Region Plessur
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im Bezirk Plessur: Was wirklich gilt
Die Plessur mündet nach rund 16 Kilometern in den Rhein, direkt bei Chur. Wer ihr flussaufwärts folgt, taucht ins Schanfigg ein, ein langer Talzug, der sich bis Arosa zieht und von Walsersiedlungen, Alpweiden und steilen Waldrändern gesäumt wird. Die Plessuralpen liegen im östlichen Teil der westlichen Rätischen Alpen im Kanton Graubünden. Der Bezirk Plessur mit Hauptort Chur umfasst neben der Kantonshauptstadt Gemeinden wie Churwalden, Arosa, Langwies und Tschiertschen. Er grenzt an die Bezirke Imboden, Albula, Prättigau/Davos und Hinterrhein.
Für Hundehalter ist der Bezirk Plessur interessant und gleichzeitig anspruchsvoll: Chur als städtisches Zentrum bringt kommunale Regeln mit. Das Schanfigg und die Hochlagen rund um Arosa und Lenzerheide sind Wildlebensraum mit entsprechenden Einschränkungen. Wer weiss, was gilt, kommt entspannt hierher. Wer das ignoriert, riskiert eine Busse oder einen unangenehmen Hinweis vom Wildhüter.
Leinenpflicht im Bezirk Plessur: Was kommunal gilt
Der Kanton Graubünden führt kein eigenes Hundegesetz, sondern hält seine Gemeinden durch die gesetzliche Befugnis im kantonalen Veterinärgesetz an, eigene Hundeverordnungen für das Halten und Führen eines Hundes umzusetzen. Das schliesst auch Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und Hundeverbotszonen ein. Das bedeutet: Die Gemeinde setzt den Rahmen. Du musst für jede Gemeinde separat nachschauen. Eidgenössisch gilt schweizweit die Pflicht, alle Hunde per Mikrochip zu kennzeichnen und in der Datenbank AMICUS zu registrieren.
Chur: Stadtgebiet und Rheinpromenade
Chur ist die älteste Stadt der Schweiz. Die Altstadt ist eng, die Gassen sind gepflastert, am frühen Morgen riecht es nach frischem Brot aus den Bäckereien. Im Kanton Graubünden gilt es, die jeweiligen Regelungen auf Gemeindeebene zu beachten, die eine generelle Leinenpflicht oder Leinenpflicht im bewohnten Gebiet vorschreiben können. Für Chur bedeutet das: Auf stark frequentierten Strassen, Schulhausplätzen, Spielplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Leinenpflicht. Die Rheinpromenade und das Fürstenwaldgebiet kennen ebenfalls ausgeschilderte Leinenpflicht-Zonen. Vor Ort die Beschilderung lesen. Jeder Hund muss bei der Stadtpolizei Chur gemeldet werden. Bei einem Besitzerwechsel besteht innert 14 Tagen Meldepflicht.
Wald und Alpgelände: Brut- und Setzzeit
Im April liegt oft noch Schnee auf den Nordhängen oberhalb Churwaldens. Genau dann beginnt die kritische Zeit für Wildtiere. Einheimischen und Besuchern obliegt die Aufgabe, sich über geltende Bestimmungen je nach Region und Gemeinde im Kanton Graubünden vor Ort zu erkundigen. Der Hundehalter muss je nach Aktivität im Freien darauf achten, ob weitere Hinweise auf eine Anleinpflicht oder sonstige Einschränkungen beim Führen des Hundes hinweisen. So werden sicherlich bestimmte Voraussetzungen für das Mitnehmen des Hundes in Städtegebieten, Naturschutzregionen, Geschäften und Gaststätten und anderorts zu finden sein.
Auf Bundesebene gilt: In der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) sind konkrete Jagdbanngebiete genannt, in denen Hunde an der Leine zu führen sind (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Dies betrifft im Kanton Graubünden konkrete Gebiete gemäss Anhang 1 VEJ. Wer in Hochlagen des Schanfiggs oder rund um Arosa wandert, sollte vor der Tour prüfen, ob das Gebiet als Jagdbanngebiet ausgewiesen ist. Die Beschilderung vor Ort ist verbindlich.
Naturschutzgebiete im Bezirk
Im Bezirk Plessur existieren kantonale und kommunale Schutzgebiete, besonders rund um Feuchtwiesen und alpine Zonen oberhalb der Waldgrenze. In ausgeschilderten Naturschutzgebieten gilt: Hund an die Leine, Wege nicht verlassen. Ob ein konkretes Gebiet besondere Auflagen hat, prüfst du bei der Kantonalen Jagd- und Fischereiverwaltung Graubünden oder direkt bei der Gemeindeverwaltung. Die Karte der Jagdbanngebiete der Schweiz ist über das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einsehbar.
Listenhunde im Bezirk Plessur: Keine Rasseliste in Graubünden
Das ist einer der grossen Unterschiede zu anderen Kantonen. Der Kanton Graubünden ist einer derjenigen Kantone, die aktuell keine Rasseliste verbotener oder bewilligungspflichtiger Hunderassen kennen. Du kannst also mit einem American Pit Bull Terrier oder einem Rottweiler in den Bezirk Plessur ziehen, ohne eine spezielle kantonale Bewilligung beantragen zu müssen. Das ist in Zürich, Genf oder Wallis anders.
Was bleibt, gilt überall in der Schweiz: In allen Schweizer Kantonen besteht eine generelle Leinenpflicht für als bissig eingestufte Hunde und für solche, bei denen eine Leinenpflicht behördlich angeordnet wurde. Ebenso gilt überall Maulkorbpflicht für bissige Hunde und für solche, bei denen eine Maulkorbpflicht angeordnet wurde. Wer in einen anderen Kanton reist, muss dessen Rasseliste kennen. Den Überblick findest du in unserem Artikel zu Graubünden.
Hundesteuer und Anmeldung im Bezirk Plessur
Die Hundesteuer erhebt in Graubünden jede Gemeinde selbst. Im Gegensatz zu anderen Kantonen fliesst in Graubünden kein Beitrag aus der Hundesteuer an den Kanton. Das ist alleinige Sache der Gemeinden.
Konkrete Zahlen aus dem Bezirk:
- Chur: Wer einen Hund besitzt, zahlt eine Hundetaxe. Der Stadtrat legt deren Höhe jährlich fest. Der Höchstansatz beträgt CHF 300 pro Jahr. Aktuell beträgt die Hundetaxe CHF 155 pro Jahr. Ermässigungen gibt es für Hirten-, Schweiss- und Sporthunde sowie für Bezüger von Ergänzungsleistungen. Anmeldung bei der Stadtpolizei Chur.
- Churwalden: Für jeden über drei Monate alten Hund auf Gemeindegebiet ist eine Steuer zu entrichten. Die Steuer beträgt für den ersten Hund CHF 80, für jeden weiteren im selben Haushalt CHF 160 jährlich.
- Übrige Gemeinden im Bezirk: In Graubünden beträgt die Hundesteuer zwischen CHF 100 und CHF 180 jährlich, je nach Gemeinde. Den aktuellen Tarif deiner Gemeinde erfragst du direkt beim Gemeindevorstand.
Jeder Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass sein Tier in der Datenbank AMICUS registriert ist und die Daten aktuell gehalten werden. Bei der Anmeldung musst du Heimtierausweis und Impfpass vorlegen.
Die besten Routen im Bezirk Plessur, mit korrekter Rechtslage
Schanfigg: Talzug von Chur bis Arosa
Das Schanfigg beginnt dort, wo Chur aufhört. Nach fünf Minuten Fahrt vom Bahnhof öffnet sich das Tal, die Häuser werden seltener, die Hänge steiler. Im Mai blühen auf den Wiesen bei Maladers noch die Frühlingskräuter, während oben bei Arosa der Schnee erst schmilzt. Der Schanfigger Höhenweg ist ein Langstreckenweg, der durch das Schanfiggtal der Plessuralpen führt. Er ist rund 47 Kilometer lang und wird üblicherweise in vier Etappen begangen. Die erste Etappe führt von Arosa nach Langwies. Für Hunde gilt auf diesem Weg: In Waldpassagen die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit (1. April bis ca. Mitte Juli) beachten. Ausgeschilderte Schutzgebiete sind zu respektieren. Detailrouten und aktuelle Wegbedingungen bei SchweizMobil.
Arosa: Hochtal auf 1800 Metern
Im September liegt der Prätschsee wie ein Spiegel in der Mulde. Die Lärchen werden gelb. Kein Liftbetrieb, kaum Touristen, die Wege gehören dir und deinem Hund. Arosa liegt in einem sonnigen Hochtal auf 1800 Metern und ist von mehreren Bergen umgeben, darunter das Aroser Rothorn, das Erzhorn, der Tschirpen und das Weisshorn. Arosa ist Ausgangspunkt für Wanderungen in den Plessuralpen, darunter die Aroser Dolomiten und die Aroser Seenplatte. Ob und unter welchen Bedingungen Hunde auf bestimmten Wanderwegen oder in Bergbahnen mitgenommen werden dürfen, prüfst du direkt bei der jeweiligen Bergbahngesellschaft oder auf der offiziellen Seite von Graubünden Ferien. Achtung: Das Sapüner Tal bei Langwies liegt in einem besonders ruhigen Gebiet mit Walser-Siedlungsgeschichte, die Beschilderung vor Ort beachten.
Parpan und Lenzerheide: Hochebene zwischen zwei Tälern
Von Parpan aus steigt der Weg ruhig an. Unter den Schuhen wechselt der Untergrund von feuchtem Lehmpfad zu trockenem Kiesrücken. Im Juni surren Insekten über den Bergwiesen, und Rehkitze liegen versteckt im hohen Gras, genau deshalb gilt die Leine in dieser Zeit im Wald. Eine Wanderung abseits der viel begangenen Wege der Lenzerheide startet in Parpan. Vom Bergdorf führt sie ansteigend über Wiesen und durch Wälder auf die Hochebene Foppa. Auf welchen Abschnitten Leinenpflicht gilt, erkennst du an der Beschilderung. Aktuelle Toureninfos bei SchweizMobil.
Chur: Stadtwald Brambrüesch und Rheinufer
Brambrüesch ist der Stadtwald auf Sichtweite von Chur. Mit der Gondel hinauf, dann zu Fuss über die Dreibündenstein-Hochebene, an klaren Tagen siehst du den Calanda, den Ringelspitz und die Gipfel des Safientals. Im Tal unten zieht die Plessur durch Chur und mündet in den Rhein. Das Rheinufer ist eine beliebte Gassistrecke. Von der Bergstation Brambrüesch führt die Route via Spundisköpfe und Hühnerköpfe zum Dreibündenstein. Welche Zonen auf Brambrüesch ausgeschilderte Leinenpflicht haben, prüfst du bei der Stadtpolizei Chur oder an den Tafeln am Eingang des Waldgebiets.
Was im Bezirk Plessur anders ist als im Rest des Kantons
Graubünden ist flächenmässig der grösste Schweizer Kanton. Kein kantonales Hundegesetz, keine Rasseliste, hunderte Gemeinden mit eigenen Reglements, das klingt nach Freiheit. Ist es auch. Aber die Freiheit endet dort, wo das Gebiet wechselt. Alle Ausführungen zu den geltenden Hundegesetzen des Kantons Graubünden gelten nicht nur für Hunde und Hundehalter, die im Kanton wohnhaft sind, sondern für alle sich auf dem Kantonsgebiet aufhaltenden Hunde und Hundehalter. Dieser Grundsatz gilt für die ganze Schweiz.
Der Bezirk Plessur ist innerhalb Graubündens das städtisch-alpine Bindeglied: Chur als dichteste Besiedelung des Kantons mit kommunaler Kontrolle, dahinter das Schanfigg mit seiner Wildtierdichte und den Jagdbanngebieten. Wer aus einem anderen Kanton mit Rasseliste zuzieht, etwa Zürich oder Wallis, merkt schnell: Die Luft wird leichter. Keine Bewilligungsformulare, keine Rasseprüfung. Dafür gilt: Was die Gemeinde sagt, gilt. Und die Gemeinde sagt es auf einem Schild am Wegrand.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich in Graubünden keine Bewilligung für meinen Listenhund?
Korrekt. Der Kanton Graubünden kennt aktuell keine Rasseliste verbotener oder bewilligungspflichtiger Hunderassen. Du benötigst keine spezielle kantonale Bewilligung für bestimmte Rassen. Allerdings musst du beim Reisen in andere Kantone deren Regeln kennen und einhalten.
Wo melde ich meinen Hund in Chur an?
Jeder Hund muss bei der Stadtpolizei Chur gemeldet werden. Bei einem Besitzerwechsel besteht innert 14 Tagen Meldepflicht. Du benötigst den Heimtierausweis und/oder Impfpass. Ausserdem muss dein Hund in der AMICUS-Datenbank registriert sein. Die aktuelle Hundetaxe in Chur beträgt CHF 155 pro Jahr (Stand Stadtpolizei Chur, geprüft 2025).
Gilt im Schanfigg und rund um Arosa Leinenpflicht?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Einheimische und Besucher sind dafür verantwortlich, sich über geltende Bestimmungen je nach Region und Gemeinde im Kanton Graubünden vor Ort zu erkundigen. In Jagdbanngebieten gilt nach Art. 5 Abs. 1c VEJ (SR 922.31) Leinenpflicht. In der Brut- und Setzzeit (April bis Mitte Juli) sind Hunde in Waldpassagen anzuleinen. Die Beschilderung vor Ort ist verbindlich. Im Zweifel: Leine anlegen.
Wie hoch ist die Hundesteuer in den Gemeinden des Bezirks Plessur?
In Graubünden fliesst kein Beitrag aus der Hundesteuer an den Kanton. Die Steuer ist alleinige Sache der Gemeinden. Chur erhebt aktuell CHF 155 pro Jahr und Hund. Churwalden verlangt CHF 80 für den ersten und CHF 160 für jeden weiteren Hund im selben Haushalt. Für andere Gemeinden im Bezirk den aktuellen Tarif direkt beim Gemeindevorstand erfragen.
Muss mein Hund in der Gondel nach Brambrüesch an die Leine?
In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt in den meisten Gemeinden Graubündens Leinenpflicht. Ob und zu welchen Konditionen Hunde in der Brambrüeschbahn mitgenommen werden dürfen, klärst du direkt bei der Bergbahnbetreiberin oder auf deren offizieller Webseite.
Quellen
- Stadtpolizei Chur – Hundewesen (Anmeldung, Hundetaxe, aktuelle Tarife)
- Gemeinde Churwalden – Hundesteuer
- hundegesetze.ch, Hundegesetze im Kanton Graubünden (Rasseliste, Leinenpflicht)
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1c, Leinenpflicht in Jagdbanngebieten
- SchweizMobil, Wanderwege Bezirk Plessur / Schanfigg
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer