Ausflugsziel · Wallis

District d’Entremont

District d’Entremont Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Eintritt
Kostenlos

Hund im Bezirk Entremont: Was wirklich gilt

Das Tal der Dranse schneidet sich vom Rhonetal bei Sembrancher bis zum Grossen St. Bernhard-Pass auf 2.469 m ü. M. Wer hier von unten nach oben fährt, durchquert in gut einer Stunde drei Klimazonen: Weinberg-Wärme, Bergdorf-Stille, Hochalpenwüste. Der Bezirk Entremont im Kanton Wallis umfasst heute vier Gemeinden, Orsières, Liddes, Bourg-Saint-Pierre und Val de Bagnes (seit dem 1. Januar 2021, als Bagnes und Vollèges fusionierten). Mit rund 15.500 Einwohnern und Bergstationen wie Verbier, Champex-Lac und La Fouly ist er kein stiller Winkel mehr.

Für Hundehalter liegt die Eigenheit des Bezirks nicht im Verwaltungsapparat, sondern im Terrain. Hohe Wilddichte, Alpweiden mit Nutztieren und frequentierte Wanderwege dicht nebeneinander, das macht die Rechtslage zur echten Alltagsfrage. Der Kanton Wallis setzt den Rahmen. Die Gemeinden konkretisieren, und die Beschilderung vor Ort gilt immer als letzte Instanz.

Leinenpflicht im Bezirk Entremont: Was kommunal gilt

Im Kanton Wallis gilt eine generelle Leinenpflicht innerorts, in der Umgebung von Schulen, auf öffentlichen Spiel- und Sportanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, an stark frequentierten öffentlichen Orten, in der unmittelbaren Umgebung von stark befahrenen oder unübersichtlichen Strassen, in der Nähe von Nutztieren sowie an Orten, an denen eine Leinenpflicht signalisiert ist. Das ist die kantonale Mindestschicht. Ob einzelne Gemeinden im Bezirk zusätzliche Regeln erlassen haben, erfährst du direkt beim Bezirk Entremont auf vs.ch oder bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

Orsières, Val de Bagnes und die Verbier-Frage

Verbier liegt auf Gemeindegebiet von Val de Bagnes. Im Dorfkern und auf Pistenwegen herrscht Leinen-Betrieb. Den genauen Verlauf der Leinenpflicht in der Ski- und Wanderzone klärt du auf der Gemeinde-Website Val de Bagnes. Die Beschilderung am Weg hat rechtliche Priorität gegenüber allen Texten im Internet, auch diesem.

Wald und Alpweide: Wildtiere und Nutztiere

Im Kanton Wallis gibt es bislang keine generelle Leinenpflicht im Wald, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte. Das klingt liberal. Ist es in der Praxis aber nicht: Wer im Frühling und Frühsommer mit einem freilaufenden Hund durch den Entremontwald läuft, riskiert Wildstörung in der Setz- und Brutzeit. Der Verstoss gegen gesetzlich auferlegte Leinenpflichten ist eine strafrechtliche Übertretung und wird mit einer Busse bestraft, unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt hat. Auf Alpweiden gilt die kantonale Leinenpflicht in der Nähe von Nutztieren ohne Ausnahme. Eringer-Kühe, die kleinen, kampferprobten Walliser Bergkühe, reagieren auf fremde Hunde anders als Flachlandkühe. Leine ist hier keine Empfehlung, sondern Pflicht.

In gewissen, vom Kanton bestimmten Naturschutzgebieten gilt für alle Hunde eine generelle Leinenpflicht. Ob das einen konkreten Wegabschnitt im Bezirk Entremont betrifft, steht auf den Schildern vor Ort. Lies sie. Wer nicht liest, zahlt.

Naturschutzgebiete im Bezirk

Das Val de Bagnes und das Val Ferret gehören zu den wildreichsten Tälern des Unterwallis. Gämse, Steinbock, Rotwild, die Dichte ist hoch. Das kantonale Jagdgesetz (kJSG/VS, Art. 28 Abs. 2) gibt der Jagdverwaltung weitreichende Handlungsmöglichkeiten bei wildernden Hunden. Beisst ein Hund ein Reh oder ein anderes Tier, müssen die Hundehalter für den verursachten Wildschaden aufkommen. In signalisierten Schutzgebieten gilt die Leinenpflicht unbedingt. Vor dem Betreten von Gebieten ohne klare Beschilderung: Leine anlegen, Risiko vermeiden.

Listenhunde im Bezirk Entremont: Walliser Verbotsrassen + kantonale Schicht

Gefährliche Hunde werden im Wallis in die Kategorien verbotene und potenziell gefährliche Hunde unterteilt (Art. 37 Abs. 1 AGTSchG/VS). Der Staatsrat erlässt eine Liste von Hunderassen und deren Kreuzungen, die im Wallis verboten sind (Art. 37 Abs. 4 AGTSchG/VS).

Auf der Verbotsliste stehen derzeit: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff sowie Spanische Dogge (und weitere, aktuelle Vollständige Liste beim Veterinäramt Wallis).

Für Rassetypen, die als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eingestuft werden, muss vor der Anschaffung des Hundes beim kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Das gilt überall im Kanton, auch im Bezirk Entremont. Wer mit einem solchen Hund aus einem anderen Kanton zu Besuch kommt, sollte die Walliser Liste vorher prüfen. Mehr zum gesamtkantonalen Hunderecht findest du in der Übersicht Wallis.

Hundesteuer und Anmeldung

Hundehalter, die ihren Wohnsitz im Wallis haben oder sich während mehr als drei Monaten pro Jahr im Wallis aufhalten, haben für ihre Hunde eine Hundesteuer zu entrichten. Als Hundehalter gilt dabei diejenige Person, die als Eigentümer in der eidgenössischen Datenbank AMICUS eingeschrieben ist.

Die Hundesteuer ist bis zum 31. März des laufenden Jahres zu bezahlen. Die Steuer wird von der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Hundehalters erhoben. Die Tarife variieren je nach Gemeinde. Als Orientierung: In anderen Walliser Gemeinden liegen die Beträge zwischen CHF 120 und CHF 175 pro Hund und Jahr. Den verbindlichen Tarif für deine Gemeinde im Bezirk Entremont erfährst du direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.

Bei Zuzug oder bei Anschaffung eines neuen Hundes muss der Hund innert 10 Tagen bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Seit dem 1. Januar 2020 ist im Kanton Wallis für neue Hundebesitzer der Abschluss eines Hundehalterkurses (SKN) obligatorisch. Alle Hunde in der Schweiz müssen bei der nationalen AMICUS-Datenbank registriert sein.

Alle Hundehalter sind verpflichtet, für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen (Art. 31 Abs. 2 AGTSchG/VS). Den Nachweis legst du bei der Gemeinde vor, spätestens bei der Steueranmeldung.

Die besten Routen im Bezirk Entremont, mit korrekter Rechtslage

Val Ferret: Haute Route nach La Fouly

Im Juli tropft Schmelzwasser von den Felsbänden neben dem Wanderweg. Der Boden ist feucht, fast schwammig. La Fouly liegt am Talschluss des Val Ferret auf 1.600 m ü. M., links die Aiguilles Rouges d’Argentière, rechts der Glacier du Dolent. Wer früh aufbricht, hat das Tal für sich.

Die Route von Orsières durch das Val Ferret Richtung La Fouly führt durch Alpweiden. Nutztiere stehen dicht am Weg. Leinenpflicht gilt hier obligatorisch. In signalisierten Schutzgebieten neben dem Wanderweg kommt die kantonale Naturschutz-Leinenpflicht dazu. Aktuelle Routen-Details und Wegbedingungen bei der Tourismusorganisation Pays du Saint-Bernard.

Champex-Lac: Seepfad und Relais d’Arpette

Der See liegt auf 1.466 m ü. M. Im September spiegelt er die Nadelbäume, das Licht ist flach, die Luft riecht nach Harz. Am Morgen ist es still. Am Mittag kommen die Wanderer des Tour du Mont-Blanc durch; Champex-Lac ist eine Etappenstation dieser klassischen Alpenroute.

Der Rundweg um den See ist kurz und familientauglich. Der Aufstieg zum Relais d’Arpette (2.076 m ü. M.) geht durch Wald und offenes Alpgelände. Ob und wo Hunde entlang des Seeufers oder des Aufstiegswegs an die Leine müssen, klärst du bei der örtlichen Beschilderung oder vor dem Besuch beim Pays du Saint-Bernard Tourismus.

Grand-Combin-Massiv: Val de Bagnes und Verbier-Umgebung

Das Val de Bagnes ist gross. Von Le Châble bis zum Mauvoisin-Stausee sind es gut 30 Kilometer Talsohle, eingerahmt von Graten, die im Oktober schon Schnee tragen. Verbier liegt obendrauf, 4.000 Betten, Seilbahnen, und im Sommer Wanderwege, die sich die Hänge hochschrauben.

Auf dem Gemeindegebiet Val de Bagnes gelten innerorts die kantonalen Leinenpflichten. Auf Bergwegen und in Naturschutzgebieten bestimmt die Beschilderung vor Ort. Der Mauvoisin-Stausee liegt am Ende eines frequentierten Fahrwegs, ob Hunde am Seeufer freilaufen dürfen, ist nicht pauschal behauptbar. Vor Ort die Schilder lesen. SchweizMobil zeigt Wanderrouten mit Höhenprofil; Hunde-spezifische Einschränkungen erfährst du bei der Gemeinde Val de Bagnes.

Grosser St. Bernhard-Pass: Bourg-Saint-Pierre und die Passhöhe

Bourg-Saint-Pierre ist das letzte Dorf vor dem Pass. Auf 1.632 m ü. M., mit einer Kirche aus dem 11. Jahrhundert und einem Brunnen, der auch im August eiskaltes Wasser liefert. Die Strasse zum Pass (2.469 m ü. M.) ist im Winter gesperrt; wer im Sommer fährt, sieht die Passseen in einem Grau, das ins Silbrige wechselt.

Am Pass selbst liegt das Hospiz. Ob Hunde auf das Hospiz-Gelände mitdürfen, klärst du auf der offiziellen Website des Hospizes, diese Entscheidung trifft die Stiftung, nicht der Kanton. Auf Wanderwegen rund um den Pass gilt: Leinenpflicht folgt der Beschilderung.

Was im Bezirk Entremont anders ist als im Rest des Kantons

Entremont ist kein Pendlerbezirk. Es ist ein Tourismusbezirk mit Saisonspitzen: Verbier im Winter, Tour du Mont-Blanc im Sommer, Champex-Lac das ganze Jahr. Das bedeutet für Hundehalter eine hohe Nutzerdichte auf vergleichsweise wenigen erschlossenen Wegen. An Sommerwochenenden stossen auf dem TMB-Abschnitt durch Val Ferret Hunderte Wanderer zusammen, ein freilaufender Hund ist dort keine Frage des Rechts allein, sondern auch der Rücksicht.

Gleichzeitig ist der Bezirk ausgesprochen wildreich. Im Kanton Wallis gibt es bislang keine generelle Waldsaison-Leinenpflicht, sondern nur eine auf ausgeschilderte Gebiete beschränkte. Das gibt theoretisch mehr Freiheit als in anderen Kantonen. In der Praxis heisst das aber auch: Die Verantwortung liegt beim Hundehalter. Ein Hund, der im Val Ferret einem Steinwild nachsetzt, ist ein Problem, rechtlich wie biologisch. Wird ein Hund beim Jagen oder Wildern erwischt, sehen fast alle Kantone die Möglichkeit vor, dass dieser durch den Jagdvorsteher oder eine andere Person abgeschossen werden kann. Der Kanton Wallis bildet hier keine Ausnahme.

Häufig gestellte Fragen

Gilt im Val Ferret und Val de Bagnes eine Leinenpflicht im Wald?

Im Kanton Wallis gibt es keine generelle Waldsaison-Leinenpflicht. Leinenpflicht gilt aber in signalisierten Schutzgebieten und in der Nähe von Nutztieren, beides trifft im Bezirk Entremont regelmässig zu. Die Beschilderung am Weg hat immer Vorrang. Im Zweifelsfall: Leine anlegen.

Darf ich mit meinem Rottweiler in den Bezirk Entremont reisen?

Der Rottweiler steht auf der Walliser Verbotsliste (Art. 37 Abs. 4 AGTSchG/VS). Das Halten dieser Rasse ist im Kanton Wallis verboten. Ferienaufenthalte sind von dieser Regelung nicht generell ausgenommen. Die aktuelle Verbotsliste und mögliche Ausnahmen erfährst du beim Veterinäramt Wallis.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Orsières oder Val de Bagnes?

Die Gemeinden im Kanton Wallis erheben die Hundesteuer selbst. In anderen Walliser Gemeinden liegen die Tarife zwischen CHF 120 und CHF 175 pro Hund und Jahr, als grobe Orientierung. Den verbindlichen Betrag für Orsières oder Val de Bagnes erfährst du bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Frist: bis 31. März des laufenden Jahres.

Muss ich als Ersthundehalter im Wallis einen Kurs absolvieren?

Ja. Seit dem 1. Januar 2020 ist der Sachkundenachweis (SKN) für neue Hundehalter im Kanton Wallis obligatorisch. Den Kursnachweis legst du bei der Gemeindeanmeldung vor. Informationen dazu beim kantonalen Veterinäramt.

Darf mein Hund am Champex-See frei laufen?

Das lässt sich nicht pauschal bejahen. Der Rundweg um den See liegt auf Gemeindegebiet Orsières. Innerorts gilt die kantonale Leinenpflicht. Ob am Seeufer ein Freilaufbereich ausgewiesen ist, zeigt die Beschilderung vor Ort. Aktuelle Infos bei der Tourismusorganisation Pays du Saint-Bernard.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer