Grunewald Berlin
KI-generiertes Beispielbild für Grunewald Berlin. Du kennst diesen Ort? Schick uns dein Foto – wir tauschen es gerne aus. Der Grunewald ist mit rund 3.000 Hektar das größte zusammenhängende Waldgebiet Berlins – und gleichzeitig das einzige offizielle Hundeauslaufgebiet dieser Größenordnung in der Stadt. Wer einen abrufbaren Hund hat, findet hier ganzjährig Freilauf, Schatten, zwei ausgewiesene Hundebadestellen und ein dichtes Wegenetz vom Grunewaldturm bis zum Schlachtensee.
Mit Hund vor Ort
- Leinenpflicht: Berlinweit gilt im Wald grundsätzlich Anleinpflicht (§ 23 Abs. 2 Landeswaldgesetz Berlin) und das Hundegesetz schreibt in Grünanlagen die Leine vor (§ 28 Abs. 3 HundeG Berlin). Der Grunewald ist die ausdrücklich ausgewiesene Ausnahme: ganzjähriger Freilauf erlaubt, sofern der Hund zuverlässig abrufbar ist und keine Personen, Wildtiere oder andere Hunde gefährdet (berlin.de/forsten, Stand 2024).
- Freilauf: JA – im gesamten Hundeauslaufgebiet Grunewald. Ausnahmen: Uferwege Schlachtensee und Krumme Lanke (Ostrand), dort gilt durchgehend max. 2 m Leine. An Badestellen 15.5.–15.9. Hundeverbot, außerhalb der Badesaison angeleint ans Wasser (VG Berlin, Urteil 23 K 495.15, 2024).
- Wasserzugang: Zwei offiziell ausgewiesene Hundebadestellen am Grunewaldsee und am Hundekehlesee. Am Schlachtensee und an der Krummen Lanke ist Baden für Hunde nur außerhalb der Badesaison und nur an nicht ausgewiesenen Badestellen zulässig.
- Schatten: Sehr gut. Mischwald aus Kiefer, Eiche, Buche und Birke deckt fast die gesamte Fläche. Auch im Hochsommer bleiben die Hauptwege überwiegend beschattet, die Sandflächen am Grunewaldturm sind die Ausnahme.
- Hundekot: Beutelspender an den Haupteingängen (Grunewaldturm, Auerbachstraße, Hüttenweg, S Grunewald, S Nikolassee). Mülleimer entlang der Hauptwege. In den abgelegenen Forstabschnitten dünner – Beutel mitnehmen.
Anfahrt & Parken
ÖV ist die entspannteste Option: S7 bis Grunewald (Westeingang Hüttenweg/Eichkamp), S1 bis Nikolassee oder Schlachtensee (Südosten, direkt an den Seen), S7 bis Wannsee plus 5 Minuten Fußweg (Südwesten). Der Bus 218 verkehrt saisonal vom Theodor-Heuss-Platz quer durch den Grunewald bis zum Pfaueninselchausseeknoten. Parkplätze gibt es am Grunewaldturm (Havelchaussee), an der Auerbachstraße und am S Nikolassee. Am Wochenende sind die Wasserlagen früh voll. Hund in BVG: Maulkorb und Leine sind in S-Bahn, Bus und Tram Pflicht (BVG-Beförderungsbedingungen § 11). Kleine Hunde in geschlossener Tasche sind ausgenommen.
Saisonale Hinweise
Der Wald funktioniert ganzjährig. Spezifische Einschränkungen: Im Sommerhalbjahr 15.5.–15.9. ist die Schlachtensee/Krumme-Lanke-Regel (Hundeverbot an Badestellen) aktiv – wer dort an heißen Tagen unterwegs ist, plant den Tag besser über die Hundebadestellen am Grunewald- oder Hundekehlesee. Hitze: Asphaltpfoten-Risiko ist im Wald gering (Sand- und Waldwege bleiben kühl), aber Havelchaussee und Parkplätze meiden. Zecken: Aktivität von April bis Oktober hoch. Berlin ist kein FSME-Risikogebiet (RKI-Karte, Stand 2024), aber Borreliose-Übertragung ist möglich – Schutz und Kontrolle ratsam. Wildschweine sind im Grunewald regelmäßig präsent, besonders dämmerungs- und nachtaktiv. Frischlinge im Frühjahr nicht zwischen Mutter und Hund kommen lassen, im Zweifel anleinen und ruhig wegtreten. Hochsaison: warme Wochenenden Mai–September.
Hundefreundliche Gastronomie & Übernachtung
Drei eingespielte Adressen für die Pause mit Hund:
- Forsthaus Paulsborn am Grunewaldsee – Biergarten direkt am Wasser, klassisch berliner-deutsche Küche, Hunde im Außenbereich willkommen.
- Chalet Suisse an der Clayallee – Schweizer Küche, Garten unter alten Bäumen, ausreichend Platz für Hunde.
- Alte Fischerhütte am Schlachtensee – Terrasse direkt am See, gut bei kürzerer Runde.
Vor-Besuch-Anruf empfohlen, Hundefreundlichkeit und Öffnungszeiten können sich kurzfristig ändern.
Quellen
- berlin.de/forsten – „Hundeauslauf im Wald“ (Senatsverwaltung Forsten, Stand 2024): berlin.de/forsten
- berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf – PDF „Hundeauslauf im Grunewald“ (Bezirksamt, Stand 2024)
- berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf – „Hundeauslaufgebiete“ (Bezirksamt, Stand 2024)
- VG Berlin, Urteil 23 K 495.15, 2024 – Schlachtensee/Krumme Lanke
- Landeswaldgesetz Berlin (LWaldG), § 23 Abs. 2 – Anleinpflicht im Wald
- Hundegesetz Berlin (HundeG), § 28 Abs. 3 – Anleinpflicht in Grünanlagen
- Robert-Koch-Institut, FSME-Risikogebiete-Karte 2024 – Berlin nicht ausgewiesen
- BVG-Beförderungsbedingungen § 11 – Mitnahme von Tieren (Stand 2024)