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Ländliche Ausflüge

4 Min Lesezeit
Ländliche Ausflüge
Inhalt
  1. Wegegebot und Anleinpflicht: rechtliche Grundlagen
  2. Brut- und Setzzeit: März bis Juli
  3. Wildtierschutz und Rücksichtnahme auf andere Waldnutzer
  4. Zeckenrisiko im Wald: Vorbeugung und Kontrolle
  5. Grannen und Ähren: Risiko Juli und August
  6. Wasser und Bachläufe: Schwimmen und Gefahren
  7. Maßnahmen für sichere Ausflüge

Wald- und Feldausflüge unterliegen, wie so manches andere, rechtlichen Regelungen und bergen praktische Risiken. Was muss ich beachten bei Wegegebot, Brut- und Setzzeit nach BNatSchG § 39, dem Wildtierschutz sowie Gefahren durch Zecken, Grannen und Gewässer?

Wegegebot und Anleinpflicht: rechtliche Grundlagen

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 39) untersagt es, wild lebende Tiere zu stören, deren Lebensstätten zu schädigen und Vogelnester zu zerstören. Ein freilaufender Hund, der Rehe aufscheucht oder Vogelnester im Unterholz beschädigt, stellt somit einen Gesetzesverstoß dar. Verantwortlich ist die Halterin oder der Halter, Geldbußen variieren je nach Bundesland. Einzelne Bundesländer und Gemeinden können strengere Regelungen erlassen, etwa eine ganzjährige Anleinpflicht oder Betretungsverbote in bestimmten Waldgebieten. Lokale Vorschriften sind vor Ort, bei den jeweiligen Kommunen, zu erfragen.

Brut- und Setzzeit: März bis Juli

Von März bis Juli ist Brut- und Setzzeit. Die Vögel nisten, Rehe setzen Kitze, Wildschweine ziehen Frischlinge auf. In diesem Zeitraum gilt bundesweit Anleinpflicht in Wald und freier Landschaft. Verstöße kosten je nach Bundesland zwischen 50 und 500 EUR. Nach dem 15. Juli lockern sich die Vorschriften regional unterschiedlich, manche Bundesländer verlängern die Pflicht bis August oder verlangen ganzjährige Leinenpflicht. Auch außerhalb der Setzzeit muss der Hund abrufbar sein, um Konflikte mit anderen Waldnutzern oder Waldbewohnern zu vermeiden.

Wildtierschutz und Rücksichtnahme auf andere Waldnutzer

Freilaufende Hunde können nicht nur Bruten und Jungtiere gefährden, sondern auch Pflanzendecke und Sämlinge beschädigen. Jogger, Mountainbiker und Familien können durch freilaufende Hunde erschrecken. Hunde können auch an der Leine Naturerlebnisse haben, schnüffeln, trinken und sich bewegen, solange sie auf Wegen bleiben. Rücksichtnahme auf andere Waldnutzer bedeutet, bei Begegnungen den Hund zu sich zu rufen oder kurzzuhalten und gegebenenfalls anzukündigen, dass ein Hund dabei ist. Das Gebot ist gegenseitige Rücksichtnahme.

Zeckenrisiko im Wald: Vorbeugung und Kontrolle

Wälder sind Zecken-Hochburgen, besonders in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Zecken können Borreliose und FSME übertragen, beides kann für Hunde und Menschen schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Zeckenprävention vor Waldgängen ist notwendig: Spot-on-Produkte (z. B. Seresto-Halsband, Bravecto, NexGard) zeigen eine höhere Wirksamkeit als homöopathische Mittel. Nach jedem Waldgang ist eine systematische Kontrolle erforderlich, besonders an den Achseln, Ohren, Zwischenzehenbereichen und am Bauch. Zecken sollten mit einer Zeckenzange entfernt werden, ohne Öl oder Druck anzuwenden. Quetschen oder Öl führen dazu, dass die Zecke Speichel abgibt. Die Zecke wird mit der Zange herausgedreht oder herausgehebelt.

Grannen und Ähren: Risiko Juli und August

Im Juli und August reifen Getreide und Gräser aus. Ihre feinen, pfeilförmigen Samenbehälter (Grannen, Ähren) können in Ohren, Nase, Pfoten und Luftröhre eindringen. Langohren (Spaniel, Setter, Beagle) und langhaarige Hunde sind besonders gefährdet. Symptome sind ständiges Kopfschütteln, Kratzen, eitrige Ohren, Nasenbluten, Atembeschwerden. Grannen müssen tierärztlich unter Sedation entfernt werden. Hohe Getreidefelder sollten im Frühsommer mit langohrigen oder langhaarigen Hunden gemieden werden, alternativ kann das Fell kurz geschnitten werden. Ohren und Pfoten sind täglich nach Ausflügen in Getreidefeldern zu kontrollieren.

Wasser und Bachläufe: Schwimmen und Gefahren

Bachläufe können bei starker Strömung oder rutschigem Untergrund gefährlich sein. Hunde sollten im Wasser nicht unbeaufsichtigt bleiben, manche ermüden im Wasser schneller als an Land. Kaltes Wasser (unter 15 °C) kann Unterkühlung verursachen, besonders bei älteren oder kurzhaarigen Hunden. Nach dem Wassergang sind Ohren und Zwischenzehenbereiche gründlich zu trocknen, um Pilzinfektionen und Entzündungen vorzubeugen.

Maßnahmen für sichere Ausflüge

Lokale Vorschriften prüfen

Gemeindeverwaltung oder Forstamt informieren über ganzjährige Anleinpflicht, Wegegebot und verbotene Zeiten. Diese Informationen sind häufig online verfügbar.

Zeckenprophylaxe vor jedem Waldgang

Spot-on-Mittel (z. B. Seresto, Bravecto, NexGard) oder Halsband mindestens 3 Tage vor dem Waldgang anwenden, damit der Schutz wirksam ist. Nach der Rückkehr Kontrolle an Ohren, Achseln und Bauch.

Auf Wegen bleiben, besonders März–Juli

Das Wegegebot schützt brütende Vögel und Jungtiere. Hunde können auf Waldwegen mit Schnüffelspielen und Pausen beschäftigt werden.

Leine und Rückruf trainieren

Außerhalb der Setzzeit ist Freilauf nur mit sicherem Rückruf (mindestens 3 Monate Training) möglich. Der Hund muss auch bei Rehen oder anderen Hunden zuverlässig zurückkommen. Ohne 99-prozentige Zuverlässigkeit bleibt der Hund an der Leine.

Kontrolle auf Fremdkörper nach dem Ausflug

Ohren (besonders Langohren), Pfoten (zwischen den Zehen), Nase und Fell auf Grannen, Ähren, Dornen und Zecken kontrollieren. Bei Langohren oder Langhaar kann das Fell im Frühjahr kurz geschnitten werden, um Verletzungen durch Ähren zu vermeiden. Abwischen mit feuchtem Tuch reduziert Keime und Parasiten.

Rücksichtnahme auf andere Waldnutzer

Jogger und Mountainbiker können durch freilaufende Hunde erschrecken. Bei Begegnungen den Hund zu sich rufen oder kurzhalten, gegebenenfalls ankündigen, dass ein Hund dabei ist.