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Impfplan

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Impfplan
Definition

Ein Impfplan legt fest, welche Impfungen ein Hund in welchem Alter und in welchen zeitlichen Abständen erhalten sollte, um ihn vor bestimmten Infektionskrankheiten zu schützen.

Inhalt
  1. Ab welchem Alter wird grundimmunisiert?
  2. Welche Abstände gelten für Auffrischungen?
  3. Was unterscheidet sich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz?
  4. Wann darf nicht geimpft werden?

Impfungen gehören zu den wichtigsten Massnahmen der Gesundheitsvorsorge beim Hund. Ein Impfplan hilft dabei, den richtigen Zeitpunkt für Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen einzuhalten. Welche Impfungen sinnvoll sind, hängt vom Alter, Gesundheitszustand, Lebensumfeld und individuellen Infektionsrisiko des Hundes ab.

Ab welchem Alter wird grundimmunisiert?

Die Grundimmunisierung startet zwischen der 6. und 8. Lebenswoche. Das Immunsystem von Welpen ist noch nicht ausgereift, weshalb mehrere Teilimpfungen im Abstand von 3–4 Wochen erforderlich sind. Der mütterliche Antikörperschutz lässt nach, ohne dass der Welpe bereits eigene Abwehrkräfte aufgebaut hat.

Die erste Impfung erfolgt mit 6–8 Wochen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Parainfluenza. Mit 10–12 Wochen folgt die zweite Teilimpfung derselben Komponenten plus Leptospirose. Die dritte und letzte Grundimmunisierung findet mit 14–16 Wochen statt und schließt alle Core-Impfungen sowie erstmals Tollwut ein.

Zu frühe Impfungen bleiben wirkungslos. Die Antikörper der Mutter neutralisieren den Impfstoff, bevor das Immunsystem des Welpen reagieren kann.

Welche Abstände gelten für Auffrischungen?

Staupe, Hepatitis und Parvovirose: alle 3 Jahre. Leptospirose: jährlich, da die Immunität schneller abnimmt. Tollwut: je nach Impfstoff 1–3 Jahre. Auf dem EU-Heimtierausweis steht das genaue Ablaufdatum.

Die jährliche Leptospirose-Impfung ist umstritten. Manche Tierärzte empfehlen sie nur bei Risikohunden, etwa wenn der Hund viel Kontakt zu Wildtieren oder stehenden Gewässern hat.

Was unterscheidet sich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Da sich Empfehlungen regelmässig weiterentwickeln und zwischen Ländern Unterschiede bestehen können, orientiert sich der Impfplan an aktuellen veterinärmedizinischen Leitlinien. In der Schweiz, Deutschland und Österreich gelten dabei teilweise unterschiedliche Vorgaben und Empfehlungen, beispielsweise für Reisen oder bestimmte Pflichtimpfungen. Der behandelnde Tierarzt kann den Impfplan individuell an den jeweiligen Hund anpassen.

Tollwut-Impfpflicht gibt es nur bei Grenzübertritten. Innerhalb Deutschlands ist sie freiwillig. In Österreich und der Schweiz ebenfalls, außer in Tollwut-Sperrgebieten, die bei Wildtierausbrüchen eingerichtet werden.

Die Grundimmunisierung läuft in allen drei Ländern nach demselben Schema. Regionale Unterschiede gibt es bei optionalen Impfungen: Borreliose etwa wird in süddeutschen Zeckengebieten öfter empfohlen als in Norddeutschland.

Wann darf nicht geimpft werden?

Kranke oder geschwächte Hunde erhalten keine Impfungen. Der Tierarzt prüft vor jeder Spritze Temperatur, Allgemeinzustand und tastet die Lymphknoten ab.

Durchfall, Fieber oder Appetitlosigkeit führen zu einer Verschiebung des Impftermins.

Trächtige Hündinnen bekommen nur in Notfällen Lebendimpfstoffe. Totimpfstoffe wie Tollwut sind unbedenklich.