Region Imboden
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund in der Region Imboden: Was wirklich gilt
Vorder- und Hinterrhein vereinigen sich bei Reichenau auf dem Gebiet von Tamins, und schon dieser erste geografische Fakt sagt viel über die Region Imboden. Zwei Täler, zwei Rheinarme, sieben Gemeinden: Der Hinterrhein und der Vorderrhein fliessen bei Reichenau auf dem Gebiet von Tamins zusammen und ziehen dann gemeinsam weiter Richtung Osten. Zur Region gehören Bonaduz, Domat/Ems, Felsberg, Flims, Rhäzüns und Tamins, dazu Trin als siebte Gemeinde. Das ist kein homogenes Gebiet: Domat/Ems ist Industriestandort, Flims Tourismusdorf auf gut 1000 Meter. Wer hier mit dem Hund unterwegs ist, bewegt sich zwischen Chemiefabrik und Laaxer Skigebiet.
Imboden ist eine von elf Verwaltungsregionen im Kanton Graubünden. Die Region misst rund 204 Quadratkilometer und zählt etwa 21 500 Einwohner. Für Hundehalter ist die Verwaltungsstruktur entscheidend: Im Kanton Graubünden gilt es, die Regelungen auf Gemeindeebene zu beachten, die eine generelle Leinenpflicht oder eine Leinenpflicht im bewohnten Gebiet vorschreiben können. Der Kanton setzt den Rahmen, die Gemeinden konkretisieren. Das bedeutet in der Praxis: Dieselbe Wanderung kann in Flims andere Regeln haben als in Tamins. Die Beschilderung vor Ort entscheidet.
Leinenpflicht in der Region Imboden: Was kommunal gilt
Graubünden hat kein einheitliches kantonales Hundegesetz mit fixierter Leinenpflicht für alle Gebiete. Die jeweiligen Regelungen auf Gemeindeebene bestimmen, wo eine generelle Leinenpflicht oder eine Leinenpflicht im bewohnten Gebiet gilt. Zusätzlich greift Bundesrecht an bestimmten Orten unabhängig von Kantons- oder Gemeinderegeln.
Gemeinden der Region, kommunale Polizeireglements
Jede der sieben Gemeinden in Imboden regelt die Hundehaltung in ihrem eigenen Polizeireglement. Das betrifft Leinenpflicht im Siedlungsgebiet, Verbotszonen und Reinigungspflichten. Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich: Domat/Ems als grösste Gemeinde der Region hat andere Anforderungen als das kleinere Tamins. Wer einen Hund hält, muss ihn bei der Wohngemeinde melden und für den Hund eine Steuer bezahlen. Für die aktuell gültigen Leinenpflicht-Regeln in deiner Gemeinde prüfst du direkt beim jeweiligen Gemeindeamt, die Reglements werden regelmässig angepasst. Die Gemeindewebseiten der Region findest du über regionimboden.ch/gemeinden.
Wald: Bundesrecht und eidgenössische Jagdbanngebiete
Im Wald gilt in der ganzen Schweiz das Bundesrecht als Mindeststandard. Wer durch die Wälder um Flims oder entlang des Vorderrheins läuft, muss mit zwei Regelschichten rechnen: dem Kantons- und Gemeinderecht sowie dem Bundesrecht der eidgenössischen Jagdbanngebiete.
Die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) schreibt Leinenpflicht in bestimmten Jagdbanngebieten vor (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Im Kanton Graubünden betrifft das konkrete Gebiete gemäss Anhang 1 der VEJ. Ob Wanderwege in deiner geplanten Route durch ein solches Gebiet führen, prüfst du beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden (ALT) oder anhand der Vor-Ort-Beschilderung. Im Zweifel: Leine anlegen.
Naturschutzgebiete und Wildtiere
Die Region Imboden liegt am Übergang von Rheintal und Rheinschlucht. Auengebiete entlang des Rheins stehen unter besonderem Schutz. Innerhalb von Natur- und Auenschutzgebieten gelten eigene Betretungsregeln, die saisonal variieren können. Im Kanton Graubünden ist nicht einmal eine vorgängige Verwarnung des Hundehaltenden notwendig, bevor ein wildernder Hund abgeschossen werden kann. Das klingt hart, hat aber einen realen Hintergrund: Rehe, Gämsen und bodenbrütende Vögel reagieren auf frei laufende Hunde mit Panikflucht. Wird ein Wildtier durch einen Hund gebissen, erleidet es oft einen langsamen qualvollen Tod, weil Haushunde die Tiere meist nicht töten, sondern verletzen. Beschilderung vor Ort beachten und im Frühling besonders vorsichtig sein.
Listenhunde in der Region Imboden: Kein Rassenverbot in Graubünden
Hier ist Graubünden liberal. Graubünden kennt weder pauschale Verbote noch eine Bewilligungspflicht für gewisse Rassen. Graubünden führt keine Rasseliste. Massnahmen werden einzelfallbezogen nach dem Verhalten des einzelnen Hundes beurteilt.
Das heisst: Ein American Staffordshire Terrier darf hier gehalten werden. Aber: Das kantonale ALT kann Massnahmen anordnen, zum Beispiel die Verpflichtung zu einem Hundetraining, Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht für den Hund, in schlimmsten Fällen die Enteignung. Nicht die Rasse ist das Problem, sondern das Verhalten. Wer mit einem Hund aus einem anderen Kanton zu Besuch kommt, beachtet zudem: Wenn das Halten eines Listenhundes im Wohnkanton bewilligt ist und alle Auflagen erfüllt sind, kann kein anderer Kanton das Einreisen oder den zeitweisen Aufenthalt verbieten, auch wenn der Hund in diesem Kanton auf einer Liste mit verbotenen Hunderassen stünde. Es gelten die Regelungen des Wohnkantons. Für Besuch aus Zürich oder Zürich-nahen Kantonen: Die dortigen Rassenverbote wirken nicht im Gebiet Imboden, die kantonalen GR-Regeln gelten für alle vor Ort.
Aktuellen Stand der kantonalen Regelung und allfällige Meldepflichten erfährst du beim ALT Graubünden, Hundewesen. Mehr zum Bündner Kantonalrecht findest du in der Übersicht Graubünden auf rundum.dog.
Hundesteuer und Anmeldung in der Region Imboden
Du meldest deinen Hund bei der Wohngemeinde an. Für die Registrierung sind die Kantone zuständig, wobei diese Aufgabe der nationalen Datenbank für Hunde AMICUS übertragen wurde. Auch nachträgliche Änderungen, ein Halterwechsel, eine Adressänderung oder der Tod des Hundes, müssen innerhalb von zehn Tagen gemeldet werden.
Die Frist für die Erstanmeldung in Graubünden: Bewilligungsgesuche sind vollständig vor, spätestens aber vierzehn Tage nach Übernahme des Hundes beim ALT einzureichen. Wer neu zuzieht, handelt schnell. Die Gemeinde Domat/Ems etwa regelt die Hundesteuer im eigenen Gemeindereglement: Wird der Hund nicht während des ganzen Jahres auf Gemeindegebiet gehalten, ist die Steuer nur pro rata geschuldet. Für Hirtenhunde und Hunde in abgelegenen Siedlungen fällt nur die halbe Steuer an.
Die Höhe der Hundesteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Fast alle Kantone und Gemeinden erheben jährlich eine Hundesteuer. Die Höhe kann je nach Grösse oder Gewicht des Hundes variieren, manchmal auch von Gemeinde zu Gemeinde innerhalb desselben Kantons. Konkrete aktuelle Beträge erfährst du direkt beim Gemeindeamt deiner Wohngemeinde, die Steuersätze können jährlich angepasst werden.
Die besten Routen in der Region Imboden, mit der korrekten Rechtslage
Rheinschlucht (Ruinaulta), Granit, Wasser und weisse Kalkfelsen
Der Vorderrhein hat sich hier über Jahrtausende in den Bergsturzschutt des Flimser Bergsturzes gegraben. Der Weg durch die Schlucht riecht nach feuchtem Stein und Gischt. Im Oktober liegt das Licht flach auf den weissen Felswänden. Hunde, die nass werden wollen, finden hier reichlich Gelegenheit.
Die Schlucht ist zugänglich von Valendas-Sagogn aus oder von der Ilanzseite. Der Weg verläuft grösstenteils entlang des Flussufers und ist teils schmal. Leinenpflicht im Bereich der Bahnlinie und in der Nähe von Klippen gilt als Gebot der eigenen Vernunft, rechtlich entscheidet die Beschilderung vor Ort sowie das Polizeireglement der anliegenden Gemeinden. Aktuelle Weginformationen und Saisonbedingungen bei SchweizMobil prüfen.
Flims Waldhaus – Picea abies auf 1100 Meter
Der Fichtenwald um Flims ist grossmassstäblich. Die Stämme stehen weit auseinander, der Boden ist weich und federt. Im Januar liegt Schnee bis zum Strassenrand, im Mai riecht es nach aufgetautem Waldboden. Flims ist ein bekanntes Touristendorf, das bedeutet auch: Im Sommer sind Wege stark frequentiert, Begegnungen mit Kinderwagen, E-Bikes und anderen Hunden häufig.
Das Gemeindereglement von Flims bestimmt die Leinenpflicht im Siedlungsgebiet und auf markierten Wegen. Die Gemeinde Flims veröffentlicht aktuelle Regeln unter gemeindeflims.ch. Für die Waldstrecken gilt: Beschilderung lesen. Jagdbanngebiete im Gemeindegebiet Flims sind im Anhang 1 VEJ (SR 922.31) vermerkt, vor grossen Touren in unbekanntem Terrain lohnt sich der Blick in die Karte.
Bonaduz und der Rheinauenweg
Bonaduz liegt am Zusammenfluss. Früh morgens im April liegt Nebel auf den Wiesen, das Gras ist feucht und schwer. Auengebiete entlang des Rheins sind ökologisch sensibel: Brutvögel nisten am Boden, Biber sind aktiv, und der Flusssaum wechselt saisonal sein Gesicht.
Für Auenschutzgebiete in Graubünden gelten besondere Betretungsregeln. Ob ein konkreter Uferabschnitt gesperrt ist oder Leinenpflicht gilt, entnimmst du der Beschilderung vor Ort oder der Auskunft der Gemeinde Bonaduz. Für überregionale Routenplanung am Rhein: SchweizMobil führt markierte Wege und aktualisiert saisonal.
Felsberg und Tamins, die ruhigeren Gemeinden
Felsberg liegt auf einem Hangsporn über dem Rhein, das Dorf ist kompakt, die Aussicht weit. Tamins ist noch kleiner. Beide Gemeinden sind weniger touristisch, das merkt man. Weniger Schilder, weniger Gegenverkehr auf den Wegen, dafür auch weniger ausgeschilderte Hundeauslaufzonen.
Regeln für Felsberg und Tamins: Die Gemeindewebseiten unter felsberg.ch und über regionimboden.ch liefern die kommunalen Polizeireglements. Im Zweifel: direkt beim Gemeindeamt anfragen.
Was in der Region Imboden anders ist als im Rest Graubündens
Die Region Imboden liegt am Schnittpunkt zweier Welten. Domat/Ems hat mit der EMS-Chemie einen der grössten Arbeitgeber des Kantons. Flims ist Tourismusgemeinde mit Skigebiet, Wanderwegen und Hotelindustrie. Die anderen fünf Gemeinden sind Wohn- und Agrargemeinden ohne eigene touristische Infrastruktur. Für Hundehalter bedeutet das konkret: Im Tourismusgebiet Flims ist die Beschilderung konsequenter, die Kontrolldichte höher, und es gibt saisonal wechselnde Sperrungen. In Rhäzüns oder Tamins begegnet dir ein freier Wiesenweg, aber du kennst die Regeln nur, wenn du sie selbst nachgeschlagen hast.
Konfessionell ist die Region Imboden traditionell gemischt: der eine Teil katholisch, der andere reformiert. Sprachlich gilt dasselbe: Romanisch und Deutsch existieren nebeneinander. Beschilderungen auf Wanderwegen können in beiden Sprachen erscheinen, oder nur in einer. Wer die rätoromanischen Flurnamen lesen kann, navigiert leichter. Wer es nicht kann, verlässt sich auf die Karte.
Flims Laax Falera Tourismus ist die lokale Tourismusorganisation für den Flimser Anteil der Region. Aktuelle Routen, Saisonsperrungen und Wegbedingungen für den Flimser Gemeindeanteil findest du unter flims.com.
Häufig gestellte Fragen
Gilt in der Region Imboden eine generelle Leinenpflicht?
Nein, eine kantonsweite generelle Leinenpflicht für alle Örtlichkeiten kennt Graubünden nicht. Was gilt, bestimmen die einzelnen Gemeinden. Jede der sieben Gemeinden der Region Imboden – Bonaduz, Domat/Ems, Felsberg, Flims, Rhäzüns, Tamins und Trin, regelt Leinenpflicht und Verbotszonen im eigenen Polizeireglement. Dazu kommen bundesrechtliche Leinenpflichten in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31). Die Beschilderung vor Ort ist stets massgebend.
Darf ich meinen Listenhund in die Region Imboden mitnehmen?
Graubünden hat keine Rasseliste und kein Haltungsverbot für bestimmte Rassen. Massnahmen werden einzelfallbezogen nach dem Verhalten des Hundes getroffen. Wer aus einem anderen Kanton zu Besuch kommt und einen Listenhund hält: Die Erlaubnis und die Auflagen des Wohnkantons gelten weiter. Du musst dich aber an die vor Ort geltenden Regeln halten, also zum Beispiel eine Leinenpflicht, die die Gemeinde vorschreibt. Aktuelle Auskunft beim ALT Graubünden: +41 81 257 65 66.
Wie und wo melde ich meinen Hund an?
Du meldest deinen Hund bei der Gemeindeverwaltung deiner Wohngemeinde an und lässt ihn in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registrieren. Die Frist beträgt vierzehn Tage nach Übernahme des Hundes. Änderungen – Halterwechsel, Todesfall, Adressänderung, meldest du ebenfalls innert zehn Tagen. Die zuständigen Gemeindewebseiten findest du über regionimboden.ch/gemeinden.
Wie hoch ist die Hundesteuer in den Gemeinden der Region Imboden?
Die Hundesteuer legt jede Gemeinde selbst fest. Es gibt keinen einheitlichen Satz für die Region. Die Höhe kann ausserdem von der Haltungsdauer und der Funktion des Hundes abhängen, für Hirtenhunde etwa gilt in manchen Gemeinden ein reduzierter Ansatz. Den aktuellen Betrag für deine Gemeinde erfragst du direkt beim Gemeindeamt. Generell erheben Schweizer Gemeinden Jahressteuern zwischen CHF 60 und CHF 200 pro Hund, als Orientierung, ohne Gewähr für einen einzelnen Ort.
Quellen
- Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden (ALT), Hundewesen: gr.ch, Hundewesen
- Region Imboden, Gemeinden: regionimboden.ch/gemeinden
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete VEJ, SR 922.31, Art. 5 Abs. 1c: fedlex.admin.ch
- ch.ch, Hundesteuer Schweiz: ch.ch/hundesteuer
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer