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Hund im Kanton Uri: Was wirklich gilt Wer den Gotthard-Pass hinter sich lässt und ins Reusstal hinunterfährt, spürt einen Wechsel, der sich kaum in Zahlen fassen lässt: weniger…

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Hund im Kanton Uri: Was wirklich gilt

Wer den Gotthard-Pass hinter sich lässt und ins Reusstal hinunterfährt, spürt einen Wechsel, der sich kaum in Zahlen fassen lässt: weniger Häuser, mehr Fels, tiefere Stille. Kanton Uri ist der kleinste der Waldstätterkantone und gleichzeitig der wildreichste – Gämsen queren Wanderwege, Steinböcke thronen auf Graten, Murmeltiere pfeifen aus dem Schutt. Für Hundehalter ist das eine Einladung und eine Verantwortung zugleich.

Wer hier mit Hund unterwegs ist, bewegt sich in einem der dichtesten Wildtierkorridore der Innerschweiz. Das ist keine Kulisse, das ist Realität – und die Urner Behörden haben daraus seit 2024 rechtliche Konsequenzen gezogen. Wer die Regeln kennt, kann sorglos loslaufen. Wer sie ignoriert, riskiert eine Busse und schlimmstenfalls mehr.

Leinenpflicht im Kanton Uri: Drei Ebenen, die zusammenspielen

Uri kennt kein kantonales Hundegesetz im klassischen Sinne. Das klingt nach Freiheit – ist es aber nur bedingt. Die Regeln kommen aus drei Richtungen: der revidierten Jagdverordnung des Kantons, den kommunalen Polizeireglements und den kantonalen Schutzzonen-Verordnungen. Zusammen ergeben sie ein Netz, das enger ist, als es auf den ersten Blick scheint.

Ebene 1: Die kantonale Setz- und Brutzeitregelung (Jagdverordnung)

Frühling in Uri: Die Lärchen werden hellgrün, die ersten Rehkitze liegen versteckt in den Waldlichtungen – und seit 2024 gilt im ganzen Kanton eine Leinenpflicht, die vorher nicht existierte. Mit der Revision der Jagdverordnung hat der Landrat eine Leinenpflicht für Hunde beschlossen: Hundehalter sind verpflichtet, ihre Vierbeiner vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und in Waldrandgebieten an der Leine zu führen. Die Pufferzone ist grosszügig bemessen: In der Zeit vom 1. April bis 31. Juli gilt eine generelle Leinenpflicht im Wald und in Waldrandgebieten – mit einem Abstand von 50 m zum Wald. Das bedeutet: Wer auf einem Waldweg läuft und glaubt, 30 Meter vom Baumrand entfernt sei er im Freilauf-Territorium, irrt sich. Die Regel gilt auch für die offene Wiese direkt neben dem Wald. Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit die frisch gesetzten Rehkitze sowie Nester von Bodenbrütern und Junghasen.

Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Arbeitshunde, zum Beispiel Suchhunde bei Einsätzen oder Übungen. Wer mit einem Arbeitshund plant, sollte sich vorab mit der Jagdverwaltung des Amts für Forst und Jagd (Tel. 041 875 23 16) absprechen. Hundehalterinnen und -halter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Ordnungsbusse rechnen.

Und was passiert, wenn ein Hund trotzdem dem Wild nachläuft? Alle Hunde, die nachweisbar dem Wild nachstellen und deren Besitzerinnen oder Besitzer einmal verwarnt worden sind, dürfen von der Wildhut oder einer beauftragten Person unschädlich gemacht werden, unter sofortiger Anzeige an das zuständige Amt (Art. 28 Abs. 2 KJSV/UR). Das ist kein theoretisches Szenario – das ist geltendes Recht.

Ebene 2: Kommunale Reglements und Ortschaft Altdorf

Ausserhalb der Setz- und Brutzeit und ausserhalb des Waldes regeln die Gemeinden selbst, was gilt. Da keine kantonale Hundegesetzgebung besteht, obliegt es den Gemeinden, neben der Registrierung und Besteuerung auch für Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Hundehaltung besorgt zu sein. In verschiedenen kommunalen Verordnungen finden sich Vorschriften zu Leinenpflichten zu gewissen Zeiten und Orten. In Altdorf, der Kantonshauptstadt, gilt auf öffentlichen Plätzen und in Parkanlagen eine Leinenpflicht. Für Hundebesitzerinnen und -besitzer besteht eine gesetzliche Meldepflicht; An- und Abmeldungen können am Schalter der Einwohnerkontrolle mit Angabe der Chip-Nummer vorgenommen werden. Örtliche Beschilderungen sind in jedem Fall massgebend – wer eine Tafel mit Leinenpflicht-Symbol sieht, hat keine Interpretationsspielräume mehr.

Ebene 3: Kantonale Schutzzonen mit ganzjähriger Leinenpflicht

Es gibt Gebiete in Uri, wo die Leinenpflicht nicht auf April bis Juli beschränkt ist, sondern das ganze Jahr gilt. Eine generelle Leinenpflicht gilt in gewissen, vom Kanton bezeichneten Schutzzonen – so zum Beispiel in Naturschutz-, Wasser- und Uferschutz- und Umgebungszonen des Südufers des Urnersees, des Gebiets Wilerschachen, des Gebiets Bäz in Andermatt sowie der Region Maderanertal und Fellital. Diese Gebiete sind ausgeschildert – aber nicht immer an jedem Zugangsweg. Im Zweifel gilt: Leine ran.

Listenhunde im Kanton Uri: Keine Rasseliste, kein Rasseverbot

Wer mit einem American Staffordshire Terrier, einem Rottweiler oder einem Cane Corso in Uri lebt oder zu Besuch ist, hat es regelrechtlich leicht – verglichen mit Kantonen wie Zürich oder Tessin. Der Kanton Uri sieht weder eine Rasseliste noch andere spezielle Regelungen für potenziell gefährliche Hunde vor. Kein Bewilligungsformular, kein Wesenstest-Obligatorium, kein Maulkorbzwang nach Rasse.

Das heisst aber nicht, dass ein bissiger Hund ohne Konsequenzen bleibt. Die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt kann erforderliche Massnahmen ergreifen, wenn Hundehaltende ihren Pflichten nicht nachkommen, Bissverletzungen gemeldet werden oder ein schwerwiegender Verdacht einer Bedrohung oder Verhaltensauffälligkeiten besteht. In Frage kommen insbesondere Weisungen über Erziehung, Pflege, Unterbringung, Beobachtung oder Beaufsichtigung, einschliesslich Leinen- und Maulkorbzwang, ein Wesenstest, der Besuch eines Erziehungskurses und in schwerwiegenden Fällen ein Hundehalteverbot oder die Beseitigung des Hundes (Art. 5 Veterinärreglement/UR). Das System setzt auf den Einzelfall statt auf die Rasse – was pragmatisch ist, aber auch bedeutet: Ein konkreter Vorfall wird ernstgenommen.

Hundesteuer und Anmeldung im Kanton Uri

Uri kennt keine kantonale Einheitssteuer für Hunde. Da keine kantonale Hundegesetzgebung besteht, obliegt es den Gemeinden, neben der Registrierung und Besteuerung auch für Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Hundehaltung besorgt zu sein. Was das in der Praxis heisst: In Altdorf zahlt man eine andere Hundesteuer als in Silenen oder Erstfeld. Konkrete Beträge erfährst du direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. Jeweils im Frühling wird die Hundesteuer in Rechnung gestellt. Die Anmeldung läuft über die Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde – Chip-Nummer bereithalten. Wer einen neuen Hund aufnimmt, muss ihn innert 30 Tagen anmelden.

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in Uri nicht obligatorisch, aber angesichts der verschuldensunabhängigen Halterhaftung nach OR Art. 56 dringend empfohlen – gerade auf exponierten Bergwegen, wo ein erschrecktes Tier oder ein aufgeregter Hund Schäden verursachen kann, die sich nicht wegdiskutieren lassen.

Die besten Routen im Kanton Uri – mit der korrekten Rechtslage

Urnersee-Ufer ab Flüelen: Flach, windgeschützt, mit Badestellen

Frühmorgens, wenn der See noch spiegelglatt liegt und der erste Zug aus Luzern in Flüelen einfährt – das ist die beste Zeit für diesen Weg. Der Uferweg von Flüelen nach Sisikon ist einer der flachsten Wanderwege der Innerschweiz: gut befestigt, wenig Verkehr, mit direktem Seezugang an mehreren Stellen. Hunde können ins Wasser. Der Untergrund wechselt zwischen Kiesstrand und Waldpfad, der Urnersee ist türkisblau, sobald die Sonne über den Kamm kommt.

Rechtslage: Im naturbelassenen Uferbereich ausserhalb der ausgewiesenen Schutzzonen ist Freilauf (ausserhalb der Setz- und Brutzeit) möglich. Innerhalb der kantonalen Schutzzonen des Südufers des Urnersees gilt eine ganzjährige Leinenpflicht. Beschilderungen vor Ort sind massgebend. Die Schiffsverbindungen der SGV nehmen Hunde mit – Rundtouren per Schiff und Wanderweg sind problemlos möglich.

Schächental: Das stille Tal mit echtem Bergcharakter

Wer das Schächental das erste Mal sieht, versteht, warum Uri nicht zu den grossen Tourismuszielen gehört – und warum das ein Glück ist. Die Strasse von Bürglen nach Unterschächen führt durch ein Tal, das sich eng zusammenzieht, bevor es sich bei Unterschächen wieder öffnet. Hohe Felswände, Wasser, das überall läuft, Alpgeruch im Sommer.

Hunde laufen hier auf vielen Abschnitten abseits der Hauptstrasse frei – in der Setz- und Brutzeit gilt auch hier die Leinenpflicht im Wald und in den 50-Meter-Pufferzonen. Wer bis zum Klausenpass weiterläuft, überquert die Kantonsgrenze nach Glarus – dort gilt eine ganzjährige Waldleinenpflicht, also Leine konsequent bereithalten.

Surenenpass: Höhe, Weite, und ein Hund, der trittsicher sein muss

Das ist kein Familienspaziergang. Der Surenenpass auf 2'291 Meter verlangt von Hund und Halter Kondition, Trittsicherheit auf Fels und die Bereitschaft, vier bis fünf Stunden am Stück unterwegs zu sein. Wer das mitbringt, wird belohnt: Hochalpine Weite, Blick bis ins Engelberger Tal (Kanton Obwalden), kaum Publikumsverkehr auch im Hochsommer.

In der Gipfelregion oberhalb der Baumgrenze entfällt die Setz- und Brutzeit-Leinenpflicht – kein Wald, kein Waldrand, keine 50-Meter-Pufferzone. Was bleibt: der gesunde Menschenverstand. Gämsen und Steinböcke reagieren auf Hundepräsenz mit Flucht über Steilgelände, das für sie kein Problem, für ein verfolgendes Tier aber tödlich sein kann. Ein zuverlässiger Rückruf ist auf diesen Wegen keine Kür, sondern Voraussetzung.

Gotthardgebiet: Zwischen Geschichte und Schutzzone

Der Gotthard ist kein gewöhnlicher Wanderweg. Wo das historische Pflasterstein-Saumweg-Trassee über die Passhöhe führt, treffen Tourismus, Geschichte und Naturschutz aufeinander. Auf der Urner Seite gelten die kantonalen Regeln. Das Gebiet Bäz in Andermatt unterliegt einer ganzjährigen Leinenpflicht als kantonale Schutzzone. Wer die Kantonsgrenze ins Tessin überquert, wechselt auch die Rechtslage – der Kanton Tessin kennt spezifische Schutzzonen-Regelungen und eine eigene Tiergesetzgebung. Die Beschilderung an Übergängen ist nicht immer vollständig. Faustregel: In ausgewiesenen Schutzzonen immer anleinen, auch wenn kein Schild in Sichtweite ist.

Was in Uri anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Uri fällt in der Schweizer Hundepolitik durch das auf, was es nicht hat: keine kantonale Rasseliste, kein kantonales Hundegesetz, keine einheitliche Hundesteuer. Über keinerlei Rasseliste verfügen in der Schweiz unter anderem die sogenannten Urkantone – darunter Uri. Das macht Uri für Halter bestimmter Rassen zum entspannten Kanton – sofern keine konkreten Vorfälle vorliegen.

Was Uri neu eingeführt hat: Im Kanton Uri mussten Hunde diesen Frühling und Sommer erstmals im Wald von Gesetzes wegen an die Leine genommen werden. Die Leinenpflicht gilt ab dem 1. April und bis am 31. Juli. Diese Regel ist seit 2024 in Kraft und wird seither jedes Jahr neu kommuniziert – zuletzt vom Amt für Forst und Jagd im Mai 2025. Das ist die einschneidendste Änderung der letzten Jahre, und sie gilt permanent, nicht als Pilotprojekt.

Im Vergleich zu Uri: In Glarus sind Hunde das ganze Jahr über im Wald anzuleinen. Zürich kennt eine Leinenpflicht im Wald und 50 Meter ausserhalb – was mit Uri identisch ist, aber in Zürich schon länger gilt. Tessin führt eine Liste mit 30 bewilligungspflichtigen Rassen. Uri ist, gemessen an diesen Massstäben, ein liberaler Kanton – mit einer klaren Ausnahme für die Brutsaison.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Leinenpflicht im Kanton Uri das ganze Jahr?

Nein – aber es gibt zwei Ausnahmen. Erstens: Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und in Waldrandgebieten (Abstand von 50 m zum Wald) eine generelle Leinenpflicht. Zweitens: In bestimmten kantonalen Schutzzonen – darunter das Südufer des Urnersees, das Gebiet Wilerschachen, das Gebiet Bäz in Andermatt sowie die Region Maderanertal und Fellital – gilt eine ganzjährige Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zonen und ausserhalb der Setz- und Brutzeit entscheiden die Gemeinden über weitere Regeln.

Darf mein Hund im Urnersee schwimmen?

In naturbelassenen Abschnitten ausserhalb der ausgewiesenen Schutzzonen ja. Im Bereich der kantonalen Naturschutz- und Uferschutzzone des Südufers des Urnersees gilt eine ganzjährige Leinenpflicht, was das freie Schwimmen und Toben dort einschränkt. An den offiziellen Badestellen in Flüelen gilt die Beschilderung vor Ort als massgebend – beachte Schilder zum Hundeverbot in der Saison.

Was passiert, wenn mein Hund Wild verfolgt?

Das ist kein Kavaliersdelikt. Alle Hunde, die nachweisbar dem Wild nachstellen und deren Besitzerinnen oder Besitzer einmal verwarnt worden sind, dürfen von der Wildhut oder einer beauftragten Person unschädlich gemacht werden, unter sofortiger Anzeige an das zuständige Amt (Art. 28 Abs. 2 KJSV/UR). Hinzu kommt die Pflicht, für verursachten Wildschaden aufzukommen.

Gibt es in Uri eine Rasseliste oder Rassenverbote?

Der Kanton Uri sieht weder eine Rasseliste noch andere spezielle Regelungen für potenziell gefährliche Hunde vor. Alle Rassen sind gleichermassen erlaubt. Massnahmen werden ausschliesslich aufgrund konkreter Vorfälle oder behördlich festgestellter Verhaltensauffälligkeiten angeordnet.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Uri?

Die Hundesteuer wird in Uri auf Gemeindeebene geregelt und variiert je nach Gemeinde. Es gibt keinen kantonal einheitlichen Betrag. Die Rechnung kommt jeweils im Frühling von der Gemeindeverwaltung. Für genaue Beträge bitte direkt bei der zuständigen Gemeinde anfragen.

Muss ich meinen Hund in Uri anmelden?

Ja. Für Hundebesitzerinnen und -besitzer besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Die An- und Abmeldungen eines Hundes können am Schalter der Einwohnerkontrolle mit Angabe der Chip-Nummer vorgenommen werden. Die Anmeldung muss spätestens 30 Tage nach der Aufnahme des Hundes erfolgen.

Quellen