Tierschutz

Wie die EU mit der Kennzeichnungspflicht den Welpenhandel regulieren will

Die EU plant eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, um den illegalen Welpenhandel zu stoppen. Der aktuelle Stand: Verordnung statt Gesetz, aber noch kein finaler Zeitplan.

3 Min Lesezeit
Wie die EU mit der Kennzeichnungspflicht den Welpenhandel regulieren will
Inhalt
  1. Was genau plant die EU gegen den illegalen Welpenhandel?
  2. Wie ist der aktuelle Stand der Kennzeichnungspflicht?
  3. Warum Verordnung statt Gesetz – was bedeutet das praktisch?
  4. Welche Herausforderungen bringt die Umsetzung mit sich?
  5. Konkrete Fragen zur Kennzeichnungspflicht

Wer online einen Welpen kauft, weiss oft nicht, woher das Tier stammt. Der illegale Welpenhandel floriert, seriöse Züchter leiden unter unfairer Konkurrenz. Die EU plant eine Kennzeichnungspflicht für Hunde, um das Problem zu lösen.

Was genau plant die EU gegen den illegalen Welpenhandel?

Die EU will jeden Hund eindeutig identifizierbar machen. Der Gesetzesvorschlag von Dezember 2023 sieht eine EU-weite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vor – nicht nur für Züchter, sondern auch für Privatpersonen, die Welpen abgeben.

Ziel ist, anonymen Welpenhandel unmöglich zu machen. Jeder Hund erhält eine nachverfolgbare Identität, vom Züchter bis zum neuen Besitzer. Grenzüberschreitender Transport soll nur noch unter strengen Auflagen erlaubt sein.

Die Regulierung zielt besonders auf Online-Marktplätze ab, wo derzeit ein Grossteil des illegalen Handels stattfindet. Ohne gültige Kennzeichnung und Registrierung dürften Welpen nicht mehr verkauft werden.

Wie ist der aktuelle Stand der Kennzeichnungspflicht?

Die Gesetzgebung steckt im Detail-Stadium fest. Nach dem EU-Kommissions-Vorschlag von Dezember 2023 haben EU-Parlament und Ministerrat beraten – eine finale Entscheidung steht aus.

Deutschland ist vorgeprescht: Das neue Tierschutzgesetz von Februar 2024 schafft eine Ermächtigungsgrundlage. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann per Verordnung eine Kennzeichnungspflicht einführen – auch ohne finales EU-Gesetz.

Der konkretisierte Gesetzentwurf vom Mai 2024 legt fest: Die Kennzeichnung kommt über eine Verordnung, nicht direkt im Gesetz. Das bedeutet schnellere Umsetzung, aber auch weniger parlamentarische Kontrolle über die Details.

Warum Verordnung statt Gesetz – was bedeutet das praktisch?

Eine EU-Verordnung gilt sofort in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Gesetz, das erst in nationales Recht übertragen werden müsste.

Für Hundehalter bedeutet das: Einheitliche Regeln von Portugal bis Polen. Ein in Deutschland registrierter Hund ist automatisch auch in Österreich oder der Schweiz erkannt.

Die EU-Kommission legt nur den Rahmen fest. Welche technischen Anforderungen gelten, wie die Registrierung funktioniert und wer die Kosten trägt – das regeln die nationalen Behörden. Hier kann es zwischen den Ländern durchaus Unterschiede geben.

Welche Herausforderungen bringt die Umsetzung mit sich?

Die technische Infrastruktur ist das grösste Problem. 27 EU-Länder müssen ihre Registrierungssysteme miteinander verknüpfen. Derzeit haben nicht alle Mitgliedstaaten funktionierende nationale Haustier-Register.

Für Züchter entstehen zusätzliche Kosten und Bürokratie. Jeder Welpe muss gechipt, registriert und dokumentiert werden – bevor er abgegeben wird. Kleinzüchter könnten sich das nicht mehr leisten.

Die Kontrolle ist eine weitere Baustelle. Wer überwacht Online-Verkäufe? Wie werden Verstösse geahndet? Ohne wirksame Durchsetzung bleibt die Verordnung wirkungslos.

Konkrete Fragen zur Kennzeichnungspflicht

Wann kommt die Kennzeichnungspflicht? Ein konkreter Termin steht nicht fest. Die EU-Verhandlungen laufen noch, Deutschland könnte per nationaler Verordnung vorangehen.

Was kostet die Kennzeichnung? Noch unklar. Die Kosten für Mikrochip und Registrierung werden vermutlich zwischen 30 und 80 Euro liegen.

Muss mein alter Hund nachregistriert werden? Das hängt von der finalen Regelung ab. Wahrscheinlich gibt es Übergangsfristen für bereits gehaltene Hunde.