Distretto di Locarno
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im Bezirk Locarno: Was wirklich gilt
Der Bezirk Locarno liegt im Südwesten des Kantons Tessin. Er ist als „Locarnese“ bekannt und umfasst den nördlichsten Teil des Lago Maggiore. Flächenmässig ist er der zweitgrösste Bezirk des Kantons, nach dem Bezirk Vallemaggia. Im Süden grenzt er an Italien, im Norden reichen die Täler bis auf fast 2.900 Meter. Die höchste Erhebung ist der Pizzo Barone mit 2.864 m ü. M. Die Hauptflüsse Ticino, Verzasca, Maggia und Giona münden allesamt in den Lago Maggiore.
Für Hundehalter ist das Locarnese ein Bezirk mit klaren Eigenheiten. Der urbane Seesaum rund um Locarno und Ascona ist stark touristisch geprägt, und entsprechend reglementiert. Die Tessiner Seitentäler dagegen sind wilder, stiller, und die Regeln gelten dort trotzdem. Wer die rechtliche Grundlage kennt, spart Ärger. Wer sie ignoriert, zahlt.
Leinenpflicht im Bezirk Locarno: Was kommunal gilt
Der Kanton Tessin setzt den Rahmen, die Gemeinden konkretisieren. An öffentlichen Orten, die von Personen und/oder Tieren frequentiert sind, oder deren Präsenz nicht ausgeschlossen werden kann, sind Hunde an der Leine und sofern angezeigt mit Maulkorb zu führen (Art. 7 Abs. 4 Legge sui cani/TI). Das klingt allgemein. In der Praxis bedeutet es: fast überall in bewohntem Gebiet gilt Leinenpflicht.
Locarno: Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet
Mitten auf der Piazza Grande im Oktober, die Platanen werfen lange Schatten auf den Kiesboden, und dein Hund schnuppert Richtung Kastanienstände. Schön. Aber die Leine muss dran sein. Im gesamten Stadtgebiet von Locarno gilt Leinenpflicht. Das bestätigt die Stadtpolizei Locarno auf ihrer Webseite. Ob Uferpromenade, Park oder Gasse in der Altstadt, das Stadtreglement lässt keinen Interpretationsspielraum. Welche Zonen im Einzelnen ausgeschildert sind, prüfst du direkt bei der Gemeinde.
Wald und Setzzeit: Was Tessiner Recht verlangt
Im Frühjahr liegt Morgennebel in den Kastanienwäldern über Ascona. Rehkitze verstecken sich im Unterholz. Genau deshalb lohnt ein Blick ins Jagdrecht.
Die eidgenössische Verordnung über die Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) schreibt Leinenpflicht in bestimmten Jagdbanngebieten vor (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Im Kanton Tessin betrifft das konkret die Gebiete Campo Tencia und Greina. Für den Bezirk Locarno heisst das: wer mit dem Hund in diese Hochlagen strebt, hält ihn an der Leine, ohne Ausnahme, das ganze Jahr. Zusätzlich gilt das kantonale Jagdreglement (Regolamento sulla caccia/TI). Streunende Hunde, die sich mehr als 300 Meter von bewohnten Gebäuden entfernen, dürfen von Beauftragten der Jagdpolizei eingefangen oder getötet werden, ohne dass eine Entschädigungspflicht besteht (Art. 11 Abs. 1 Regolamento sulla caccia/TI). Das ist ernst gemeint. Im Locarnese kontrolliert die Jagdpolizei die Täler.
Eine kantonsweit festgelegte Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht im Wald, wie sie etwa in Aargau oder Zürich gilt, ist für Tessin aus den verfügbaren Quellen nicht dokumentiert. Die Gemeinden können aber eigene Zonenreglements erlassen. Vor einem Ausflug in Waldgebiete empfiehlt sich die Beschilderung vor Ort zu lesen und im Zweifelsfall die zuständige Gemeindeverwaltung anzufragen.
Naturschutz und Feuchtgebiete am Lago Maggiore
Der Lago Maggiore hat schmale Uferstreifen, die unter Naturschutz stehen. Besonders rund um die Delta-Gebiete der Maggia-Mündung und in den Bolle di Magadino, einem Feuchtgebiet von nationaler Bedeutung, gelten strenge Schutzzonen. Ob und wo Hunde dort mitlaufen dürfen, klärst du beim Kantonalen Veterinäramt Tessin oder direkt bei der zuständigen Gemeinde. Schilder vor Ort sind verbindlich.
Listenhunde im Bezirk Locarno: Bewilligungspflicht mit langer Liste
Tessin führt mit 30 gelisteten Rassen die längste Bewilligungsliste aller Schweizer Kantone. Das ist die relevanteste Aussage für alle, die mit einem grossen oder kräftigen Hund ins Locarnese kommen.
Seit dem 1. April 2009 ist im Kanton Tessin für 30 Rassen eine Bewilligungspflicht vorgesehen. Die Liste umfasst unter anderem Rottweiler, American Bulldog, Deutsche Dogge, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastiff, Cane Corso, Deutschen Schäferhund, alle vier belgischen Schäferhunde, Bull Terrier, American Pitbull, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Dobermann sowie deren Mischlinge (Art. 11 Regolamento sui cani/TI).
Die Bewilligungspflicht gilt auch für Hunde, die sich länger als 30 Tage pro Jahr im Kanton aufhalten, das betrifft vor allem Ferienhaus- und Zweitwohnungsbesitzer (Art. 12 Regolamento sui cani/TI). Wer also mit einem Listenhund mehrere Wochen am Lago Maggiore verbringt, braucht eine Bewilligung. Die Bewilligung muss vor der Anschaffung beim kantonalen Veterinäramt eingeholt werden (Art. 13 Regolamento sui cani/TI).
Wer eine Bewilligung beantragt, muss einen Strafregisterauszug vorlegen und über einen Sachkundenachweis verfügen (Art. 9 und Art. 14 Regolamento sui cani/TI). Hunde der Rasseliste sind im öffentlichen Raum ausschliesslich einzeln zu führen (Art. 8 Regolamento sui cani/TI). Zwei Listenhunde an einer Person, das ist im Tessin nicht erlaubt.
Den Bewilligungsantrag reichst du beim kantonalen Veterinäramt ein. Das Formular kann direkt heruntergeladen werden und ist vor dem Kauf des Hundes einzureichen. Die Stadtpolizei Locarno prüft die Anträge für Hunde im Stadtgebiet.
Mehr zur kantonalen Rechtslage insgesamt findest du in unserem Artikel zu Kanton Tessin.
Hundesteuer und Anmeldung im Bezirk Locarno
Hunde im Alter von mehr als drei Monaten müssen im Kanton Tessin registriert werden, und es ist eine jährliche Steuer zu entrichten (Art. 4 Legge sui cani/TI). Seit dem 1. Januar 2014 sind die Gemeinden damit beauftragt, die jährliche Hundesteuer zu erheben. Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Aktuelle Tarife erfragst du direkt bei deiner Gemeindekanzlei, im Bezirk Locarno gibt es mehrere Gemeinden mit unterschiedlichen Steuersätzen.
Als Hundehalter im Tessin bist du ausserdem verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Franken abzuschliessen, die auch allfällige Hilfspersonen mitversichert (Art. 5 Legge sui cani/TI). Das ist kantonale Pflicht, prüfe, ob deine bestehende Haftpflicht das abdeckt.
Zur Anmeldung und Hundesteuer wende dich an deine Gemeindeverwaltung. In Locarno ist das die Stadtpolizei / Polizei kommunal.
Die besten Routen im Bezirk Locarno, mit korrekter Rechtslage
Val Verzasca: Grünes Wasser, grauer Granit
Das Wasser der Verzasca ist so klar, dass du den Grund siehst. Im Juli leuchten die Granitblöcke unter der Oberfläche grünblau. Hunde springen von Stein zu Stein. Das Tal riecht nach Moos und nasser Erde.
Das Val Verzasca führt von Tenero nordwärts bis nach Sonogno. Die Strasse endet dort. Der Weg weiter ist zu Fuss. Oberhalb der Dörfer beginnt Wildgebiet. Die Leine bleibt dran, sobald du abseits der Hauptwege gehst, und sowieso in Ortschaften. Vor Ort ist beschildert, was gilt. Routen-Empfehlungen und aktuelle Wegzustände findest du bei SchweizMobil.
Maggia-Delta und Valle Maggia: Kiesbänke und Wildwasser
Im September, wenn die Touristen weg sind, liegt das Maggiadelta still. Der Fluss hat neue Kiesbänke aufgeschüttet. Hunde lieben diese Flächen, das Kies knirscht unter den Pfoten, das Wasser rauscht.
Die Maggia ist einer der Hauptflüsse des Bezirks und mündet in den Lago Maggiore. Das Delta bei Locarno-Muralto steht unter Naturschutz. Ob Hunde im Delta-Bereich mitdürfen und welche Einschränkungen gelten, klärst du vor Ort anhand der Beschilderung. Im Valle Maggia weiter nördlich öffnet sich das Tal, die Ortschaften werden weniger. Die Routen entlang der Maggia sind vielfältig, aktuelle Informationen gibt es bei SchweizMobil.
Ronco sopra Ascona und Monte Verità: Hochlagen über dem See
Von Ronco sopra Ascona schaust du auf den See hinunter. Im November liegt Dunst über dem Wasser. Der Weg durch die Kastanienwälder ist feucht. Unter den Schuhen knacken die Schalen.
Die Höhenwege oberhalb von Ascona und rund um den Monte Verità lassen sich gut zu Fuss mit Hund erkunden. Die Ortschaft Ascona selbst ist stark belebt, Leinenpflicht gilt dort nach kantonalem Recht an allen frequentierten Orten. Was ausserhalb des Ortsbereichs gilt, zeigen die Schilder. Aktuelle Routen-Empfehlungen gibt es beim lokalen Tourismusbüro Lago Maggiore e Valli.
Centovalli: Kastanienwald und schmale Spur
Das Centovalli, das Tal der hundert Täler, ist das am wenigsten bekannte Ausflugsziel des Bezirks. Der kleine Zug rollt an Steinbrücken vorbei, das Tal ist eng, die Hänge steil. Im Oktober brennen die Kastanienwälder gelb-braun.
Von Re (IT) bis Locarno führt die Strecke durch kleinteilige Dörfer und Waldpassagen. Für Hundehalter gilt: in den Dörfern die Leine anlegen. Auf den Wanderwegen oberhalb der Siedlungen die Beschilderung lesen, Wildtiere sind im Centovalli präsent. Die VEJ-Leinenpflicht gilt in den Jagdbanngebieten (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31), ausserhalb davon entscheidet die kommunale Beschilderung.
Was im Bezirk Locarno anders ist als im Rest des Kantons Tessin
Der Bezirk Locarno ist der einzige Tessiner Bezirk, der gleichzeitig stark touristisch am See und alpin in den Hochtälern ist. Diese Doppelnatur hat Konsequenzen. Rund um Locarno und Ascona gelten kommunale Reglements, die dem Tourismusdruck Rechnung tragen. Im Stadtgebiet Locarno gilt Leinenpflicht, und die Möglichkeiten, Hunde ins Wasser zu lassen, sind rar. Wer am See spazieren will, muss genau hinschauen, wo eine Ausnahme beschildert ist.
Die Täler dahinter, Verzasca, Maggia, Centovalli, sind dagegen wenig reglementiert in der Fläche, aber der kantonale Rahmen gilt überall. Die Bewilligungspflicht für 30 Rassen ist tesssinweit der schärfste Punkt im nationalen Vergleich. Wer mit einem Listenhund mehr als 30 Tage im Jahr im Tessin ist, braucht eine Bewilligung, auch als Zweitwohnungsbesitzer. Im Locarnese mit seiner hohen Dichte an Ferienhäusern trifft das überdurchschnittlich viele Hundehalter. Wer im Sommer sechs Wochen am Lago Maggiore verbringt und einen Deutschen Schäferhund hält, ist damit bewilligungspflichtig.
Häufig gestellte Fragen
Gilt im Bezirk Locarno überall Leinenpflicht?
Das kantonale Hundegesetz Tessin schreibt Leinenpflicht an allen öffentlichen Orten vor, wo Menschen oder Tiere anwesend sind oder ihre Anwesenheit nicht ausgeschlossen werden kann (Art. 7 Abs. 4 Legge sui cani/TI). Im Stadtgebiet Locarno gilt Leinenpflicht im gesamten Stadtbereich. In den Seitentälern und auf Wanderwegen gilt: Beschilderung vor Ort ist verbindlich. Im Zweifel Leine anlegen.
Mein Hund steht auf der Tessiner Rasseliste, was muss ich im Locarnese beachten?
Du brauchst eine kantonale Bewilligung, wenn du einen der 30 bewilligungspflichtigen Hunde im Kanton Tessin hältst oder dich länger als 30 Tage pro Jahr dort aufhältst (Art. 12 Regolamento sui cani/TI). Den Antrag reichst du beim kantonalen Veterinäramt ein, vor dem Kauf des Hundes. Im öffentlichen Raum führst du Listenhunde einzeln, nie zwei an einer Person gleichzeitig (Art. 8 Regolamento sui cani/TI). Im Stadtgebiet Locarno prüft die Stadtpolizei die Bewilligungsanträge.
Wie melde ich meinen Hund in einer Gemeinde des Bezirks Locarno an?
Hunde über drei Monate müssen im Kanton Tessin registriert und jährlich versteuert werden (Art. 4 Legge sui cani/TI). Seit 2014 erheben die Gemeinden die Steuer direkt. Du meldest deinen Hund bei deiner Gemeindeverwaltung an. In Locarno ist das die Stadtpolizei (locarno.ch). Aktuelle Steuertarife erfragst du direkt bei der Gemeindeverwaltung, sie unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.
Darf ich mit dem Hund im Val Verzasca und im Centovalli frei laufen?
Ausserhalb von Ortschaften und ohne besondere Schutzzonenschilder kann in den Tälern mehr Bewegungsfreiheit bestehen als in der Stadt. Trotzdem gilt das kantonale Recht auch dort. In der Nähe von Wild, auf Alpweiden und in beschilderten Naturschutzgebieten bleibt die Leine dran. Für die eidgenössischen Jagdbanngebiete Campo Tencia und Greina gilt ganzjährige Leinenpflicht (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31). Vor dem Ausflug lohnt sich ein Blick auf SchweizMobil und die Gemeindewebseite.
Quellen
- Stadtpolizei Locarno: Proprietari cani (Hundehalter)
- Stiftung Tier im Recht: Hunderecht Kanton Tessin (Legge sui cani/TI, Regolamento sui cani/TI)
- Kanton Tessin, UVC: Tassa sui cani (Hundesteuer, Gemeindepflicht seit 2014)
- Eidgenössische Verordnung über Jagdbanngebiete VEJ, SR 922.31 (Leinenpflicht Art. 5 Abs. 1c)
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer