Hintergrund zur Region
Hund im Baselbiet: Was wirklich gilt
Der Kanton Basel-Landschaft legt sich wie ein grüner Halbmond um die Stadt Basel. Im Norden zieht der Jurakamm von Sissach bis zum Hauenstein, im Zentrum schlängelt sich die Ergolz durch landwirtschaftliches Hügelland, im Süden geht das Birseck ins Schwarzbubenland über. Wer in Basel-Stadt wohnt und Platz braucht, sitzt zwanzig Minuten später am Sissacher Waldrand und hört nichts als Buchenlaub.
Das Baselbiet wirkt auf den ersten Blick entspannter als der Stadtkanton, und in manchen Punkten stimmt das auch. Aber das Bild „keine Rasseliste, keine harten Regeln" hält sich hartnäckig und ist falsch. Der Kanton kennt seit Jahrzehnten eine Bewilligungspflicht für bestimmte Rassen, eine saisonale Leinenpflicht im Wald gibt es hier seit 1992, also lange bevor sie auch in Basel-Stadt eingeführt wurde. Wer das Baselbiet ernst nimmt, liest die Reglemente, bevor er die Leine wegsteckt.
Leinenpflicht im Baselbiet: Drei Regelebenen, die zusammenspielen
Es gibt im Baselbiet keine generelle kantonale Anleinpflicht. Stattdessen drei Ebenen, die sich überlagern: das Jagdrecht im Wald, ganzjährige Schutzauflagen in Wildruhegebieten und kommunale Regelungen in den Gemeinden.
Wald und Waldrand: 1. April bis 31. Juli
Wenn im April die Buchen im Allschwiler Wald ausschlagen und am Waldrand das Gras schiesst, setzt das Reh sein Kitz oft genau dort ab, wo dein Hund am liebsten stöbert. Genau dafür gibt es die Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht. Während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli gilt im Wald und in Waldesnähe eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde (§ 12 Wildtier- und Jagdgesetz BL, SGS 520). „Waldesnähe" heisst: angrenzende Wiesen und Waldsäume zählen mit, nicht nur der eigentliche Waldweg.
Rechtsgrundlage ist das Wildtier- und Jagdgesetz (WJG) vom 5. November 2020 (SGS 520) zusammen mit der Wildtier- und Jagdverordnung vom 16. November 2021 (SGS 520.11). Die Länge der Leine spielt rechtlich keine Rolle – eine Schleppleine ist zulässig, solange du sie in der Hand hältst und den Hund kontrollierst.
Wildruhegebiete: ganzjährig
Auf bestimmten Flächen ist auch ausserhalb der Brutzeit Schluss mit Freilauf. In Wildruhegebieten sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen (§ 9 Abs. 3 WJG/BL). Diese Zonen sind beschildert. Eine Nichtbeachtung ist eine Übertretung, und das Amt für Wald und Wild beider Basel kontrolliert in der Hauptsaison aktiv – mit Kampagnen, Schildern und Flyern zum Beginn der Hauptbrut- und Setzzeit.
Gemeinden: was Liestal, Pratteln und Co. zusätzlich regeln
Die Gemeinden dürfen eigene Reglemente erlassen, etwa Anleinzonen in Parks, auf Friedhöfen, Spielplätzen oder Schulanlagen. Eine kantonale Nachtleinenpflicht wie im Stadtkanton (22 bis 6 Uhr) existiert im Baselbiet nicht. Wer aber abends mit dem Hund durch den Allschwiler Friedhofweg oder über den Liestaler Schulhausplatz läuft, sollte das jeweilige Gemeindereglement kennen.
Listenhunde im Baselbiet: Bewilligungspflicht mit Zähnen
Hier liegt der grösste Irrtum über Basel-Landschaft. Das gemütliche „bei uns gibt es keine Rasseliste" stimmt schlicht nicht. Als potenziell gefährlich gelten Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro sowie Kreuzungen und Hunde, die diesen Rassen im äusseren Erscheinungsbild ähnlich sind. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde vom 3. Juni 2003 (SGS 342.12).
Wer einen solchen Hund halten will, braucht eine Bewilligung – und zwar vor der Anschaffung. Der Hund darf erst angeschafft werden, nachdem eine Bewilligung erteilt wurde. Wird ein potenziell gefährlicher Hund ohne Bewilligung angeschafft, kann der Veterinärdienst den Hund ohne weiteres Verfahren und auf Kosten der Halterschaft beschlagnahmen. Die Halteberechtigungsgebühr beträgt CHF 250 und ist im Voraus zu bezahlen; mit der Bearbeitung sind rund vier Wochen einzurechnen.
Verlangt werden unter anderem ein Strafregisterauszug, ein Herkunftsnachweis, der Sachkundenachweis für Ersthundehalter, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken und die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Wer mit einem Listenhund in den Kanton Basel-Landschaft zieht, muss innerhalb von vier Wochen eine Haltebewilligung beantragen. Hinzu kommt: Seit der Revision des Hundegesetzes Anfang 2008 hat der Regierungsrat zudem die Kompetenz, die Haltung, den Import und die Zucht potenziell gefährlicher Hunde zu verbieten oder Auflagen wie eine Leinen- oder Maulkorbpflicht zu erlassen (§ 3b Hundegesetz/BL).
Details und Formular findest du beim Veterinärdienst Basel-Landschaft.
Hundetaxe und Anmeldung
Die Hundesteuer setzen die Gemeinden eigenständig fest. Die Spannweite ist gross: Liestal verlangt 70 Franken, Muttenz 100 Franken, und Pratteln war in den letzten Jahren von 80 auf 150 Franken gestiegen, während sich umliegende Gemeinden mit weniger als 90 Franken begnügten. Eine Besonderheit gibt es in Reinach BL: Dort gilt das Verursacherprinzip, und für Hunde ab 40 Zentimeter Rückenhöhe werden 20 Franken mehr Steuern verlangt.
Realistischer Rahmen für den Ersthund im Baselbiet: rund 90 bis 150 Franken pro Jahr, je nach Gemeinde. Die Höhe der Steuer kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, sie beläuft sich aber gesamtschweizerisch in etwa auf 100 bis 200 Franken. Verbindlich gilt, was deine Gemeindeverwaltung sagt. Anmelden musst du den Hund ohnehin innerhalb der gesetzlichen Frist nach Zuzug oder Anschaffung, inklusive AMICUS-Eintrag.
Die besten Routen im Baselbiet – mit korrekter Rechtslage
Sissacher Fluh und Jurakamm
Wenn du im Oktober vom Sissacher Bahnhof zur Fluh hochläufst, riecht es nach feuchtem Laub und kaltem Stein. Oben auf 601 Metern Rundsicht bis in die Alpen, unten das Mittelland im Dunst. Auf den offenen Kammweiden ausserhalb von Waldabschnitten gibt es ausserhalb der Brut- und Setzzeit keine kantonale Anleinpflicht – im Wald und an Waldrändern dagegen vom 1. April bis 31. Juli sehr wohl. Im Spätsommer und Herbst kann der Hund auf den Trockenwiesen rennen. Im Frühling: Leine, ohne Diskussion. Und: Auf den Kalkflächen mit Orchideenstandorten gilt Rücksicht. Grabende Hunde richten dort innert Minuten Schaden an, der Jahre braucht, um wieder zuzuwachsen.
Ergolztal zwischen Liestal und Zeglingen
Das Ergolztal ist Baselbieter Alltagswandern in Reinform: flacher Uferweg, ruhiges Wasser, wenig Verkehr, dazwischen Hofläden. Die Ergolz führt in flachen Abschnitten gut zugängliches Wasser, in dem dein Hund auch im Hochsommer planschen kann. Achtung im Frühjahr: Hasen, Rehe und Bodenbrüter sind im Talbereich präsent. Ausserhalb des Waldes besteht zwar keine formale Leinenpflicht, der Hund soll aber so geführt werden, dass er kein Wild aufscheucht. Das ist nicht nur Etikette, sondern Pflicht aus dem Tierschutz- und Jagdrecht.
Birseck, Arlesheim und Schloss Dorneck
Südlich von Basel führt das Birseck durch Mischwald, an Burgruinen und am Schloss Dorneck vorbei – Letzteres liegt formal schon auf Solothurner Boden, aber der Wanderweg startet im Baselbiet. Im Wald von April bis Juli Leine. Auf den Waldwegen zwischen Reinach und Aesch kreuzen sich zudem Reiter, Velofahrer und Wanderer. Rückrufsicherer Hund oder Leine, anders geht hier nichts.
Langenbruck und Belchenflue
Der Wanderland-Rundweg 472 ab Langenbruck zur Belchenflue ist eine der eindrucksvollsten Touren auf dem Baselbieter Jura: rund 13 Kilometer, viereinhalb Stunden, Mischung aus Wald, Weide, Felsband und Aussicht. Im Wald gilt die saisonale Leinenpflicht, auf den offenen Kammabschnitten ausserhalb Waldnähe kannst du den Hund laufen lassen. Auf der Belchenflue selbst weht oft Wind, der Boden ist im Sommer trocken und steinig – Wasser für den Hund mitnehmen, oben gibt es keines.
Was im Baselbiet anders ist als im Rest der D-A-CH-Region
Drei Eigenheiten. Erstens: Das Baselbiet war bei der saisonalen Leinenpflicht früh dran – seit 1992, während Basel-Stadt erst 2024 nachzog. Hier ist der Wildschutz im Wald also keine neue Erfindung, sondern Routine.
Zweitens: Die Bewilligungspflicht für Listenhunde ist strenger, als viele aus Nachbarkantonen erwarten. In einem Haushalt mit einem Listenhund dürfen keine weiteren Hunde im Alter von mehr als 16 Wochen gehalten werden (§ 2b Hundegesetz/BL) – eine harte Einzelhund-Regel, die du im Aargau oder Solothurn in dieser Form nicht findest.
Drittens: Anders als der Stadtkanton mit seiner Nachtleinenpflicht ab 22 Uhr auf öffentlichen Strassen verzichtet das Baselbiet kantonal auf eine solche Regelung. Wer abends in Allschwil über die Felder zieht, ist nicht zwingend an die Leine gezwungen – ausserhalb von Wald, Waldrand und Schutzgebieten und sofern die Gemeinde nichts anderes sagt.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es im Baselbiet eine Nachtleinenpflicht wie in Basel-Stadt?
Nein. Eine kantonale Nachtleinenpflicht (z. B. 22 bis 6 Uhr) gibt es nicht. Einzelne Gemeinden können in ihren Reglementen aber Einschränkungen für bestimmte Anlagen oder Zeiten vorsehen.
Darf mein Hund auf dem Jurakamm freilaufen?
Auf den offenen Kammweiden ausserhalb von Waldabschnitten ausserhalb der Brut- und Setzzeit grundsätzlich ja. Im Wald, am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen gilt vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht. In ausgewiesenen Wildruhegebieten ist die Leine ganzjährig Pflicht.
Gibt es im Baselbiet eine Rasseliste?
Ja. Die Verordnung SGS 342.12 listet acht Rassen sowie Kreuzungen und ähnlich aussehende Hunde als potenziell gefährlich. Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde bedarf es vor der geplanten Anschaffung einer Bewilligung (§ 2a Abs. 1 Hundegesetz/BL). Der Regierungsrat kann zudem weitergehende Verbote oder Auflagen erlassen.
Wie hoch ist die Hundesteuer im Baselbiet?
Die Gemeinden legen sie selbst fest. Realistisch sind rund 90 bis 150 Franken für den Ersthund, mit grossen Unterschieden zwischen Gemeinden wie Liestal (70 Franken) und Pratteln (150 Franken). Verbindlich ist immer die Wohngemeinde.
Darf mein Hund in der Ergolz schwimmen?
In naturbelassenen Abschnitten ausserhalb offizieller Badezonen ja. Achte auf Schilder zu Naturschutzgebieten und auf flache Einstiege – die Ergolz hat steile Uferpartien.
Was passiert, wenn ich gegen die Leinenpflicht verstosse?
Der Verstoss gegen die Leinenpflicht stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit einer Busse bestraft wird – und zwar unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt oder gewildert hat. Beisst der Hund ein Reh, kommt die Haftung für den Wildschaden hinzu.
Quellen
- Kanton Basel-Landschaft – Veterinärdienst, Hunde und Listenhunde
- Amt für Wald beider Basel – Leinenpflicht Brut- und Setzzeit
- Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde (SGS 342.12)
- Gesetz über das Halten von Hunden (SGS 342)
- Stiftung Tier im Recht – Hunderecht Basel-Landschaft
- ch.ch – Hundesteuer in der Schweiz









