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Hund in Niederösterreich: Was wirklich gilt Niederösterreich ist Österreichs größtes Bundesland, und es ist auch das vielseitigste für Hundehalter. Im Westen die Donau, die sich durch die Wachau…

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Hund in Niederösterreich: Was wirklich gilt

Niederösterreich ist Österreichs größtes Bundesland, und es ist auch das vielseitigste für Hundehalter. Im Westen die Donau, die sich durch die Wachau frisst, im Norden das Waldviertel mit Granitblöcken und über fünfhundert Teichen, im Süden die Föhrenberge bei Mödling, im Osten die March-Thaya-Auen an der slowakischen Grenze. Wer in Wien wohnt und einen Hund hat, fährt vermutlich jedes Wochenende hierher.

Seit Juni 2023 ist Niederösterreich aber auch das Bundesland mit dem strengsten Eingangs-Türsteher: Bevor du dir einen Hund holst, musst du auf die Schulbank. Sachkundekurs, NÖ Hundepass, Haftpflichtversicherung mit konkreter Mindestdeckung. Wer das nicht weiß, steht beim Gemeindeamt mit leeren Händen da.

Sachkunde und NÖ Hundepass: Die Eintrittskarte

Die wichtigste Neuerung läuft unter dem Begriff „Allgemeine Sachkunde". In Niederösterreich müssen alle Hundebesitzer:innen einmalig einen Theoriekurs besuchen, wenn sie ab 01.06.2023 einen Hund anmelden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Allgemeine Sachkunde für Hunde.

Was im Kurs passiert

Drei Stunden, eine Tierärztin, eine Hundetrainerin, keine Prüfung. Die allgemeine Sachkunde gilt nach Absolvierung einer einstündigen Information, welche durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin vermittelt wird, und einer zweistündigen Information, welche durch eine fachkundige Person vermittelt wird, samt der Ausstellung des NÖ Hundepasses durch diese Personen als erworben. Praxiseinheiten gibt es nicht, und eine Prüfung muss nicht absolviert werden. Als Sachkundenachweis werden teils auch andere Ausbildungen und Prüfungen anerkannt. Außerdem muss die Allgemeine Sachkunde für Hunde in Niederösterreich nur einmal im Leben absolviert werden.

Inhaltlich ist es kein Hexenwerk: Unter anderem werden Anforderungen an die Hundehaltung, wichtige gesetzliche Bestimmungen, Ernährung, Gesundheitsvorsorge, Erkennen von Krankheiten und Notfällen, die Sprache des Hundes, Hundeverhalten, Lernverhalten und Erziehung besprochen. Kosten in der Größenordnung von rund 85 Euro inklusive Hundepass-Ausstellung, je nach Anbieter.

Wer wann muss – und wer nicht

Wichtig für Bestandshalter: Aus der Bestimmung des § 13 Abs. 5 ergibt sich, dass für Hunde, ausgenommen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde, die von einem Hundehalter oder einer Hundehalterin bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, der allgemeine Sachkundenachweis nicht zu erbringen ist. Erst wenn ein weiterer Hund (ab dem 1. Juni 2023) vom Hundehalter oder der Hundehalterin im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde – dieser gilt jedoch auch dann als Nachweis der allgemeinen Sachkunde für weitere Hundehaltungen – zu absolvieren.

Praktisch heißt das: Wer schon vor Juni 2023 einen Hund hatte, muss erst dann zum Kurs, wenn der nächste Hund einzieht. Es reicht, wenn eine Person im Haushalt, in dem der Hund lebt, den Hundepass absolviert. Vorzugsweise die Person, die ständig für den Hund verantwortlich ist, denn diese Person betrachtet das Nö Hundehaltegesetz als den Hundehalter.

Haftpflichtversicherung: 725.000 Euro sind Pflicht

Eine Hundehaftpflicht ist in NÖ keine Empfehlung mehr, sondern Gesetz. Verpflichtende Haftpflichtversicherung für jeden Hund mind. € 725.000 – bei bestehenden Hunden gilt eine Übergangsfrist bis 01.06.2025. Heißt: Auch wer seinen Hund seit Jahren hat, muss inzwischen den Versicherungsnachweis vorlegen können. Pro Hund, nicht pro Haushalt.

Wer keinen Nachweis bringt: Es wird von der zuständigen Gemeinde eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht, die ein Verwaltungsstrafverfahren einleitet. Die Bandbreite an Geldstrafen reicht im NÖ Hundehaltegesetz mit einer Geldstrafe bis zu € 7.000,-- und im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 3 Wochen. In der Praxis liegen die verhängten Beträge weit darunter, aber die Drohkulisse steht. Details findest du direkt beim Land Niederösterreich zum NÖ Hundehaltegesetz.

Listenhunde in Niederösterreich: Erweiterte Sachkunde plus Bewilligung

NÖ führt eine Rasseliste. Das Halten eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Listenhund" bzw. "Kampfhund") muss in Niederösterreich von der Hundehalterin/dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden. Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten in Niederösterreich als Listenhunde: dazu zählen unter anderem American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu, sowie nach Erweiterung der Bullmastiff, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol und der Mastino Napoletano.

Für diese Hunde gilt nicht nur die allgemeine Sachkunde, sondern zusätzlich eine erweiterte: Listenhunde und auffällige Hunde ( RIS) müssen an folgenden Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden: an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, ... Außerdem müssen Halterinnen/Halter von Listenhunden und auffälligen Hunden ( RIS) über eine erweiterte Sachkunde verfügen, die mit dem betreffenden Hund bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zehn Stunden zu absolvieren ist. Dazu kommt 4 Stunden Theorie bei speziell geschulten Personen.

Maulkorb-Pflicht-Orte im Detail: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial („Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an folgenden Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden: an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Stiegenhäusern und gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen.

Und eine harte Obergrenze: Generell dürfen in Niederösterreich nicht mehr als fünf Hunde bzw. nicht mehr als zwei Listen- oder auffällige Hunde in einem Haushalt gehalten werden, es sei denn, es handelt sich um Wachhunde, speziell ausgebildete Hunde oder Hunde zum Zweck der Zucht.

Auffällige Hunde: Wenn aus deinem Familienhund ein Behördenfall wird

Ein Beißvorfall reicht. Auffällig ist ein Hund gemäß § 3 NÖ Hundehaltegesetz bei dem auf Grund folgender Tatsachen von einer Gefährlichkeit auszugehen ist: Der Hund hat einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt, ohne selbst angegriffen, oder dazu provoziert worden zu sein, oder · der Hund wurde zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung seiner Aggressivität gezüchtet oder abgerichtet.

Folge: Der Hundehalter oder die Hundehalterin eines auffälligen Hundes hat binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Feststellungsbescheides der Gemeinde den Nachweis der erweiterten Sachkunde vorzulegen. Plus Maulkorb- und Leinenpflicht im Ortsbereich. Das gilt rasseunabhängig. Aus dem Labrador wird per Bescheid ein „auffälliger Hund", und plötzlich gelten dieselben Auflagen wie für einen Pit Bull Terrier.

Hundeabgabe: Jede Gemeinde rechnet selbst

Es gibt kein landesweites Einheitsmodell. Böheimkirchen: 70 / 35; Michelbach: 80 / 26; Neidling: 120 / 24; St. Pölten: 135 / 45; Pyhra: 196,20 / 65,40; Karlstetten: 200 / 20; Das NÖ Hundeabgabegesetz 1979 gilt für das ganze Bundesland, die Abgabenhöhe der Hundesteuer kann jedoch jede Gemeinde selbst bestimmen. Erste Zahl jeweils Listenhund, zweite normaler Hund. Die Spannweite zwischen Karlstetten und Böheimkirchen liegt für Listenhunde bei knapp drei Mal so viel.

Beispiel Landeshauptstadt: Ab 01.01.2011 beträgt die Hundeabgabe 135,- Euro und die rote Hundemarke 2,09 Euro pro Jahr. Bezogen auf Listenhunde. Reguläre Hunde in St. Pölten zahlen 45 Euro. Krems hat 2025 erhöht, in Neunkirchen stieg die Listenhund-Abgabe von 119 auf 150 Euro. Praktisch: Bevor du in eine NÖ-Gemeinde ziehst, ruf einmal beim Gemeindeamt an. Der Unterschied zwischen Nachbargemeinden kann hundert Euro im Jahr ausmachen. Details zum Anmeldeverfahren findest du etwa beim Magistrat St. Pölten.

Die besten Routen in Niederösterreich – mit der Rechtslage im Hinterkopf

Wienerwald: Das Sonntags-Revier der Wiener

Am Sonntag um halb neun rollt der Verkehr aus Wien Richtung Mödling, Hinterbrühl, Gaaden. Der Wienerwald ist das Hauptziel, weil er nahe liegt und durchwegs schattig ist. Um die Föhrenberge bei Mödling laufen Trockenrasen und Kalkfelsen ineinander, der Boden ist trocken und steinig, der Hund hechelt schon im Mai. Im Ortsbereich gilt Leinen- oder Maulkorbpflicht: Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden. Auf den Forststraßen oberhalb der Ortschaften ist Freilauf möglich, sofern keine Gemeindeverordnung anderes sagt und du deinen Hund abrufen kannst.

Wachau: Schöner Schein, scharfe Winzer

Zwischen Spitz und Dürnstein steht der Hund zwischen Weinbergen, Donaupfaden und Touristengruppen. Die markierten Wanderwege oberhalb der Reben sind zugänglich, aber durch die Rebzeilen selbst spazierst du besser nicht. Winzer reagieren empfindlich, und das aus gutem Grund. Im April liegt der Marillenduft in der Luft, im Oktober wird gelesen, beides sind die ruhigeren Zeiten. Im Hochsommer ist die Wachau für Hunde wenig geeignet, der Beton der Donaupromenade brennt, Schatten gibt es kaum.

Waldviertel: Wo niemand zählt

Rund um Zwettl, Gmünd und Heidenreichstein liegt das stille Niederösterreich. Granitblöcke im Wald, Hochmoore, Teiche, kaum Wanderer. Die Wege sind weich, oft Nadelboden, der den Pfoten guttut. Hier ist der Hund die meiste Zeit der einzige Gast. Achtung im Frühjahr: das Waldviertel hat eine große Wildschweinpopulation, und Bachen mit Frischlingen sind die wahrscheinlichste Konfliktquelle. Wer den Hund hier laufen lässt, sollte ihn aus drei Richtungen abrufen können.

March-Thaya-Auen: Ostgrenze, Wasserlandschaft

Im äußersten Osten, an der slowakischen Grenze, liegen die Auwälder der March. Flache Wege, viel Wasser, ein Vogelparadies. In den Schutzzonen ist Leinenpflicht selbstverständlich, und sie wird hier auch durchgesetzt, weil Bodenbrüter und Biber gestört werden würden. Frühling und Spätsommer sind die besten Zeiten, im Hochsommer wird es im Auwald drückend feucht.

Was in NÖ anders ist als im Rest Österreichs

Drei Punkte stechen heraus. Erstens die Rasseliste: Sie gehören zu einer Reihe an Hunderassen, die zumindest in einem der Bundesländer Niederösterreich, Vorarlberg oder Wien zu den „Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential" gezählt werden. Als Konsequenz müssen Halter:innen sogenannter „Listenhunde" bundeslandspezifische Auflagen erfüllen. Dazu können strengere Maulkorb- und Leinenvorgaben, eine Bewilligungspflicht in Vorarlberg oder ein eigener Sachkundenachweis in Niederösterreich und Wien gehören. In Burgenland, Kärnten und Tirol gibt es so etwas nicht.

Zweitens: Pflicht-Sachkunde für jeden neuen Halter ab 2023. In Tirol, Burgenland und Kärnten muss die Haltung eines Kampfhundes den Behörden nicht angezeigt werden und es bestehen auch sonst keinerlei Voraussetzungen. In Salzburg, der Steiermark und Oberösterreich müssen Hundehalter ihre Kenntnis gegenüber den Behörden nachweisen. Dies gilt für alle Hunderassen, nicht nur für Listenhunde. In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg muss dagegen die Haltung von gefährlichen Hunderassen den Behörden angezeigt und bewilligt werden.

Drittens: auf den ERSTHUNDE-Halter bezogen (gilt ein Leben lang). Personen (auch Trainer), die bereits eine BH/VT haben, benötigen diesen nicht mehr. Wer also bereits eine Begleithundeprüfung oder vergleichbare Ausbildung absolviert hat, ist von der allgemeinen Sachkunde befreit. Auch eine Jagdhundeprüfung, eine Rettungshundeausbildung oder ein Veterinärmedizin-Studium werden anerkannt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Sachkundekurs absolvieren, wenn ich bereits einen Hund habe?

Nein, nicht für deinen aktuellen Hund. Hunde, ausgenommen jene gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) und § 3 (auffällige Hunde), die von einem Hundehalter oder einer Hundehalterin bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, sind bei der Gemeinde nach dem NÖ Hundehaltegesetz nicht zu melden. Daraus folgt, dass grundsätzlich die Meldepflicht entfällt und ebenso, dass der Nachweis der allgemeinen Sachkunde nicht für bereits gehaltene Hunde erbracht werden muss. Erst beim nächsten neuen Hund wird der Kurs fällig.

Wie viel Deckungssumme muss meine Haftpflicht haben?

Mindestens 725.000 Euro pro Hund. Verpflichtende Haftpflichtversicherung für jeden Hund mind. € 725.000 – bei bestehenden Hunden gilt eine Übergangsfrist bis 01.06.2025. Diese Frist ist abgelaufen, der Nachweis muss heute lückenlos vorliegen.

Darf mein Hund in der Wachau frei laufen?

Außerhalb des Ortsbereichs und außerhalb der Schutzgebiete grundsätzlich ja, wenn du ihn unter Kontrolle hast. In Weingärten und auf bewirtschafteten Flächen ist Freilauf tabu, in Naturschutzzonen gilt Leinenpflicht. Im Ortsbereich von Dürnstein, Spitz und Krems gilt Leinen- oder Maulkorbpflicht.

Wie viele Hunde darf ich in einer Wohnung halten?

Bis zu fünf Hunde insgesamt, maximal zwei davon Listenhunde oder als auffällig eingestufte Hunde. Hunden gemäß § 2 und § 3 in einer Wohnung verboten. mehr als zwei davon zu halten, außer es greifen die Ausnahmen für Wach-, Dienst- oder Zuchthunde.

Was passiert, wenn ich keinen NÖ Hundepass vorlege?

Was sind die Folgen, wenn ich als Hundehalterin bzw. als Hundehalter nicht die erforderliche Meldung bei der der Gemeinde vorlege bzw. keinen Hundepass (oder gleichwertiges Dokument) oder Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorlege/übermittle? Es wird von der zuständigen Gemeinde eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht, die ein Verwaltungsstrafverfahren einleitet.

Werden Hundetrainer-Prüfungen aus anderen Bundesländern anerkannt?

Ja, eine ganze Reihe. Als Nachweis gilt auch: BH-VT ÖPO, Jagdhundeprüfung, Rettungshundeprüfungen, Vet. Studium, Assistenzhundeausbildung, Therapiebegleithundeausbildung, Diensthundeführerausbildung auch in anderen Bundesländern absolviert.

Quellen