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Nürnberg (Kreisfreie Stadt)

Nürnberg (Kreisfreie Stadt) Bild: Wikimedia Commons – Nuremberg panorama morning 3.jpg · CC BY 4.0
Schwierigkeit
Mittel
Eintritt
Kostenlos

Hund in Nürnberg: Was wirklich gilt

Die Pegnitz teilt die Stadt. Im Norden der Volkspark Marienberg, im Süden der Reichswald, dazwischen fast eine halbe Million Menschen und, laut Stadtverwaltung, täglich über 13.600 Hunde im öffentlichen Raum. Nürnberg ist Frankenmetropole, kreisfreie Stadt in Bayern, flankiert von Fürth, Erlangen und dem Landkreis Nürnberger Land. Wer hierher zieht oder mit dem Hund zu Besuch kommt, begegnet einer Stadtpolitik, die mehr regelt als anderswo in Bayern.

Das liegt am Bayerischen Landesrecht als Basis. In Bayern gibt es keine generelle Leinenpflicht. Doch in Bayern regelt das Landesstraf- und Verordnungsgesetz den Rahmen, während jede Gemeinde darüber hinaus eigene Pflichten festlegen kann. Nürnberg hat davon Gebrauch gemacht, mit einer Hundehaltungsverordnung, die 2023 vom Stadtrat neu gefasst wurde und deutlich schärfere Regeln für große Hunde enthält als der bayerische Mindeststandard.

Leinenpflicht in Nürnberg: Was kommunal gilt

Bayern setzt den Rahmen. Nürnberg konkretisiert, und geht dabei spürbar weiter als das Landesrecht verlangt. Die Hundehaltungsverordnung der Stadt unterscheidet nach Hundegröße, Rasse und Aufenthaltsort. Wer das nicht kennt, riskiert eine Quittung vom Ordnungsamt.

Die kommunale Hundehaltungsverordnung Nürnberg

Stell dir vor, du läufst mit deinem Labrador entspannt durch die Lorenzgasse. Ab 50 Zentimeter Schulterhöhe ist das innerhalb des Altstadtrings ohne Leine nicht erlaubt, auch nicht auf Wegen und Plätzen, die früher leinenfrei waren. Für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm gilt eine gesonderte Leinenpflicht: in allen ausgewiesenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen im gesamten Stadtgebiet, in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Bereich innerhalb des Altstadtrings und in der Königstorpassage (§ 1 Hundehaltungsverordnung).

Die Leine muss dabei reißfest sein und darf eine Länge von höchstens 120 Zentimeter messen. Das gilt stadteinwärts. Für sogenannte Listenhunde besteht eine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Hundefreilaufzonen. Für alle anderen Hunde gilt die Leinenpflicht nach wie vor in Grünanlagen außerhalb der ausgewiesenen Hundefreilaufzonen, auf Wochen- und Jahrmärkten und in Naturschutzgebieten.

Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und in deren nähererem Umgriff dürfen Kampfhunde und große Hunde auch an der Leine nicht mitgeführt werden. Ein Mitführverbot, kein Leinenpflichtverstoß, sondern ein generelles Betretungsverbot. Den genauen Geltungsbereich zeigt dir das Ordnungsamt Nürnberg.

Wald und Natur: Brut- und Setzzeit

Im April liegt das hohe Gras noch flach. Dann fangen die Kitze an, sich im Reichswald zu verstecken. In Bayern dauert die Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juli. Eine allgemeine Leinenpflicht im Wald gibt es in Bayern in dieser Zeit nicht, aber laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sind Hunde in Naturschutzgebieten und Nationalparken mit Leinenzwang nach der Schutzgebietsverordnung stets an der Leine zu führen.

Für das Naturschutzgebiet Pegnitztal gilt das konkret: Auf Mähwiesen Leinenzwang während der Aufwuchszeit (März bis September), auf Weideflächen während der Brutzeit (April bis Juni). Vor Ort die Beschilderung lesen, die Regeln im NSG Pegnitztal können sich je nach Abschnitt und Jahreszeit unterscheiden.

Hundefreilaufzonen: Was die Stadt bietet

Die gute Nachricht zuerst. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum hat in größeren Grünanlagen mit ausreichendem Platzangebot Freilaufzonen eingerichtet, in denen die Hunde nicht an der Leine geführt werden müssen. Insgesamt wird im gesamten Stadtgebiet hierfür eine Fläche von über 225.000 m² vorgehalten. Nürnberg hat derzeit 17 offizielle Freilaufflächen. Die Übersichtskarte gibt es beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg. Ab dem Sommer 2026 soll eine weitere Freilauffläche im Norden hinzukommen.

Listenhunde in Nürnberg: Bayerisches Recht plus kommunale Schicht

Bayern kennt eine der strengsten Listenhunderegelungen in Deutschland. Die Basis ist die „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“. In Bayern entschied sich der Gesetzgeber, bestimmten Rassen generell eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit zu unterstellen. Diese Rassen werden im Gesetz „Kampfhunde“ genannt.

Bei Hunden der Kategorie I (Pitbull, auch American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu sowie allen Kreuzungen dieser Rassen) ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich. Wer in Bayern einen solchen Hund halten will, braucht die Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde (Art. 37 LStVG). Eine solche Erlaubnis wird jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt.

Hunde der Kategorie II (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler) gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall wird ein sogenanntes Negativzeugnis erteilt.

In Nürnberg kommt die kommunale Schicht dazu: Für sogenannte Kampfhunde besteht eine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet, auch in den Hundefreilaufzonen. Die Haltung von Kampfhunden bedarf zusätzlich einer Genehmigung. Dies gilt sowohl für reinrassige Tiere wie auch für Kreuzungen dieser Rassen. Bei der Stadt Nürnberg ist hierfür das Ordnungsamt zuständig.

Vollständige Rasseliste und Haltevoraussetzungen: Bayerische Polizei – Gesetzliche Regelungen zu gefährlichen Hunden. Die kommunalen Auflagen erfährst du beim Ordnungsamt Nürnberg.

Hundesteuer und Anmeldung

Nach dem Umzug nach Nürnberg läuft eine Frist. Du meldest deinen Hund innerhalb eines Monats an, wenn dein Welpe älter als vier Monate ist, du mit deinem Hund nach Nürnberg gezogen bist oder du einen Hund neu aufgenommen hast. Die Anmeldung geht online, per Post oder persönlich beim Kassen- und Steueramt.

Was kostet das? Für einen Hund zahlst du in Nürnberg 132 Euro Hundesteuer pro Jahr. Beim Zweithund steigt die Hundesteuer auf 264 Euro. Für jeden weiteren Hund ebenfalls 264 Euro. Für Kampf- und Listenhunde gilt eine erhöhte Hundesteuer von 1.056 Euro pro Hund. Diese Tarife stammen aus der Hundesteuersatzung der Stadt Nürnberg, aktuelle Sätze und Ausnahmen beim Kassen- und Steueramt Nürnberg prüfen.

Ermäßigungen sind möglich. Beispiele für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung: Blindenführhunde, Hunde aus dem Tierheim Nürnberg (einmalig), Jagdhunde, Therapiehunde, Hundeführerschein (einmalig) und Personen mit Nürnberg-Pass. Dein Hund muss die Steuermarke außerhalb deiner Wohnung oder deines Grundbesitzes sichtbar tragen.

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Volkspark Marienberg: Zwei Freilaufzonen im Norden

Im November, wenn der Marienbergpark sich in ein Meer aus Nebelschleiern hüllt und das Laub feucht unter den Pfoten quietscht, ist die Luft hier spürbar anders als in der Innenstadt. Der Volkspark liegt im Norden der Stadt, nahe dem Flughafen, ein großes Waldgebiet mit Wiesen, Weihern und zwei ausgewiesenen Freilaufzonen. Der Marienbergpark bietet mit einer Fläche von über 200.000 Quadratmetern gleich zwei ausgewiesene Hundefreilaufzonen: die Freilaufzone Kilianstraße mit viel Platz für ausgelassenes Spielen und die Freilaufzone Marienbergstraße, gelegen am großen Weiher. Beide Bereiche sind mit Kotbeutelspendern und Mülleimern ausgestattet.

Die Freilaufzonen sind nicht eingezäunt. Das bedeutet: gute Rückrufbindung ist Voraussetzung. Ob auf den angrenzenden Wegen Leinenpflicht gilt, zeigt dir die Beschilderung vor Ort.

Pegnitztal: Flussauen quer durch die Stadt

Die Pegnitz zieht sich von Ost nach West durch Nürnberg. Im Frühling riecht das Wasser nach Granit und nassem Gras. Am Ufer wachsen Erlen, der Radweg ist asphaltiert, aber daneben liegt Wiese. Die Freilaufzone im westlichen Pegnitztal liegt entlang der Pegnitz. Naturnahe Umgebung mit Auen und Wiesenflächen. Hunde können in der Nähe des Flussufers spielen. Ganz in der Nähe der Maximilianstraße befindet sich ein Hunde-Badestrand. Hier können die Vierbeiner im flachen Wasser der Pegnitz planschen und sich danach auf den weitläufigen Wiesen sonnen.

Im östlichen Pegnitztal gelten besondere Regeln. Auf Mähwiesen gilt Leinenzwang während der Aufwuchszeit (März bis September), auf Weideflächen während der Brutzeit (April bis Juni). Das Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost hat eigene Freilaufzonen an der Laufamholzstraße und am Rübländer Ufer, jeweils mit Beschilderung vor Ort. In Laufamholz liegt eine eingezäunte Hundewiese am Rübländer Ufer. Der Zaun weist allerdings Lücken auf, nichts für überaus jagdmotivierte Hunde.

Volkspark Dutzendteich: Geschichte und Freilauf im Süden

Das Reichsparteitagsgelände liegt am Dutzendteich, ein Ort mit schwerem historischen Gewicht, heute begrünt und beliebt bei Spaziergängern. Im September, wenn die ersten kühlen Abende kommen und das Licht golden über den See liegt, ist dieser Park eine der schöneren Adressen der Stadt. Große Freilaufzone im Volkspark Dutzendteich am ehemaligen Reichsparteitagsgelände. Weitläufige Fläche mit Blick auf den Dutzendteich. Gut erreichbar per S-Bahn (Frankenstadion).

Auch hier gilt: keine Einzäunung, Leinenpflicht außerhalb der ausgewiesenen Freilaufzone. Ob in angrenzenden Bereichen Hunde erlaubt sind, klärst du beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg.

Wöhrder See und Westpark: Wasser und Stadtgrün

Der Wöhrder See liegt östlich der Altstadt. Morgens, wenn der Nebel noch auf dem Wasser liegt und der erste Jogger vorbeizieht, bellt irgendwo am Johann-Sörgel-Weg ein Retriever ins Echo. Die Hundefreilaufzone am Oberen Wöhrder See liegt entlang des Johann-Sörgel-Wegs, direkt am Wasser mit Blick auf den See. Eine zweite Freilaufzone gibt es am Wöhrder Wiesenweg.

Im Westen der Stadt bietet der Westpark eine weitere ausgewiesene Freilaufzone. Freilaufzone im Westpark an der Markt-Erlbacher-Straße. Große Parkanlage im Westen Nürnbergs mit Spielplätzen, Wiesen und Spazierwegen. Die Freilaufzone ist klar beschildert und abgegrenzt.

Aktuelle Routenempfehlungen für die Region Nürnberg und Franken findest du bei Erlebe Bayern.

Was in Nürnberg anders ist als im Rest Bayerns

Nürnberg geht weiter als das Landesrecht verlangt. Die Hundehaltungsverordnung von 2023 ist keine Kopie des LStVG, sie schichtet auf. Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe sind faktisch Großhunde im Rechtssinn. In der Altstadt, der Fußgängerzone und den Hauptpassagen läuft kein großer Hund ohne Leine. Das ist strenger als in vielen anderen bayerischen Städten.

Was in Nürnberg richtig wäre, könnte in Fürth schon ein Bußgeld für Hundehalter nach sich ziehen. Das gilt auch umgekehrt. Nürnberg und Fürth liegen drei Kilometer auseinander und haben trotzdem unterschiedliche Verordnungen. Wer regelmäßig die Stadtgrenzen wechselt, sollte beide kennen. Für einen Überblick über das bayerische Landesrecht empfiehlt sich die Übersicht Bayern Tourismus für Ausflugsziele sowie der direkte Blick ins Landesrecht Bayern.

Die Hundesteuer in München ist verglichen mit Nürnberg knapp 30 Prozent geringer. Mit 132 Euro pro Jahr für den ersten Hund liegt Nürnberg im bayerischen Vergleich im oberen Segment. Für Listenhunde ist der Unterschied deutlicher: 1.056 Euro Jahressteuer bedeuten, dass die Haltung rechtlich und finanziell sorgfältig vorbereitet sein will.

Häufig gestellte Fragen

Gilt in ganz Nürnberg Leinenpflicht für meinen Hund?

Nein, nicht überall. Für kleine Hunde unter 50 Zentimeter Schulterhöhe gilt Leinenpflicht in Grünanlagen außerhalb ausgewiesener Freilaufzonen, auf Wochenmärkten und in Naturschutzgebieten. Für Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe gilt zusätzlich Leinenpflicht innerhalb des gesamten Altstadtrings, in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und in der Königstorpassage (§ 1 Hundehaltungsverordnung Nürnberg). Listenhunde müssen im gesamten Stadtgebiet angeleint bleiben, auch in den Freilaufzonen. Die aktuelle Verordnung zeigt das Ordnungsamt Nürnberg.

Wie viele Hundefreilaufzonen gibt es in Nürnberg?

Die Stadt betreibt derzeit 17 offizielle Freilaufflächen mit insgesamt über 225.000 Quadratmetern. Sie verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, vom Volkspark Marienberg im Norden bis zum Entengraben im Süden, vom Westpark bis zum Pegnitztal Ost. Eine Übersichtskarte gibt es beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg. Ab Sommer 2026 ist eine weitere Freilauffläche im Norden geplant.

Was kostet die Hundesteuer in Nürnberg?

Laut Hundesteuersatzung der Stadt Nürnberg beträgt die Steuer aktuell 132 Euro pro Jahr für den ersten Hund und 264 Euro für jeden weiteren Hund. Für Listenhunde und Kampfhunde fallen 1.056 Euro jährlich an. Du meldest deinen Hund innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug an. Das geht online, per Post oder persönlich. Alle aktuellen Tarife und Ausnahmen beim Kassen- und Steueramt Nürnberg.

Darf ich mit einem Listenhund der Kategorie II nach Nürnberg ziehen?

Das ist möglich, aber mit Auflagen verbunden. Für Listenhunde der Kategorie II (z. B. Rottweiler, Cane Corso, Bullterrier) gilt in Bayern die Haltegenehmigungspflicht. Mit einem Negativzeugnis, erteilt nach erfolgtem Wesenstest durch einen anerkannten Sachverständigen, entfällt der Kampfhundestatus. Zuständig ist das Ordnungsamt Nürnberg. Im Stadtgebiet gilt zusätzlich stadtweite Leinenpflicht. Die erhöhte Hundesteuer von 1.056 Euro entfällt bei Vorlage des Negativzeugnisses anteilig, aktuelle Höhe beim Kassen- und Steueramt erfragen. Details zur bayerischen Rasseliste: Bayerische Polizei.

Sind Hunde in der Nürnberger Innenstadt und auf der Kaiserburg erlaubt?

Ob Hunde auf dem Gelände der Kaiserburg oder in bestimmten Innenstadtbereichen mitgenommen werden dürfen, hängt vom jeweiligen Betreiber und der aktuellen Regelung ab. Vor dem Besuch die offizielle Seite der jeweiligen Einrichtung prüfen. Auf öffentlichen Wegen innerhalb des Altstadtrings gilt für Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe Leinenpflicht. In ausgewiesenen Hundeverbotszonen ist der Zutritt für alle Hunde untersagt, auch angeleint.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Winter