein?
In den meisten EU-Ländern mindestens 15 Wochen. Die Tollwutimpfung ist frühestens mit zwölf Wochen möglich, danach gilt eine Wartezeit von 21 Tagen. Einige Länder wie Kroatien, Tschechien oder die Schweiz lassen jüngere Welpen unter Auflagen einreisen. Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien tun das nicht.
Gilt der Länder-Check der EU auch für die Einreise in die Schweiz?
Nein. Der Länder-Check von Your Europe beschreibt die Einreise in EU-Länder und nach Nordirland. Für die Schweiz ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig. Dessen Reise-Check gibt die Bedingungen nach Tierart, Herkunftsland und Reisezweck aus. Bei der Rückkehr aus einem EU-Land genügen Chip, Tollwutimpfung und Heimtierausweis.
Quellen
- Your Europe (Europäische Union): EU-Vorschriften für Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU, zuletzt überprüft am 1. September 2026, abgerufen am 8. Oktober 2026.
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 der Kommission vom 20. Januar 2026, gilt ab 22. April 2026.
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 der Kommission vom 20. März 2026 (Muster für Ausweise und Bescheinigungen).
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/636 der Kommission vom 20. März 2026 (Länderlisten).
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1228 der Kommission vom 11. Juni 2026 (Aufnahme von Montenegro und Serbien).
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen, mit Reise-Check.
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Tiere (Einfuhr von Hunden, AMICUS).
- Bundesamt für Verbrauchergesundheit (Österreich): Reiseverkehr mit Heimtieren.
- Mimikama: Faktencheck zum angeblichen EU-Onlineregister für Haustiere, 12. Februar 2026.