District de la Veveyse
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im District de la Veveyse: Was wirklich gilt
Der District de la Veveyse liegt im Kanton Freiburg, grenzt im Süden an den Kanton Waadt und entwässert über den gleichnamigen Fluss in den Genfersee bei Vevey. Châtel-Saint-Denis, die Hauptgemeinde des Bezirks, liegt auf einer europäischen Wasserscheide: Westlich fliesst das Wasser über die Broye in die Nordsee, südlich fliesst die Veveyse in den Lac Léman und via Rhône ins Mittelmeer. Ein kleiner Bezirk, zehn Gemeinden, rund 17’000 Einwohner, aber mit viel Wildgelände, dichten Mischwäldern an steilen Talflanken und voralpiner Landschaft ab 800 Meter aufwärts.
Für Hundehalter bedeutet diese Lage: Kantonales Freiburger Recht gilt durchgehend, kommunale Polizeireglements der einzelnen Gemeinden legen darüber weitere Zonen fest. Wer aus dem Kanton Waadt herüberkommt, wechselt mit dem Kantonsschild auch das Regelwerk. Das ist kein Detail, es betrifft Leinenpflicht, Steuer und Rasseregeln.
Leinenpflicht im District de la Veveyse: Was kommunal gilt
Der Kanton Freiburg setzt den Rahmen. Vom 1. April bis am 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Die Gemeinden können darüber hinaus weitere Zonen mit Leinenzwang oder Hundeverbotszonen festlegen (Art. 30 Abs. 1 HHG/FR). Eine Gemeinde darf den Leinenzwang jedoch nicht für das gesamte Gemeindegebiet anordnen. Kommunale Reglements der Veveyse-Gemeinden sind daher die entscheidende Praxisschicht.
Châtel-Saint-Denis: Hauptgemeinde des Bezirks
In Châtel-Saint-Denis führt der Weg direkt vom Dorfzentrum in bewaldetes Hügelgelände. Im April, wenn das Gras noch kurz ist und der Boden nach dem Winterregen klebt, läuft man durch das Tobel der Veveyse de Châtel. Genau dann beginnt die Leinenpflicht im Wald. Du meldest deinen Hund bei der Gemeinde Châtel-Saint-Denis an. Ob dort ein kommunales Polizeireglement mit weiteren Leinenzonen existiert, erfragst du direkt bei der Gemeindeverwaltung Châtel-Saint-Denis. Lokale Beschilderung geht immer vor.
Wald und Brut-/Setzzeit: Was gilt wann
Im Kanton Freiburg gilt die Leinenpflicht im Wald vom 1. April bis zum 15. Juli. Im angrenzenden Kanton Waadt gilt sie zusätzlich auch am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen. Wer also mit dem Hund den Bezirk Richtung Genfersee verlässt, wechselt in ein strengeres Regime. Die Leine bleibt damit vom 1. April bis 15. Juli die sichere Wahl, überall im Wald, auf beiden Kantonsseiten.
Verstösst du gegen die Leinenpflicht, ist das eine strafrechtliche Übertretung. Sie wird mit einer Busse geahndet, unabhängig davon, ob dein Hund tatsächlich gejagt hat. Beisst er ein Reh oder ein anderes Tier, kommst du ausserdem für den Wildschaden auf.
Jagdbanngebiete: Dent de Lys und Hochmatt-Motélon
Die eidgenössische Verordnung über Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) schreibt in Art. 5 Abs. 1c Leinenpflicht vor. Im Kanton Freiburg betrifft das konkret die Gebiete Dent de Lys und Hochmatt-Motélon (Anhang 1 VEJ). Der Dent de Lys erhebt sich auf 2’014 Meter über dem Bezirk, ein Grat, auf dem ganzjährig Leinenpflicht gilt, nicht nur zur Setzzeit. Vor Besuchen im Bereich Dent de Lys: Beschilderung lesen, Grenzverläufe des Banngebiets prüfen.
Listenhunde im District de la Veveyse: Freiburger Recht seit 2024
Am 1. Januar 2024 wurde Art. 19 des Gesetzes über die Hundehaltung (HHG/FR) aufgehoben. Es existieren keine bewilligungspflichtigen Rassen mehr im Kanton Freiburg. Das ist eine wichtige Änderung. Wer bis Ende 2023 eine Haltungsbewilligung brauchte, muss seinen Hund einer Führbarkeitsbeurteilung unterziehen.
Gänzlich verboten bleibt im Kanton Freiburg das Halten, Züchten, Verwenden sowie das Verbringen von American Pitbull Terriern und deren Kreuzungen in das Kantonsgebiet (Art. 20 Abs. 1 HHG/FR). Ein vorübergehender Aufenthalt im Kantonsgebiet von höchstens 90 Tagen ist erlaubt, sofern das Tier an der Leine geführt wird und einen Maulkorb trägt (Art. 20 Abs. 2 HHG).
Wer mit einem in einem anderen Kanton registrierten Listenhund in die Veveyse einreist: Ist das Halten des Listenhundes im Wohnkanton bewilligt und alle Auflagen erfüllt, kann kein anderer Kanton das Einreisen oder den zeitweisen Aufenthalt verbieten, auch wenn die Rasse im Kanton Freiburg auf einer Liste steht. Es gelten die Regelungen des Wohnkantons. Für Ausnahmen und aktuelle Informationen wende dich an das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kantons Freiburg (LSVW).
Mehr zu den allgemeinen Grundlagen des kantonalen Hunderechts findest du in unserem Artikel zu Kanton Freiburg.
Hundesteuer und Anmeldung im District de la Veveyse
Jeder im Kanton Freiburg wohnhafte Hundehalter entrichtet eine kantonale Steuer von CHF 100.- pro Hund, zuzüglich CHF 5.- für Verwaltungskosten und den Beitrag an die Kollektivhaftpflichtversicherung. Das sind CHF 105.- pro Jahr an den Kanton, ein fixer Betrag, unabhängig von der Gemeinde.
Sofern das Gemeindereglement eine kommunale Hundesteuer vorsieht, wird diese zusätzlich und gleichzeitig mit der kantonalen Hundesteuer in Rechnung gestellt. Wie hoch diese kommunale Zusatzsteuer in deiner Veveyse-Gemeinde liegt, erfährst du direkt bei der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinden des Bezirks setzen eigene Tarife. Die kantonale Steuer darf insgesamt CHF 200.- nicht übersteigen (Art. 45 HHG/FR).
Du meldest deinen Hund bei der Wohnsitzgemeinde an. Bei Erstanmeldung, oder wenn du noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten hast, musst du vor der Haltung einen mindestens fünfstündigen obligatorischen Theoriekurs absolvieren. Das gilt im ganzen Kanton Freiburg.
Ausserdem gilt: Als Hundehalter musst du eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 1 Million Franken pro Ereignis für Personen- und Sachschäden abschliessen.
Die besten Routen im District de la Veveyse, mit korrekter Rechtslage
Veveyse-Tobel: Fluss, Schlucht, feuchte Luft
Wenn du im Juni morgens in Châtel-Saint-Denis startest, riecht der Weg entlang der Veveyse de Châtel nach nassem Laub und Stein. Die Wanderung wird von der Veveyse begleitet. Sie bildet ein tief eingeschnittenes Tal, an dessen Flanken sich ausgedehnte Wälder befinden. Der Pfad wechselt zwischen Bachufern und Hängen, ab und zu knirscht Kies unter den Pfoten, dann kommt weicher Waldboden.
Dieser Abschnitt liegt im Sommer vollständig im Leinenpflicht-Zeitfenster (1. April bis 15. Juli, Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Nimm die Leine mit, auch wenn du den Weg schon kennst, im Juli, wenn der letzte Wandermonat endet, ist die Kontrolldichte in Wildgebieten erfahrungsgemäss hoch. Aktuelle Routeninfos bei SchweizMobil.
Dent de Lys und Niremont: Höhe, Weitsicht, Jagdbanngebiet
Oben auf dem Niremont, 1’513 Meter, Schindeldächer auf den Alphütten, keine Strasse, kein Mobilfunk, versteht man, warum dieser Rücken unter besonderem Schutz steht. Eine Besonderheit der Landschaft am Niremont ist ihre Ursprünglichkeit ohne die sonst übliche entstellende moderne Infrastruktur. Traditionelle Alphütten mit Schindeldächern prägen das Bild. Die Alpen auf diesem Rücken decken einen grossen Teil der Moorlandschaft mit insgesamt vier Hochmooren ab.
Der Dent de Lys liegt direkt im eidgenössischen Jagdbanngebiet (Anhang 1 VEJ, SR 922.31). Leinenpflicht gilt dort ganzjährig, nicht nur von April bis Juli. Das ist kein kommunales Sonderreglement, sondern Bundesrecht. Ob ein bestimmter Wegabschnitt im Banngebiet liegt, prüfst du anhand der offiziellen Beschilderung vor Ort oder beim kantonalen Jagdamt.
Les Paccots: Voralpines Gelände, Sommerweiden
Les Paccots auf rund 1’000 Metern, ein Weiler mit Blick in die Freiburger Voralpen. Im September liegt Morgennebel in den Mulden, die Weiden dampfen noch, bevor die Sonne drüberkommt. Im Frühling – April, Mai, sind hier Rehkitze im hohen Gras. Du siehst sie nicht. Dein Hund riecht sie.
Das ist kein Romantik-Detail, sondern der Kern der Leinenpflicht: genau jetzt, genau hier. Vom Camping le Bivouac in Les Paccots führt ein Rundweg hinauf zum Lac des Joncs auf 1’230 Metern. Ob Hunde in bestimmten Bereichen von Les Paccots frei laufen dürfen, hängt von der kommunalen Signalisation ab. Beschilderung vor Ort beachten.
Talweg Châtel-Saint-Denis – Vevey: Zwei Kantone, zwei Regeln
Die klassische Route hinunter von Châtel-Saint-Denis nach Vevey ist eine echte Regelwechsel-Strecke. Die Wanderung führt vom freiburgischen Châtel-Saint-Denis auf aussichtsreichen Wanderwegen hinunter ins waadtländische Vevey am Ufer des Genfersees. Zwar gehört Châtel-Saint-Denis noch zum Kanton Freiburg, doch seine Ausrichtung geht klar in Richtung Waadtland.
Sobald du die Kantonsgrenze überquerst, gilt Waadtländer Recht: Leinenpflicht im Wald und zusätzlich am Waldrand sowie auf angrenzenden Wiesen (Brut-/Setzzeit). Das ist strenger als im Freiburgischen. Wer beide Kantone kennt, nimmt die Leine bereits bei der ersten Waldkante raus, unabhängig davon, auf welcher Seite die Grenze liegt.
Was im District de la Veveyse anders ist als im Rest des Kantons Freiburg
Der Bezirk ist der einzige in Freiburg, der direkt an den Kanton Waadt grenzt und über seinen Hauptfluss topographisch und hydrologisch nach Süden ausgerichtet ist. Das führt zu einer Doppel-Rechtslage auf populären Routen: wer talwärts wandert, wechselt automatisch das Kantonsrecht. Für Zuzüger aus der Waadt oder Tagesausflügler vom Genfersee-Ufer bedeutet das: Die Freiburger Regeln greifen sofort beim Kantonsschild, also bereits auf halber Strecke im Tobel.
Der Bezirk ist ausserdem überdurchschnittlich waldreich und hat mit dem Dent de Lys ein eidgenössisches Jagdbanngebiet direkt auf seinem Gebiet. Das macht ihn zu einem der wildschutzsensibleren Bezirke im Kanton, mit entsprechend konsequenter Kontrolle durch Wildhüter in den Frühlingsmonaten. Wer Anfang Mai unangeleint im Waldbereich oberhalb von Les Paccots spaziert, riskiert mehr als eine Verwarnung.
Die Gemeinden des Bezirks sind klein. Individuelle kommunale Reglements existieren teils, sind aber nicht zentral publiziert. Der zuverlässigste Weg: direkt bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, bevor man eine neue Strecke läuft. Aktuelle Routen- und Gebietsempfehlungen für den Bezirk findest du bei SchweizMobil.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Leinenpflicht im Wald nur zur Setzzeit?
Im Kanton Freiburg gilt die gesetzliche Leinenpflicht im Wald vom 1. April bis am 15. Juli (Art. 49 Abs. 1 HHR/FR). Ausserhalb dieses Zeitraums gibt es keine kantonale Waldleinenpflicht, ausser an besonders signalisierten Orten. Im Jagdbanngebiet Dent de Lys gilt Leinenpflicht ganzjährig (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31). Kommunale Zonen können zusätzlich ausgeschildert sein.
Wie hoch ist die Hundesteuer in den Veveyse-Gemeinden?
Die kantonale Steuer beträgt CHF 100.- pro Hund und Jahr, zuzüglich CHF 5.- für Verwaltungskosten und die Kollektivhaftpflichtversicherung. Viele Gemeinden erheben zusätzlich eine kommunale Hundesteuer. Wie hoch diese in deiner Gemeinde ist, erfragst du direkt bei der Gemeindeverwaltung, die Beträge variieren.
Brauche ich im Kanton Freiburg noch eine Bewilligung für meinen Listenhund?
Die Bewilligungspflicht für Rassen wurde per 1. Januar 2024 aufgehoben. Es gibt keine bewilligungspflichtigen Rassen mehr. Das Halten von American Pitbull Terriern und deren Kreuzungen bleibt jedoch vollständig verboten (Art. 20 Abs. 1 HHG/FR). Wer bereits vor 2024 eine Haltungsbewilligung hatte, muss seinen Hund einer Führbarkeitsbeurteilung unterziehen.
Was passiert beim Übergang von der Veveyse in den Kanton Waadt?
Mit dem Kantonsschild wechselt das Recht. Im Kanton Waadt gilt die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit nicht nur im Wald, sondern auch am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen. Das ist strenger als im Kanton Freiburg. Der Zeitraum ist identisch: 1. April bis 15. Juli. Auf der Strecke Châtel-Saint-Denis – Vevey wechselst du mitten auf dem Weg das Regime.
Muss ich als Neuhundehalter im Kanton Freiburg einen Kurs machen?
Wer noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten hat, muss vor der Haltung einen mindestens fünfstündigen obligatorischen Theoriekurs besuchen. Das gilt für alle Gemeinden im Kanton Freiburg. Informationen zum Kursangebot gibt es beim kantonalen Veterinäramt Freiburg.
Quellen
- Gesetz über die Hundehaltung (HHG/FR), Kanton Freiburg, 2. November 2006
- Reglement über die Hundehaltung (HHR/FR), Kanton Freiburg, Stand 13. Juni 2023
- Bewilligungspflichtige Hunde – Staat Freiburg (Stand 2024)
- Kanton Freiburg – Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
- SchweizMobil, aktuelle Wanderrouten und Bedingungen
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer