Ausflugsziel · St. Gallen · Leicht

Wahlkreis Wil

Wahlkreis Wil Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund im Wahlkreis Wil: Was wirklich gilt

Das Fürstenland liegt zwischen den Hügelzügen des Kantons St. Gallen, kein Hochgebirge, kein grosser See, dafür Moränenlandschaft, Streusiedlungen, Thurniederung und breite Waldstreifen, die sich von Degersheim bis Oberbüren ziehen. Der Wahlkreis Wil besteht aus elf politischen Gemeinden: Jonschwil, Oberuzwil, Uzwil, Flawil, Degersheim, Wil, Bronschhofen, Zuzwil, Oberbüren, Niederbüren und Niederhelfenschwil. Eingebettet zwischen dem Wahlkreis Gossau im Westen und dem Toggenburg im Südosten, ist er administrativ unspektakulär, für Hundehalter aber interessant, weil die Stadt Wil jahrelang eine der umstrittensten kommunalen Hunderegelungen der ganzen Ostschweiz produziert hat.

Wer hier lebt oder mit dem Hund durchfährt, trifft auf zwei Schichten: kantonales Recht als Rahmen und kommunale Reglements als Praxis. Genau das macht den Unterschied. Während viele Gemeinden des Wahlkreises die kantonale Basislinie schlicht übernehmen, hat die Stadt Wil ihr Polizeireglement bis vor Bundesgericht verteidigt, mit gemischtem Erfolg.

Leinenpflicht im Wahlkreis Wil: Was kommunal gilt

Seit dem 1. Januar 2020 gilt im Kanton St. Gallen das neue Hundegesetz. Vielerorts haben die Gemeinden ihre Regeln angepasst. Die kantonale Basislinie schreibt vor: Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen (Art. 8 HuG/SG). An besonderen Orten wie Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Bahnhöfen und Haltestellen müssen Hunde stets an der Leine gehalten werden. Das ist der gesetzliche Mindeststandard. Die Gemeinden können weitere Orte bestimmen, an denen die Leinenpflicht gilt. Und genau da beginnt das kommunale Eigenleben.

Stadt Wil: Parks ja, Wald nein

Nirgendwo im Wahlkreis wurde die Leinenpflicht so intensiv ausgefochten wie in der Stadt Wil. Der Streit begann 2016, als das Wiler Stadtparlament ein neues Polizeireglement verabschiedete. Darin war eine Leinenpflicht für Hunde im Wald, an Waldrändern sowie in allen öffentlichen Grün- und Parkanlagen festgeschrieben. Das Ergebnis nach mehreren Gerichtsrunden: geteilt. Zahlreiche Beschwerdeführer wehrten sich vor Bundesgericht gegen die Leinenpflicht in Wiler Grün- und Parkanlagen, erfolglos. Der Streit hatte 2016 begonnen, als das Stadtparlament das Polizeireglement verschärfte. Darin war die Leinenpflicht in allen öffentlichen Grün- und Parkanlagen festgeschrieben.

In öffentlichen Grün- und Parkanlagen gilt in Wil ein Leinenzwang. Einzig im Wald und an Waldrändern wurde der Leinenzwang vom Verwaltungsgericht nicht gestützt, diese Bestimmung wird deshalb auch nicht angewendet. Spielplätze und Friedhöfe dürfen Hunde zudem nur mit Einwilligung der Berechtigten betreten. Das bedeutet in der Praxis: Im Stadtwald kannst du deinen Hund freilaufen lassen. Im Stadtpark nicht. Und auf dem Spielplatz gar nicht.

Wichtig: Das Polizeireglement der Stadt Wil gilt nur auf dem Stadtgebiet. Für die aktuell gültige Fassung schau direkt auf der offiziellen Webseite der Stadt Wil nach, da Polizeireglements kommunal angepasst werden können.

Wald und Setz- bzw. Brutzeit

Ausserhalb der Stadt gilt kantonales Recht. Im Wald besteht keine generelle kantonale Leinenpflicht, du musst deinen Hund aber jederzeit wirksam unter Kontrolle haben (Art. 6 Abs. 1 HuG/SG, sGS 456.1). Zwischen April und Juli liegt im Fürstenland die Hauptsetz- und Brutzeit. Rehkitze liegen im hohen Gras, Bodenbrüter nisten in Feldrainen und Waldrändern. Andere Kantone begrenzen den Leinenzwang in Wäldern und an Waldsäumen während der Hauptsetz- und Brutzeit zwischen Anfang April und Ende Juli. Der Kanton St. Gallen regelt das nicht explizit per Leinenpflicht im Gesetz, aber: Wildernde Hunde dürfen durch die Wildhut und Mitglieder der Jagdgesellschaften abgeschossen werden, wenn der Hund das Wild unmittelbar gefährdet oder trotz Ermahnung des Hundehalters erneut wildert. Das ist keine Theorie. Im Fürstenland mit seinem dichten Netz an Landwirtschaftsflächen und Niederwild ist Wilderei ein reales Risiko. Im April bis Juli daher: Hund nah halten oder leinen.

Naturschutzgebiete im Wahlkreis

Der Wahlkreis Wil hat keine Hochgebirgszonen, aber verschiedene Flachmoore und Bachauen stehen unter Bundesinventar-Schutz. Ob und wo Betretungsverbote oder Leinenpflichten in diesen Zonen gelten, variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Prüfe vor Ort die Beschilderung, oder frage bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung nach.

Listenhunde im Wahlkreis Wil: Kein kantonales Rassenverbot

Der Kanton St. Gallen hat keine Liste mit bewilligungspflichtigen oder verbotenen Hunderassen in seine Erlasse aufgenommen. Das heisst: Es gibt im Kanton St. Gallen keine Rasseliste. Kein Maulkorb- oder Leinenpflicht-Automatismus für bestimmte Rassen. Die Hundehaltung kann allerdings von der zuständigen Stelle des Kantons eingeschränkt werden, wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier erheblich verletzt hat oder übermässiges Aggressionsverhalten zeigt. Massgebend ist also das Verhalten des einzelnen Tieres, nicht die Rasse. Mehr zum kantonalen Hunderecht im Artikel zum Kanton St. Gallen.

Reist du mit einem Hund aus dem benachbarten Kanton Thurgau oder aus anderen Kantonen mit Rasselisten in den Wahlkreis Wil, gilt die Regelung des Aufenthaltsortes. Kantonale Rasselisten aus dem Herkunftskanton haben hier keine Wirkung, aber der Hund muss im Kanton SG korrekt registriert und versichert sein, sobald du deinen Wohnsitz wechselst.

Hundesteuer und Anmeldung im Wahlkreis Wil

Für jeden Hund, der im Kanton St. Gallen gehalten wird und älter als drei Monate ist, ist der Wohnsitzgemeinde eine Hundesteuer zu entrichten. Der Kanton setzt den Rahmen. Dieser muss vom Gemeinderat festgelegt werden, im Minimum 60 Franken und darf im Maximum 200 Franken betragen. Ausserdem fliessen zehn Franken aus der erhobenen Steuer direkt an den Kanton zur Deckung der anfallenden Kosten für kantonale Aufgaben. Der Rest verbleibt bei den Gemeinden.

Im Wahlkreis Wil betrug die Hundesteuer bei Einführung des neuen Hundegesetzes in allen zehn Gemeinden einheitlich 120 Franken pro Tier. Dieser Ansatz wurde in einem Gespräch unter Vertretern der Gemeindebehörden diskutiert und als Empfehlung abgegeben. Sämtliche Räte sind dieser Empfehlung offensichtlich gefolgt. Das war Stand Anfang 2020. Ob seither einzelne Gemeinden den Tarif angepasst haben, klärst du direkt bei deiner Gemeindeverwaltung – Tarife können jährlich vom Gemeinderat neu festgelegt werden.

Zur Anmeldung: Die Registrierung läuft in zwei Schritten. Du meldest dich bei der Wohngemeinde an. Der Hund wird vom Tierarzt gechipt und in der Hundedatenbank AMICUS registriert. Seit 2007 gilt gemäss der Tierseuchenverordnung für alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten die Mikrochip-Pflicht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann gebüsst werden.

Zusätzlich gilt: Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Versicherungsdeckung schliesst die Haftpflicht des Hundehalters sowie derjenigen Person ein, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt (Art. 7 HuG/SG). Diese Pflicht ist kantonal, gilt also überall im Wahlkreis.

Die besten Routen im Wahlkreis Wil, mit korrekter Rechtslage

Thurtal: Flussufer, Kies, offenes Gelände

Im Frühling riecht das Thurtal nach nassem Schilf und frisch gepflügtem Boden. Die Thur durchzieht den Wahlkreis von Ost nach West, und entlang ihrer Ufer gibt es Wege, auf denen sich auch ein grösserer Hund richtig bewegen kann. Das Kiesbett glitzert im Licht, der Fluss schwillt nach Regentagen an. Hunde, die das Wasser kennen, wissen schon von weitem, dass hier etwas wartet.

Für die Rechtslage gilt das kantonale Basisrecht. Im Uferbereich und in den Auen besteht keine generelle Leinenpflicht, aber du bleibst verantwortlich dafür, dass dein Hund jederzeit unter Kontrolle ist (Art. 6 HuG/SG). Landwirtschaftliche Flächen entlang des Flusses darfst du mit dem Hund nicht unkontrolliert betreten. Die genauen Wegverläufe und aktuellen Bedingungen findest du bei SchweizMobil.

Degersheim und das Hügelland: Höhenweg mit Fernsicht

Wer in Degersheim am frühen Morgen losläuft, kennt diesen Moment: Bodennebel liegt in den Senken, und der Kamm darüber ist scharf in das Blau geschnitten. Das Hügelland südöstlich von Wil gehört zu den weniger bekannten Ecken des Wahlkreises. Hier wechseln Streusiedlungen, Obsthaine und offene Rücken ab. Im Oktober liegt nach dem ersten Frost das nasse Gras schwer auf den Äckern.

Ausserhalb des Siedlungsgebietes gilt das kantonale Basisrecht. Im Wald: kein Leinenzwang, aber Kontrolle Pflicht. Auf Landwirtschaftsflächen und im Waldrand während Brut- und Setzzeit von April bis Juli: Hund kurz halten. Die Beschilderung vor Ort gibt die verbindlichen Hinweise, sie hat Vorrang vor jeder allgemeinen Beschreibung.

Stadtwald Wil und Umgebung

Wil hat durch seinen langjährigen Hundestreit eine klare Trennlinie entwickelt: In der Stadt Leine, im Wald frei. Das Waldgebiet nördlich der Stadt bietet breite Forstwege und genug Raum für einen Hund, der sich bewegen will. Der Untergrund ist im Herbst weich von Laub, im Winter kann er gefroren und uneben sein. Das macht es interessant.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Wiler Hunde im Wald und an Waldrändern nicht angeleint werden müssen. Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Im Stadtpark und in Grünanlagen der Stadt dagegen gilt Leinenpflicht. Spielplätze sind für Hunde gesperrt. Aktuelle Beschilderung vor Ort beachten.

Flawil und das Tal der Glatt

Weiter westlich fällt das Gelände sanft ab. Die Glatt schlängelt sich durch Wiesengrund. In Flawil und Umgebung ist die Wanderinfrastruktur gut ausgeschildert, das Terrain flach genug für lange Runden. Im Sommer riecht es hier nach warmem Klee und Kuhstall. Im November nach Erde.

Für Routen, aktuelle Wegzustände und Detailkarten empfiehlt sich SchweizMobil. Dort findest du auch Wander- und Velowege, die explizit auf kommunale Besonderheiten hinweisen können. Ob Wege durch bestimmte Flur- oder Auenzonen saisonal gesperrt sind, steht in der Regel auf Tafeln vor Ort.

Was im Wahlkreis Wil anders ist als im Rest des Kantons

Der Wahlkreis Wil ist kein Tourismusgebiet. Er ist Pendlerland. Die S-Bahn verbindet Wil mit St. Gallen und Winterthur, der Bahnhof Uzwil mit dem Thurbo-Netz. Das prägt die Region: Sie ist funktional, gut erschlossen, ländlich und doch urban durchzogen. Für Hundehalter bedeutet das vor allem, dass die Infrastruktur – Trottoirs, Parkanlagen, Bahnhöfe, regelmässig frequentiert ist. Hier wird kontrolliert. Wer auf dem Bahnhof Wil die Leine weglässt, riskiert eine Busse.

Was den Wahlkreis von anderen Regionen im Kanton unterscheidet, ist die Vorgeschichte der Stadt Wil: Wiler Hundehalter zeigten sich empört, als das Stadtparlament eine weitgehende Leinenpflicht für Hunde im öffentlichen Raum erliess. Der Streit ging bis vor Bundesgericht, und endete mit einer Niederlage für die Tierhalter. Das Resultat ist ein kommunales Polizeireglement, das strenger ist als in den umliegenden Gemeinden. Wer aus Uzwil oder Niederhelfenschwil nach Wil kommt, wechselt die Regelungsebene. Das merkt man nicht sofort, die Schilder helfen.

Das Hundegesetz listet maximale Bussen auf, die bei Verstössen fällig werden. Wer etwa mit einem Hund einen Menschen vorsätzlich gefährdet oder verletzt oder ein anderes Tier vorsätzlich verletzt, kann mit einer Busse von CHF 1’000 bis CHF 20’000 bestraft werden. Das sind die kantonalen Obergrenzen. Kommunale Ordnungsbussen für Leinenpflichtverstösse liegen in der Regel darunter, aber sie kommen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt in Wil Leinenpflicht im Wald?

Nein. Das St. Galler Verwaltungsgericht hat 2019 entschieden, dass die Waldflächen auf dem Stadtgebiet von Wil SG nicht unter Leinenpflicht stehen. Das Bundesgericht hat diese Waldregelung nicht wieder eingesetzt. In öffentlichen Parks und Grünanlagen der Stadt Wil gilt jedoch Leinenzwang. Auf Spielplätzen und Friedhöfen dürfen Hunde nicht ohne besondere Einwilligung auf das Gelände.

Gibt es im Kanton St. Gallen eine Rasseliste?

Nein. Der Kanton St. Gallen kennt keine Rasseliste mit verbotenen oder bewilligungspflichtigen Hunderassen. Einschränkungen können aber im Einzelfall angeordnet werden, wenn ein Hund durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist. Das Veterinäramt des Kantons St. Gallen ist zuständig (Art. 20 HuG/SG).

Wie hoch ist die Hundesteuer im Wahlkreis Wil?

Der Kanton St. Gallen legt einen Rahmen von CHF 60 bis CHF 200 pro Hund und Jahr fest. In den Gemeinden des Wahlkreises Wil wurde 2020 ein koordinierter Einheitstarif eingeführt. Den aktuell gültigen Tarif in deiner Gemeinde erfährst du direkt bei der Gemeindeverwaltung, da Gemeinderäte die Höhe laufend anpassen können. Auch die Haftpflichtversicherungspflicht gilt kantonalweit, du musst deinen Hund versichern (Art. 7 HuG/SG).

Muss ich meinen Hund in der Gemeinde anmelden?

Ja. Du meldest deinen Hund bei der Wohngemeinde an und lässt ihn vom Tierarzt in der Hundedatenbank AMICUS registrieren. Die Mikrochip-Pflicht gilt ab einem Alter von drei Monaten. Die Wohnsitzgemeinde ist für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundesteuer zuständig. Hunde, die älter als drei Monate sind und im Kanton St. Gallen gehalten werden, sind steuerpflichtig (Art. 24 HuG/SG).

Darf mein Hund in der Setz- und Brutzeit frei laufen?

Das kantonale Hundegesetz schreibt keine saisonale Leinenpflicht im Wald vor. Du bist aber jederzeit verantwortlich dafür, dass dein Hund das Wild nicht gefährdet. Wildernde Hunde dürfen von der Wildhut und Jagdgesellschaften abgeschossen werden, wenn sie das Wild unmittelbar gefährden (Art. 9 HuG/SG). Zwischen April und Juli, während Brut- und Setzzeit, empfiehlt sich das Anleinen im Waldrandbereich, besonders wenn du die Reaktion deines Hundes auf Wild nicht einschätzen kannst.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer