Hintergrund zur Region
Hund im Kanton St. Gallen: Was wirklich gilt
Der Kanton St. Gallen ist der flächenmässig grösste Kanton der Ostschweiz – und einer der abwechslungsreichsten der ganzen Schweiz. Im Norden fliesst der Rhein als Grenze zu Deutschland, im Nordosten schimmert der Bodensee durch den Frühnebel, im Süden stürzen die Churfirsten als schroffe Felswände in den Walensee, und das Toggenburg schlängelt sich als breites Tal Richtung Alpstein. Vier Landschaften, vier Temperamente – und für Hundehalter vier verschiedene Ausgangssituationen für einen Ausflug.
Das Hunderecht im Kanton St. Gallen ist im schweizweiten Vergleich moderat: keine Rasseliste, keine Pflichtausbildung, keine generelle kantonale Leinenpflicht auf Wanderwegen. Das tönt entspannter als es manchmal ist – denn es gibt eine Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht im Wald, kantonale Fixpunkte im neuen Hundegesetz, Gemeindereglemente, die je nach Ort deutlich strenger sein können, und ein eidgenössisches Jagdbanngebiet, das auch auf St. Galler Territorium gilt. Wer das alles kennt, kommt entspannt durch die Ostschweiz.
Leinenpflicht im Kanton St. Gallen: Drei Regelebenen, die zusammenspielen
Im Kanton St. Gallen gibt es keine einzige Regelung, die alles abdeckt. Kantonales Recht, kommunale Reglemente und eidgenössisches Schutzgebietrecht überlagern sich. Wer das Muster kennt, ist auf jedem Trail auf der sicheren Seite.
Ebene 1: Kantonales Hundegesetz (HuG/SG) – die Pflicht zur wirksamen Kontrolle
Im April, wenn die ersten Leberblümchen unter den Buchen aufgehen und das Rehwild seinen Nachwuchs in hohem Gras versteckt, beginnt im Wald die heikelste Zeit des Jahres. Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen (Art. 8 HuG/SG). Das klingt weich – und ist es rechtlich auch. Die kantonale Jagdverordnung (JV/SG) konkretisiert: Im Wald und am Waldrand gilt während der Brut- und Setzzeit Leinenpflicht. Im Kanton St. Gallen läuft diese Periode wie in vielen Nachbarkantonen vom 1. April bis 31. Juli.
An besonderen Orten wie Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Bahnhöfen und Haltestellen müssen Hunde stets an der Leine gehalten werden. Das gilt das ganze Jahr, nicht nur im Frühling.
Wer einen wildernden Hund unkontrolliert im Wald laufen lässt, riskiert mehr als eine Busse: Wildernde Hunde dürfen durch die Wildhut und Mitglieder der Jagdgesellschaften abgeschossen werden, wenn dieser das Wild unmittelbar gefährdet oder trotz Ermahnung des Hundehaltenden erneut wildert (Art. 42 Abs. 1 lit. a JV/SG). Das ist kein theoretisches Szenario.
Ebene 2: Kommunale Reglemente – je nach Gemeinde deutlich strenger
Das kantonale Gesetz gibt den Gemeinden ausdrücklich Spielraum. Die politische Gemeinde kann durch Reglement oder durch Verfügung und entsprechende Signalisation an weiteren Orten die Leinenpflicht oder gar ein Zutrittsverbot für Hunde vorschreiben. Davon haben viele Gemeinden Gebrauch gemacht.
In der Stadt St. Gallen ist die Stadtpolizei für den Vollzug zuständig. Parkanlagen, Grünanlagen und besonders frequentierte öffentliche Bereiche können durch Gemeindereglement Leinenpflicht vorsehen – kontrolliere vor dem Ausflug direkt das aktuelle Reglement deiner Zielgemeinde oder die Beschilderung vor Ort. Am Bodenseeufer zum Beispiel, entlang der Uferpromenaden von Goldach und Rorschach, müssen Hunde an der Leine geführt werden.
Ebene 3: Eidgenössisches Jagdbanngebiet Graue Hörner
Das ist die Regel, die viele Wanderer nicht kennen. Ein weiteres Gesetz, das in Bezug auf die Leinenpflicht relevant ist, ist die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31). In dieser sind konkrete Jagdbanngebiete genannt, in denen Hunde an der Leine zu führen sind (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Dies betrifft im Kanton St. Gallen konkret das Gebiet Graue Hörner (Anhang 1 VEJ). Das Gebiet Graue Hörner liegt im Sarganserland, südwestlich des Walensees, und ist ganzjährig Leinenpflichtgebiet für Hunde. Wer dort mit dem Hund aufsteigt, braucht die Leine – unabhängig von Jahreszeit und Waldnähe.
Listenhunde im Kanton St. Gallen: Keine Rasseliste, keine Bewilligungspflicht
Der Kanton St. Gallen ist für Halter von Hunden, die anderswo auf Rasselisten stehen, ein vergleichsweise liberales Territorium. Der Kanton St. Gallen hat keine Liste mit bewilligungspflichtigen oder verbotenen Hunderassen in seine Erlasse aufgenommen. Es gelten dieselben Vorschriften für alle Hunde – unabhängig von der Rasse.
Keine Hundekurs- und Prüfungspflicht, ausser wenn vom Veterinäramt angeordnet. Der Kanton St. Gallen kennt in seinem aktuellen Hundegesetz keine kantonale Hundekurspflicht. Das heisst per se muss kein in diesem Kanton lebender Hund mit Hundehalter an einem Erziehungskurs teilnehmen.
Dass dieser Zustand nicht unbestritten ist, zeigt die aktuelle politische Debatte: Der Kanton St. Gallen kennt weder ein Verbot noch eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunderassen. Auch eine obligatorische Hundekurspflicht gibt es nicht. Die St. Galler Regierung ist gegen Änderungen. Es gebe keine belastbare Evidenz, dass bestimmte Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Stand Mai 2025 bleibt das Gesetz unverändert. Verfolge die Entwicklungen beim Veterinäramt des Kantons St. Gallen.
Eines gilt dennoch: Die Hundehaltung kann von der zuständigen Stelle des Kantons eingeschränkt werden, wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier erheblich verletzt hat, übermässiges Aggressionsverhalten oder andere Verhaltensauffälligkeiten zeigt oder der Hundehaltende nicht genügend Gewähr für eine sichere und verantwortungsbewusste Hundehaltung bietet (Art. 17 HuG/SG). Das Veterinäramt kann auf Einzeltierbasis eingreifen – Leinenpflicht, Maulkorb, Halteverbot.
Besonderheit für Besucher aus anderen Kantonen: Alle Ausführungen zu den aktuell geltenden Hundegesetzen und -verordnungen des Kantons St. Gallen gelten grundsätzlich nicht nur für Hunde(halter), die im Kanton St. Gallen wohnhaft sind, sondern für alle sich auf dem Kantonsgebiet St. Gallen aufhaltenden Hunde(halter). Wer also mit einem zürcherischen Pitbull-Verbot im Wohnkanton nach St. Gallen kommt, kann seinen Hund hier legal ausführen – solange er die St. Galler Regeln einhält.
Hundesteuer und Anmeldung im Kanton St. Gallen
Morgens um acht, die Rechnung liegt auf dem Küchentisch: Im Kanton St. Gallen ist Hundehaltung steuerpflichtig – und die Gemeinden legen den Tarif selbst fest. Mit dem neuen Gesetz von 2020 wurde der Rahmen für die Hundesteuer vergrössert: Die Steuer der politischen Gemeinde beträgt neu 60 bis 200 Franken. Bisher waren es 60 bis 120 Franken.
In der Stadt St. Gallen beträgt die Hundesteuer CHF 130 pro Hund im Kalenderjahr. In anderen Gemeinden variiert der Betrag: In den zwölf Gemeinden des Wahlkreises Toggenburg bewegt sich die Hundesteuer zwischen 90 und 120 Franken, mit 90 Franken am günstigsten in Mosnang, Wattwil und Hemberg, am höchsten in Kirchberg mit 120 Franken pro Tier. Für die genaue Taxe in deiner Wohngemeinde lohnt sich eine direkte Anfrage bei der Gemeindeverwaltung.
Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Versicherungsdeckung schliesst die Haftpflicht des Hundehaltenden sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, mit ein (Art. 7 HuG/SG). Diese Versicherungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2020.
Die Wohnsitzgemeinde kontrolliert, ob der Hund und die Hundehaltung korrekt in der Hundedatenbank AMICUS erfasst sind. Chipmarkierung und AMICUS-Eintrag sind Pflicht ab drei Monaten. In der Stadt St. Gallen ist die Stadtpolizei St. Gallen für die Anmeldung zuständig.
Die besten Routen im Kanton St. Gallen – mit korrekter Rechtslage
Walensee-Nordufer: Mols bis Quinten
Im Juni liegt Dunst über dem Walensee, die Churfirsten-Wände tropfen noch vom Schnee, und der Wanderweg von Mols nach Quinten riecht nach nassen Felsen und Föhrenholz. Die rund 10 Kilometer entlang des Nordufers sind einer der faszinierendsten Seenwanderwege der Schweiz – ausgesetzt, teils klettersteigähnlich und am Ende wartet Quinten, das autofreie Dorf, das man nur zu Fuss oder per Schiff erreicht.
Rechtslage: Im Wald- und Waldrandbereich gilt April bis Juli Leinenpflicht. Quinten selbst liegt auf St. Galler Kantonsgebiet; in den Schutzzonen des Sees sind die Uferbereiche teils gesondert ausgewiesen – Beschilderung beachten. Mit einem kleinen oder unerfahrenen Hund: die Wegabschnitte über Fels und an Abhängen vorher recherchieren, denn «leicht» im Wanderführer meint nicht unbedingt «leicht für jeden Hund».
Toggenburg: Wildhaus und Churfirsten-Almen
Wildhaus auf rund 1090 Metern ist der Ausgangspunkt schlechthin, wenn du in die Churfirsten-Welt einsteigen willst. Im August riecht die Luft nach Alpenrosen, Kuhglocken hängen in der Stille, und auf den Weiden zwischen Wildhaus und Unterwasser stehen Schwarznasenschafe – manchmal mit Herdenschutzhund.
Rechtslage: Kantonale Leinenpflicht im Wald April bis Juli. Der Einsatz von Herdenschutzhunden muss bei der zuständigen Stelle des Kantons gemeldet werden. Über die Anwesenheit von Herdenschutzhunden an den Wanderwegen, die durch das Weidgebiet führen, und das korrekte Verhalten gegenüber diesen Hunden hat der Hundehaltende in geeigneter Weise zu informieren (Art. 13 HuG/SG). Wenn du an einer Alm mit Herdenschutzhunden vorbeikommst: Hund anleinen, ruhig und im Bogen passieren.
Alpstein: Säntis und Schwägalp
Die Seilbahn ab Schwägalp nimmt Hunde mit. Oben auf dem Säntis, auf knapp 2500 Metern, öffnet sich an klaren Herbsttagen ein Panorama, das von Bayern bis ins Wallis reicht. Der Gipfel ist touristisch stark frequentiert – Leinenpflicht auf der Plattform ist Pflicht und wird kontrolliert. Die alpinen Gratrouten rund um den Säntis sind für Hunde ohne Bergerfahrung nicht geeignet: ausgesetzte Passagen, Eisengitter-Treppen, Kettenabschnitte.
Rechtslage: Im Alpsteingebiet auf St. Galler Seite kantonale Jagdverordnung massgebend. Auf Almen mit Weidevieh: Hund anleinen. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet im Alpstein selbst (das liegt bei den Grauen Hörnern weiter südwestlich).
Fürstenland und Werdenberg: Alltagswandern ohne grosse Ambitionen
Sonntagvormittag, der Boden ist noch feucht, du willst keine Seilbahn und kein Alpenpanorama. Das Fürstenland zwischen der Stadt St. Gallen und dem Bodensee, und der Werdenberger Raum rund um Buchs und Grabs bieten genau das: sanfte Hügel, Feldwege, Rebberge, Dorfstrassen. Schloss Werdenberg liegt direkt am kleinen Buchsersee – ein ruhiger Halbtages-Ausflug, der sogar bei Regenwetter funktioniert.
Rechtslage: Ausserhalb von Wald und Schutzgebieten keine kantonale Leinenpflicht ausserhalb der benannten Orte (Schulanlagen, ÖV etc.). Kommunale Beschilderung beachten.
Was im Kanton St. Gallen anders ist als im Rest der D-A-CH-Region
Der Kanton St. Gallen fällt im schweizweiten Vergleich durch eine auffällig liberale Haltepolitik auf. Über keinerlei Rasseliste verfügen unter anderen Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Bern, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg und St. Gallen. Wer also aus dem Thurgau oder aus Basel mit einem bewilligungspflichtigen Hund einreist, bewegt sich auf St. Galler Boden ohne rassenspezifische Auflagen – muss sich aber an die hiesigen Regelungen halten.
Kein obligatorischer Hundekurs, keine Rasseliste – dafür aber keine generelle Maulkorbtragepflicht und eine Haftpflichtversicherungspflicht, die seit 2020 gilt. Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz des Kantons St. Gallen in Kraft. Damit übernimmt der Kanton von den Gemeinden diverse Aufgaben im Vollzug, insbesondere bei auffälligen und aggressiven Hunden. Die Gemeinden sind weiterhin für gewisse kommunale Aufgaben zuständig, namentlich für die Durchführung der Hundekontrolle sowie für die Erhebung der Hundesteuer.
Im Vergleich zu Deutschland oder Österreich fällt auf: keine einheitliche Bundesregelung, dafür 26 kantonale Systeme – und St. Gallen gehört zu denjenigen, die bewusst auf Eigenverantwortung setzen statt auf Rassenverbote.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Leinenpflicht im Wald das ganze Jahr?
Nein. Die kantonale Leinenpflicht im Wald und am Waldrand gilt von April bis Juli (Brut- und Setzzeit). Ausserhalb dieser Zeit entscheidest du eigenverantwortlich – aber du trägst die Verantwortung für einen unkontrollierten Hund auch dann, wenn formal keine Pflicht besteht.
Gibt es eine Rasseliste im Kanton St. Gallen?
Der Kanton St. Gallen hat keine Liste mit bewilligungspflichtigen oder verbotenen Hunderassen in seine Erlasse aufgenommen. Das ist Stand 2025, kann sich aber durch laufende politische Vorstösse ändern – Entwicklungen beim Veterinäramt verfolgen.
Darf mein Hund im Walensee schwimmen?
In naturbelassenen Bereichen ausserhalb ausgewiesener Schutzzonen ja. An offiziellen Badestellen der Gemeinden ist in der Saison in der Regel kein Zugang für Hunde. Beschilderung vor Ort massgebend.
Was gilt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Graue Hörner?
In den eidgenössischen Jagdbanngebieten sind Hunde an der Leine zu führen (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Dies betrifft im Kanton St. Gallen konkret das Gebiet Graue Hörner (Anhang 1 VEJ). Diese Pflicht gilt ganzjährig, unabhängig von Brut- und Setzzeit.
Wie hoch ist die Hundesteuer in der Stadt St. Gallen?
In St. Gallen beträgt die Hundesteuer CHF 130 pro Hund im Kalenderjahr. In anderen Gemeinden liegt sie zwischen 60 und 200 Franken – die genaue Höhe setzt der jeweilige Gemeinderat fest.
Muss ich als Hundehalter eine Haftpflichtversicherung haben?
Ja. Im Kanton St. Gallen besteht die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung des Risikos als Hundehalter abzuschliessen. Das Haftpflichtversicherungsobligatorium verbessert die Stellung von Opfern bei Vorfällen mit Hunden und stärkt das Risiko- und Verantwortungsbewusstsein von Hundehaltern. Auf Verlangen der Behörde ist die Versicherung nachzuweisen.
Quellen
- Kanton St. Gallen – Veterinäramt: Hunde (sg.ch), Stand 2025
- Stiftung Tier im Recht (TIR): Hunderecht Kanton St. Gallen
- hundegesetze.ch: Hundegesetze Kanton St. Gallen – Übersicht
- Kantonales Hundegesetz St. Gallen (HuG/SG, sGS 456.1, in Kraft seit 1. Januar 2020)
- Jagdverordnung Kanton St. Gallen (JV/SG, 853.11)
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31), Anhang 1: Graue Hörner
- Stadt St. Gallen – Stadtpolizei: Tiere und Tierschutz





















