Wahlkreis Rorschach
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund im Wahlkreis Rorschach: Was am Bodensee wirklich gilt
Der Bodensee liegt hier buchstäblich vor der Haustür. Das Siedlungsgebiet Rorschachs ist mit Goldach, Rorschacherberg und Staad zusammengewachsen, die Stadtgrenze kaum mehr erkennbar. Wer am frühen Morgen mit dem Hund die Seepromenade entlangläuft, spürt den feuchten Windzug, der vom Wasser kommt, und riecht das Schilf, das sich im August noch warm anfühlt. Der Wahlkreis Rorschach umfasst neun Gemeinden: Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Steinach, Berg, Tübach, Thal, Untereggen und Mörschwil. Er liegt im östlichsten Zipfel des Kantons St. Gallen, grenzt an den Kanton Thurgau und, über den See, an Deutschland und Österreich.
Für Hundehalter bedeutet diese Lage: Bundesrecht gilt überall, kantonales Hundegesetz liefert den Rahmen, und jede der neun Gemeinden kann kommunal nachschärfen. Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz des Kantons St. Gallen in Kraft. Damit übernimmt der Kanton von den Gemeinden diverse Aufgaben im Vollzug, insbesondere bei auffälligen und aggressiven Hunden. Das Spannende am Wahlkreis Rorschach: Gerade entlang der Seepromenade und der Waldränder haben einzelne Gemeinden ihre eigenen Regeln erlassen. Wer die kennt, spart sich Ärger.
Leinenpflicht im Wahlkreis Rorschach: Kanton gibt den Rahmen, Gemeinden konkretisieren
Das kantonale Hundegesetz schreibt vor, dass Halter ihren Hund jederzeit wirksam unter Kontrolle haben müssen. An besonderen Orten wie Schulanlagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Die Gemeinden können weitere Orte bestimmen, an denen die Leinenpflicht gilt. Diese kommunale Präzisierungsebene ist im Wahlkreis Rorschach entscheidend.
Stadt Rorschach: Seepromenade, Schulanlagen, Seeuferweg
Ein Sonntagmorgen an der Rorschacher Seepromenade, das klingt nach Freilauf. Die Realität: Leinenpflicht. Bei beiden Massnahmen geht es um die Leinenpflicht an der Seepromenade. Das kantonale Hundegesetz schreibt für verschiedene Orte eine Leinenpflicht vor. Nicht abgedeckt ist damit die Rorschacher Seepromenade. Der Stadtrat hat deshalb eine Verfügung erlassen, um die Leinenpflicht für die Seepromenade, die angrenzenden Parkflächen und den Seeuferweg beim Strandbad zu ergänzen. Ebenfalls verfügt wird ein Zutrittsverbot für Hunde auf Schulanlagen. Bisher habe es zwar entsprechende Signalisationen dort gegeben, diese seien aber rechtlich nicht bindend gewesen. Die Schilder stehen. Wer mit angeleintem Hund unterwegs ist, liegt immer richtig.
Rorschacherberg und Goldach: Warteggpark, Uferpromenade, Brut- und Setzzeit
Oben auf dem Rorschacherberg öffnet sich der Blick über den ganzen See. Die Wälder duften nach Buchenlaub. Die Gemeinden in der Region haben ein Hundereglement erlassen: Im Rorschacherberger Warteggpark sowie am Seeufer gilt Leinenpflicht. Auch während der Brut- und Setzzeit dürfen Vierbeiner nicht frei laufen. Auch an den Uferpromenaden in Goldach und Rorschach müssen Hunde an der Leine geführt werden. In welchen Bereichen und zu welchen Zeiten die Leinenpflicht vor Ort gilt, zeigt die Beschilderung. Im Zweifel gilt: Leine anlegen.
Wald und Brut- und Setzzeit: kantonale Regel
Der Kanton St. Gallen kennt keine generelle Waldleinenpflicht für das ganze Jahr. Die Leinenpflicht gilt jedoch «im Wald und am Waldrand», und das ist kommunal und kantonal unterschiedlich präzisiert. In Wäldern und an Waldrändern gilt Leinenpflicht jeweils während der Brut- und Setzzeit. Das sind die Monate, in denen Rehkitze im hohen Gras liegen und Bodenbrüter ihre Nester hüten, wer im April durch die Hänge oberhalb von Thal oder Berg streift, sollte die Leine griffbereit haben. Die genaue Dauer der Setzzeit und allfällige Ausnahmen findest du auf der Seite des kantonalen Veterinäramts St. Gallen.
Naturschutzgebiete und Uferstreifen
Der Bodenseeufer-Bereich ist ökologisch sensibel. Flachwasserzonen, Schilfgürtel, Wasservogelkolonien: Hier brütet und zieht, was der See an Fauna trägt. Ob bestimmte Uferstreifen oder Naturschutzflächen im Wahlkreis ganzjährig oder saisonal eingeschränkt sind, ist vor Ort beschildert. Detailinfos zu Routen und saisonalen Bedingungen findest du bei SchweizMobil, dem nationalen Wanderweg-Portal.
Listenhunde im Wahlkreis Rorschach: kein kantonales Rassenverbot
Der Kanton St. Gallen hat keine Liste mit bewilligungspflichtigen oder verbotenen Hunderassen in seine Erlasse aufgenommen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den Nachbarkantonen. Der Kanton St. Gallen verzichtete bisher sowohl auf Verbote als auch auf eine Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen. Allerdings: Die strengen Vorschriften in den umliegenden Kantonen führten dazu, dass Halter von Hunderassen wie Pitbull oder Rottweiler in den Kanton St. Gallen zögen. Um dies zu verhindern und die Bevölkerung vor potenziell gefährlichen Hunden zu schützen, werde diskutiert, ob der Kanton stärker regulieren solle. Stand Frühjahr 2026 gibt es keine Rassenliste. Doch das politische Klima zeigt: Das kann sich ändern. Die aktuelle Gesetzeslage im Kanton St. Gallen findest du im Hundegesetz sGS 456.1.
Was gilt dennoch für auffällige Hunde? Die Hundehaltung kann von der zuständigen Stelle des Kantons eingeschränkt werden, wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier erheblich verletzt hat oder übermässiges Aggressionsverhalten zeigt. Das Einzelfall-Prinzip ersetzt im Kanton St. Gallen die Rassenliste. Mehr zu den kantonalen Hunderegeln im Artikel zu Kanton St. Gallen.
Hundesteuer und Anmeldung im Wahlkreis Rorschach
Die Hundesteuer liegt im Kanton St. Gallen kantonal geregelt, wird aber von den Gemeinden erhoben. Für jeden Hund, der im Kanton St. Gallen gehalten wird und älter als drei Monate ist, ist der Wohnsitzgemeinde eine Hundesteuer zwischen 60 und 200 Franken zu entrichten (Art. 24 Abs. 1 und 25 Abs. 1 HuG/SG). Die Bandbreite ist gross, welchen Betrag deine Gemeinde konkret erhebt, erfährst du direkt bei der Gemeindeverwaltung.
Für Rorschacherberg ist der aktuelle Satz öffentlich: Die jährliche Hundetaxe beträgt pro Hund CHF 120. Ist dein Hund älter als drei Monate, ist er innerhalb von 10 Tagen beim Front Office der Gemeindeverwaltung anzumelden. Mitzubringen sind der Impfausweis, die Chip-Nummer und der Nachweis der Haftpflichtversicherung. Für andere Gemeinden des Wahlkreises – Goldach, Thal, Steinach, Berg, Tübach, Untereggen, Mörschwil, gilt dasselbe Prinzip, die Tarife können abweichen. Aktuellen Betrag direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung nachfragen.
Pflicht im ganzen Kanton: Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Versicherungsdeckung schliesst die Haftpflicht des Hundehaltenden sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, mit ein (Art. 7 HuG/SG). Wer das ignoriert, riskiert eine Busse.
Hundehaltende sind ausserdem verpflichtet, den Kot ihres Hundes zu beseitigen (Art. 11 Abs. 1 HuG/SG). Robidog-Behälter stehen in den Gemeinden des Wahlkreises an den Hauptwegen. Wer keinen Beutel dabei hat, zahlt im Ernstfall eine Busse, bis CHF 10’000 bei vorsätzlichen Verstössen gegen das Hundegesetz (Art. 28 HuG/SG).
Die besten Routen im Wahlkreis Rorschach, mit korrekter Rechtslage
Seerücken über Mörschwil: Hügel, Aussicht, Herbstnebel
Wer den Hund aus dem Auto lässt und die Türe schliesst, hört erst mal nichts. Keine Autos, kein See, nur Wind in den Buchenkronen. Die Hügel hinter Mörschwil bilden den Übergang vom flachen Seeufer zur hügeligen Vorlandschaft des Appenzellerlandes. Im Oktober liegt Morgennebel in den Senken, die Wege sind feucht, der Lehmboden klebt an den Pfoten. Der Hund arbeitet sich durch das Unterholz, und darf das hier, ausserhalb der Brut- und Setzzeit, weitgehend frei. Die Leinenpflicht gilt in beschilderten Bereichen und während der Setzzeit. Vor Ort die Signalisation beachten. Aktuelle Routentipps bei SchweizMobil.
Seeuferweg Steinach–Goldach: flach, windig, kontrolliert
Der Weg läuft dicht am Wasser entlang. Das Schilf rauscht. Im Mai zieht Lakewind über den Steg. An den Uferpromenaden in Goldach und Rorschach müssen Hunde an der Leine geführt werden. Das ist keine Option, das ist Pflicht, und wird kontrolliert. Trotzdem lohnt sich der Weg. Der Bodensee riecht nach tiefem Wasser und nassem Holz. Seereiher stehen reglos am Ufer. Wer seinen Hund fest an der Leine führt, hat Zeit, das alles wahrzunehmen. Ob bestimmte Uferabschnitte saisonal gesperrt sind, zeigt die Beschilderung vor Ort.
Warteggpark Rorschacherberg: Schlosspark mit Regeln
Der Park liegt auf dem Rücken des Rorschacherbergs, von Wald umgeben, mit Blick auf den See. Alte Bäume, Rasenflächen, stille Wege. Im Rorschacherberger Warteggpark gilt Leinenpflicht. Ob Hunde im Park überhaupt an bestimmte Zonen gebunden sind und welche Zeiten gelten, klärt die Gemeindewebsite Rorschacherberg. Einfach mal hinschauen, das spart Diskussionen vor Ort.
Hänge oberhalb Thal: Reben, Wald, Seeblick
Thal liegt ganz im Osten des Wahlkreises, fast schon im Rheintal. Die Hänge über dem Dorf sind steil. Im September riechen die Rebgassen nach gärendem Traubenmost. Darüber beginnt der Wald, ruhig und licht. Hier läuft der Hund entspannter als am Seeufer, aber auch hier gilt: während der Brut- und Setzzeit Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Auf Thaler Gemeindegebiet ändert sich für Hundehalter mit dem neuen Hundereglement kaum etwas. Das ist eine gute Nachricht für alle, die diese Ecke schon länger kennen.
Was im Wahlkreis Rorschach anders ist als im Rest des Kantons
Der Wahlkreis Rorschach ist der einzige im Kanton St. Gallen, der direkt am Bodensee liegt. Das klingt banal, hat aber Konsequenzen. Die Seeufer-Zonen sind ökologisch sensibel und touristisch stark frequentiert. Daraus folgt: kommunale Verschärfungen entlang der Seepromenade und am Seeufer sind hier die Norm, nicht die Ausnahme. In den kleinen Gemeinden des Hinterlands – Untereggen, Berg, Mörschwil, ist die Situation entspannter. Dort dominiert Landwirtschaft, die Wege sind ruhiger, die Kontrolldichte geringer. Dennoch gilt dasselbe Grundprinzip: Leinenpflicht dort, wo es beschildert ist oder das kantonale Recht es vorschreibt.
Ein weiterer Unterschied: Der Kanton St. Gallen hat keine Rassenliste, was Halter von Rassen, die andernorts bewilligungspflichtig wären, bewusst hierher zieht. Wer aus dem Thurgau oder Kanton Zürich einreist, trägt die Regeln seines Wohnkantons mit sich. Die hiesige Kantonspolizei prüft das im Einzelfall. Wer dauerhaft im Wahlkreis lebt, geniesst das vergleichsweise liberale St. Galler Recht, solange der Hund unauffällig bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Gilt am Bodenseeufer im Wahlkreis Rorschach generell Leinenpflicht?
An den Uferpromenaden in Rorschach und Goldach gilt Leinenpflicht. Der Stadtrat Rorschach hat diese Pflicht per Verfügung auf die Seepromenade, angrenzende Parkflächen und den Seeuferweg beim Strandbad ausgedehnt. Ob weitere Uferabschnitte oder andere Gemeinden am Seeufer Leinenpflicht vorschreiben, ist vor Ort beschildert. Leine anlegen ist immer die sichere Variante.
Hat mein Hund am Bodensee Baden-Erlaubnis?
Ob und wo Hunde am Bodenseeufer im Wahlkreis Rorschach ins Wasser dürfen, ist je nach Abschnitt und Gemeinde unterschiedlich geregelt. Die Seebadi in Rorschach hat ein Hundeverbot. Für andere Uferabschnitte die lokale Beschilderung lesen oder direkt bei der zuständigen Gemeinde nachfragen. Keine Aussage gilt für alle Abschnitte gleichermassen.
Gibt es im Kanton St. Gallen verbotene Hunderassen?
Nein. Der Kanton St. Gallen kennt weder ein Rassenverbot noch eine Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen (Art. 24 HuG/SG, sGS 456.1, Stand 2025). Massgebend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Auffällige oder aggressive Hunde können individuell eingeschränkt werden. Halter, die aus Kantonen mit Rassenliste einreisen, müssen sich trotzdem an die hiesigen allgemeinen Regeln halten.
Wie melde ich meinen Hund in einer Gemeinde des Wahlkreises Rorschach an?
Die Anmeldung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung deines Wohnorts. In Rorschacherberg zum Beispiel gilt eine Frist von 10 Tagen ab Zuzug oder Erwerb des Hundes. Mitzubringen: Impfausweis, Chip-Nummer, Nachweis der Haftpflichtversicherung. Der Hund wird in der nationalen Hundedatenbank AMICUS erfasst. Für andere Gemeinden gelten ähnliche Regeln – Frist und Unterlagen direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragen.
Quellen
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer