Hintergrund zur Region
Horgen liegt am rechten Zürichseeufer, eingeklemmt zwischen Wasser und dem Pfannenstil. Kurze Wege vom See in die Hügel, Wald gleich hinter dem nächsten Hügel — das ist die Lage. Für Hundehaltende heisst das: viel Abwechslung, ohne gross fahren zu müssen.
Rechtlich gibt der Kanton Zürich den Takt vor. Mit dem obligatorischen Ausbildungskurs ab Juni 2025 und der Leinenpflicht in der Setzzeit lohnt ein kurzer Blick auf die Regeln, bevor du losziehst.
Unterwegs mit Hund in Horgen
Zwei Welten, wenige Gehminuten auseinander: unten das Seeufer, oben Wald und Aussicht.
Am Zürichsee
Das Seeufer gehört zum Alltag in Horgen. An Badeanstalten und signalisierten Flächen sind Hunde nicht erlaubt — das gilt es zu beachten. Mehr Anregungen für Touren am Wasser findest du auf unseren Seiten zum Zürichsee mit Seepromenade und Badi.
Pfannenstil und Wald
Vom Ufer geht es rasch hinauf in den Pfannenstil. Im Wald und an Waldrändern muss der Hund in Sichtweite und auf kurzer Distanz bleiben. Wer weiter will: Uetliberg und Pfannenstil über dem Zürichsee sind nicht weit. Für längere Touren hilft unser Ratgeber zum Wandern mit Hund.
Ausflüge in die Umgebung
Der Zugersee mit der Zuger Altstadt ist für einen Tagesausflug mit Hund gut erreichbar.
Hunde-Wissen für Horgen: Regeln und Fakten
Die folgenden Punkte basieren auf dem kantonalen Hundegesetz und den Vorgaben der Gemeinde Horgen.
Hundesteuer: CHF 130.00 pro Jahr, Rechnung kommt im Februar per Post. Wer nach dem 30. Juni zuzieht, zahlt CHF 65.00 (Gemeinde Horgen – Hunde). Wie die Steuer grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Wiki zur Hundesteuer.
Anmeldung und AMICUS: Hunde ab 3 Monaten müssen innerhalb von 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten angemeldet und in AMICUS registriert werden. Adress- oder Halterwechsel sowie der Tod des Tieres — ebenfalls 10 Tage Frist (Gemeinde Horgen – Hunde).
Haftpflichtversicherung: § 6 Hundegesetz verlangt eine Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung (Gemeinde Horgen – Hunde).
Leinenpflicht: Im Kanton Zürich gibt es keine generelle Leinenpflicht. Pflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden und an verkehrsreichen Strassen (§ 9 Hundegesetz, Tier im Recht – Kanton Zürich). Mehr dazu: Mit Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Setzzeit im Wald: Vom 1. April bis 31. Juli gilt Leinenpflicht im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand — auch im Gemeindegebiet Horgen (Animalcoach ZH). Hintergründe dazu im Beitrag zur Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit und im Wiki Muss mein Hund im Wald an die Leine?.
Ausbildungspflicht: Ab 1. Juni 2025 gilt die revidierte Hundegesetzgebung. Neu ist ein obligatorischer Ausbildungskurs mit Theorie und Praxis Pflicht — ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes, innerhalb von 12 Monaten nach der Übernahme abzuschliessen (Kanton Zürich – Hunde).
Hundeverbote: Friedhöfe, Badeanstalten, Schulhaus-Pausenplätze, Spiel- und Sportfelder sowie signalisierte Orte sind tabu (§ 10 Hundegesetz, Tier im Recht – Kanton Zürich).
Die kantonale Hundegesetzgebung wurde 2025 revidiert — ein Blick auf die aktuelle Regelung des Kantons Zürich lohnt sich vor wichtigen Schritten.
Praktisches vor Ort in Horgen
Im Sommer am See und im Wald
Von April bis Juli greift die Setzzeit-Leinenpflicht rund um den Wald, gleichzeitig wird es am Seeufer heiss. Morgen- und Abendstunden sind dann die bessere Wahl. Wie du Überhitzung vermeidest, zeigt der Ratgeber zum Hitzschlag beim Hund.
Für den Notfall vorbereitet
Die wichtigsten Daten des Hundes griffbereit zu haben, schadet nie. Unsere Notfallkarte für deinen Hund hilft dabei. Hundewiesen oder lokale Tipps für Horgen lassen sich mit einem kostenlosen rundum.dog-Konto direkt ergänzen.
Weitere Orte und Regeln in der Region: Zürich mit Hund.














