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Hunde in Supermärkten: Würde dieses Modell auch bei uns funktionieren?

5 Min Lesezeit
Hunde in Supermärkten: Würde dieses Modell auch bei uns funktionieren? Quelle: eigene · Pomelli by Google Labs
Inhalt
  1. Was sagt das Lebensmittelrecht dazu?
  2. Regelungen in Italien
  3. Regelungen in DACH
  4. Sind Hunde in Supermärkten tatsächlich ein hygienisches Problem?
  5. Das eigentliche Problem ist nicht nur die Hygiene
  6. Könnte das italienische Modell bei uns funktionieren?

Seit einiger Zeit kommen immer öfter Posts auf Social Media, die zeigen, dass in Italien mancherorts Hunde in Supermärkten erlaubt sind. Teilweise gibt es sogar spezielle Einkaufswagen für Hunde. Während Hunde in bestimmten italienischen Supermärkten also ganz selbstverständlich beim Einkauf mit dabei sind, fangen wir in der DACH-Region beim Gedanken an einen Hund zwischen den Müsli-Regalen sofort an, über Hygiene zu diskutieren.

Was sagt das Lebensmittelrecht dazu?

Die europäische Lebensmittelhygieneverordnung 852/2004 verlangt, dass Lebensmittel vor Kontamination geschützt werden und dass hierfür geeignete Massnahmen getroffen werden.

Der entscheidende Satz im Zusammenhang mit der Frage, warum Hunde in Supermärkten vielerorts verboten sind, steht in Anhang II, Kapitel IX, Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Dort steht ausdrücklich, dass geeignete Verfahren vorhanden sein müssen, um zu verhindern, dass Haustiere Zugang zu Orten haben, an denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden.

Es gibt allerdings direkt dahinter eine wichtige Ausnahme: Wenn die zuständige Behörde dies in besonderen Fällen erlaubt, kann der Zugang auch so geregelt werden, dass daraus keine Kontamination entsteht.

Quelle: EUR-Lex Access to European Union Law: Regulation (EC) No 852/2004 of the European Parliament and of the Council of 29 April 2004 on the hygiene of foodstuffs

Regelungen in Italien

Eine genauere Recherche zeigt ziemlich schnell: Die verbreitete Vorstellung, dass in ganz Italien grundsätzlich alle Hunde mit in jeden Supermarkt dürfen, ist so nicht richtig.

Ja, es gibt Supermärkte, die Hunde ausdrücklich zulassen. Einige stellen sogar eigene Einkaufswagen bereit, in denen ein kleiner Bereich abgetrennt ist, in dem dann der Hund sitzen kann.

Das erklärt sich (zumindest teilweise) durch die Einordnung der italienischen Verbraucherorganisation Unione Nazionale Consumatori (UNC): diese besagt, dass ein Lebensmittelgeschäft Hunde nicht automatisch ausschliessen muss. Wenn das Risiko einer Kontamination durch geeignete Massnahmen beherrscht werden kann, darf der Zutritt erlaubt werden. Als Beispiel nennt sie sogar die speziellen Einkaufswagen, in denen der Hund vom Boden und von den Waren ferngehalten wird.

Quelle: Consumatori.it: I cani possono entrare nei supermercati e nei negozi?

Regelungen in DACH

In Deutschland wird die europäische Regelung sehr restriktiv umgesetzt. Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schreibt, Lebensmittelunternehmer müssten grundsätzlich vermeiden, dass Haustiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Nur für Assistenzhunde gibt es eine wichtige Ausnahme.

Auch die Schweizer Hygieneverordnung ist ziemlich eindeutig: In Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, dürfen Tiere weder gehalten noch mitgeführt werden.

Quelle: Verordnung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (Hygieneverordnung EDI, HyV)

Sind Hunde in Supermärkten tatsächlich ein hygienisches Problem?

Hygienevorschriften haben ihre Daseinsberechtigung, gerade im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Das sollte man auf keinen Fall kleinreden. Ein Hund kann theoretisch Lebensmittel verunreinigen. Er kann an unverpackte Ware gelangen. Er kann Fell verlieren, speicheln, sich schütteln oder mit den Pfoten etwas berühren. Und natürlich kann ein Hund im Supermarkt auch einmal markieren, urinieren oder koten.

Auch das deutsche Ministerium macht deutlich, dass Lebensmittelhygiene über Risikovermeidung und geeignete Massnahmen funktioniert. Das deutsche Bundesministerium weist allerdings selbst darauf hin, dass der Zutritt eines Assistenzhundes zu einem Lebensmittelgeschäft aus hygienischer Sicht nicht grundsätzlich untersagt werden darf. Entscheidend ist, dass der Hund keinen Kontakt zu Lebensmitteln hat und eine Kontamination verhindert wird.

Das bedeutet also: Nicht die blosse Anwesenheit eines Hundes entscheidet über die Hygiene, sondern die konkrete Situation.

Wenn ein Hund während des gesamten Einkaufs in einem Einkaufswagen (also in einem erhöhten Bereich ohne Bodenkontakt) sitzt, lässt sich der direkte Kontakt mit den Waren deutlich reduzieren. Das ist etwas völlig anderes als ein Hund, der frei durch einen Laden läuft und mit der Nase an der offenen Gemüseauslage schnüffeln kann.

Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Betreten von Lebensmittelgeschäften mit Blindenführhund oder Assistenzhund darf nicht untersagt werden

Das eigentliche Problem ist nicht nur die Hygiene

Selbst dort, wo die rechtlichen Rahmenbedingungen einen Hund zulassen würden, bedeutet das noch lange nicht, dass ein Supermarkt ihn zulassen muss. Letztlich entscheidet der Betreiber.

Bei der Erlaubnis von Hunden in Supermärkten stellen sich mehr als nur simple Hygienefragen.

Wie reagiert die Gesamtheit der Kundschaft darauf, wenn sie im entsprechenden Markt Hunde in Einkaufswägen oder herumlaufen sehen? Was passiert, wenn sich ein Kunde über anwesende Hunde beschwert? Was, wenn ein Kunde Angst vor Hunden hat oder allergisch ist? Wer reinigt, wenn mal ein Missgeschick passiert und wer bezahlt die Lebensmittel, die dadurch verunreinigt wurden? Wer haftet in welcher Höhe, wenn es unter Hunden oder zwischen Hund und Mensch zu Auseinandersetzungen oder gar Verletzungen und Schäden kommt?

Vielleicht denkst Du jetzt: „Aber mein Hund ist brav. Der würde so etwas nicht machen.“ Das mag durchaus stimmen. Ein Supermarkt kann seine Regeln aber nicht danach ausrichten, wie gut erzogen der einzelne Hund ist. Er muss mit allen Hunden und allen Haltern rechnen, die diese Erlaubnis nutzen würden.

Ausserdem muss ein Hund gar nicht „aggressiv“ sein, um für andere problematisch zu sein. Er kann bellen, Menschen anspringen oder den Weg versperren.

Könnte das italienische Modell bei uns funktionieren?

Die Antwort lautet am Ende nicht „In Italien wird die Hygiene nicht so ernst genommen“, sondern „Sie haben an manchen Orten entschieden, dass sich das Risiko mit entsprechenden Regeln beherrschen lässt und dass der Nutzen für ihre Kunden den zusätzlichen Aufwand rechtfertigt“.

Ob ein solches Modell auch bei uns funktionieren könnte, ist allerdings eine andere Frage. Die rechtlichen Voraussetzungen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht identisch mit denen in Italien. Dazu kommen praktische und gesellschaftliche Fragen.

Ein Supermarkt muss nicht nur die Lebensmittelhygiene gewährleisten, sondern auch berücksichtigen, dass nicht jeder Kunde Hunde in seiner unmittelbaren Umgebung möchte oder sich damit wohlfühlt.

Damit ein Supermarkt überhaupt entscheiden kann, Hunde zuzulassen, müssen differenziertere Fragen gestellt werden: Unter welchen rechtlichen und praktischen Bedingungen kann der kontrollierte Zugang von Hunden funktionieren?

Und vielleicht ist genau das die interessanteste Erkenntnis aus dem Blick nach Italien: Hunde im Supermarkt sind weder automatisch unhygienisch noch automatisch unproblematisch. Es kommt darauf an, wie der Zugang geregelt wird, welche Risiken tatsächlich bestehen und wie ein Markt mit den unterschiedlichen Interessen seiner Kunden umgeht.