District de la Broye
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im District de la Broye: Was wirklich gilt
Die Broye fliesst ruhig durch eine offene Kulturlandschaft, breite Felder, Kopfweiden am Ufer, im Herbst Nebel bis in die Mittagsstunden. Der District de la Broye liegt im Südosten des Kantons Freiburg, grenzt an den Kanton Waadt und umfasst rund 45 Gemeinden mit Estavayer-le-Lac und Payerne als wichtigste Ortschaften. Das Murtensee-Becken liegt nördlich, die sanften Voralpenhügel der Glâne zeichnen sich gegen Südwesten ab. Für Hundehalter bedeutet das: viel offenes Gelände, Flusswege und Wälder mit klaren Saisonregeln.
Die rechtliche Basis bildet das kantonale Gesetz über die Hundehaltung (HHG, SGF 725.3) und das Reglement über die Hundehaltung (HHR, SGF 725.31, Stand 2023). Die Gemeinden konkretisieren diese Basis in eigenen Polizeireglements. Das Oberamt des Broyebezirks in Estavayer-le-Lac ist für Hundebewilligungen auf Bezirksebene zuständig.
Leinenpflicht im District de la Broye: Was kommunal gilt
Der Kanton setzt den Rahmen. Vom 1. April bis am 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Die Gemeinden können zusätzlich Zonen mit Leinenzwang oder Hundeverbotszonen festlegen (Art. 30 Abs. 1 HHG/FR). Eine generelle Leinenpflicht fürs gesamte Gemeindegebiet dürfen sie laut Kanton nicht erlassen. Die kommunale Schicht, also das, was du im Alltag wirklich spürst, variiert von Dorf zu Dorf.
Estavayer-le-Lac und Payerne: Hauptorte mit eigenem Reglement
Ein Abendspaziergang am Gestade von Estavayer-le-Lac, die mittelalterliche Stadtsilhouette spiegelt sich im Wasser. Wer hier mit dem Hund unterwegs ist, bewegt sich in einer Gemeinde mit eigenen Regeln. Estavayer-le-Lac und Payerne als wichtigste Gemeinden im Bezirk verfügen über kommunale Polizeireglements. Die Gemeinden können Zonen mit Leinenzwang oder sogar Hundeverbotszonen festlegen (Art. 30 Abs. 1 HHG/FR). Welche Zonen konkret betroffen sind, steht in den jeweiligen Gemeindereglementen. Vor einem Ausflug lohnt es sich, direkt bei der Gemeindeverwaltung oder beim Oberamt des Broyebezirks nachzufragen.
Grundsätzlich gilt kantonsweit: Du hast deinen Hund jederzeit unter Kontrolle zu halten. Hundehalter müssen ihren Hund so erziehen, dass der Schutz der Personen, der Tiere und der Sachen gewährleistet ist und dass sie ihren Hund jederzeit unter Kontrolle haben (Art. 35 Abs. 2 HHG/FR).
Wald: Brut- und Setzzeit mit harter Leinenpflicht
Anfang April. Die Wälder zwischen Estavayer und Payerne riechen nach feuchtem Laub. Rehkitze liegen versteckt im Unterholz. Genau dann zählt die Regel. Vom 1. April bis am 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. Die Vorschriften für Naturschutzgebiete bleiben vorbehalten. Das gilt für alle Wälder im Kanton, also auch im District de la Broye. Da die Gesetze auf das Wohl der Wildtiere ausgerichtet sind, spielt die Länge oder Art der Leine keine Rolle. Auch die Verwendung einer langen Schlepp- oder Flexileine ist zulässig, solange der Hundehalter diese festhält und den Hund damit kontrollieren kann.
Ausserhalb dieser Periode gibt es im Kanton Freiburg keine pauschale Waldleinenpflicht, ausser bei besonderer Beschilderung. Die Beschilderung vor Ort ist verbindlich.
Naturschutzgebiete und Jagdbanngebiete
Der Kanton Freiburg hat zwei eidgenössische Jagdbanngebiete. In diesen Jagdbanngebieten müssen Hunde an der Leine geführt werden (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Das betrifft im Kanton Fribourg konkret die Gebiete Dent de Lys und Hochmatt-Motélon (Anhang 1 VEJ). Diese Gebiete liegen nicht direkt im District de la Broye, sondern im westlichen Voralpenraum des Kantons, aber wer von der Broye aus in diese Richtung wandert, muss das wissen. Für kommunale Naturschutzgebiete im Bezirk gilt: die örtliche Beschilderung lesen. Ob ein konkretes Schutzgebiet Hundeverbot oder Leinenpflicht vorsieht, klärt die Gemeindeverwaltung oder das Oberamt.
Listenhunde im District de la Broye: Pitbull verboten, Bewilligungspflicht gefallen
Freiburg gehört zu den wenigen Kantonen mit einem echten Rassenverbot. Gänzlich verboten ist im Kanton Freiburg das Halten, Züchten, Verwenden, Ab- und Weitergeben sowie das Verbringen in das Kantonsgebiet von American Pitbull Terriern und deren Kreuzungen (Art. 20 Abs. 1 HHG/FR). Das ist eine harte Regel. Sie gilt auch im District de la Broye ohne Ausnahme.
Wer mit einem verbotenen Hund nur zu Besuch ist: Der vorübergehende Aufenthalt im Kantonsgebiet mit verbotenen Hunden für höchstens 90 Tage ist erlaubt, sofern das Tier an der Leine geführt wird und einen Maulkorb trägt (Art. 20 Abs. 2 HHG).
Eine wichtige Änderung seit Anfang 2024: Die Bewilligungspflicht für jegliche vom Staatsrat bezeichneten Rassen wurde per 1. Januar 2024 aufgehoben. Am 01.01.2024 wurde der Artikel 19 des Gesetzes über die Hundehaltung (HHG) aufgehoben. Es existieren keine bewilligungspflichtigen Rassen mehr. Für die Haltung solcher Hunde ist keine Bewilligung des LSVW mehr erforderlich. Das entlastet viele Halter grosser oder muskulöser Rassen, die früher eine kantonale Bewilligung benötigten. Das Pitbull-Verbot bleibt davon unberührt.
Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden oder gebissen haben, kann das kantonale Veterinäramt Einzelauflagen anordnen, Leine, Maulkorb oder beides. Das ist unabhängig von der Rasse möglich. Details zur aktuellen Rechtslage findest du auf der offiziellen Seite des Kantons Freiburg zu verbotenen Hunden.
Hundesteuer und Anmeldung im District de la Broye
Der Kanton Freiburg erhebt eine einheitliche kantonale Hundesteuer. Jeder im Kanton Freiburg wohnhafte Hundehalter hat eine kantonale Steuer von CHF 100 pro Hund zu entrichten, zuzüglich CHF 5 für Verwaltungskosten und den Beitrag an die Kollektivhaftpflichtversicherung. Das ist der fixe Kantons-Anteil. Dazu kommt die Gemeindesteuer: Sofern das Gemeindereglement eine Hundesteuer vorsieht, wird diese zusätzlich und zugleich mit der kantonalen Hundesteuer in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gemeindesteuer variiert. Die Haltung eines Hundes ist einer jährlichen kantonalen Steuer von CHF 100 sowie einer Verwaltungsgebühr von CHF 5 unterstellt. Sofern das Gemeindereglement eine Hundesteuer vorsieht, wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt, für die Gemeinde Tafers beispielsweise CHF 30. Aktuelle Gemeindesteuer-Beträge für Estavayer-le-Lac, Payerne oder andere Broye-Gemeinden erfährst du direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.
Zur Anmeldung: Am 01.01.2024 ist die angepasste kantonale Hundegesetzgebung (HHG) in Kraft getreten. Sie verpflichtet Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten möchten, oder Personen, die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, vor Beginn der Hundehaltung einen Theoriekurs zu besuchen. Personen, die während der letzten 10 Jahre bereits einen Hund gehalten haben, sind von diesem Theoriekurs-Obligatorium nicht betroffen. Diese Personen haben nur die Verpflichtung, mit ihrem neuen Hund den praktischen Test zur Beurteilung der Führbarkeit zu absolvieren.
Jeden Hund meldest du bei deiner Wohnsitzgemeinde an. Du erhältst dort eine AMICUS-ID. Jeder ordentliche Hundehalter muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 1 Million Franken abschliessen, die Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, abdeckt (Art. 39 HHG/FR i.V.m. Art. 27 HHR/FR). Diese Versicherung gilt für alle Hundehalter im Kanton, nicht nur für Listenhunde.
Die besten Routen im District de la Broye, mit korrekter Rechtslage
Entlang der Broye: Flussweg zwischen Payerne und Estavayer-le-Lac
Im Frühsommer trägt die Broye mehr Wasser. Das Kiesufer riecht nach Flusssand, die Pappeln werfen weissen Flaum in die Luft. Der Wanderweg entlang des Flusses von Payerne nach Estavayer-le-Lac führt durch Auengebüsch und offene Felder. Die Strecke ist flach. Kein echter Anstieg, kein dichter Wald, der Hund läuft neben dir, nicht hinter dir. Aktuelle Routendetails und Wegzustände findest du bei SchweizMobil.
Rechtslage: Ausserhalb des Waldes gilt im Bezirk keine pauschale Leinenpflicht abseits kommunaler Regelungen. Vom 1. April bis 15. Juli: Leine im Wald. Landwirtschaftliche Flächen und Weiden mit Nutztieren sind zu meiden, oder der Hund geht an die Leine, bevor er Kontakt mit Weidetieren bekommt.
Lac de Neuchâtel und Murten-Nahe: Seeufer im nördlichen Bezirk
Früher Morgen am Seeufer. Das Schilf rauscht, über dem Wasser liegt noch Dunst. Der nördliche Teil des Bezirks grenzt ans Murtensee-Becken und an den Neuenburgersee. Seeufer sind bei Hundehaltern beliebt, und genau dort variieren die Regeln stark je nach Gemeinde und Sektor. Ob Hunde an konkreten Seeufer-Abschnitten erlaubt sind, welche Zonen mit Leine oder ohne betreten werden dürfen: das steht weder einheitlich im Kantonsgesetz noch lässt es sich pauschal sagen. Beschilderung vor Ort lesen. Für Estavayer-le-Lac Région findest du aktuelle Hinweise auf der Seite Estavayer-le-Lac Région, Fribourg.ch.
Hügelland zwischen Payerne und Romont: Feldwege und Waldränder
Wer die Broye-Ebene verlässt, merkt es an den Waden. Das Hügelland zwischen Payerne und Romont zieht sich in langen Wellen nach Süden. Die Waldränder stehen dicht, die Felder duften im August nach heissem Stroh. Hier gibt es wenig Tourismus und viel Ruhe. Schmale Feldwege, kaum markiert, manchmal nur ein Trampelpfad am Waldsaum. Von April bis Mitte Juli: Leine im Wald ohne Ausnahme. Ausserhalb des Waldes gilt die kommunale Beschilderung, und die wechselt je nach Gemeinde.
Fanel und Vogelschutzgebiet am Neuenburgersee
Das Fanel am Nordrand des Bezirks ist eines der bedeutendsten Vogelschutzgebiete der Schweiz. Im Oktober, wenn die Zugvögel rasten, stehen Scharen von Reihern und Enten im flachen Uferwasser. Wer das Schutzgebiet betritt, bewegt sich in einem sensiblen Naturraum. Für Naturschutzgebiete im Kanton Freiburg bleiben die Vorschriften der Schutzverordnung vorbehalten, die kantonale Waldleinenpflicht gilt als Mindestanforderung, besondere Schutzzonen können strengere Regeln haben. Ob Hunde im Fanel-Gebiet zugelassen sind und unter welchen Bedingungen, klärst du vor Ort über die Beschilderung oder beim Oberamt des Broyebezirks in Estavayer-le-Lac.
Was im District de la Broye anders ist als im Rest des Kantons
Freiburg ist ein zweigeteilter Kanton. Der nördliche Teil, die Ebene der Broye, ist flach, landwirtschaftlich geprägt und wenig alpin. Das unterscheidet ihn deutlich vom Greyerz oder dem Schwarzsee-Gebiet. Im District de la Broye dominieren Getreide- und Gemüsebau, Milchwirtschaft und offene Landschaft. Das heisst für Hundehalter: weniger Wildgehege, weniger Berggefahren, dafür mehr Weiden mit Nutztieren. Wer den Hund frei laufen lässt, muss die Kontrolle über Weidevieh besonders ernst nehmen, nicht aus Vorschrift, sondern weil die Tiere buchstäblich überall sind.
Gleichzeitig ist der Bezirk zweisprachig geprägt. Payerne und der nördliche Teil sind waadtländisch orientiert, Estavayer-le-Lac bleibt freiburgisch-frankofon. Wer mit einem Hund aus dem Kanton Waadt einreist, beachtet: Das Freiburger Kantonalrecht gilt ab dem Moment, in dem du die Kantonsgrenze überquerst. Nicht das Waadtländer Recht, nicht das Recht deines Wohnkantons, sondern das kantonale Freiburger HHG.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Hund im District de la Broye das ganze Jahr im Wald anleinen?
Nein. Vom 1. April bis am 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Ausserhalb dieser Periode gibt es keine pauschale kantonale Waldleinenpflicht. Naturschutzgebiete und kommunale Sonderregelungen können abweichen, Beschilderung beachten.
Wie hoch ist die Hundesteuer im District de la Broye?
Jeder im Kanton Freiburg wohnhafte Hundehalter hat eine kantonale Steuer von CHF 100 pro Hund zu entrichten, zuzüglich CHF 5 für Verwaltungskosten und den Beitrag an die Kollektivhaftpflichtversicherung. Dazu kommt eine Gemeindesteuer, deren Höhe jede Gemeinde selbst festlegt. Den aktuellen Betrag für deine Gemeinde erfährst du bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.
Bin ich als Erstbesitzer verpflichtet, einen Hundekurs zu absolvieren?
Am 01.01.2024 ist die angepasste kantonale Hundegesetzgebung in Kraft getreten. Sie verpflichtet Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten möchten, oder Personen, die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, vor Beginn der Hundehaltung einen Theoriekurs zu besuchen. Der Theoriekurs dauert mindestens 5 Stunden. Wer in den letzten 10 Jahren bereits einen Hund gehalten hat, absolviert stattdessen nur den praktischen Führbarkeitstest.
Ist ein American Pitbull Terrier im District de la Broye verboten?
Ja. Gänzlich verboten ist im Kanton Freiburg das Halten, Züchten, Verwenden, Ab- und Weitergeben sowie das Verbringen in das Kantonsgebiet von American Pitbull Terriern und deren Kreuzungen (Art. 20 Abs. 1 HHG/FR). Ausnahme für Kurzaufenthalte: Der vorübergehende Aufenthalt im Kantonsgebiet mit verbotenen Hunden für höchstens 90 Tage ist erlaubt, sofern das Tier an der Leine geführt wird und einen Maulkorb trägt (Art. 20 Abs. 2 HHG).
Quellen
- Gesetz über die Hundehaltung (HHG), Kanton Freiburg, SGF 725.3
- Reglement über die Hundehaltung (HHR), Kanton Freiburg, SGF 725.31 (Stand: 13. Juni 2023)
- Verbotene Hunde – Staat Freiburg, fr.ch (Stand: 2024)
- Oberamt des Broyebezirks, Estavayer-le-Lac, fr.ch
- Hundegebühr – Staat Freiburg, fr.ch
- Neue Hundehalterin oder neuer Hundehalter – Staat Freiburg, fr.ch (HHG-Änderung 2024)
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer