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Hund in Basel-Stadt: Was wirklich gilt Kurz vor acht Uhr morgens, der Rhein trägt noch das fahle Licht des Frühherbstes, und du läufst mit dem Hund die Kleinbasler…

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Hund in Basel-Stadt: Was wirklich gilt

Kurz vor acht Uhr morgens, der Rhein trägt noch das fahle Licht des Frühherbstes, und du läufst mit dem Hund die Kleinbasler Uferpromenade entlang. Der Kies knirscht, der Fluss zieht breit und grüngrau Richtung Dreiländereck, niemand ausser ein paar Velofahrern ist unterwegs. Genau so stellen sich Stadthundehalter ihren Alltag vor – und in Basel ist er tatsächlich erreichbar, wenn man weiss, wo.

Basel-Stadt ist der flächenmässig kleinste Kanton der Schweiz, rund 37 Quadratkilometer gross, dichter als fast jede andere Schweizer Grossstadt. Im Kanton Basel-Stadt sind über 6.000 Hunde registriert. Das ist viel für diesen Raum, und es erklärt, warum das Regelwerk hier etwas dichter gewoben ist als anderswo im Mittelland. Wer das System kennt, kommt gut damit aus. Wer es nicht kennt, zieht mit dem Hund in eine Falle.

Leinenpflicht in Basel-Stadt: Drei Regelebenen, die zusammenspielen

Im Kanton Basel-Stadt gilt – ausser während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli – keine generelle Leinenpflicht. Das klingt liberal. Aber die Ausnahmen sind zahlreich, und wer sie nicht kennt, tappt schnell in die Busse. Drei Ebenen greifen ineinander: die allgemeine Nachtleinenpflicht, die saisonale Waldleinenpflicht und die ortsspezifischen Schilder- und Verbotszonen.

Ebene 1: Die Nacht-Leinenpflicht (22–6 Uhr)

Spätabends nach dem Essen, der Hund läuft noch einmal über die Rheinwiesen – nach 22 Uhr ist das ohne Leine eine Ordnungswidrigkeit. Alle Hunde müssen zwischen 22.00 Uhr abends und 06.00 Uhr morgens an der kurzen Leine geführt werden. Dasselbe gilt in Gastwirtschaftsbetrieben, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen sowie auf Märkten. Das gilt auch bei Hündinnen während der Läufigkeit (§ 5 Abs. 2 Hundeverordnung/BS).

Die Kantonspolizei spricht bei einem Verstoss eine Busse von 100 Franken aus. Das ist die Realität am Rheinufer um Mitternacht, wenn Kontrollen stattfinden.

Ebene 2: Saisonale Waldleinenpflicht (1. April bis 31. Juli)

Im Frühjahr, wenn die ersten Rehe ihre Kitze in den Wäldern rund um Riehen und Bettingen setzen, wird es für freilaufende Hunde gefährlich – für die Wildtiere, nicht für den Hund. Ab dem 1. April gilt im Kanton Basel-Stadt die saisonale Leinenpflicht für Hunde in allen Waldgebieten. Die Regelung bleibt bis zum 31. Juli in Kraft und dient dem Schutz der Wildtiere während der sensiblen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Am 1. April 2024 galt diese Pflicht erstmals auch im Kanton Basel-Stadt. Sie wurde mit dem neuen Wildtier- und Jagdgesetz beschlossen. Für Hündeler, die vorher jedes Frühjahr unbesorgt durch die Erlenwälder streifen konnten: Das ist seither Geschichte.

Eine wichtige Ausnahme existiert: Für den Kanton Basel-Stadt hat der Regierungsrat bestimmte Gebiete von der Leinenpflicht in der Hauptbrut- und Setzzeit ausgenommen. Diese befinden sich tagsüber an der rechten Seite der Wiese (flussabwärts) und auf der anderen Flussseite im Landschaftspark Wiese im Uferbereich zwischen Fluss und Wiesendammweg.

Ebene 3: Parks, Verbotszonen und Schilder

Allgemein verboten ist es, Hunde in Lebensmittelgeschäfte, auf Spielplätze, Friedhöfe und offizielle Badeplätze mitzunehmen (§ 4 Abs. 1 Hundeverordnung/BS). Wer mit dem Hund durch die Altstadt schlendert, sollte das im Hinterkopf behalten. Hunden ist der Zutritt zu den städtischen Parks und zu Kinderspielplätzen generell verboten. Auch das Bad in Basels markanten Brunnen ist klar geregelt: Es ist verboten, Hunde in öffentlichen Brunnen zu baden und/oder zu säubern oder sie darin baden zu lassen (§ 4 Abs. 2 Hundeverordnung/BS).

Die aktuell gültige Karte mit allen Leinenpflicht- und Verbotszonen findest du auf dem Geoportal des Kantons Basel-Stadt (MapBS) – dort sind seit 2024 auch die saisonalen Leinenpflichtgebiete eingetragen. Neu sind die saisonalen Leinenpflichtgebiete ausgewiesen; dank klarer Symbole lassen sich die Freilauf-Hundeareale einfacher finden.

Listenhunde in Basel-Stadt: Bewilligungspflicht statt Verbot

Basel-Stadt kennt kein pauschales Rassenverbot. Das ist gut. Was es kennt, ist eine klare Bewilligungspflicht für bestimmte Rassen – mit Vorab-Logik: erst Bewilligung einholen, dann Hund holen.

Gemäss der Rasseliste des Kantons Basel-Stadt ist die Haltung der folgenden Hunde bewilligungspflichtig: Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier inkl. Miniatur Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino und Fila Brasileiro sowie Kreuzungen dieser Rassen.

Zu solchen Rassen zählt das Veterinäramt sowohl von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannte als auch nicht anerkannte Rassen: American Bulldog oder American Bully (beide nicht anerkannt) und Cane Corso (anerkannt).

Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde ist vor Anschaffung des Hundes eine Haltebewilligung einzuholen (§ 9 Abs. 1 Hundegesetz/BS). Personen, die mit einem potenziell gefährlichen Hund in den Kanton Basel-Stadt ziehen, müssen innerhalb von 10 Tagen eine Haltebewilligung beantragen (§ 13 Abs. 1 lit. a Hundegesetz/BS). Neben dem bewilligten Halter darf kein weiterer Hund im selben Haushalt gehalten werden – die Eins-zu-eins-Regel macht Mehrhundehaushalte mit einem Listenhund faktisch unmöglich.

Verhaltensbasierte Einzelfallbeurteilungen bleiben durch das Veterinäramt jederzeit möglich – unabhängig von der Rassezugehörigkeit.

Hundesteuer, Anmeldung und neue Kurspflicht ab 2025

Hundesteuer und Anmeldung

Nach der Übernahme eines Hundes hast du zehn Tage Zeit, ihn beim Kantonalen Veterinäramt anzumelden. Die Anmeldung erfolgt via Online-Formular oder am Schalter an der Schlachthofstrasse 55 in Basel. Steuerpflichtig sind alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten.

Für Haltende von mehreren Hunden in der Stadt Basel gilt: Für den ersten Hund werden 160 Franken fällig, für jeden weiteren Hund 320 Franken. In Riehen beträgt die Steuer 150 Franken, in Bettingen 140 Franken. Wer mehr als zwei Hunde im Alter von mehr als 12 Wochen halten möchte, muss eine Bewilligung beantragen (§ 7 Hundegesetz/BS).

Haftpflicht: Pflicht für alle

Alle Hundehaltenden müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschliessen (§ 2 Abs. 4 Hundegesetz/BS). Das gilt nicht nur für Listenhunde, sondern für jeden Hund im Kanton. Ob die eigene Privathaftpflicht den Hund bereits einschliesst, lohnt sich vorab beim Versicherer zu prüfen.

Neu ab April 2025: Kurspflicht für Ersthalter

Das ist die wichtigste Neuerung der letzten Jahre. Neuhundehalterinnen und Neuhundehalter müssen ab 1. April 2025 den Hunde-Erziehungskurs «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» besuchen. Die Kurspflicht beinhaltet acht Praxis-Lektionen mit einigen theoretischen Elementen und ist prüfungsfrei. Die Lektionen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Übernahme des Hundes absolviert werden. Das Mindestalter der Hunde zu Kursbeginn beträgt vier Monate. Die Kurspflicht betrifft nur Personen, die erstmals einen Hund halten. Personen, die bereits einen Hund gehalten haben, sind von der Kurspflicht ausgenommen.

Ebenfalls neu seit April 2025: Die metallene Hunderegistrierungsmarke wurde abgeschafft. Der Chip via AMICUS-Datenbank ersetzt sie vollständig.

Die besten Routen in Basel-Stadt – mit korrekter Rechtslage

Rheinufer Kleinbasel und Rheinwiesen Kleinhüningen

Der Morgen riecht nach nassem Gras und Fluss, die Grossbasler Kathedrale liegt still auf dem anderen Ufer, und der Hund zieht an der Leine, weil er das Wasser schon wittert. Die Rheinwiesen in Kleinhüningen und im Bereich des Auhafens sind die grosszügigsten Auslaufflächen des Stadtkantons – breite, naturbelassene Wiesenflächen, auf denen Hunde tagsüber ausserhalb der saisonalen Einschränkungen freilaufen können. Der Rhein ist zugänglich; flache Abschnitte abseits der Fahrrinne erlauben das Schwimmen. Aber Vorsicht: Die Strömung ist mächtig, besonders nach Niederschlägen und im Frühjahr. Kein Hund gehört in die Fahrrinne.

Entlang beider Uferseiten – Grossbasel und Kleinbasel – lässt sich der Fluss weitgehend begleiten. Der Rhein lockt mit langen Uferwegen, zum Beispiel beim St. Johanns-Park oder beim Birskopf. Wer vom Kleinbasel aus Richtung Dreiländereck läuft, hat wenig Gegenverkehr und viel Platz.

Landschaftspark Wiese: Freilauf mitten in der Stadt

Die Wiese ist kein Fluss, der auffällt – sie schlängelt sich ruhig durch den Nordosten des Kantons, begleitet von Pappeln und Weidengebüsch. Im Landschaftspark Wiese, der sich von der Stadtgrenze bis nach Deutschland zieht, gelten differenzierte Regeln. Ausgenommen von der Saisonleinenpflicht sind tagsüber die rechte Seite der Wiese (flussabwärts) und der Uferbereich zwischen Fluss und Wiesendammweg auf der anderen Seite. Das bedeutet: Auch zwischen April und Juli gibt es hier Abschnitte mit erlaubtem Freilauf – wenn du weisst, auf welcher Seite du stehst.

Riehen und Bettingen: Waldrand auf kurzen Wegen

Riehen grenzt an Waldgebiet. Die Strassen werden ruhiger, sobald man den Tram-Ring hinter sich lässt, und hinter Bettingen beginnt echter Jura-Wald. Wer dort im Sommer unterwegs ist, denkt an die Saisonleinenpflicht. Wer im Herbst und Winter kommt, wenn der Nebel über den Feldern liegt und der Waldboden nach Pilzen riecht, läuft in aller Ruhe ohne Leeinschränkung durch das Waldgebiet.

Bettingen ist die kleinste Gemeinde des Kantons und liegt direkt am Waldrand des Basler Juras. Von hier führen Wege in die Jurahügel – ausserhalb des Stadtkantons gelten dann die Regeln von Basel-Landschaft.

Hundeareale in der Stadt: eingezäunt und frei

Die Stadt hat erkannt, dass 6.000 Hunde Freilaufraum brauchen. Am St. Galler-Ring, am Schützengraben und beim Holbeinplatz entstanden neue Freilaufflächen. Solche Hundefreilaufzonen bestehen in Basel bereits in der Merkuranlage neben dem Congress Center sowie im Horburg. Die geschaffenen Freilauf-Areale sind zum Teil eingezäunt und zum Teil nicht eingezäunt und berücksichtigen die Bedürfnisse von Personen, welche keine Hunde halten. Die aktuell gültige Karte mit allen Arealen findest du via bs.ch/hundeareale und auf MapBS.

Die politische Debatte läuft weiter: Die Stadtgärtnerei plant eine Neuauflage des Hundeparks – nicht im Stadtzentrum, sondern im Gundeli, genauer im Margarethenpark oberhalb der Kunsteisbahn. Das ist noch in Planung, aber die Richtung stimmt.

Was in Basel-Stadt anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Andere Schweizer Kantone haben entweder eine generelle Leinenpflicht – oder fast keine. Basel-Stadt wählt den differenzierten Weg: tagsüber weitgehend frei, nachts angeleint, im Frühjahr im Wald an der Leine, in Parks und auf Spielplätzen gar nicht erst rein. Das ergibt ein System, das man einmal verstehen muss, dann aber logisch ist.

Einzigartig ist die Nachtleinenpflicht zwischen 22 und 6 Uhr: Diese Regelung existiert in dieser Form in vielen anderen Schweizer Kantonen nicht. Sie trifft Besucher regelmässig unvorbereitet – die Rheinwiesen wirken nachts offen und einladend, aber die Regel gilt trotzdem.

Ebenfalls spezifisch: Alle Hundehaltenden im Kanton müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschliessen (§ 2 Abs. 4 Hundegesetz/BS) – nicht nur Listenhundehalter, sondern ausnahmslos alle. In anderen Kantonen beschränkt sich diese Pflicht auf bestimmte Rassegruppen.

Und dann ist da noch die neue Kurspflicht ab April 2025: Basel-Stadt zieht damit nach, was andere Kantone bereits seit Jahren kennen. Der Grosse Rat hat im Juni 2024 beschlossen, für Neuhundehalterinnen und Neuhundehalter wieder eine Pflicht zum Besuch einer praktischen Hundehalterausbildung einzuführen. Wer bereits früher einen Hund hatte, ist davon ausgenommen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt in Basel-Stadt eine generelle Leinenpflicht?
Im Kanton Basel-Stadt gilt keine generelle Leinenpflicht. Es gibt aber mehrere situationsabhängige Leinenpflichten: zwischen 22 und 6 Uhr, in Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen sowie saisonal (1. April bis 31. Juli) im Wald und an Waldrändern.

Darf mein Hund im Rhein schwimmen?
In flachen Abschnitten abseits der Fahrrinne ja. Offizielle Badeplätze sind für Hunde gesperrt. Die Rheinströmung ist kräftig, besonders nach Starkniederschlägen und im Frühjahr.

Gibt es Hundeauslaufflächen in der Stadt?
Ja. Das Kantonale Veterinäramt Basel-Stadt setzt sich laufend dafür ein, dass weitere Örtlichkeiten geschaffen werden; die Freilauf-Areale sind teils eingezäunt, teils offen. Die aktuelle Karte findest du auf bs.ch/hundeareale.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Basel-Stadt?
Basel-Stadt: 160 CHF für den ersten Hund, 320 CHF für den zweiten. In Riehen sind es 150 CHF, in Bettingen 140 CHF. Steuerpflichtig sind Hunde ab drei Monaten.

Muss ich als Ersthalter einen Kurs besuchen?
Ja. Neuhundehalterinnen und Neuhundehalter müssen ab 1. April 2025 den «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» besuchen. Acht Praxis-Lektionen, prüfungsfrei, innerhalb von zwölf Monaten nach Hundeübernahme.

Gibt es in Basel eine Rasseliste mit Verboten?
Kein Verbot, aber eine Bewilligungspflicht. Betroffen sind Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier (inkl. Miniatur), Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro sowie Kreuzungen und phänotypisch ähnliche Hunde. Die Bewilligung muss vor der Anschaffung beantragt werden.

Quellen