District d’Hérens
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im District d’Hérens: Was wirklich gilt
Das Tor zum Bezirk Hérens bilden die Erdpyramiden von Euseigne. Steile Gesteinstürme, die Millionen Jahre Erosion aufgetürmt haben. Dahinter öffnet sich ein kesselartiges, grünes Hochtal, eingerahmt von einem Gipfelkranz. Im Seitental Val d’Hérémence steht die Grande-Dixence-Staumauer, mit 285 Metern eine der höchsten Staumauern der Welt. Wer mit Hund durchs Val d’Hérens wandert, trifft auf tiefe Nadelwälder, weite Alpweiden und eine Wildtierdichte, die klare Regeln verlangt.
Der Bezirk Hérens grenzt an den Kanton Bern und an das Aostatal in Italien. Nachbarbezirke sind Siders, Visp, Entremont, Conthey und Sitten. Verwaltungsrechtlich ist der Bezirk eine Einheit des Kantons Wallis, Hauptort ist Vex. Den Rahmen setzt das kantonale Hunderecht des Wallis. Die Gemeinden können eigene Reglements erlassen. Wer im Bezirk Hérens lebt oder herkommt, muss beide Ebenen kennen.
Leinenpflicht im District d’Hérens: Was kantonales und kommunales Recht vorschreibt
Das kantonale Recht setzt den Rahmen, die Gemeinde präzisiert ihn. Im Wallis gilt Leinenpflicht in folgenden Zonen:
- Innerorts
- In der Umgebung von Schulen, auf öffentlichen Spiel- und Sportanlagen
- In Bus, Bahn und an Bahnhöfen
- An stark frequentierten Orten
- An unübersichtlichen oder viel befahrenen Strassen
- In der Nähe von Nutztieren
- Überall dort, wo es signalisiert ist
Ausserhalb dieser Zonen gibt es kein generelles Anleingebot. Kontrolle über den Hund bleibt Pflicht.
Innerorts in den Gemeinden des Bezirks
Du gehst am frühen Morgen durch Evolène. Die Holzchalets werfen lange Schatten auf die Strasse, ein Traktor hält kurz an. Hier ist Leine Pflicht, ohne Ausnahme. Die Ordnungsbusse für das Nicht-Anleinen innerorts beträgt CHF 200 (Stand 2025) oder ein Gemeindestrafverbal. Das gilt für alle Ortschaften im Bezirk, von Vex über Saint-Martin bis Mase. Wer den Hund bei der Dorfbäckerei auf den Bürgersteig stellt, ohne Leine in der Hand, riskiert den Strafzettel.
Wald und Alpgelände
Die Hänge über Les Haudères sind im Juni noch feucht vom schmelzenden Schnee. Rehkitze liegen versteckt im hohen Gras. Genau hier wird Freilauf zum Problem, auch ohne ausgeschildertes Verbot. Im Kanton Wallis gibt es keine generelle Leinenpflicht im Wald. Sie greift nur in ausgeschilderten Gebieten. Im Wald und auf Alpwegen ist Freilauf also erlaubt, solange keine Signalisation etwas anderes sagt. Aber: Ein wildernder Hund, der sich nicht einfangen lässt, darf von der Jagdverwaltung erlegt werden, wenn das öffentliche Interesse es verlangt (Art. 28 Abs. 2 kJSG/VS). Ein freier Hund auf Gemsjagd verlässt das Hochtal nicht mehr lebend. Ruf ihn, bevor der Jagdvorsteher entscheidet.
Im Bezirk Hérens sind saisonale Sperrgebiete rund um Wildschutzareale möglich. Vor Ort gilt: Beschilderung lesen und im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen.
Naturschutzgebiete
In gewissen kantonal bestimmten Naturschutzgebieten gilt für alle Hunde generelle Leinenpflicht. Für den Bezirk Hérens relevant sind die hochalpinen Zonen oberhalb von Arolla und Ferpècle. Welche Abschnitte konkret unter Leinenpflicht stehen, zeigt die Beschilderung vor Ort. Signalisierte Leinenpflicht-Schilder sind verbindlich, nicht Empfehlung.
Listenhunde im District d’Hérens: Das Walliser Verbot
Der Kanton Wallis gehört schweizweit zu den strengsten Kantonen beim Thema gefährliche Hunderassen. Das Walliser Recht unterscheidet verbotene und potenziell gefährliche Hunde (Art. 37 Abs. 1 AGTSchG/VS). Der Staatsrat führt die Liste der im Wallis verbotenen Rassen (Art. 37 Abs. 4 AGTSchG/VS). Derzeit auf der Liste:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- Dobermann
- Argentinische Dogge
- Fila Brasileiro
- Rottweiler
- Mastiff
- Spanische Dogge
- Plus weitere Rassen und deren Kreuzungen
Aktuelle vollständige Liste beim Veterinäramt des Kantons Wallis.
Ausgenommen vom Verbot sind Ferienaufenthalte bis 30 Tage. Wer mit Rottweiler oder Bullterrier für einen Wanderurlaub ins Val d’Hérens kommt, reist legal ein, maximal aber für 30 Tage. Wer dauerhaft im Bezirk wohnt und eine dieser Rassen hält, handelt gesetzwidrig.
Der Staatsrat kann zusätzlich eine Liste potenziell gefährlicher Hunderassen erlassen. Diese Hunde tragen ausserhalb der Privatsphäre Leine und Maulkorb (Art. 37 Abs. 2 und 3 AGTSchG/VS). Eine solche Liste existiert bislang nicht. Heisst: Jenseits der verbotenen Rassen gibt es im Wallis derzeit keine zusätzliche kommunale Bewilligungspflicht. Massgebend bleibt die kantonale Verbotsliste.
Mehr zum kantonalen Hunderecht und zur Walliser Rasseliste gibt es im Artikel zum Kanton Wallis.
Hundesteuer und Anmeldung im District d’Hérens
Du ziehst nach Vex oder Saint-Martin, der Hund sitzt auf dem Beifahrersitz. Was jetzt? Bei Zuzug oder Hundekauf meldest du deinen Hund innert 10 Tagen bei der Gemeinde an. Mitzubringen: Kopie des Heimtierausweises und Nachweis der AMICUS-Registrierung. Alle weiteren Änderungen (Umzug, Halterwechsel, Tod) meldest du ebenfalls innert 10 Tagen, sowohl der Gemeinde als auch AMICUS.
Steuerpflichtig sind alle, die ihren Wohnsitz im Wallis haben oder sich länger als drei Monate pro Jahr im Kanton aufhalten. Als Halter gilt, wer in der AMICUS-Datenbank als Eigentümer eingeschrieben ist (Art. 2 Reglement betreffend die Erhebung der Hundesteuer). Zahlfrist: 31. März des laufenden Jahres. Die Gemeinde am Wohnsitz erhebt die Steuer. Wer zu spät zahlt, riskiert eine Busse bis zum Dreifachen der Steuer.
Die Höhe variiert je nach Gemeinde. Im Walliser Vergleich bewegt sich die Hundetaxe zwischen rund CHF 120 und 175 pro Hund und Jahr (Stand 2025, Vergleichswerte aus anderen Walliser Regionen). Aktuelle Höhe für die Gemeinden des Bezirks Hérens direkt beim Gemeindeschalter erfragen.
Neuhundehalter aufgepasst: Seit dem 1. Januar 2020 ist im Wallis ein Sachkundenachweis (SKN) Pflicht für alle, die erstmals einen Hund anschaffen. Der Kurs läuft über das Veterinäramt des Kantons Wallis. Eine Haftpflichtversicherung für den Hund ist ebenfalls obligatorisch (Art. 31 Abs. 2 AGTSchG/VS).
Die besten Routen im District d’Hérens, mit korrekter Rechtslage
Val d’Hérens: Talweg von Vex bis Les Haudères
Die Borgne rauscht graugrün neben dem Wanderweg. Die Luft riecht nach Lärchenharz und nassem Fels. Der Talweg von Vex talaufwärts über Hérémence nach Les Haudères folgt dem Fluss auf rund 20 Kilometern. Eine der eindrücklichsten Walliser Tallandschaften. Das Val d’Hérens, auf Deutsch Eringertal, ist ein Seitental der Rhone im französischsprachigen Wallis. Der Fluss Borgne läuft etwa 30 Kilometer nordwärts bis zur Mündung bei Sion. Höhendifferenz fast 1500 Meter. Ausserhalb der Ortschaften greift keine Leinenpflicht, solange keine Schilder etwas anderes sagen. Nutztiere auf den Alpweiden sind allgegenwärtig. In deren Nähe verlangt das kantonale Recht die Leine.
Arolla und das Val de Ferpècle: Hochalpines Terrain
Knapp 2000 Meter, Ende September. Der Boden knirscht morgens gefroren unter den Stiefeln. In der Ferne blockt die Dent Blanche jedes Licht. Arolla und das Seitental Ferpècle sind die wildesten Ecken des Bezirks. Zugleich die mit der grössten Wildtierdichte. Das Gemeindegebiet Evolène umfasst die Seitentäler Arolla und Ferpècle. Ausgeschilderte Leinenpflicht-Zonen sind in diesem Gebiet möglich und verbindlich. Wer den Hund hier im Frühling frei laufen lässt, riskiert einen Vorfall mit Gämsen oder Rehen. Dann liegt das weitere Vorgehen in den Händen der Jagdverwaltung.
Erdpyramiden von Euseigne und Umgebung
Die Türme aus Moränengestein ragen wie aufgespiesste Pilze aus dem Hang. Ein Ort, der fotografiert wird, bevor man richtig angekommen ist. Der Rundweg ist überschaubar und gut zugänglich. Das Gelände liegt ausserorts. Hunde müssen unter Kontrolle sein. Leine ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber auf dem schmalen Weg mit Touristenverkehr klug. Die Erdpyramiden liegen in der Gemeinde Hérémence und bilden das Tor zum Bezirk.
Thyon und Les Collons: Sonnenterrasse über Vex
Die Sonnenterrasse von Thyon liegt auf über 2000 Metern. Der Blick fällt steil ins Rhonetal, im Rücken liegt der Skigebietsbogen der 4 Vallées. Im Sommer sind die Alpwege ruhig und gut markiert. Die Ferienorte Les Collons und Thyon gehören zur Gemeinde Vex. Hier gilt: innerorts Leine, ausserorts Kontrolle. Auf den Weiden ist Vorsicht angesagt. Kühe mit Kälbern reagieren auf freilaufende Hunde aggressiv. Für Schäden haftet der Halter.
Was im District d’Hérens anders ist als im Rest des Kantons
Der Bezirk Hérens ist kein urbaner Pendlerbezirk. Er ist alpines Kernland: dünn besiedelt, touristisch geprägt, mit ausgeprägtem Bewusstsein für Nutztierhaltung und Tradition. In den Bergdörfern Evolène, Les Haudères und Arolla leben die Walliser Traditionen weiter. Konkret heisst das: Ein Hund, der in Evolène über die Dorfstrasse streunt, kommt schnell in Sichtkontakt mit Eringer-Kühen. Diese kleinwüchsige Walliser Rasse reagiert auf engstem Raum kampfbereit. Leine innerorts ist hier nicht nur Vorschrift, sondern reiner Selbstschutz.
Ein weiterer Unterschied zu städtischen Walliser Bezirken wie Sitten: Im Bezirk Hérens ist das Jagdgeschehen sehr präsent. Die Jagdvorsteher sind saisonal aktiv. Wildtiere sind nah. Wer mit freilaufendem Hund ins Hochtal geht und einen Vorfall verursacht, haftet für den Wildschaden. Bei fahrlässigem Handeln kommt eine Strafe wegen fahrlässiger Tierquälerei dazu. Wer den Bezirk mit Hund gezielt erkunden will, findet aktuelle Routen und Eigenheiten bei Val d’Hérens Tourisme.
Häufig gestellte Fragen
Gilt im District d’Hérens eine generelle Leinenpflicht im Wald?
Nein. Im Kanton Wallis besteht keine generelle Waldleinenpflicht. Leinenpflicht gilt innerorts, an stark frequentierten öffentlichen Orten, in der Nähe von Nutztieren und an ausgeschilderten Stellen, auch in Naturschutzgebieten. Im freien Gelände ausserhalb der Ortschaften ist Freilauf erlaubt, solange keine Signalisation etwas anderes vorschreibt. Wildernde Hunde, die sich nicht einfangen lassen, dürfen durch die Jagdverwaltung erlegt werden (Art. 28 Abs. 2 kJSG/VS).
Wie hoch ist die Ordnungsbusse, wenn ich meinen Hund innerorts nicht anleine?
Die Ordnungsbusse für das Nicht-Anleinen innerorts beträgt CHF 200 (Stand 2025), oder es wird ein Gemeindestrafverbal ausgestellt. Gleiches gilt für das Nicht-Aufnehmen von Hundekot im öffentlichen Raum.
Darf ich meinen Rottweiler mit in den Bezirk Hérens nehmen?
Ferienaufenthalte bis 30 Tage sind für verbotene Rassen im Kanton Wallis erlaubt. Wer dauerhaft im Bezirk wohnt, darf keinen Rottweiler, Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff oder andere Rassen der kantonalen Verbotsliste halten. Aktuelle Liste und Details beim Veterinäramt Kanton Wallis.
Bis wann muss ich meinen Hund in der Gemeinde anmelden?
Bei Zuzug oder Neuerwerb gilt eine Anmeldefrist von 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung. Mitzubringen: Kopie des Heimtierausweises und Nachweis der AMICUS-Registrierung. Alle weiteren Änderungen (Umzug, Tod, Halterwechsel) meldest du ebenfalls innert 10 Tagen, sowohl der Gemeinde als auch der AMICUS-Datenbank.
Brauche ich als neuer Hundehalter im Wallis einen Kurs?
Ja. Seit dem 1. Januar 2020 ist für alle neuen Hundehalter im Kanton Wallis ein Sachkundenachweis (SKN) obligatorisch. Informationen findest du beim kantonalen Veterinäramt unter vs.ch.
Quellen
- Kanton Wallis, Dienststelle für Veterinärwesen: Hundewesen (vs.ch)
- Stiftung Tier im Recht (TIR), Kantonales Hunderecht Wallis
- Kanton Wallis, Reglement betreffend die Erhebung der Hundesteuer vom 21. Dezember 2011 (SGS 652.100)
- Regionalpolizei Leuk-Leukerbad, Hundekontrolle (kommunale Praxisinformationen)
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer