District de la Sarine
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im Bezirk Saane: Was wirklich gilt
Der Bezirk Saane liegt im Herzen des Kantons Freiburg. Er umfasst die zweisprachige Kantonshauptstadt Freiburg und erstreckt sich südwärts durch hügelige Molasselandschaft bis an den Rand des Greyerzerlandes. Die Saane, auf Französisch La Sarine, schneidet sich tief in den Untergrund. Vom Schiffenensee nordwärts läuft der Fluss durch ein enges, bewaldetes Tal, bevor er den Kanton verlässt. Das ist die Landschaft, in der du mit deinem Hund unterwegs bist: Waldkämme, Flussufer, Äcker, Kleinstädte.
Für Hundehalter zählt hier vor allem eines: Der Kanton Freiburg hat ein eigenes Gesetz über die Hundehaltung (HHG/FR, SGF 725.3). Die Gemeinden des Bezirks können darüber hinaus kommunale Reglements erlassen. Das bedeutet: Die kantonale Regel ist die Basis, das kommunale Reglement ist die Praxis-Schicht, die du konkret befolgen musst.
Leinenpflicht im Bezirk Saane: Was kommunal gilt
Im Kanton Freiburg gilt: Vom 1. April bis am 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Das ist die kantonale Mindestvorschrift. Die Gemeinden können darüber hinaus weitere Zonen mit Leinenzwang oder sogar Hundeverbotszonen festlegen (Art. 30 Abs. 1 HHG/FR), aber den Leinenzwang nicht für das gesamte Gemeindegebiet vorschreiben.
Stadt Freiburg (Fribourg)
In der Altstadt riecht es im Mai nach Lindenblüten, und die schmalen Gassen füllen sich rasch. Kein Platz für einen Hund ohne Leine. Die Stadt Freiburg hat darauf verzichtet, Bereiche zu bestimmen, in denen Hunde verboten sind. An öffentlichen Orten und Veranstaltungen müssen Hunde an der Leine geführt werden, insbesondere im Stadtzentrum, in den Fussgängerzonen und auf belebten Strassen (Art. 49 Polizeireglement). Ausserhalb dieser Orte müssen Hunde an die Leine genommen werden, sobald sich Passanten nähern. Das Allgemeine Polizeireglement der Stadt Freiburg (300.1) vom 4. Juli 2023 ist die massgebliche kommunale Rechtsgrundlage, abrufbar unter ville-fribourg.ch.
Für andere Gemeinden im Bezirk Saane – Düdingen, Villars-sur-Glâne, Givisiez, Avry, Matran und andere, gilt das kantonale Recht als Mindeststandard. Ob eine Gemeinde ein eigenes Hunderegelement hat, prüfst du direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder auf ihrer Website.
Wald: Setz- und Brutzeit beachten
In Freiburg, Genf und Waadt besteht die gesetzliche Regelung, dass du deinen Hund vom 1. April bis zum 15. Juli in Waldgebieten nur an der Leine führen darfst. Das gilt für den gesamten Bezirk Saane. Ab dem 16. Juli darfst du deinen Hund im Wald wieder frei laufen lassen, ausser du befindest dich in einem Naturschutzgebiet oder einem eidgenössischen Jagdbanngebiet. Die Vorschriften für Naturschutzgebiete bleiben dabei vorbehalten.
Eidgenössische Jagdbanngebiete
Eine Schicht kommt noch dazu. Die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) schreibt vor, dass Hunde in bestimmten Jagdbanngebieten ganzjährig an der Leine zu führen sind (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Im Kanton Freiburg betrifft das konkret die Gebiete Dent de Lys und Hochmatt-Motélon (Anhang 1 VEJ). Diese Gebiete liegen im südlichen Teil des Kantons, randständig zum Bezirk. Vor Wanderungen in diese Richtung lohnt ein kurzer Blick auf die aktuelle Beschilderung vor Ort.
Listenhunde im Bezirk Saane: Was gilt?
Gänzlich verboten ist im Kanton Freiburg das Halten, Züchten, Verwenden, Ab- und Weitergeben sowie das Verbringen in das Kantonsgebiet von American Pitbull Terriern und deren Kreuzungen (Art. 20 Abs. 1 HHG/FR). Das gilt für den ganzen Kanton, also auch im Bezirk Saane.
Der vorübergehende Aufenthalt im Kantonsgebiet mit verbotenen Hunden für höchstens 90 Tage ist erlaubt, sofern das Tier an der Leine geführt wird und einen Maulkorb trägt (Art. 20 Abs. 2 HHG). Wer also mit einem Pitbull auf der Durchreise ist oder zu Besuch kommt, darf das, unter diesen Auflagen.
Was die frühere Bewilligungspflicht für bestimmte Rassen betrifft: Am 1. Januar 2024 wurde Art. 19 des Gesetzes über die Hundehaltung (HHG) aufgehoben. Es existieren keine bewilligungspflichtigen Rassen mehr. Eine wichtige Vereinfachung. Aktuelle Informationen dazu findest du beim Staat Freiburg.
Auch für Neuhundehalter gilt im Kanton Freiburg eine Besonderheit: Wer noch nie oder seit zehn Jahren keinen Hund gehalten hat, muss vor der Haltung einen mindestens fünfstündigen obligatorischen Theoriekurs besuchen (Art. 28a Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 3 HHG/FR).
Hundesteuer und Anmeldung
Jeder im Kanton Freiburg wohnhafte Hundehalter muss pro Hund eine Kantonssteuer von CHF 100 entrichten. Hinzu kommt ein Betrag von CHF 5 als Verwaltungsgebühr und als Beitrag an die Kollektivhaftpflichtversicherung. Das ist die kantonale Pflichtabgabe, unabhängig davon, in welcher Gemeinde des Bezirks du wohnst.
Obendrauf kommt die kommunale Steuer. Die Hundesteuer der Stadt Freiburg beträgt gemäss einschlägigem Reglement CHF 120 pro Jahr und pro Tier. In anderen Gemeinden des Bezirks kann der Satz abweichen. Den aktuellen Betrag deiner Gemeinde erfragst du direkt bei der Gemeindeverwaltung.
Alle Hunde und der Name ihres Halters müssen in der nationalen Datenbank Amicus eingetragen sein. Personen, die einen Hund halten möchten, müssen sich bei ihrer Gemeinde melden, um eine AMICUS-Identifikation zu erhalten. Das gilt in allen Gemeinden des Bezirks Saane.
Die besten Routen im Bezirk Saane, mit korrekter Rechtslage
Saanetal: der Fluss, der zwei Sprachen trennt
Im Oktober, wenn der Nebel tief im Saanetalhängt und die Blätter der Erlen am Ufer ins Wasser fallen, klingt die Saane nach Kiesel. Der Weg unterhalb der alten Zähringerbrücke führt zwischen Fels und Wasser. Nach dem gestauten Greyerzersee folgt das rund 22 km lange, stark mäandrierende Auengebiet La Sarine zwischen Rossens und Fribourg. Diese Auenlandschaft ist ein Naturraum von nationaler Bedeutung. Beschilderungen zum Naturschutz sind zwingend zu beachten, die Rechtslage ändert sich je nach Abschnitt. Die Saane fliesst zuerst als La Sarine im französischsprachigen Gebiet, wechselt im deutschsprachigen Saaneland zur Saane, und nimmt im Pays d’Enhaut und Greyerzerland wieder ihren französischen Namen La Sarine an. Wer den Fluss entlang geht, überquert mehrfach den Röstigraben. Detailrouten und aktuelle Wegverhältnisse findest du bei SchweizMobil.
Schiffenensee und Staumauer
Der Schiffenensee liegt keine zwanzig Minuten nordöstlich der Altstadt. Im Frühsommer dampft das Wasser am frühen Morgen, die Forellen stehen im Gegenlicht. Unter der modernen Poyabrücke fliesst die Saane in den Schiffenensee, der ebenfalls ein Stausee ist. Am Ufer führt ein gut ausgebauter Fussweg. Ob Hunde in einzelnen Uferzonen ohne Einschränkung laufen dürfen, prüfst du vor Ort anhand der Beschilderung, oder bei der kantonalen Hundebehörde. Vom 1. April bis 15. Juli gilt auch hier die Waldleinenpflicht (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR) in den bewaldeten Hangzonen rund um den See.
Abbaye de Hauterive und Glânetal
Die Zisterzienseranlage Hauterive liegt versteckt in einer Flussschleife, eingebettet von steilen Wäldern. Im Frühling riecht der Lehmpfad nach nassem Moos. Das Tal der Glâne beginnt südlich von Freiburg und öffnet sich in ruhige Landwirtschaftszone. Die Wege am Fluss sind gut markiert. Richtung Hauterive via die Glâne-Brücke: Die Glâne fliesst so tief unter der Brücke in die Saane, dass sie kaum sichtbar ist. Für Wanderrouten entlang der Glâne und aktuelle Bedingungen: SchweizMobil führt mehrere Routen durch diesen Teil des Bezirks.
Stadtwald und Lac de Pérolles
Wer in Freiburg wohnt und keine Zeit für grosse Ausflüge hat, kennt ihn: den Stadtwald südlich des Quartiers Pérolles. Der Weg zum Stausee führt durch dichten Laubwald. Der Weg eignet sich bestens zum Laufen und Spazieren, ist das ganze Jahr über zugänglich und zu jeder Jahreszeit einen Ausflug wert. Denk daran: Vom 1. April bis 15. Juli gilt auch hier die kantonale Waldleinenpflicht.
Was im Bezirk Saane anders ist als im Rest des Kantons
Der Bezirk Saane ist der bevölkerungsreichste des Kantons. Über 100 000 Menschen leben hier. In der Stadt Freiburg allein sind 1133 Hunde gemeldet (Stand Januar 2025). Das ist dicht. Die Kantonshauptstadt zieht Studierende, Bundesbehörden, Pendler an. Das Zusammenleben zwischen Hunden und Fussgängern ist hier anders geregelt als im ländlichen Bezirk Sense nebenan.
Ein weiterer Unterschied: Die Zweisprachigkeit. Der Bezirk Saane liegt auf dem Röstigraben. Behördliche Kommunikation, Schilder, Reglements erscheinen auf Deutsch und Französisch. Wer im Alltag nur eine Sprache liest, sollte sicherstellen, dass er die Schilder vor Ort versteht, besonders in Naturschutzgebieten, wo die Auflagen manchmal nur in einer Sprache ausgeschildert sind.
Auch die kommunale Durchmischung ist charakteristisch: Kleinstgemeinden mit wenigen hundert Einwohnern (Autigny, Corpataux-Magnedens, Farvagny) grenzen direkt an die Kantonshauptstadt. Das kommunale Recht variiert. Was in Freiburg-Stadt gilt, muss in einer Nachbargemeinde nicht identisch sein.
Häufig gestellte Fragen
Gilt im Bezirk Saane eine generelle Leinenpflicht?
Nein, eine generelle Leinenpflicht für das gesamte Gemeindegebiet ist im Kanton Freiburg nicht erlaubt. Es gilt jedoch Leinenpflicht an bestimmten Orten, in der Stadt Freiburg im Stadtzentrum, in Fussgängerzonen und auf belebten Strassen (Art. 49 Allgemeines Polizeireglement der Stadt Freiburg, 300.1). Ausserhalb dieser Zonen nimmst du deinen Hund an die Leine, sobald sich Passanten nähern. Im Wald gilt vom 1. April bis 15. Juli die kantonale Leinenpflicht (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR).
Sind Pitbulls im Bezirk Saane erlaubt?
Das Halten, Züchten und Weitergeben von American Pitbull Terriern und deren Kreuzungen ist im Kanton Freiburg verboten (Art. 20 Abs. 1 HHG/FR). Das gilt auch im Bezirk Saane. Ein vorübergehender Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ist erlaubt, wenn der Hund an der Leine geführt wird und einen Maulkorb trägt (Art. 20 Abs. 2 HHG/FR). Aktuelle Informationen dazu bei fr.ch.
Wie viel kostet die Hundesteuer in der Stadt Freiburg?
Du zahlst zwei Komponenten: Die kantonale Steuer beträgt CHF 100 pro Hund und Jahr, plus CHF 5 Verwaltungsgebühr (Art. 30 HHR/FR). Die kommunale Steuer der Stadt Freiburg beträgt CHF 120 pro Hund und Jahr (Reglement der Stadt Freiburg über die Hundesteuer, 410.2). Total für die Stadt Freiburg: CHF 225 pro Hund und Jahr. Für andere Gemeinden im Bezirk kann der kommunale Anteil abweichen, dort direkt bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
Muss ich als Neuhundehalter in Freiburg einen Kurs besuchen?
Ja, wenn du zum ersten Mal einen Hund hältst oder seit mehr als zehn Jahren keinen mehr hattest. Du musst vor der Haltung einen mindestens fünfstündigen obligatorischen Theoriekurs besuchen (Art. 28a Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 3 HHG/FR). Den Nachweis, ob du bereits früher einen Hund hattest, erbringst du anhand der Datenbank AMICUS. Informationen dazu beim Staat Freiburg: fr.ch/de/alltag/heimtiere/hunde.
Darf ich meinen Hund im Saanetal frei laufen lassen?
Das hängt vom Abschnitt und von der Jahreszeit ab. Vom 1. April bis 15. Juli gilt die kantonale Waldleinenpflicht (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR) auch im Saanetal. Ausserhalb dieser Zeit gilt die Leinenpflicht weiterhin in Naturschutzgebieten und eidgenössischen Jagdbanngebieten. Beschilderungen vor Ort sind massgeblich. Aktuelle Weginfos bei SchweizMobil.
Quellen
- Allgemeines Polizeireglement der Stadt Freiburg (300.1), 4. Juli 2023, ville-fribourg.ch
- Reglement der Stadt Freiburg über die Hundesteuer (410.2), ville-fribourg.ch
- Gesetz über die Hundehaltung (HHG/FR, SGF 725.3), bdlf.fr.ch
- Hunde – Staat Freiburg, fr.ch (inkl. Amicus-Anmeldung, Verbotene Rassen, Hundegebühr)
- Stiftung Tier im Recht: Hunderecht Kanton Freiburg, tierimrecht.org
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer