Hintergrund zur Region
Hund im Kanton Glarus: Was wirklich gilt
Glarus ist der Kanton, der dich auf wenigen Quadratkilometern zwischen Walensee und Tödi durchschüttelt: enge Täler, Wände, die im August noch nach feuchtem Moos riechen, und ein Klöntalersee, dessen Wasser auch im Hochsommer den Atem stocken lässt. Wer hier mit Hund unterwegs ist, merkt schnell, dass dieser Kanton zwei Eigenheiten hat – die Landsgemeinde und eine erstaunlich strenge Waldregel.
Die Waldleinenpflicht gilt 365 Tage im Jahr. Das ist nicht das Ende der Welt, aber es verändert die Planung. Wer aus Zürich oder dem Aargau kommt, wo der Wald ab August wieder freier wird, läuft hier in eine Regel, die im Aargauer Hinterland längst entschärft wäre. Dafür bekommst du Berge, Talwege und einen See, die im Herbst fast menschenleer sind.
Leinenpflicht im Kanton Glarus: drei Ebenen, die zusammenspielen
Glarus ist klein, die Regeln aber sind dreischichtig: kantonales Hunderecht für den Alltag, Jagdverordnung für den Wald, Gemeindesignalisationen für Spielplätze und Bahnhöfe. Wer eine Ebene übersieht, zahlt im falschen Moment.
Ebene 1: Wald und Waldrand – ganzjährig
Du läufst im Oktober den Hang oberhalb Netstal hoch, die Sonne kommt erst gegen zehn über den Grat, und der Boden riecht nach nassem Buchenlaub. Genau hier greift die strengste Regel des Kantons. Im Wald und am Waldrand sind Hunde an der Leine zu führen oder angebunden zu halten, ausgenommen Jagdhunde während der Jagdzeit und Treiberhunde während der Viehtreiberdienste sowie die anerkannten Gebrauchshunde, soweit dies zu deren Ausbildung oder Einsatz unerlässlich ist (Art. 30 Abs. 1 Jagdverordnung/GL).
Das gilt das ganze Jahr, nicht nur in der Brut- und Setzzeit. In Glarus sind Hunde in den Wäldern und am Waldrand sogar das ganze Jahr über anzuleinen, wobei Jagd- und Gebrauchshunde von dieser Regelung ausgenommen sind. Glarus ist damit einer der wenigen Deutschschweizer Kantone mit ganzjähriger Waldleinenpflicht, aber nicht der einzige – Schwyz hat eine ähnlich generelle Regel. Wer also den Satz hört, Glarus sei in dieser Frage allein auf weiter Flur, hört eine Vereinfachung.
Die Konsequenz im Alltag: Wenn dein Hund auf Wildwitterung ausflippt, hast du im Glarner Wald kein Schlupfloch über die Saison. Schleppleine ist erlaubt, solange du sie in der Hand hältst. Die Jagdaufsicht kann hart durchgreifen, denn die kantonale Jagdbehörde kann wildernde Hunde durch die Jagdaufsichtsorgane oder patentierte Jägerinnen oder Jäger abschiessen lassen (Art. 30 Abs. 2 Jagdverordnung/GL). Glarus gehört zu den Kantonen, in denen dafür nicht einmal eine vorgängige Verwarnung des Hundehaltenden notwendig ist.
Ebene 2: Siedlung, ÖV, Schulanlagen
In Dörfern wie Mollis, Schwanden oder im Hauptort Glarus selbst greift die zweite Ebene. Es gilt eine generelle Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, auf Bahnhöfen, auf Pausenplätzen von Schulanlagen, auf Spiel- und Sportplätzen sowie an den von den Gemeinden signalisierten Orten (Art. 31 Abs. 1 EG zum TSchG und TSG/GL). Das ist der Standard, den du vom Bahnhof Glarus bis zur Talstation Braunwald an jedem Bahnsteig findest.
Ebene 3: Was nicht unter Wald fällt
Über der Waldgrenze hört die Leinenpflicht nach Jagdverordnung auf. Auf der Schwammhöhe, im Erbsalpvorfeld oder auf den Hängen oberhalb Braunwald läufst du auf Alpwiesen, nicht im Wald. Hier zählt aber sofort die Rücksicht auf Nutztiere: Mutterkuhherden, Schafe, im Frühling die frisch ausgetriebenen Rinder. Wer durch eine Herde marschiert, gehört unabhängig von der Jagdverordnung an die Leine.
Listenhunde im Kanton Glarus: Bewilligungspflicht statt Verbot
Glarus hat kein Rassenverbot. Die Landsgemeinde lehnte ein generelles Verbot vor Jahren ab. Stattdessen gilt eine Bewilligungspflicht für sogenannte Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Die Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bedarf der Bewilligung des Kantonstierarztes oder Kantonstierärztin.
Wer eine solche Bewilligung will, hat eine Checkliste abzuarbeiten. Der Halter oder die Halterin muss mindestens 18 Jahre alt sein und die Lebensführung eine sichere und tierschutzkonforme Haltung des Hundes erwarten lässt (Art. 21 Abs. 2 Veterinärverordnung/GL). Dazu kommen ein Personenausweis, der Nachweis einer gültigen Privathaftpflichtversicherung, Auszüge aus dem Straf- und aus dem Betreibungsregister sowie ein Handlungsfähigkeitszeugnis (Art. 23 Veterinärverordnung/GL). Und eine bestandene Prüfung über Gehorsam und Führigkeit.
Dazu ein Glarner Sonderweg, der oft übersehen wird: Seit Sommer 2018 gilt eine Ausbildungspflicht für Ersthundehalter. Die Landsgemeinde vom 6. Mai 2018 hat eine Ausbildungspflicht für Ersthundehalter/innen beschlossen. Dies ist per 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Ersthundehalter/innen müssen innert eines Jahres die KAL1-Ausbildung absolvieren und den Kursnachweis den Einwohnerdiensten einreichen. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss in Glarus also auf den Übungsplatz, auch ohne Listenrasse.
Hundetaxe und Anmeldung
Die alte Zahl von rund 60 Franken Hundesteuer in Glarus stimmt seit Jahren nicht mehr. Heute ist Glarus eine der teureren Adressen der Schweiz für Hundehalter. Laut Gemeinde Glarus gilt: Die jährliche Hundetaxe beträgt ab dem 1. Januar 2019 190 Franken pro Hund. Davon entfallen 55 Franken zu Gunsten des Kantons Glarus und 135 Franken zu Gunsten der Gemeinde Glarus.
In Glarus Süd liegt der Satz noch höher. Die jährliche Hundetaxe beträgt ab dem Jahr 2025 pro Hund CHF 220.-. Davon entfallen 55 Franken zu Gunsten des Kantons Glarus und 165 Franken zu Gunsten der Gemeinde Glarus Süd. Glarus Nord erhebt eigene Sätze über das Einwohneramt, abrufbar auf der Gemeindeseite Glarus Nord.
Anmeldung läuft über das Einwohneramt der Wohngemeinde, dazu Mikrochip und AMICUS-Eintrag. Hunde müssen spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Der Tierarzt meldet die Kennzeichnung der Hundedatenbank AMICUS. Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von 10 Tagen AMICUS zu melden. Wer zuzieht und das vergisst, fällt spätestens beim ersten Rechnungslauf auf.
Die besten Routen im Kanton Glarus – mit korrekter Rechtslage
Klöntalersee
Der See liegt in einem Talkessel, in dem auch im Juli morgens noch Nebel über dem Wasser zieht. Die Umrundung ist rund elf Kilometer lang, gut markiert, an der Nordseite schattig durch Wald, an der Südseite offener mit Sicht auf den Glärnisch. Praktisch heisst das: Auf den Waldabschnitten ist die Leine Pflicht, nicht nur Empfehlung. Im Sommer kannst du den Hund an den offenen Uferzonen ins Wasser lassen, der Klöntalersee ist auch im August kühl und klar.
Braunwald und Glärnisch-Vorfeld
Braunwald erreichst du nur per Standseilbahn ab Linthal, was den Hund vor einer steilen Strasse bewahrt. Oben ist es autofrei, die Wege sind breit, die Luft eine Etage frischer. Der Aufstieg zur Bergstation Gumen und weiter zur Griesslialp führt rasch über die Waldgrenze hinaus – damit fällt die Waldleinenpflicht weg. Was bleibt: Vieh, Murmeltiere und Gämsen. Ein Hund, der auf 1700 Metern noch sauber abrufbar ist, hat hier seinen Tag.
Linthtal und Sernftal
Das Linthtal ist die Hauptachse des Kantons, mit flachen Uferwegen entlang der Linth. Wenn du südlich von Schwanden ins Sernftal abbiegst, wird es leiser, die Strasse schmaler, die Dörfer kleiner. Elm am Talende ist Ausgangspunkt für lange Talwanderungen, die abseits des Waldes verlaufen, dazu für die Tschinglen-Bahn. Wer ruhige Sonntage sucht, ist im Sernftal richtig.
Walensee-Nordseite und Kerenzerberg
Der nördliche Walensee gehört zu Glarus Nord. Die Wege oberhalb von Mollis und Filzbach sind eine Mischung aus offenen Alpwiesen und Wald, die Aussicht über den See hinüber zu den Churfirsten ist der Lohn der Höhenmeter. Im Wald greift die Leinenregel, auf den Höhenwegen über der Baumgrenze nicht.
Was im Kanton Glarus anders ist als im Rest der D-A-CH-Region
Drei Punkte fallen auf. Erstens: die ganzjährige Waldleinenpflicht. Das ist nicht einzigartig, aber es ist die strengste Tonart innerhalb der Deutschschweiz und steht im Kontrast zu Aargau, Luzern oder Solothurn, wo die Pflicht vom 1. April bis zum 31. Juli beschränkt ist. Zweitens: die Ausbildungspflicht für Ersthundehalter, die der Kanton an der Landsgemeinde 2018 beschlossen hat. Das gibt es in dieser Form nur in wenigen Kantonen. Drittens: der harte Umgang mit wildernden Hunden ohne Verwarnungspflicht. Wer aus Deutschland oder Österreich zuzieht und gewohnt ist, dass erst geredet, dann gehandelt wird, sollte das wissen.
Dazu ein praktischer Punkt: Die Stiftung für das Tier im Recht dokumentiert die Glarner Rechtslage detailliert. Wer Zweifel hat, findet dort die §-Verweise gebündelt.
Häufig gestellte Fragen
Gilt in Glarus wirklich ganzjährige Waldleinenpflicht?
Ja. Im Wald und am Waldrand gilt die Leine das ganze Jahr (Art. 30 Abs. 1 Jagdverordnung/GL). Ausgenommen sind Jagdhunde während der Jagdzeit, Treiberhunde im Einsatz und anerkannte Gebrauchshunde während Ausbildung oder Einsatz.
Darf mein Hund im Klöntalersee schwimmen?
Ja, in den offenen Uferzonen ausserhalb von Schutzgebieten. Der Zugang zum Wasser führt oft durch Waldstücke – bis zur Uferlinie also an der Leine.
Nimmt die Braunwald-Standseilbahn Hunde mit?
Ja. Im autofreien Braunwald sind Hunde willkommen, Leine im Dorf und an den Bergbahnen ist Standard.
Gibt es in Glarus Rassenverbote?
Nein, kein generelles Verbot. Aber: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial brauchen eine Bewilligung des Kantonstierarztes nach Veterinärverordnung/GL, plus Prüfung über Gehorsam und Führigkeit.
Was kostet die Hundetaxe in Glarus?
In der Gemeinde Glarus 190 Franken pro Hund und Jahr (seit 2019). In Glarus Süd 220 Franken ab 2025. Glarus Nord setzt eigene Sätze über das Einwohneramt fest. Der Kanton erhält davon je 55 Franken, der Rest geht an die Gemeinde.
Muss ich als Ersthundehalter einen Kurs machen?
Ja. Seit 1. Juli 2018 ist die KAL1-Ausbildung für Ersthundehalter Pflicht und innert eines Jahres bei den Einwohnerdiensten nachzuweisen.






