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Wahlkreis Rheintal

Wahlkreis Rheintal Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund im Wahlkreis Rheintal: Was wirklich gilt

Das St. Galler Rheintal entspricht ungefähr dem Wahlkreis Rheintal, gebildet aus den früheren Bezirken Oberrheintal und Unterrheintal. Das Tal liegt flach zwischen dem Rhein im Westen und den bewaldeten Hängen zum Appenzell hin. Das St. Galler Rheintal hat eine 148 Kilometer lange Landesgrenze, 107 Kilometer davon grenzen an Österreich (Bundesland Vorarlberg), 41 Kilometer an das Fürstentum Liechtenstein. Diese Dreifach-Grenze ist kein touristisches Merkmal. Sie ist Alltag. Wer hier mit dem Hund unterwegs ist, wechselt gelegentlich das Rechtsgebiet, ohne es zu merken.

Das Rheintal ist mit Hochtechnologiefirmen wie Leica, Jansen und SFS wirtschaftlich weltoffen wie keine andere Region im Kanton St. Gallen. Das macht den Wahlkreis zum Pendler- und Industrieraum, nicht zum klassischen Erholungsgebiet. Trotzdem gibt es Wege am Rhein, Höhenwege über den Talrand und stille Naturschutzflächen. Wer sie mit dem Hund aufsucht, sollte die Spielregeln kennen, denn seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz des Kantons St. Gallen in Kraft.

Leinenpflicht im Wahlkreis Rheintal: Was kommunal gilt

Der Kanton setzt den Rahmen. Im Gesetz heisst es, Halter müssen ihren Hund «jederzeit wirksam unter Kontrolle haben». An besonderen Orten, bei Schulanlagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, sind Hunde stets an der Leine zu führen. Die Gemeinden können weitere Orte bestimmen, an denen die Leinenpflicht gilt. Die kantonale Schicht ist die Basis. Was du vor Ort tatsächlich erwartet, bestimmen die Gemeindereglementer.

Altstätten: Hauptort des Wahlkreises

Altstätten ist die grösste Stadt im Wahlkreis. Das bisherige kommunale Hundegesetz von 1985 regelte Haltung, Kontrolle und Hundetaxe. Das kommunale Hundereglement vom 21. Juni 2010 regelte im Wesentlichen die Leinenpflicht und gab dem Rat die Möglichkeit, eine Leinenpflicht für bestimmte Orte separat zu verfügen. Das neue kantonale Hundegesetz regelt die Leinenpflicht nun umfassend (Art. 8 f. HuG/SG) und überträgt die abschliessende Festlegung der Hundesteuer an den Gemeinde- bzw. Stadtrat. Konkrete Leinenpflicht-Zonen in Altstätten prüfst du auf der Gemeindewebseite oder fragst direkt beim Einwohneramt nach, die Beschilderung vor Ort ist massgebend.

Wald und Waldrand

Die bewaldeten Hänge über dem Rheintal sind beliebt. Hier gilt eine klare kantonale Regel: Die Leinenpflicht gilt «im Wald und am Waldrand». Die politische Gemeinde kann durch Reglement oder durch Verfügung und entsprechende Signalisation an weiteren Orten die Leinenpflicht oder ein Zutrittsverbot für Hunde vorschreiben. Im April, wenn die Rehe setzen und die Vögel brüten, ist die Versuchung gross, den Hund durch feuchtes Frühlingslaub zu schicken. Die Leine muss trotzdem dran. Wer sie weglässt, riskiert eine Busse: Das Hundegesetz listet maximale Bussen auf. Wer mit einem Hund einen Menschen vorsätzlich gefährdet oder verletzt oder ein anderes Tier vorsätzlich verletzt, kann mit einer Busse von CHF 1’000 bis CHF 20’000 bestraft werden.

Naturschutzgebiet Höchstern und kommunale Gebiete

Eine Wanderung startet beim Bahnhof Rebstein und führt an Bächen und dem Binnenkanal vorbei durch zwei Dörfer zum stillen Naturschutzgebiet Höchstern. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten gilt Leinenpflicht, das steht auf den Schildern vor Ort und ist kantonale Praxis. Lies die Beschilderung am Eingang. Sie ist das einzige verlässliche Dokument für das, was im jeweiligen Sektor gilt.

Grenzraum: Österreich und Liechtenstein

Wer von Diepoldsau oder Oberriet über die Grenze läuft, ist schnell in Vorarlberg. Österreichisches Hunderecht gilt dann sofort. In Vorarlberg besteht für bestimmte Rassen eine Meldepflicht; ob dein Hund davon betroffen ist, prüfst du bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Feldkirch. Gleiches gilt für Liechtenstein: Eigenes Hundegesetz, eigene Regeln. Vor dem Grenzübertritt informieren lohnt sich.

Listenhunde im Wahlkreis Rheintal: Was gilt?

Der Kanton St. Gallen hat keine Liste mit bewilligungspflichtigen oder verbotenen Hunderassen in seine Erlasse aufgenommen. Das ist in der Ostschweiz auffallend liberal. Der Kanton St. Gallen kennt weder ein Verbot noch eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunderassen. Das unterscheidet ihn klar vom Thurgau und von Zürich. Heisst das, du kannst unbesorgt jeden Hund halten? Fast. Die Hundehaltung kann von der zuständigen Stelle des Kantons eingeschränkt werden, wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier erheblich verletzt hat oder übermässiges Aggressionsverhalten zeigt. Individuelle Massnahmen sind also möglich, rasse-unabhängig. Mehr zu den kantonalen Regelungen findest du in unserer Übersicht Kanton St. Gallen.

Wichtig beim Grenzübertritt: Für alle Halter von Listenhunden wichtig: Wenn das Halten des Listenhundes im Wohnkanton bewilligt ist und alle Auflagen erfüllt sind, kann kein anderer Kanton das Einreisen, die Durchreise oder den zeitweisen Aufenthalt verbieten, auch wenn die Hunderasse dort auf einer Liste mit verbotenen Rassen steht. Es gelten die Regelungen des Wohnkantons. Ins benachbarte Österreich oder nach Liechtenstein gelten ausländische Regeln, sobald du die Grenze überschreitest.

Hundesteuer und Anmeldung im Wahlkreis Rheintal

Für jeden Hund, der im Kanton St. Gallen gehalten wird und älter als drei Monate ist, ist der Wohnsitzgemeinde eine Hundesteuer zwischen CHF 60 und CHF 200 zu entrichten (Art. 24 Abs. 1 und 25 Abs. 1 HuG/SG). Die Gemeinden bestimmen den Betrag innerhalb dieser Bandbreite selbst. In Altstätten beträgt die Hundesteuer CHF 120 pro Jahr. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer in vollem Umfang fällig. Für andere Gemeinden im Wahlkreis – Widnau, Oberriet, Au, Diepoldsau, St. Margrethen, Balgach, Rebstein und weitere, erkundigst du dich direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Die Tarife können variieren.

Die Wohnsitzgemeinde kontrolliert, ob der Hund und die Hundehaltung korrekt in der Hundedatenbank AMICUS erfasst sind. Stellt sie dabei fest, dass die registrierten Angaben nicht korrekt sind, korrigiert sie diese oder fordert die Hundehaltenden auf, die Angaben zu korrigieren (Art. 15 HuG/SG). Melde deinen Hund direkt nach dem Einzug oder nach der Anschaffung bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde an. Gleichzeitig lässt du ihn vom Tierarzt chippen und in AMICUS eintragen, seit 2007 gilt gemäss der Tierseuchenverordnung für alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten die Mikrochip-Pflicht.

Zuständig für auffällige oder aggressive Hunde ist seit 2020 der Kanton: Der Kanton übernimmt von den Gemeinden Aufgaben im Vollzug, insbesondere bei auffälligen und aggressiven Hunden. Die Gemeinden sind weiterhin für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundesteuer zuständig. Zuständige kantonale Stelle ist das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen.

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Versicherungsdeckung schliesst die Haftpflicht der haltenden Person sowie derjenigen Person ein, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt (Art. 7 HuG/SG). Ohne Versicherung bist du nicht regelkonform.

Die besten Routen im Wahlkreis Rheintal, mit korrekter Rechtslage

Rheindamm: Kiesrascheln, Weitsicht, Grenze

Im Oktober, wenn der Morgennebel noch in den Schwemmebenen liegt, ist der Rhein einen Meter breiter als im August. Der Damm hält das Wasser. Er hält auch die Jogger, die Velofahrer und die Hunde. Der Weg entlang des Rheindamms zieht sich durch weite Teile des Wahlkreises, von St. Margrethen bis Oberriet. Das Kies knirscht. Der Fluss riecht nach Lehm und kaltem Stein. Die Beschilderung vor Ort zeigt an, wo Leinenpflicht gilt, in naturgeschützten Uferzonen ist sie vorgeschrieben. Lies die Schilder, bevor du die Leine abmachst. Aktuelle Routen entlang des Rheins findest du bei SchweizMobil.

Höhenweg über Balgach und Rebstein: Rebhänge, Waldkanten, Ausblick

Weniger anspruchsvoll, aber nicht weniger schön, ist die Route über die Balgacher Rebhänge. Die ausgedehnte Runde ist 14 Kilometer lang. Die Wanderung startet beim Bahnhof Rebstein und führt an Bächen und dem Binnenkanal vorbei zu Naturschutzgebiet Höchstern. Der Rückweg über die Balgacher Rebhänge eröffnet einen weiten Ausblick über das St. Galler Rheintal bis nach Vorarlberg. Die Route leitet durch kurze Waldstücke und an zwei Schlössern vorbei: dem Schloss Grünenstein und dem Schloss Heerbrugg. In den Waldstücken gilt: Leine dran, kantonal vorgeschrieben. Ob Hunde auf das Gelände der Schlösser mitdürfen, erfährst du direkt vor Ort oder auf den jeweiligen offiziellen Webseiten.

Au nach Walzenhausen: Kantonswechsel im Wald

Eine Wanderung in einen anderen Kanton kann einfacher kaum sein. Die Route startet in Au und geht Richtung Walzenhausen. Im Wald folgt man dem Wanderweg, und steht plötzlich im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Der Übergang passiert lautlos. Der Boden wechselt von feuchtem Laub zu festem Wiesengrund. Appenzell Ausserrhoden hat eigene Hundegesetze; informiere dich vor dem Ausflug, welche Regeln dort für Wald und Weide gelten. Die Beschilderung vor Ort zeigt an, was in welchem Kanton gilt.

Naturschutzgebiet Rheinmündungsgebiet (St. Margrethen/Rheineck)

Das Rheinmündungsgebiet zwischen St. Margrethen und dem Bodensee ist Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Am Wochenende tummeln sich auf den Wegen des Naturschutzgebietes Velofahrer, Familien und Spaziergänger mit Hunden. Das Gebiet bietet auch diverse Grillstellen, baden ist allerdings nicht erlaubt. In Naturschutzgebieten gilt Leinenpflicht. Die Beschilderung am Gebietseingang ist verbindlich. Das ist kein Empfehlung, das ist kantonale Praxis. Wer die Leine weglässt, muss damit rechnen, angesprochen und gebüsst zu werden.

Was im Wahlkreis Rheintal anders ist als im Rest des Kantons

Der wichtigste Unterschied liegt in der Dreifach-Grenzlage. Kein anderer Wahlkreis des Kantons St. Gallen grenzt gleichzeitig an zwei ausländische Staaten. Wer mit dem Hund spazieren geht und dabei die Brücke nach Lustenau oder Hohenems überquert, ist österreichischem Recht unterstellt. Wer Richtung Vaduz wandert, steht unter liechtensteinischem Recht. Diese Grenzübergänge sind alltäglich, die Rechtswechsel nicht immer sichtbar. Informiere dich jeweils im Voraus.

Ein weiterer Unterschied: Der Kanton St. Gallen verzichtete bisher sowohl auf Verbote als auch auf eine Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen. Das macht den Wahlkreis Rheintal, im Vergleich zum Nachbarkanton Thurgau, der eine Liste mit 14 bewilligungspflichtigen Rassen kennt, deutlich unkomplizierter für Halter sogenannter «Listenhunde». Die strengen Vorschriften in den umliegenden Kantonen führen laut Diskussionen im Kantonsrat dazu, dass Halter bestimmter Rassen in den Kanton St. Gallen ziehen. Ob sich das in Zukunft ändert, ist politisch offen. Die St. Galler Regierung ist aktuell gegen eine Verschärfung. Es gebe keine belastbare Evidenz, dass bestimmte Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen.

Für Routen-Planung, Weginformationen und saisonale Hinweise ist die SchweizMobil-Plattform eine verlässliche erste Anlaufstelle. Sie zeigt Wanderwege, Velowege und aktuelle Bedingungen auf Wahlkreis-Ebene.

Häufig gestellte Fragen

Muss mein Hund im Wahlkreis Rheintal generell an der Leine?

Nein, eine generelle kantonale Leinenpflicht gibt es nicht. Du musst deinen Hund aber jederzeit wirksam unter Kontrolle haben (Art. 8 HuG/SG). An Schulanlagen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Leine Pflicht. Im Wald und am Waldrand gilt ebenfalls Leinenpflicht, kantonal geregelt. Die Gemeinden können darüber hinaus eigene Zonen ausweisen. Schilder vor Ort sind massgebend.

Wie hoch ist die Hundesteuer im Wahlkreis Rheintal?

Der Kanton St. Gallen legt den Rahmen fest: zwischen CHF 60 und CHF 200 pro Hund und Jahr (Art. 24 Abs. 1 und 25 Abs. 1 HuG/SG). Jede Gemeinde bestimmt den Betrag selbst. Altstätten erhebt aktuell CHF 120 pro Hund und Jahr. Für Widnau, Oberriet, Diepoldsau, Au, St. Margrethen, Balgach, Rebstein und weitere Gemeinden fragen direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung nach.

Gibt es im Kanton St. Gallen verbotene Hunderassen?

Nein. Der Kanton St. Gallen kennt keine Liste mit verbotenen oder bewilligungspflichtigen Hunderassen. Einschränkungen sind aber möglich, wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier erheblich verletzt hat oder übermässig aggressives Verhalten zeigt, dann kann der Kanton individuell handeln. Beim Grenzübertritt nach Österreich oder Liechtenstein gelten die Regeln des jeweiligen Landes.

Brauche ich für meinen Hund eine Haftpflichtversicherung?

Ja. Im Kanton St. Gallen ist die Haftpflichtversicherung für Hundehalter obligatorisch (Art. 7 HuG/SG). Die Versicherung muss sowohl die eigene Haftpflicht als auch die der Person decken, die den Hund beaufsichtigt. Ohne Versicherung hältst du den Hund nicht gesetzeskonform.

Was gilt, wenn ich mit meinem Hund nach Österreich oder Liechtenstein spaziere?

Sobald du die Grenze überschreitest, gilt das Recht des jeweiligen Nachbarstaates. Für Österreich (Vorarlberg) und Liechtenstein gelten eigene Hundegesetze, mit möglicherweise anderen Leinenpflicht-Regeln und Rassebeschränkungen. Informiere dich vor dem Ausflug bei den zuständigen Behörden des Ziellandes.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer