Wiki · Tierschutz

Ohrenzwang

4 Min Lesezeit
Ohrenzwang
Definition

Ohrenzwang bezeichnet das gewaltsame Verändern der natürlichen Ohrform bei Hunden durch chirurgische oder mechanische Eingriffe.

Inhalt
  1. Was ist Ohrenzwang beim Hund?
  2. Welche Arten von Ohrenzwang gibt es?
  3. Ist Ohrenzwang in Deutschland legal?
  4. Wie ist die Rechtslage in Österreich und der Schweiz?
  5. Welche gesundheitlichen Risiken bestehen?
  6. Warum praktizieren manche Halter trotzdem Ohrenzwang?
  7. Welche Alternativen gibt es?
  8. Wie erkenne ich seriöse Züchter?

Was ist Ohrenzwang beim Hund?

Ohrenzwang bezeichnet das gewaltsame Verändern der natürlichen Ohrform bei Hunden durch chirurgische oder mechanische Eingriffe. Die bekannteste Form ist das Kupieren, das chirurgische Entfernen von Ohrteilen. Daneben existiert das Taping, bei dem Ohren über Wochen mit Klebeband fixiert werden.

Historisch sollten Kampfhunde weniger Angriffsfläche bieten, Jagdhunde weniger Verletzungsrisiko tragen. Heute geschieht Ohrenzwang fast ausschliesslich aus ästhetischen Gründen: um Rassestandards zu erfüllen oder ein „schärferes“ Aussehen zu erzeugen.

Welche Arten von Ohrenzwang gibt es?

Das Kupieren erfolgt meist zwischen dem 7. und 14. Lebenstag, wenn die Ohren noch knorpelig sind. Je nach Rasse werden unterschiedliche Ohrlängen angestrebt, von der kompletten Entfernung bis zum „Show Crop“ bei Dobermännern.

Beim Taping werden die Ohren über 6 bis 12 Wochen täglich neu fixiert. Die Methode kommt bei Rassen wie dem Deutschen Schäferhund zum Einsatz, deren Ohren „stehen“ sollen. Der Knorpel wird durch konstanten Druck in die gewünschte Position gezwungen.

Seltener werden Gewichte oder Schienen an den Ohren befestigt. Solche Methoden gelten als besonders belastend, da sie über Monate angewendet werden müssen.

Nein. Das Kupieren von Ohren ist seit 1998 durch § 6 des Tierschutzgesetzes verboten. Der Gesetzestext lautet: „Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.“

Verstösse werden als Ordnungswidrigkeit mit Bussgeldern bis 25.000 Euro geahndet. Bei gewerbsmässigem Handeln oder besonderer Grausamkeit drohen Freiheitsstrafen bis drei Jahre nach § 17 Tierschutzgesetz.

Beim Taping liegt ein Verstoss vor, sobald es zu Verletzungen oder anhaltenden Schmerzen führt. Die Rechtsprechung sieht hier eine Grauzone, die meist zugunsten des Tierschutzes ausgelegt wird.

Wie ist die Rechtslage in Österreich und der Schweiz?

Österreich verbietet das Kupieren seit 2005 durch § 7 des Tierschutzgesetzes. Ausnahmen bestehen nur bei medizinischer Notwendigkeit mit tierärztlicher Indikation. Verstösse können mit bis zu 7.500 Euro Geldstrafe geahndet werden.

Die Schweiz hat bereits 1981 ein Kupierverbot erlassen, als eines der ersten Länder weltweit. Das Tierschutzgesetz ist dort besonders streng: Selbst der Import kupierter Hunde war lange verboten. Seit 2010 ist die Einfuhr unter bestimmten Auflagen wieder möglich.

In allen drei Ländern ist die Zucht mit kupierten Elterntieren rechtlich umstritten. Viele Zuchtverbände haben ihre Standards entsprechend angepasst.

Welche gesundheitlichen Risiken bestehen?

Das Kupieren in den ersten Lebenswochen erfolgt meist ohne Narkose. Ein verbreiteter Irrglaube besagt, Welpen spürten noch keinen Schmerz. Veterinärmedizinische Erkenntnisse widerlegen das: Die Schmerzrezeptoren sind zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig entwickelt.

Kurzfristig drohen Blutungen, Infektionen und Wundheilungsstörungen. Die offenen Wunden sind tagelang anfällig für Bakterien und Pilze.

Langfristig entstehen häufig chronische Schmerzen durch Phantomschmerz-Syndrome. Der durchtrennte Knorpel kann zu dauerhaften Entzündungen führen. Bei unsachgemässer Durchführung entstehen asymmetrische oder zu kurze Ohren, die weitere Eingriffe nötig machen.

Verhaltensänderungen sind dokumentiert: Kupierte Hunde zeigen häufiger Kopfscheu und reagieren empfindlicher auf Berührungen im Kopfbereich. Die Kommunikation mit anderen Hunden kann beeinträchtigt sein, da ein wichtiges Ausdrucksmittel fehlt.

Warum praktizieren manche Halter trotzdem Ohrenzwang?

Rassestandards sind ein wesentlicher Faktor. Der FCI-Standard für Dobermänner beispielsweise beschreibt noch immer kupierte Ohren als „ideal“, auch wenn natürliche Ohren akzeptiert werden.

Viele Halter glauben, kupierte Ohren seien hygienischer oder würden Ohrinfektionen vorbeugen. Hängeohren sind jedoch nicht anfälliger für Infekte als Stehohren. Entscheidend sind die individuelle Anatomie und die Pflege.

Der „Auslands-Tourismus“ ist ein weiteres Problem. Welpen werden in Länder ohne Kupierverbot gebracht, dort operiert und wieder importiert. Rechtlich lässt sich das kaum verfolgen, wenn der Eingriff im Ausland legal war.

In Einzelfällen argumentieren Besitzer mit dem Arbeitsschutz, etwa bei Schutzhunden oder Jagdhunden. Moderne Schutzausrüstung bietet jedoch besseren Schutz als verstümmelte Ohren.

Welche Alternativen gibt es?

Seriöse Züchter haben längst auf natürliche Zuchtlinien umgestellt. Dobermänner mit Naturohren gewinnen internationale Ausstellungen, Deutsche Schäferhunde mit asymmetrischen Ohren werden als charaktervoll geschätzt.

Bei medizinischen Problemen wie chronischen Ohrentzündungen stehen schonendere Behandlungsmethoden zur Verfügung als das prophylaktische Kupieren. Die moderne Veterinärmedizin kann fast alle Ohrprobleme konservativ behandeln.

Wer bereits einen kupierten Hund hält, sollte der Ohrpflege besondere Aufmerksamkeit widmen. Die veränderte Anatomie erfordert angepasste Reinigungsroutinen und regelmässige tierärztliche Kontrollen.

Wie erkenne ich seriöse Züchter?

Seriöse Züchter kupieren nicht und distanzieren sich klar von dieser Praxis. Sie können die Elterntiere mit natürlichen Ohren vorzeigen und unterhalten keine „Auslandskooperationen“ für Eingriffe.

Vorsicht bei Züchtern, die behaupten, Kupieren sei „breed-typical“ oder „funktional notwendig“. Auch Formulierungen wie „EU-konform kupiert“ sind Warnsignale und deuten auf Umgehungsversuche hin.

Vertrauenswürdige Züchter klären aktiv über die Problematik auf und unterstützen die Gesetzgebung zum Tierschutz. Sie können nachweisen, dass ihre Zuchtlinien auch mit natürlichen Ohren erfolgreich sind.