Ausflugsziel · St. Gallen · Mittel

Wahlkreis St. Gallen

Wahlkreis St. Gallen Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org
Schwierigkeit
Mittel
Eintritt
Kostenlos

Hund im Wahlkreis St. Gallen: Was wirklich gilt

Der Wahlkreis St. Gallen liegt im Herzen der Ostschweiz, eingekeilt zwischen Alpstein im Süden und dem Bodenseeufer im Norden. Die Stadt St. Gallen selbst thront auf einem Hügelrücken, umgeben von Waldgürteln, Riedbachschluchten und dem breiten Stadtwald, der fast bis ins Stadtzentrum reicht. Wer mit dem Hund aus dem Hauptbahnhof spaziert, steht nach zwanzig Minuten im Wald. Das ist die Stärke dieses Wahlkreises: Natur klebt direkt an der Stadt. Der Wahlkreis gehört zum Kanton St. Gallen und grenzt an die Wahlkreise Rorschach, Wil und Gossau. Das kantonale Hundegesetz (HuG/SG, sGS 456.1) bildet die Rechtsbasis, aber die Gemeinden bestimmen im Alltag, wo die Leine anzulegen ist.

Leinenpflicht im Wahlkreis St. Gallen: Was kommunal gilt

Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz des Kantons St. Gallen in Kraft. Der Kanton übernimmt von den Gemeinden diverse Aufgaben im Vollzug, insbesondere bei auffälligen und aggressiven Hunden. Die Gemeinden bleiben aber für die Hundekontrolle sowie für die Erhebung der Hundesteuer zuständig. Der Kanton setzt den Rahmen, die Gemeinden konkretisieren.

Stadt St. Gallen

Frühmorgens, wenn der Nebel noch in den Senken liegt und die Strassen leer sind: Das ist der Moment, in dem St. Gallen am deutlichsten zeigt, wie viel Grün in dieser Stadt steckt. Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen (Art. 8 HuG/SG). An besonderen Orten – Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Bahnhöfen und Haltestellen, müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Die politische Gemeinde kann durch Reglement oder durch Verfügung und entsprechende Signalisation an weiteren Orten die Leinenpflicht oder ein Zutrittsverbot für Hunden vorschreiben (Art. 9 Abs. 2 und 10 HuG/SG). Wo konkret Leinenpflicht oder Hundeverbote in der Stadt signalisiert sind, erkennst du an der Beschilderung vor Ort oder über die Stadtpolizei St. Gallen.

Wald und Brut- und Setzzeit

April, der Rehkitz liegt schon im hohen Gras, und dein Hund weiss das. Im Kanton St. Gallen gilt vom 1. April bis 31. Juli im Wald Leinenpflicht. Die Leinenpflicht gilt «im Wald und am Waldrand». Das betrifft auch die Waldgebiete rund um die Stadt: den Abtwald, den Stadtwald Rotmonten, die Wälder beim Bruggwald. Wer die Leine weglässt, riskiert eine Busse. Das Hundegesetz listet maximale Bussen auf: Wer mit einem Hund einen Menschen vorsätzlich gefährdet oder verletzt oder ein anderes Tier vorsätzlich verletzt, kann mit Busse von CHF 1’000 bis CHF 20’000 bestraft werden. Zusätzlich gilt eidgenössisches Recht: Die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) schreibt Leinenpflicht in Jagdbanngebieten vor (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Im Kanton St. Gallen betrifft das konkret das Gebiet Graue Hörner (Anhang 1 VEJ).

Naturschutzgebiete

Im Wahlkreis St. Gallen grenzen mehrere Natur- und Landschaftsschutzgebiete direkt an beliebte Spazierwege. In Naturschutzgebieten kann zusätzlich zur kantonalen Leinenpflicht eine Beschilderungspflicht gelten. Vor Ort die Signalisation lesen, und im Zweifel anleinen. Aktuelle Informationen zu Schutzgebieten findest du beim kantonalen Veterinäramt St. Gallen.

Listenhunde im Wahlkreis St. Gallen: Kein Rassenverbot, aber Verhaltensregeln

Das ist einer der markanten Unterschiede zum Beispiel zu den Kantonen Genf oder Tessin: Der Kanton St. Gallen hat keine Liste mit bewilligungspflichtigen oder verbotenen Hunderassen in seine Erlasse aufgenommen. Das bedeutet: Es gibt hier keine Rasseliste. Kein Bullterrier wird pauschal verboten, kein Rottweiler muss um eine Sonderbewilligung kämpfen.

Aber das Hundegesetz ist nicht zahnlos. Die Hundehaltung kann von der zuständigen Stelle des Kantons eingeschränkt werden, wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier erheblich verletzt hat, übermässiges Aggressionsverhalten oder andere Verhaltensauffälligkeiten zeigt, unabhängig von der Rasse. Im Kanton St. Gallen gilt keine generelle Maulkorbtragepflicht. Dennoch können bestimmte Situationen erfordern, dass ein Hund mit Maulkorb geführt werden muss. Wenn du mit deinem Hund in andere Kantone fährst, gelten dort deren Rassenregeln, mehr dazu in der Übersicht Kanton St. Gallen.

Hundesteuer und Anmeldung im Wahlkreis St. Gallen

Steuern zahlen ist nie schön, aber der Kanton gibt zumindest einen klaren Rahmen vor. Für jeden Hund, der im Kanton St. Gallen gehalten wird und älter als drei Monate ist, ist der Wohnsitzgemeinde eine Hundesteuer zwischen 60 und 200 Franken zu entrichten (Art. 24 Abs. 1 und 25 Abs. 1 HuG/SG). Die genaue Höhe legt jede Gemeinde selbst fest.

In der Stadt St. Gallen beträgt die Hundesteuer CHF 130 pro Hund im Kalenderjahr. In anderen Gemeinden des Wahlkreises kann der Betrag abweichen, aktuelle Tarife direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragen. Wer einen Hund hält, muss diesen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden. In der Stadt St. Gallen ist die Stadtpolizei St. Gallen dafür zuständig.

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Versicherungsdeckung schliesst die Haftpflicht des Hundehaltenden sowie derjenigen Person ein, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt (Art. 7 HuG/SG). Das Versicherungsobligatorium gilt seit dem 1. Januar 2020 kantonal. Die Wohnsitzgemeinde kontrolliert, ob der Hund und die Hundehaltung korrekt in der Hundedatenbank AMICUS erfasst sind. Deinen Hund chippt der Tierarzt, du meldest ihn in der Gemeinde an. Beides vor oder spätestens drei Monate nach der Geburt.

Die besten Routen im Wahlkreis St. Gallen, mit korrekter Rechtslage

Wildpark Peter und Paul und Rosenberg-Wald

Der Hang riecht nach feuchtem Laub und Harz, sobald du die Kirchlistrasse hochgehst. Oben auf dem Rosenberg, auf 780 Metern, liegt einer der ungewöhnlichsten Hundeausflüge der Ostschweiz. Der Wildpark Peter und Paul liegt in der Stadt St. Gallen auf einer Kuppe bei Rotmonten, am östlichen Rosenberg. Er lädt zur Erholung und zum Spazieren ein, eingebettet in eine Naturlandschaft, wo sich offene Grünflächen mit Waldpartien abwechseln. Steinböcke, Luchse, Hirsche und Wildschweine stehen hinter den Gittern, dein Hund hat sie direkt vor der Nase.

Was die Regel angeht: Hunde sind an der kurzen Leine erlaubt. Bitte beachten, dass das Begehen und Benutzen von Wegen und Anlagen im Wildparkareal auf eigene Gefahr erfolgt. Aktuelle Öffnungszeiten und Bedingungen prüfst du auf der offiziellen Seite des Wildparks. Den anschliessenden Bruggwald, direkt hinter dem Park, betritt du vom 1. April bis 31. Juli mit Leine. Kein Verhandeln.

Drei Weieren und Stadtwald

Im Oktober, wenn der Morgendunst über den Teichen liegt und die Birken gelb werden, ist der Weg zu den Drei Weieren eine der stillen Routen der Stadt. Die drei Weiher oberhalb von St. Gallen sind ein stadtbekanntes Naherholungsgebiet. Der Stadtwald dahinter läuft über Stunden Richtung Bernhardzell und Waldkirch.

Für den Stadtwald gilt: vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und am Waldrand (kantonales Jagdrecht). Ausserhalb dieser Zeit bestimmt die Beschilderung, was gilt. Wegbeschreibungen und saisonale Hinweise zu Wanderrouten in der Region findest du auf SchweizMobil.

Murg-Auenlandschaft und Gossauer Ried

Wer den Wahlkreis südwärts verlässt und in Richtung Gossau oder Andwil fährt, landet in einem anderen Landschaftstyp. Die Murgtal-Ausläufer, flachere Riedlandschaften, Wiesen mit knochentrockenem Boden im Sommer und sattgrün im Mai. Abseits der Stadt ist es in diesem Gebiet ruhig.

In Gossau gilt das gleiche kantonale Recht. Da auf kantonaler Ebene im geltenden Hundegesetz keine Bestimmungen zu einer generellen Kurspflicht enthalten sind, müssen Hundehalter im Kanton St. Gallen keine obligatorischen Hundekurse besuchen. Ob und wo in Gossauer Naturschutzflächen Sonderbeschränkungen signalisiert sind, erfährst du bei der Stadt Gossau.

Bodensee-Richtung Rorschach

Das Ufer riecht nach Tang und feuchtem Stein. Im Frühling, wenn der Bodensee noch grau-grün ist und kaum jemand am Wasser sitzt, ist das die schönste Zeit. Rorschach liegt am östlichen Rand des Wahlkreises. Das Seeufer zieht Hundehalter an, und sorgt gleichzeitig für Konfliktstoff.

In der Gemeinde Rorschacherberg gilt laut kommunalem Hundereglement: Im Warteggpark sowie am Seeufer gilt Leinenpflicht. Auch während der Brut- und Setzzeit dürfen Vierbeiner nicht frei laufen. Ob für den jeweiligen Strandabschnitt oder Uferweg zusätzliche kommunale Regelungen gelten, prüfst du auf der Seite der jeweiligen Gemeinde, die Beschriftung vor Ort ist verbindlich.

Was im Wahlkreis St. Gallen anders ist als im Rest des Kantons

Der Wahlkreis St. Gallen kombiniert etwas, das sonst selten zusammenkommt: Eine mittelgrosse Universitätsstadt mit einem Waldgürtel, der direkt an den bebauten Kern klebt. Hundert Meter von der Vadian-Strasse entfernt beginnt der Stadtwald. Das gibt es in Wil oder Buchs nicht. Gleichzeitig ist die kommunale Kontrolle in der Stadt spürbar dichter als in den ländlicheren Wahlkreisen.

Ein weiterer Unterschied: Der Kanton St. Gallen hat keine Liste mit bewilligungspflichtigen oder verbotenen Hunderassen in seine Erlasse aufgenommen. Das unterscheidet ihn von Kantonen mit Rasselisten wie Genf. Wer mit einem Hund einreist, der im Heimatkanton bewilligt ist, darf laut eidgenössischem Recht auch einreisen, muss sich aber an die hiesigen Verhaltensregeln halten.

Was im Wahlkreis nervig sein kann: Die Leinenpflicht-Beschilderung ist nicht flächendeckend einheitlich. Kommunale Reglements einzelner Ortschaften (Gossau, Gaiserwald, Wittenbach) können von der Stadtregel abweichen. Wer aus der Stadt in die Agglomeration wechselt, sollte das wissen, und Beschilderungen ernst nehmen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es im Kanton St. Gallen eine Rasseliste?

Nein. Der Kanton St. Gallen hat keine Rasseliste eingeführt. Es gibt keine verbotenen oder bewilligungspflichtigen Rassen. Das Hundegesetz (HuG/SG) setzt auf individuelles Verhalten: Zeigt ein Hund aggressives Verhalten oder hat er jemanden verletzt, kann das kantonale Veterinäramt Massnahmen anordnen, unabhängig von der Rasse (Art. 17 HuG/SG).

Wann gilt im Stadtwald St. Gallen Leinenpflicht?

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand des ganzen Kantons Leinenpflicht (kantonales Jagdrecht, sGS 853.111). Das gilt für den Stadtwald, den Bruggwald, den Abtwald und alle anderen Waldflächen im Wahlkreis. Ausserhalb dieser Zeit bestimmt die Beschilderung vor Ort. Ergänzend: Im Jagdbanngebiet Graue Hörner (eidgenössisch, VEJ Anhang 1) gilt ganzjährig Leinenpflicht.

Wie hoch ist die Hundesteuer in St. Gallen?

In der Stadt St. Gallen beträgt die Hundesteuer CHF 130 pro Hund und Jahr (Stand: Stadtpolizei St. Gallen, stadt.sg.ch). Der kantonale Rahmen liegt zwischen CHF 60 und 200 pro Hund (Art. 24 und 25 HuG/SG). In anderen Gemeinden des Wahlkreises – Gossau, Gaiserwald, Wittenbach, Rorschach, kann der Betrag abweichen. Den aktuellen Tarif erfährst du direkt bei der Gemeindeverwaltung.

Muss ich meinen Hund im Kanton St. Gallen versichern?

Ja. Seit dem 1. Januar 2020 besteht im Kanton St. Gallen eine Haftpflichtversicherungspflicht für Hundehalter (Art. 7 HuG/SG). Die Versicherung muss auf Verlangen der Behörde nachgewiesen werden. Die Versicherungsdeckung schliesst auch Personen ein, die den Hund zeitweilig beaufsichtigen.

Darf mein Hund in den Wildpark Peter und Paul?

Laut offizieller Webseite des Wildparks sind Hunde an der kurzen Leine erlaubt. Der Park ist kostenlos und ganzjährig zugänglich. Aktuelle Regeln immer auf wildpark-peterundpaul.ch prüfen, Parkvorgaben können sich ändern.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer