Berlin (Kreisfreie Stadt)
Hund in Berlin: Was wirklich gilt
Berlin ist Stadtstaat und Metropole zugleich. Rund 892 Quadratkilometer, 3,7 Millionen Menschen, und nach Schätzungen über 125.000 gemeldete Hunde. Die Stadt grenzt ringsum an Brandenburg, hat aber eigene Forste, eigene Seen und ein eigenes Hundegesetz, das sich von jedem anderen Bundesland unterscheidet. Wer mit einem Hund hierher zieht oder Besuch macht, merkt das schnell: In der deutschen Hauptstadt gilt eine allgemeine Leinenpflicht nach § 28 des Berliner Hundegesetzes (HundeG). Das Gesetz gilt vom Tegeler Forst bis zum Tempelhofer Feld. Wer das nicht kennt, zahlt.
Berlin ist kein klassischer Landkreis. Es gibt keinen Landrat, kein kreisfreies Umland, die zwölf Bezirke verwalten vieles selbst, setzen aber alle dasselbe Landesgesetz um. Das HundeG vom 22. Juli 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2025, ist die maßgebliche Rechtsgrundlage. Dazu kommt die Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO) sowie die Gefährliche-Hunde-Verordnung (GefHuVO). Alle drei Texte findest du auf der offiziellen Seite der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz.
Leinenpflicht in Berlin: Was gilt wo
Die Grundregel ist einfach. Im gesamten Stadtgebiet, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln müssen Hunde an der Leine geführt werden. Das betrifft auch Touristen. Freilaufen darf dein Hund nur auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. Kein Grünstreifen, kein stiller Feldweg, kein abgelegenes Ufer gilt als Ausnahme, außer er ist explizit als Auslaufgebiet ausgewiesen.
Leinenpflicht in der Stadt: Fußgängerzonen, ÖPNV, Parks
Es ist Sonntagmorgen in Prenzlauer Berg. Der Park liegt fast leer. Trotzdem: Läufige Hündinnen, nicht-ausgewiesene Grünanlagen und speziell gekennzeichnete Bereiche gehören zur leinenpflichtigen Zone. Auch Fußgängerzonen, öffentliche Verkehrsmittel und Ladengeschäfte fallen darunter, und können darüber hinaus Maulkorbpflicht mit sich bringen. In diesen Bereichen ist eine Leine, die höchstens einen Meter lang sein darf, für alle Pflicht (§ 29 HundeG).
Die Leine darf dabei höchstens zwei Meter lang sein, außer in Bereichen mit Kurzleinenpflicht (Meter-Grenze). Die einzelnen Berliner Bezirksverwaltungen können per Verordnung Hundeverbote erlassen. Dazu gehören Spielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen oder Badeanstalten. Öffentliche Badestellen an Seen oder Flüssen können die Berliner Bezirksämter ebenfalls mit einem Hundeverbot belegen. Ob eine konkrete Badestelle oder ein Parkabschnitt für Hunde gesperrt ist, prüfst du bei der aktuellen Beschilderung vor Ort oder beim zuständigen Bezirksamt.
Berliner Forsten: Leinenpflicht ganzjährig
Im November hängt feuchtes Laub an den Kiefern des Grunewalds. Rehe stehen reglos zwischen den Stämmen. Wer hier loslässt, riskiert Ärger, und das zu Recht. Unangeleintes Ausführen von Hunden ist nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet. Ansonsten gilt im Wald ausnahmslos die Leinenpflicht, nachzulesen in § 23 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes Berlin und in § 28 Abs. 3 des HundeG.
In Berlin gilt ganzjährige Anleinpflicht für Hunde, auch in Wäldern. Eine Brut- und Setzzeit-Sonderregel wie in anderen Bundesländern braucht es gar nicht, die Leinenpflicht im Forst gilt das ganze Jahr. Das unterscheidet Berlin von den meisten anderen Bundesländern. Auch Hundeauslaufgebiete sind Lebensräume für Rehe, Wildschweine und andere Wildtiere. Diese Tiere dürfen durch Hunde nicht gestört oder gefährdet werden. Das Hetzen von Wild ist unbedingt zu vermeiden und kann empfindlich bestraft werden.
Hundeauslaufgebiete: Die Ausnahme von der Regel
Die zwölf Hundeauslaufgebiete im Wald, die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren, nehmen eine Fläche von etwa 1.220 Hektar ein, auf der Hunde frei umherlaufen können. Das ist deutschlandweit einmalig. Eingezäunte Bereiche und gekennzeichnete Naturschutzgebiete sind nicht Teil dieser Hundeauslaufgebiete. Hier ist das Freilaufen von Hunden verboten. Welche Flächen aktuell als Auslaufgebiete ausgewiesen sind, erfährst du bei den Berliner Forsten.
Wichtig: Die Ausnahmen von der Leinenpflicht gelten nicht für als gefährlich eingestufte Hunde.
Listenhunde in Berlin: Drei Rassen, klare Auflagen
Berlin hat die Rasseliste auf ein Minimum reduziert. Ende 2018 hat das Land die bisherigen Kategorien abgeschafft. Der Grund: Eine Vorverurteilung aufgrund der Rassezugehörigkeit sei nicht zielführend. Nur noch drei Rassen sind nun gelistet.
Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. Dazu kommen Hunde, die das Ordnungsamt aufgrund eines Vorfalls individuell als gefährlich eingestuft hat.
Was auf Halter dieser Hunde zukommt:
- Die Haltung muss unverzüglich beim Ordnungsamt gemeldet werden und der Halter muss ein Führungszeugnis beantragen. Innerhalb von acht Wochen muss er zudem einen Sachkundenachweis, einen Wesenstest sowie eine bestehende Haftpflichtversicherung nachweisen.
- Das Hundegesetz in Berlin schreibt vor, dass alle gefährlichen Hunde ab dem siebten Lebensmonat außerhalb des eigenen Grundstücks einen beißsicheren Maulkorb tragen müssen.
- Auch bei bestandenem Wesenstest bleibt der Maulkorbzwang für Listenhunde bestehen. Eine Befreiung von der Leinenpflicht ist hingegen auf Antrag möglich.
- Anders als in anderen Bundesländern ist die Hundesteuer in Berlin für sogenannte Kampfhunde nicht höher als die normale Hundesteuer. Daher entstehen keine Zusatzkosten für Halter mit gelisteten Hunden.
Mehr zu den Rasselisten der anderen Bundesländer findest du in der Übersicht Berlin.
Registrierung, Hundesteuer und Haftpflicht
Berlin verknüpft seit 2024 drei Pflichten zu einem Vorgang. Wer das nicht weiß, meldet seinen Hund doppelt an, oder gar nicht.
Hunderegister
Unabhängig von der Leinenpflicht gilt für alle Berliner Hundehalter eine Registrierungspflicht. Gemäß § 11 und § 13 HundeG müssen alle Hunde im zentralen Hunderegister der Stadt Berlin gemeldet sein, spätestens bei Beginn der Haltung. Das Register läuft unter hunderegister.berlin.de.
Seit dem 01.01.2024 gilt die An- und Abmeldung eines Hundes beim zentralen Register gleichzeitig als steuerliche An- und Abmeldung beim Finanzamt. Du musst also nur einmal ran.
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 120 Euro im Jahr und für jeden weiteren Hund 180 Euro im Jahr. Die Höhe der Hundesteuer bemisst sich in Berlin ausschließlich an der Anzahl der gehaltenen Hunde. Eine Rassegebühr gibt es nicht. Die Verpflichtung, dass der Hund eine Hundesteuermarke tragen muss, ist ab dem 01.01.2024 weggefallen. Es werden daher keine Hundesteuermarken mehr durch die Finanzämter ausgegeben. Die Anmeldefrist beträgt einen Monat nach Kauf oder Zuzug nach Berlin. Für Hunde unter drei Monaten gilt eine verlängerte Frist bis zum vierten Lebensmonat.
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es für Blindenführhunde, Assistenzhunde und, für ein Jahr, für Hunde aus dem Tierheim. Des Weiteren gilt in Berlin eine Befreiung von der Hundesteuer für Empfänger von Sozialleistungen (Bürgergeld, SGB II, SGB XII, für verrentete Personen sowie für Asylbewerber). Antrag beim zuständigen Finanzamt.
Haftpflichtversicherung
In Berlin ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Halter hat von Beginn der Haltung an fortlaufend eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden über eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall zu unterhalten. Es darf keine höhere Selbstbeteiligung als 500 Euro pro Versicherungsjahr vereinbart werden. Ohne Versicherungsnachweis keine Anmeldung im Hunderegister.
Mikrochip und Halsband
Jeder Hund muss laut Berliner Hundeverordnung mit einem Chip gemäß ISO-Norm gekennzeichnet sein und ist außerhalb des Grundstücks verpflichtet, ein Halsband mit Namen sowie Anschrift des Halters zu tragen. Wenn du mit deinem Hund Gassi gehst oder anderweitig unterwegs bist, musst du Hundekotbeutel mitführen und die Hinterlassenschaften deines Hundes direkt entsorgen.
Die besten Routen in Berlin, mit korrekter Rechtslage
Grunewald: Berlins größtes Freilaufgebiet
Morgens um halb sieben im Oktober riecht der Grunewald nach feuchter Erde und Pilzen. Das Laub klebt an den Wegen. Hunde springen durch das Unterholz, hier dürfen sie das. Das Hundeauslaufgebiet Grunewald ist Berlins größtes Hundefreilaufgebiet und umfasst rund 810 Hektar bewaldete Fläche.
Das älteste und zugleich größte Hundeauslaufgebiet Berlins bietet mit über 800 Hektar genug Platz. Hundehalter haben die Möglichkeit, entspannte Runden zu gehen und sich vom Alltagsstress zu erholen. Das Highlight ist der Grunewaldsee, welcher sich inmitten des Gebietes befindet und im Sommer ein beliebter Treffpunkt ist. Im Januar liegt Reif auf den Kiefernnadeln, im Juli treiben Hunde schwimmend durch das klare Wasser.
Rechtlich gilt: Freilauf nur im offiziell ausgewiesenen Bereich. Eingezäunte Bereiche und gekennzeichnete Naturschutzgebiete sind nicht Teil des Hundeauslaufgebietes. Hier ist das Freilaufen von Hunden verboten. Ob ein bestimmter Abschnitt oder eine Badestelle am Grunewaldsee für Hunde freigegeben ist, prüfst du vor Ort an der Beschilderung oder auf der Seite der Berliner Forsten.
Tempelhofer Feld: Weite, Wind und Freilauf
Auf dem ehemaligen Flugfeld weht im März ein scharfer Ostwind. Nichts bremst ihn. Der Hund rennt hundert Meter geradeaus, dreht um, rennt zurück. Das Tempelhofer Feld ist eine Fläche, die man kaum glaubt, mitten in einer Hauptstadt zu finden.
Das Tempelhofer Feld hat sehr offene Flächen mit viel Platz und guter Sicht, ideal, wenn dein Hund bei Distanz ruhig bleibt. Es gibt ausgewiesene Freilaufbereiche. Ob dein Hund an einem bestimmten Abschnitt leinenfrei laufen darf, hängt von der aktuellen Beschilderung ab, diese kann sich saisonal ändern. Bitte die Schilder vor Ort lesen.
Pichelswerder und Wannsee-Düppel: Wasser und Waldrand
Die Halbinsel Pichelswerder schiebt sich in die Havel. Im Frühherbst liegt das Wasser grau-grün, Boote ziehen träge vorbei, und die Hunde können an mehreren Stellen direkt ins Wasser gehen. Pichelswerder bietet natur- und wassernahe Wege; beliebt, wenn Hunde gern laufen und ins Wasser gehen.
Im Süden der Stadt: Vom Kleinen Wannsee bis zum Pohlesee erstreckt sich eines der Hundeauslaufgebiete Wannsee-Düppel. Zwei weitere sind in der Nähe der Pfaueninsel im Düppelerforst zu finden. Auch hier können Hunde an die Havel. Der Düppeler Forst mit Wannsee-Freilaufabschnitten liegt südwestlich, hat viel Natur und Wald, besonders relevant für Zehlendorf und Wannsee. Ob ein konkreter Uferbereich für Hunde zugänglich ist, prüfst du bei den Berliner Forsten oder vor Ort an der Beschilderung.
Tiergarten und Volkspark Friedrichshain: Urban und trotzdem grün
Der Tiergarten liegt mitten in der Stadt. Im Februar, wenn die Bäume kahl sind und die Wege feucht glänzen, ist er überraschend still. Der Tiergarten ist eine riesige zentrale Grünfläche mit langen, ruhigen Wegstrecken zwischen offenen Wiesen und schattigen Abschnitten. Praktisch, wenn du mitten in der Stadt eine echte Runde laufen willst.
Im Tiergarten gilt die allgemeine Berliner Leinenpflicht. Freilauf ist nur in ausgewiesenen Bereichen möglich. Stellt das Ordnungsamt fest, dass der Hund ohne Leine im Treptower Park läuft, werden schnell 25 Euro Ordnungsgeld fällig. Dasselbe gilt im Tiergarten und in allen anderen Berliner Parks ohne ausgewiesenes Auslaufgebiet.
Der Volkspark Friedrichshain ist ein weitläufiger Park mit klaren Wegen und vielen möglichen Routen. Gut für regelmäßige Runden, auch wenn viel Betrieb ist. Wer lieber Wasser hat: Der Landwehrkanal in Kreuzberg und Neukölln bietet einen langen, zusammenhängenden Uferweg mit gleichmäßigem Tempo und viel Abwechslung.
Was in Berlin anders ist als im Rest von Deutschland
Berlin tickt bei Hunden anders als jedes andere Bundesland. Drei Punkte stechen heraus.
Erstens die Rasseliste: Waren gemäß dem alten Hundegesetz noch zehn Rassen und deren Kreuzungen als gefährlich eingestuft, sind es seit 2016 nur noch drei. Das macht Berlin zu einem der liberalsten Bundesländer beim Thema Rassediskriminierung, gleichzeitig gilt die allgemeine Leinenpflicht stadtweit, was anderswo nicht der Fall ist.
Zweitens das Hunderegister: Seit dem 01.01.2024 gilt die An- und Abmeldung eines Hundes beim zentralen Register gleichzeitig als steuerliche An- und Abmeldung beim Finanzamt. Das ist bundesweit ungewöhnlich und spart Bürokratie.
Drittens die Auslaufgebiete: Die zwölf Hundeauslaufgebiete im Wald nehmen eine Fläche von etwa 1.220 Hektar ein. In keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert ein vergleichbares Angebot. Die stadteigenen Forste bieten damit mehr Freilauf-Kapazität als viele ländliche Landkreise. Gleichzeitig bleibt der Druck hoch: Eine ganzjährige Leinenpflicht gilt in Berlin, auch im Wald außerhalb der Auslaufzonen. Das kennt nicht jeder Zugezogene.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Hund in Berlin überall anleinen?
Ja. In Berlin gilt die allgemeine Leinenpflicht; das bedeutet, dass du deinen Hund im gesamten Stadtgebiet an die Leine nehmen musst. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen. Das gilt im Wald, im Park und in der Fußgängerzone. Wer keinen Sachkundenachweis hat, kann von dieser Pflicht nicht befreit werden.
Wie melde ich meinen Hund in Berlin an?
Du bist verpflichtet, deinen Hund ordnungsrechtlich beim zentralen Register für Hunde (Hunderegister) anzumelden. Das kannst du online, schriftlich per Post oder telefonisch erledigen. Die Anmeldung eines Hundes beim Hunderegister gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Du musst ihn dann nicht mehr zusätzlich beim Finanzamt steuerlich anmelden. Die Anmeldefrist beträgt einen Monat ab Haltungsbeginn oder Zuzug nach Berlin. Das Register: hunderegister.berlin.de.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 120 Euro im Jahr und für jeden weiteren Hund 180 Euro im Jahr. Eine erhöhte Steuer für Listenhunde gibt es nicht. Ermäßigungen und Befreiungen sind möglich, zum Beispiel für Sozialleistungsempfänger oder bei Hunden aus dem Tierheim (ein Jahr steuerfrei). Aktuelle Informationen und Formulare bei der Senatsverwaltung für Finanzen.
Welche Rassen gelten in Berlin als gefährlich?
Gemäß § 1 der Gefährlichen-Hunde-Verordnung (GefHuVO) gelten folgende Hunderassen als gefährlich: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Hunde, die durch einen Vorfall individuell als gefährlich eingestuft wurden, kommen dazu. Diese Hunde unterliegen dauerhaft Maulkorb- und Leinenpflicht. Eine Befreiung von der Leinenpflicht ist auf Antrag möglich.
Wo darf mein Hund in Berlin ohne Leine laufen?
Die Stadt und die Grünpflegeämter haben bestimmte Gebiete als Hundefreilaufgebiete freigegeben und in vielen Berliner Parks eingezäunte Bereiche zum Toben ohne Leine angelegt. Die zwölf Hundeauslaufgebiete im Wald nehmen eine Fläche von etwa 1.220 Hektar ein. Zu den bekanntesten gehören Grunewald, Pichelswerder, Wannsee-Düppel, Forst Jungfernheide und Tempelhofer Feld (Freilaufbereiche). Welche Flächen aktuell als Auslaufgebiete ausgewiesen sind, erfährst du bei den Berliner Forsten.
Quellen
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer
Bild: Wikimedia Commons –