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Appenzell Innerrhoden

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Hund in Appenzell Innerrhoden: Was wirklich gilt

Es gibt diese Morgen im Oktober, wenn der Nebel über Wasserauen liegt und du in der Seilbahn nach oben fährst, während dein Hund die Nase an der Glasscheibe plattdrückt. Oben auf der Ebenalp riecht es nach feuchtem Fels und Bergkäse, der Säntis steht im Licht, und du denkst kurz: Hier liesse sich der Hund einfach laufen. Tut er aber nicht. Nicht hier.

Innerrhoden ist der flächenmässig kleinste Vollkanton der Schweiz, knapp 16'000 Einwohner, kein Massentourismus ausserhalb der Hauptsaison, dafür direkter Zugang ins Alpsteinmassiv. Genau diese Lage macht den Kanton für Hündeler reizvoll und gleichzeitig regulatorisch anspruchsvoll: Bundesrecht, kantonales Recht und Alpverordnung greifen ineinander, und wer das nicht weiss, steht plötzlich mit 150 Franken Ordnungsbusse am Seealpsee.

Leinenpflicht in Appenzell Innerrhoden: Drei Regelebenen, die zusammenspielen

Innerrhoden hat keine generelle Wald-Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, wie sie etwa der Aargau kennt. Stattdessen greift ein dreistufiges System aus Bundesrecht, Kantonsrecht und örtlichen Bezirksregelungen.

Bundesrecht: Jagdbanngebiet Säntis – Leine, ganzjährig, ohne Wenn und Aber

Wer von Wasserauen zum Seealpsee aufsteigt, betritt eidgenössisches Jagdbanngebiet. Das heisst: Die Jagd ist verboten. Tiere dürfen nicht gestört werden. Das Füttern der Wildtiere ist verboten. Hunde sind an der Leine zu führen. Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Drohnen sind verboten. Skifahren ausserhalb von markierten Pisten, Routen und Loipen ist verboten. Diese Regelung gilt für das gesamte Jagdbanngebiet Säntis, das den Alpstein inklusive Ebenalp, Seealpsee, Meglisalp und Fählental umfasst. Keine Kernzone, keine Pufferzone, keine Hauptweg-Ausnahme. Leine. Punkt.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31). Wer trotzdem ableinen lässt, riskiert seit dem 1. Januar 2020 eine Ordnungsbusse, die bundesrechtlich vereinheitlicht wurde: Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussverfahren geahndet werden. Die Busse beträgt hier 150 Franken. Was für das Tannhorn gilt, gilt für den Säntis genauso – beides sind eidgenössische Jagdbanngebiete.

Kantonsrecht: Alpzeit, Schulareale, öffentliche Plätze

Das kantonale Hundegesetz und die Alpverordnung schichten weitere Pflichten obendrauf. Eine generelle Leinenpflicht gilt auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen sowie auf Schul- und Sportplätzen. Weitere Zonen, in denen Leinenzwang oder gar ein Betretungsverbot gilt, können vom jeweiligen Bezirk vorgesehen werden (Art. 6 Hundegesetz/AI). Dazu kommt im Sommer: Während der Alpzeit sind Hunde im Sömmerungsgebiet an der Leine zu führen (ausgenommen die Hunde der Bewirtschaftenden) (Art. 5 Alpverordnung/AI). Das ist die Regel, die zwischen Mai und Oktober alle erwischt, die mit dem Hund über Alpweiden ziehen, also praktisch jeden, der den Alpstein nicht auf Asphalt umrundet.

Und wenn dein Hund einem Reh nachstellt? Hunde, die unberechtigt dem Wild nachstellen, dürfen von der Wildhut und von dieser beauftragten Personen erlegt werden (Art. 41 Jagdverordnung/AI). Klingt hart, ist aber Realität in jedem Schweizer Bergkanton.

Bezirksrecht: Appenzell-Dorf und der Landsgemeindeplatz

Der Landsgemeindeplatz in Appenzell ist herausgeputzt, weiss-rot, mit den bemalten Häusern drumherum, und am letzten Aprilsonntag steht die halbe Innerrhoder Bevölkerung dort und stimmt per Handzeichen ab. An normalen Tagen führst du deinen Hund hier an der Leine, weil der Bezirk Appenzell entsprechende Zonen festgelegt hat. die Gemeinde kann weitere Orte bezeichnen, an denen Hunde an der Leine zu führen sind. Die Handhabung der Leinenpflicht ist gleich wie in Appenzell Ausserrhoden. Jedoch gibt es zusätzlich spezielle Regelungen für das Jagdbanngebiet und im Sömmerungsgebiet während der Alpzeit. Hier wird mit Tafeln zusätzlich auf die Leinenpflicht hingewiesen.

Listenhunde in Innerrhoden: keine Rasseliste, aber Auflagen bei Auffälligkeit

Hier wird es entspannt. Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat in seine Hundegesetzgebung keine Rasseliste aufgenommen. Ganz allgemein gilt aber, dass Hunde so gehalten werden müssen, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden. Wenn dein Hund auffällig wird, kann das Veterinäramt zuschlagen: Vorgesehen sind Weisungen über die Erziehung, Pflege oder Unterbringung, ein ständiger Leinen- oder Maulkorbzwang, ein Wesenstest, die Beaufsichtigung, der Besuch eines Hundehalte- oder Erziehungskurses oder sogar ein Hundehalteverbot oder die Hundebeseitigung (Art. 10 Hundegesetz/AI). Kurz: Bring den Hund mit, egal welcher Rasse, aber sorg dafür, dass er funktioniert.

Hundesteuer, Meldung und Haftpflichtversicherung

Hier räumen wir mit zwei hartnäckigen Irrtümern auf, die in vielen Übersichten zu Innerrhoden herumgeistern.

Erstens: Die Hundesteuer erheben nicht die Gemeinden, sondern die Bezirke. Im Gegensatz um Kanton Appenzell AR, wo das Veterinäramt für die Registrierung und Aufnahme von Hundemeldungen zuständig ist, sind im Kanton Appenzell Innerrhoden die Bezierke zuständig für die Aufnahme von Hundemeldungen (Art. 5 HuV/AI). Die Beträge sind kantonal einheitlich durch die Hundeverordnung festgelegt – nicht je Gemeinde unterschiedlich. Die Hundesteuer im Kanton Appenzell Innerrhoden, die ab dem dritten Lebensmonat bezahlt werden muss (Art. 3 Abs. 1f HuV/AI), liegt gemäss dem Hundegesetz zwischen minimal CHF 50.- und maximal CHF 500.- pro Jahr und Hund. In der Praxis bedeutet das: 80 Franken pro Privathund, 50 Franken für landwirtschaftliche Hofhunde, 160 Franken für jeden weiteren Hund desselben Halters. Für gewerbsmässige Zuchten und Tierheime gilt eine Pauschale: Für gewerbsmässige Hundezuchten sowie für Tierheime beträgt die Hundesteuer pauschal 600 Franken pro Jahr (Art. 1 Abs. 3 Hundeverordnung/AI).

Und das Sahnehäubchen, einzigartig in der Schweiz: Absolut einzigartig in der Schweiz – und wie wir finden auch sehr sympathisch – ist die gesetzlich festgelegte Befreiung von der Hundesteuer für für reinrassige (mit SKG-anerkanntem Abstammungsnachweis) für Appenzeller Sennenhunde (Art. 3 Abs. 1e HuV/AI). Wer mit dem heimischen Sennenhund in seinem Heimatkanton lebt, zahlt nichts. Das ist kein Marketing, das ist Gesetz.

Zweitens: Es gibt sehr wohl eine Pflicht-Haftpflichtversicherung. Die Behauptung, Innerrhoden kenne keine kantonale Versicherungspflicht, ist falsch. Hundehaltende sind verpflichtet, für ihre Hunde eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen (Art. 17 Abs. 2 Hundegesetz/AI). Der Kanton Appenzell Innerrhoden sieht also eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter vor. Eine konkrete Mindestdeckungssumme nennt das Innerrhoder Gesetz nicht explizit – im Nachbarkanton Ausserrhoden sind es 5 Mio. Franken. Wer beide Kantone bewandert, sollte sich an dieser Höhe orientieren.

Die besten Routen in Innerrhoden – mit korrekter Rechtslage

Ebenalp ab Wasserauen: die Leine ist Pflicht, nicht Empfehlung

Die Seilbahn ab Wasserauen bringt dich auf 1'644 Meter. Hunde dürfen mit, aber die Gondeln sind klein, und am Samstag im Juli wird es eng zwischen Wanderschuhen und Rucksäcken. Geh früh, geh in der Nebensaison, geh unter der Woche. Oben empfängt dich ein Plateau, das wie eine zu klein geratene Hochgebirgslandschaft wirkt: Wildkirchli-Höhlen, Aescher-Wand, dahinter der Säntis. Die Höhlen sind mit Hund begehbar, eng, dunkel, kühl – wenn dein Hund auf Engstellen reagiert, lass ihn aussen.

Wichtig: Du befindest dich von der Bergstation an im Jagdbanngebiet Säntis. Leine ab Gondel-Ausstieg. Auch auf dem markierten Hauptweg. Auch wenn weit und breit kein Wild zu sehen ist.

Seealpsee: der schönste Bergsee der Ostschweiz, mit Leinenpflicht

Vom Parkplatz Wasserauen führt ein Schotterweg in rund 1 bis 1,5 Stunden hinauf zum Seealpsee auf 1'143 Metern. Der Kies knirscht, der Bach rauscht parallel, und wenn du oben ankommst, liegt der See türkisgrün vor dir, eingerahmt von Wänden, die sich auch im August noch nass anfühlen. Hunde dürfen ins Wasser, und an heissen Tagen ist das eines der besseren Bade-Erlebnisse, die ein Schweizer Bergsee zu bieten hat. Aber: Der See liegt vollständig im Jagdbanngebiet. Leine. Auch beim Baden bleibt der Hund an der Schleppleine – sonst zählt dir der Wildhüter genüsslich 150 Franken auf.

Meglisalp und Fählental: Hochgebirge mit Herdenschutzhund-Risiko

Wer vom Seealpsee weiter zur Meglisalp oder ins Fählental zieht, betritt anspruchsvolles Gelände. Die oberen Bereiche des Fählenbodens liegen auf rund 1'500 m ü.M., die Wege sind schmal, teils ausgesetzt. Auf einzelnen Schafalmen dieses Gebiets sind Herdenschutzhunde aktiv. Wenn du auf einen Schafpferch zugehst und ein grosser, weisser Hund aufsteht, ist das kein Zufall – das ist sein Job. Anleinen, weiten Bogen, ruhig vorbeigehen, nicht stehenbleiben, nicht fotografieren.

Gonten und das innere Appenzellerland

Wer nicht jeden Sonntag ins Hochgebirge will, findet rund um Gonten die ehrlichere Variante: Hügelflanken, Streuwiesen, Buchenwälder. Hier bist du ausserhalb des Jagdbanngebiets, die Sömmerungs-Leinenpflicht greift nur auf bewirtschafteten Alpweiden. Auf den Wirtschaftswegen darf dein Hund frei laufen, sofern er abrufbar ist und kein Vieh in Sichtweite steht. Und das Vieh ist hier oft in Sichtweite – Innerrhoden ist Bauernland, kein Hundepark.

Was in Innerrhoden anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Drei Eigenheiten, die du im Hinterkopf behalten solltest. Erstens: keine kantonale Wald-Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Während Aargau, Bern, Zürich und die meisten deutschen Bundesländer den Hund zwischen April und Juli (oder 15. Juli) zwingend an die Leine nehmen, gilt in Innerrhoden eine allgemeine Abrufbarkeitspflicht. Das heisst nicht „Freilauf für alle", das heisst „dein Hund muss kommen, wenn du rufst, sofort".

Zweitens: Die Bezirke, nicht die Gemeinden, sind die zuständige Verwaltungsebene. Das ist eine Innerrhoder Eigenheit – wer aus Zürich oder Bern zuzieht, sollte sich daran gewöhnen, dass Hundemeldung und -steuer beim Bezirk laufen.

Drittens: Die Sennenhund-Befreiung. Es gibt keinen anderen Kanton, der eine einheimische Rasse von der Hundesteuer befreit. Wer einen Appenzeller Sennenhund mit SKG-Abstammungsnachweis hält, profitiert direkt.

Häufig gestellte Fragen

Darf mein Hund mit der Seilbahn auf die Ebenalp?
Ja, die Seilbahn Wasserauen–Ebenalp transportiert Hunde. Die Gondeln sind klein, früh fahren lohnt sich.

Kann mein Hund durch die Wildkirchli-Höhlen?
Ja. Die Höhlen sind eng und teilweise abgedunkelt – Hunde, die auf enge Räume oder Dunkelheit empfindlich reagieren, könnten sich unwohl fühlen. Leine ist Pflicht, weil Jagdbanngebiet.

Gibt es am Seealpsee Leinenpflicht?
Ja, ganzjährig. Der See liegt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Säntis. Auch am Ufer, auch beim Baden, auch ausserhalb der Hauptsaison.

Gibt es in Appenzell Innerrhoden eine Rasseliste?
Nein. Der Kanton kennt keine Rassenverbote und keine Bewilligungspflicht nach Rasse. Bei Auffälligkeit kann das Veterinäramt aber individuelle Auflagen verfügen.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Innerrhoden?
Kantonal einheitlich: 80 Franken für Privathunde, 50 Franken für landwirtschaftliche Hofhunde, 160 Franken für jeden weiteren Hund desselben Halters, 600 Franken Pauschale für Zuchten und Tierheime. Reinrassige Appenzeller Sennenhunde mit SKG-Abstammungsnachweis sind steuerbefreit. Erhoben wird die Steuer vom Bezirk, nicht von der Gemeinde.

Brauche ich in Innerrhoden eine Haftpflichtversicherung?
Ja, sie ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 17 Abs. 2 HuG/AI). Eine konkrete Mindestdeckung nennt das kantonale Recht nicht – 5 Mio. Franken wie im Nachbarkanton Ausserrhoden sind ein guter Richtwert.

Quellen