Stinderbachtal (Naturschutzgebiet)
Bild: Wikimedia Commons – Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0 Das Naturschutzgebiet Stinderbachtal liegt bei Erkrath im Kreis Mettmann – rund 74 Hektar Talsystem, das sich vom Autobahnbereich im Westen bis zur Quellregion westlich Mettmanns zieht. Feuchte Talaue, naturnaher Laubwald, Röhricht, Grünland: Das Tal lebt von dieser Mischung. Wer ruhige Waldwege mit Blick auf Auen und Wiesen sucht, ist hier richtig. Wer in Mettmann mit Hund unterwegs ist, hat damit ein nahes Tagesziel.
Mit Hund vor Ort
Leine rein, Leine bleibt drin. Der Landschaftsplan Kreis Mettmann stuft das Freilaufen als Verbot ein – Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit. Kein Freilauf, keine Ausnahme.
Auch das Betreten von Gewässern, Baden im Stinderbach und das Betreten von Eisflächen sind laut Landschaftsplan verboten. Dazu kommen Pferde-, Magervieh-, Feucht- und Rinderweiden im Gebiet: Halte deinen Hund von Weidetieren und Weideflächen fern.
Die Wege führen durch Auen und Wiesen. Daneben liegen geschützte Biotope – naturnahe Fließgewässer, Quellbereiche, Röhrichte, nasse Seggenwiesen. Bleib mit deinem Hund auf den Wegen. Wann Leinenpflicht generell greift, erklärt das Wiki Muss mein Hund im Wald an die Leine?.
Anreise und Praktisches
Die offizielle Entdeckerschleife Stindertal ist ein Rundweg: 14,23 Kilometer, rund 3:45 Stunden, Schwierigkeit mittel. Start und Ziel ist der Parkplatz Nösenberg – von dort geht es direkt ins Tal entlang des Stinderbachs.
- Parken: Parkplatz Nösenberg, Nösenberg 2, 40822 Mettmann, gegenüber Road Stop Neandertal am Südring/B7.
- ÖV: Bus-Haltestelle Käthe-Kollwitz-Ring mit den Linien 745 und SB68.
- ÖV: Haltestelle Peckhauser Str./Kreispolizeibehörde mit den Linien 738, 745 und SB68.
Tipps zur Anreise mit Bus und Bahn: Mit Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aktuelle Beschilderung am Parkplatz und Wegrand vor Ort prüfen. Weitere Touren in der Region gibt es unter Haan mit Hund.
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Saisonal
Eine gebietsspezifische Brut- und Setzzeit-Regel ist für das Stinderbachtal nicht belegt. Die Anleinpflicht im NSG gilt ohnehin ganzjährig. Allgemeine Hinweise dazu unter Leinenpflicht in Brut- und Setzzeit.