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Mannheim (Kreisfreie Stadt)

Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund in Mannheim: Was wirklich gilt

Mannheim liegt dort, wo der Neckar in den Rhein mündet. Zwei Flüsse, eine Quadratestadt, dazwischen Waldstreifen im Norden und Süden. Als kreisfreie Stadt bildet Mannheim ihren eigenen Stadtkreis, direkt angrenzend an den Rhein-Neckar-Kreis im Osten und Heidelberg im Südosten. Die Stadt ist dicht besiedelt, rund 310.000 Einwohner auf knapp 145 km². Das prägt die Regeln für Hundehalter: Viel zusammenhängende Bebauung, wenige echte Wildnisflächen, und ein Ordnungsdienst, der kontrolliert.

Was hier besonders ist: Mannheim hat seit 2024 eine zusätzliche Dimension. Nach dem Fund eines mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins im benachbarten Rhein-Neckar-Kreis griff die Stadt tief in die Regelbox. Das Ergebnis betrifft jeden, der hier mit Hund unterwegs ist, Stadt wie Wald. Wer das nicht weiß, zahlt drauf.

Leinenpflicht in Mannheim: Was kommunal gilt

Baden-Württemberg kennt keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Das Bundesland hat die konkreten Regelungen den Städten und Kommunen überlassen. Mannheim nutzt diesen Spielraum. Die Grundschicht bildet die Allgemeine Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Stadtkreis Mannheim (zuletzt geändert 2018, Inkrafttreten 03.08.2018). Darüber legt die Stadt situativ weitere Schichten, wie 2024 per Allgemeinverfügung geschehen.

Innerhalb der Bebauung: Leine Pflicht

Die Straßen des Quadratesystems, Fußgängerzonen, Grünanlagen, Parks, hier gilt Leinenpflicht. Unabhängig von sonstigen Sonderregelungen gilt die Leinenpflicht nach der Polizeiverordnung: Hunde sind innerhalb der zusammenhängenden Bebauung an der Leine zu führen. Wer sich das spart, riskiert eine Kontrolle. Verstöße können von Polizei oder Ordnungsdienst festgestellt werden, Geldbußen gegen die verantwortlichen Halter sind möglich.

Auf Flächen, die als Freilaufflächen gekennzeichnet sind, dürfen sich Hunde ohne Leine bewegen. Mannheim unterhält drei solcher offiziellen Freilaufflächen: eine an der Herzogenriedstraße bei den Sportanlagen, eine weitere in Wallstadt sowie eine 3.000 m² große eingezäunte Fläche bei der Haltestelle Kiesäcker der Linie 7 nahe dem Bürgerpark, eingerichtet seit 2014. Diese Zonen sind eingezäunt und ausgeschildert. Vor Ort die Beschilderung prüfen, die aktuelle Lage auf mannheim.de einsehen.

ASP-Allgemeinverfügung: Leine im gesamten Stadtgebiet

August 2024. Ein infiziertes Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis. Weil das gesamte Mannheimer Stadtgebiet damit in der „infizierten Zone“ lag, galten ab dem 13. August 2024 zwei Allgemeinverfügungen, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern, unter anderem Leinenpflicht für Hunde im gesamten Gebiet der Stadt Mannheim. Das betraf auch die Waldgebiete im Norden. Nachdem Anfang Oktober 2024 an die Öffentlichkeit erinnert wurde, ordnete die Stadt Mannheim per Allgemeinverfügung unter anderem eine Leinenpflicht in nicht zusammenhängend bebauten Bereichen an. Aktuelle Verfügungen und deren Laufzeiten stehen unter mannheim.de/oeb. Vor jedem Waldspaziergang dort nachschauen.

Wald: Kein genereller Leinenzwang, aber Vorsicht

In den Wäldern Baden-Württembergs besteht kein genereller Leinenzwang. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass das Tier stets abrufbar und im Einwirkungsbereich des Halters sein muss. Wer das nicht sicherstellt, macht sich nach dem Landesjagdgesetz strafbar und riskiert ein Bußgeld. Ein wildernder, jagender oder hetzender Hund darf von einem Jäger erschossen werden, sofern er sich weitab vom Besitzer befindet. Im Mannheimer Stadtwald im Norden – Käfertal, Sandhofen, Schönau, ist die Wildschweindichte real. Die ASP-Lage macht den Freilauf im Wald derzeit zum rechtlichen Risikobereich. Vor der Tour: aktuelle Allgemeinverfügungen prüfen.

Luisenpark und Herzogenriedpark: Kein Zutritt für Hunde

Beide Stadtparks sind kostenpflichtige Einrichtungen mit eigenem Hausrecht. Im Luisenpark sind Hunde nicht erlaubt, zum Schutz der freilaufenden Tiere. Ausnahme: Blindenhunde dürfen mitgebracht werden. Im Herzogenriedpark gilt dasselbe: Hunde sind nicht erlaubt, Blindenhunde sind ausgenommen. Ob es Ausnahmeprojekte wie einen Hunde-Pilottag gibt, prüfst du direkt auf luisenpark.de und herzogenriedpark.de.

Listenhunde in Mannheim: Bundesland-Rahmen und kommunale Erlaubnis

In Baden-Württemberg regelt die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum das Halten gefährlicher Hunde. Die Verordnung stuft entsprechende Rassen in zwei Kategorien ein: Bei Hunden der ersten Kategorie – Kampfhunden, ist ein gefährliches Wesen grundsätzlich zu vermuten.

Kategorie 1 umfasst Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Als Kampfhund gilt es zudem bei weiteren neun Rassen, darunter Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu, wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit nach entsprechender Prüfung bestätigt haben.

Für mehr als sechs Monate alte Kampfhunde und für sonstige gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Wer einen Kampfhund halten will, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Sie kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden: berechtigtes Interesse an der Haltung, keine Bedenken gegen Zuverlässigkeit und Sachkunde, keine Gefahren für Dritte.

In Mannheim ist die zuständige Stelle der Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Nach § 3 der Polizeiverordnung Baden-Württemberg ist das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, von der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim, abhängig. Kampfhunde im Sinne der Verordnung sind unter anderem American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen. Den Erhebungsbogen dafür findest du auf mannheim.de.

Mehr zur landesweiten Rechtslage in der Übersicht Baden-Württemberg.

Hundesteuer und Anmeldung in Mannheim

Die Hundesteuer ist kommunal geregelt. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.06.2000 in der jeweils geltenden Fassung.

Aktuell gültige Steuersätze (Stand: Satzung, aktuelle Erhöhung in Beratung, Gemeinderat-Beschluss steht aus, Steuersatz direkt bei der Stadt prüfen):

  • Erster Hund: 108 Euro pro Jahr. Jeder weitere Hund: 216 Euro.
  • Für Kampfhunde: 648 Euro Hundesteuer pro Jahr.
  • Zwingersteuer für Züchter: 108 Euro.

Hinweis: Laut Nachtragshaushalt 2025/2026 plant die Stadt Mannheim eine Erhöhung auf 144 Euro für den ersten Hund, 288 Euro für jeden weiteren und 744 Euro für Kampfhunde. Ob und wann der Gemeinderat dies beschließt, erfährst du aktuell auf mannheim.de/hundesteuer.

Für die Anmeldung gilt eine Frist von einem Monat nach Beginn der Hundehaltung beziehungsweise ab dem Zeitpunkt, an dem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat. Halter von nicht oder nicht rechtzeitig angemeldeten Hunden begehen eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann.

Besonderheiten bei der Steuer:

  • Wer mit seinem Hund einen Hundeführerschein absolviert hat, bekommt eine zweijährige Hundesteuerbefreiung (§ 6a Hundesteuersatzung Mannheim).
  • Für Kampfhunde muss eine Hundehaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen werden. Für alle anderen Hunde wird der Abschluss nur empfohlen.
  • Hunde aus dem Tierheim Mannheim können unter bestimmten Bedingungen steuerbefreit werden, Details auf der Stadtwebseite.

Die besten Routen in Mannheim, mit korrekter Rechtslage

Neckarwiesen: Kies, Strömung, Nachmittag

Der Neckar im September, wenn das Wasser tief steht und die Kiesbänke breit werden. Hier riecht es nach Fluss und nassem Stein. Die Neckarwiesen zwischen Kurpfalzbrücke und dem Bereich unterhalb des Fernmeldeturms sind ein Treffpunkt. Laut Information der Stadtverwaltung besteht auf der Neckarwiese keine Anleinpflicht. Das gilt für den Wiesenstreifen entlang des Promenadenwegs, nicht für angrenzende Naturschutzgebiete. Im Naturschutzgebiet sind Hunde verboten. Die Beschilderung vor Ort zeigt dir, wo welche Zone beginnt. Die ASP-Allgemeinverfügung kann auch diese Bereiche betreffen, aktueller Stand auf mannheim.de/oeb prüfen.

Waldpark Mannheim: Rheinufer mit Laubdecke

Im November liegt das Laub fußhoch zwischen den Eichen. Der Waldpark im Süden grenzt an den Rhein und ist weniger bekannt als die Neckarwiesen. Kein Eintritt, kein Gedrängel. Im Waldpark dürfen Hunde frei laufen, eine Leinenpflicht besteht laut Information der Stadt Mannheim nicht. Allerdings sollten Hundehalter ihren Hund so erzogen haben, dass er weder Menschen belästigt noch für Wildtiere eine Gefahr ist. Auch hier gilt: Die ASP-Verfügungslage für Waldgebiete vor dem Ausflug auf der Stadtwebseite checken. Routen im Bereich Waldpark auch bei Visit Baden-Württemberg gelistet.

Nordstadt und Mannheimer Stadtwald: Rotbuchen und Wildschweinspuren

Der Stadtwald im Norden – Käfertal, Sandhofen, Schönau, ist weitläufig. Wer früh morgens kommt, begegnet Nebel in den Schneisen. Die Wege knirschen im Oktober unter der Eichelmast. Das ist auch das Kerngebiet der ASP-Problematik. Das Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und Ähnliches ist im Waldgebiet nur auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Für den Hund gilt: Im Wald abrufbar, an der Leine wenn die Allgemeinverfügung aktiv ist, Bußgeld bei Verstoß. Tot aufgefundene Wildschweine sofort unter veterinaerdienst@mannheim.de melden. Aktuelle Wanderempfehlungen und Wegzustände bei visit-bw.com.

Rheinufer und Baggerseen Friesenheim: Wasser und Sand

Auf der anderen Seite des Rheins, in Friesenheim und Richtung Sandhofen, wechseln sich Industrieflächen und Auwaldstreifen ab. Die Baggerseen nördlich der Stadt ziehen Hundehalter an heißen Tagen an. Ob Hunde an einzelnen Badestellen erlaubt sind und ob dort Leinenpflicht gilt, variiert je nach Betreiber und Saison. Die Beschilderung vor Ort ist maßgeblich. Vorab bei der jeweiligen Gemeinde oder auf der Stadtwebseite nachfragen.

Was in Mannheim anders ist als im Rest von Baden-Württemberg

Mannheim ist keine Erholungsstadt, die sich als solche vermarktet. Sie ist eine Industrie- und Pendlerstadt mit einer ungewöhnlichen Stadtstruktur, das Quadratesystem macht jeden Block zur messbaren Einheit. Das schlägt sich auch in der Hundepolitik nieder: Die Regelungen sind urban, engmaschig, kontrolliert.

Der wichtigste Unterschied zu anderen BW-Städten ist die ASP-Lage. Die infizierte Zone betraf das gesamte Gebiet des Stadtkreises Mannheim. Kaum eine Stadt im Land musste darauf mit einer stadtweit geltenden Leinenpflicht reagieren. Das ist in ländlichen Kreisen undenkbar, in Mannheim wurde es zur Realität. Wer das ignoriert, zahlt. Bei Erstverstoß droht ein Bußgeld von 30 bis 150 Euro.

Ein weiterer Punkt: Hundehalter, die mit ihrem Hund einen Hundeführerschein absolviert haben, erhalten eine zweijährige Hundesteuerbefreiung. Diese Regelung ist in BW nicht standard, Mannheim setzt damit einen eigenen Anreiz für Ausbildung und Verantwortung.

Häufig gestellte Fragen

Gilt in Mannheim Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet?

Innerhalb der zusammenhängenden Bebauung müssen Hunde nach der Polizeiverordnung an der Leine geführt werden. Hinzu kommt seit August 2024 eine Allgemeinverfügung aufgrund der Afrikanischen Schweinepest, die eine Leinenpflicht für Hunde im gesamten Gebiet der Stadt Mannheim anordnete, parallel zur Polizeiverordnung, die ohnehin weiter gilt. Ob die Allgemeinverfügung noch aktiv ist, prüfst du auf mannheim.de/oeb.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mannheim?

Für den ersten Hund zahlst du 108 Euro pro Jahr, für jeden weiteren 216 Euro. Für Kampfhunde werden 648 Euro fällig. Die Stadt plant eine Erhöhung im Rahmen des Nachtragshaushalts 2025/2026. Den aktuell gültigen Steuersatz prüfst du direkt auf mannheim.de.

Darf ich meinen Hund in den Luisenpark oder Herzogenriedpark mitnehmen?

Im Luisenpark sind Hunde nicht erlaubt, ausgenommen Blindenhunde. Im Herzogenriedpark gilt dieselbe Regel: keine Hunde, Blindenhunde ausgenommen. Ob es zeitlich begrenzte Ausnahmen gibt, klärst du auf luisenpark.de und herzogenriedpark.de.

Wo darf mein Hund in Mannheim ohne Leine laufen?

Mannheim unterhält drei offizielle Freilaufflächen: eine an der Herzogenriedstraße (Sportanlagen), eine in Wallstadt sowie eine eingezäunte 3.000 m² große Fläche nahe der Haltestelle Kiesäcker (Linie 7) beim Bürgerpark. Auf der Neckarwiese besteht laut Stadtverwaltung keine Anleinpflicht. Im Waldpark ist ebenfalls kein genereller Leinenzwang ausgewiesen. Prüfe jedoch vor dem Besuch die aktuelle ASP-Allgemeinverfügung auf mannheim.de/oeb.

Brauche ich für meinen Listenhund in Mannheim eine Sondergenehmigung?

Ja. Nach § 3 der Polizeiverordnung Baden-Württemberg ist das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, von der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim, abhängig. Für diese Hunde gilt außerdem Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Den Erhebungsbogen findest du auf mannheim.de.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Sommer