Region Albula
Karte: Wikipedia Commons, Tschubby, CC BY-SA 3.0. Quelle: commons.wikimedia.org Hund in der Region Albula: Was wirklich gilt
Der Albulafluss gräbt sich von seinem Pass bei 2.315 m ü. M. nordwärts durch Mittelbünden, nimmt bei Filisur das Landwasser auf und mündet bei Tiefencastel in die Julia. Er entspringt an der Nordseite des Albulapasses auf dem Gebiet von Bergün Filisur und entwässert einen grossen Teil Mittelbündens. Unterhalb von Filisur nimmt er das Landwasser auf, bei Tiefencastel die Julia. Das Tal ist kein touristisches Schaufenster, es ist Lebensraum. Wer im November dort wandert, hört den Fluss unter dem ersten Eis, sieht Steinböcke auf den Graten über Bergün und findet auf manchen Waldwegen tagelang keine andere Spur. Für Hundehalter heisst das: weite Routen, wenig Infrastruktur, viel Wild.
Die Region Albula bildet die mittlere Verwaltungseinheit zwischen dem Kanton Graubünden und den sechs Gemeinden Albula/Alvra, Bergün Filisur, Lantsch/Lenz, Schmitten, Surses und Vaz/Obervaz. Sie grenzt an die Regionen Plessur, Prättigau/Davos, Maloja und Viamala. Jede dieser Gemeinden setzt ihre Hunderegeln selbst. Der Kanton gibt den Rahmen vor. Was dich konkret betrifft, regelt deine Wohngemeinde.
Leinenpflicht in der Region Albula: Was kommunal gilt
In Graubünden gilt auf Gemeindeebene zu beachten, was die jeweilige Gemeinde als generelle Leinenpflicht oder Leinenpflicht im bewohnten Gebiet vorschreibt. Der Kanton selbst kennt keine flächendeckende kantonale Leinenpflicht für alle Hunde. Die Gemeinden der Region Albula konkretisieren das eigenständig.
Lantsch/Lenz und die Wohngebiete der Region
Morgens, wenn der Raureif auf den Dächern von Lantsch liegt und die Strassen noch leer sind, hier gilt trotzdem die Leine. Hundehaltung, Halterwechsel und Tod eines Hundes müssen der Gemeinde innert 10 Tagen gemeldet werden. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei herumlaufen. Die Leinenpflicht gilt im gesamten Wohngebiet (ausgenommen eigener Garten) und in Wildruhezonen. Hunde dürfen Menschen und Tiere weder gefährden noch belästigen. Baden in Brunnen ist verboten. Hundekot muss überall (öffentlich und privat) sofort beseitigt und korrekt, z. B. in Robidog-Behältern, entsorgt werden. Ähnliche Regelungen gelten in den Nachbargemeinden, die Beschilderung vor Ort ist verbindlich. Für deine konkrete Gemeinde schaust du direkt auf der jeweiligen Gemeinde-Website nach.
Wald und Wildruhezonen: die entscheidende Schicht
Im Albulatal ist Wildtierdichte Realität, keine Statistik. Rehkitze liegen im Mai im hohen Gras am Waldrand zwischen Bergün und Filisur. Gämsen ziehen auf den Graten über Savognin. Wer seinen Hund dort frei laufen lässt, riskiert mehr als eine Busse.
Eidgenössisch relevant ist die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31). In ihr sind konkrete Jagdbanngebiete genannt, in denen Hunde an der Leine zu führen sind (Art. 5 Abs. 1c VEJ). Dies betrifft im Kanton Graubünden konkret definierte Gebiete gemäss Anhang 1 VEJ. Welche Banngebiete die Region Albula direkt betreffen, prüfst du beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden (ALT). Zusätzlich gelten in den Wildruhezonen der Gemeinden Leinenpflichten, diese sind nicht immer mit den Jagdbanngebieten deckungsgleich.
Der Verstoss gegen gesetzlich auferlegte Leinenpflichten stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit einer Busse bestraft wird, unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt oder gewildert hat. Beisst ein Hund ein Reh oder ein anderes Tier, müssen die betreffenden Hundehalter ausserdem für den durch ihren Hund verursachten Wildschaden aufkommen.
Naturschutzgebiete und Schutzzonen
Die Region Albula liegt inmitten des Bündner Mittellandes mit grossen naturnahen Flächen. Die Kantone haben die Möglichkeit, gewisse Regelungen betreffend Hundehaltung den Gemeinden zu überlassen. So können diese in erklärten Schutzzonen eine Leinenpflicht für Hunde vorsehen. Es gilt daher, sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Recht zu informieren. Vor Touren in abgelegene Gebiete der Region lohnt sich ein kurzer Blick auf die Beschilderung am Eingang, sie ist rechtlich verbindlich.
Listenhunde in der Region Albula: Was gilt?
Für Halter von Rassen, die in anderen Kantonen auf Rasselisten stehen, ist Graubünden eine Erleichterung. Der Kanton Graubünden ist einer derjenigen Kantone, die aktuell keine Rasseliste verbotener oder bewilligungspflichtiger Hunderassen kennen. Du kannst, sollst und darfst dir im Kanton Graubünden jeden Hund jeder Hunderasse ohne Bedingungen anschaffen und ihn halten.
Keine Hundekurspflicht gibt es ebenfalls. Der Kanton Graubünden kennt in seinem aktuellen Hundegesetz keine kantonale Hundekurspflicht. Das heisst, kein in diesem Kanton lebender Hund muss mit seinem Halter an einem Erziehungskurs teilnehmen, ausser das Veterinäramt ordnet es aufgrund von auffälligem Verhalten an.
In allen Schweizer Kantonen herrscht eine generelle Leinenpflicht für als bissig eingestufte Hunde und für solche, bei denen eine Leinenpflicht behördlich angeordnet ist. In allen Schweizer Kantonen herrscht eine generelle Maulkorbpflicht für bissige Hunde. Diese eidgenössische Basis gilt auch in der Region Albula. Bei einem Beissvorfall meldet die Kantonspolizei Graubünden den Vorfall dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden (ALT), das dann weitere Massnahmen verfügt. Verstösse gegen das Hundegesetz können Strafen von bis zu CHF 10’000 bedingen.
Mehr zu kantonalen Grundlagen und zum gesamten Bündner Hunderecht findest du im Übersichtsartikel zu Graubünden.
Hundesteuer und Anmeldung in der Region Albula
Hund neu geholt? Dann läuft die Uhr. Der Hundehalter ist steuerpflichtig und muss den Hund der Gemeinde innerhalb von 30 Tagen melden. In Lantsch/Lenz gilt ausserdem eine kürzere Meldepflicht für Halterwechsel und Todesfälle: Hundehaltung, Halterwechsel und Tod eines Hundes müssen der Gemeinde innert 10 Tagen gemeldet werden.
Die Hundesteuer legt jede Gemeinde selbst fest. Als Orientierung: In Lantsch/Lenz beträgt die Steuer CHF 75 für den ersten Hund und CHF 100 für jeden weiteren Hund im selben Haushalt. Kantonal ist eine einheitliche Hundetaxe von CHF 120 bekannt, die von der Gemeinde eingezogen wird. Die aktuellen Tarife deiner Wohngemeinde erfragst du direkt am Gemeindeschalter, die Beträge können abweichen.
Steuerbefreiungen gibt es. Folgende Hunde sind von der Steuer befreit: Polizei-, Lawinen- und Suchhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde, Schweisshunde mit gültiger Bewilligung des Bündner Schweisshunde-Clubs sowie registrierte Herdenschutzhunde.
Zur Registrierung: Im Kanton Graubünden müssen alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert werden. Die Gemeinde registriert dich und deinen Hund in der Datenbank AMICUS und teilt dir eine ID zu. In dieser Datenbank sind alle Hundehalter in der Schweiz und ihre Hunde erfasst.
Die besten Routen in der Region Albula, mit korrekter Rechtslage
Das Albulatal zwischen Tiefencastel und Bergün
Der Weg von Tiefencastel flussaufwärts nach Bergün verändert seinen Charakter alle paar Kilometer. Unten ist das Tal offen, die Julia-Mündung glänzt nach Regen fast silbern. Weiter oben verengt es sich. Der Wald schliesst sich über dem Weg, die Albula rauscht zwischen moosbedeckten Felsen. Im Oktober hängt der Nebel lange in den Kronen.
Leinenpflicht gilt im Wohngebiet der Ortschaften entlang des Weges. Im Wald gelten die kommunalen Wildruhezonen-Regelungen, die Beschilderung am Wegeingang ist verbindlich. Aktuelle Routendetails und Wegbeschaffenheit erfährst du bei SchweizMobil.
Hochmoor und Alpen rund um Savognin
Savognin liegt im Talschluss des Surses-Tals. Im Juni, wenn die Alpenrosen auf den Hängen blühen und die Trockenwiesen nach Harz riechen, ist es hier noch ruhig. Im Winter verwandeln sich die Hänge in Skipisten, dann ist der Hund auf den präparierten Pisten fehl am Platz.
Die Gemeinde Surses gehört zur Region Albula. Sie ist eine der sechs Gemeinden der Region. Wildruhezonen auf den umgebenden Alpen sind ausgeschildert. Für Touren auf den Piz Mitgel oder ins Hochtal gilt: Beschilderung lesen, Leine bereithalten, Wild nicht stören. Ob einzelne Alpwege oder Berggasthäuser Hunde erlauben, klärst du direkt bei der jeweiligen Betreiberin.
Landwasser-Viadukt und Bahnlinie: Filisur
Wer das Schmittentobel von der Eisenbahnbrücke aus sieht, versteht, warum die Albulabahn zum UNESCO-Welterbe zählt. Das Schmittentobel-Landwasserviadukt der Rhätischen Bahn in Filisur ist ein Kulturgut von nationaler Bedeutung. Der Weg entlang der Bahnlinie ist beliebt. Auf Bahnhöfen und in Zügen der RhB gilt Leinenpflicht. Für den Fussweg zum Viadukt die Beschilderung am Ausgangspunkt beachten.
Filisur hat seinen eigenen Rhythmus. Die Züge fahren stündlich nach Chur und nach St. Moritz. Im Dorf riecht es nach Holzrauch, wenn die Temperaturen fallen. Für Hundehalter ist der Ort ein guter Ausgangspunkt für Touren in Richtung Albulapass.
Parpaner Rothorn und der Lenzerheide-Korridor (Vaz/Obervaz)
Lenzerheide und Vaz/Obervaz sind die bevölkerungsreichste Gemeinde der Region, und die touristisch intensivste. Im Sommer brummen die Gondeln. Im Herbst, nach dem ersten Frost, wenn die Lärchen auf den Hängen goldgelb leuchten, ist es deutlich stiller. Das ist die bessere Jahreszeit für Hund und Halter.
In Naturschutzgebieten und Wildruhezonen rund um Lenzerheide gelten saisonale Leinenpflichten. Die aktuelle Beschilderung ist massgebend. Ob Hunde in Gondelanlagen mitgenommen werden dürfen, erfährst du direkt beim jeweiligen Betreiber. Für detaillierte Wanderrouten in Vaz/Obervaz empfiehlt sich der Blick auf SchweizMobil.
Was in der Region Albula anders ist als im Rest des Kantons
Graubünden ist der grösste Schweizer Kanton, und einer der liberalsten, wenn es um Hunde geht. Der Kanton kennt keine Rasseliste und keine verbotenen Hunderassen. Du darfst im Kanton Graubünden jeden Hund jeder Rasse ohne Bedingungen halten. Die Region Albula profitiert davon vollständig. Kein Züchternachweis, kein Kurszwang, keine kantonale Bewilligungspflicht für bestimmte Rassen.
Was die Region von den alpinen Hotspots im Engadin oder Davos unterscheidet: weniger Touristendichte, dafür mehr Wild und mehr unkontrollierte Waldflächen. Wer mit einem freilauffreudigen Hund ins Engadin fährt, wechselt in dichtere Besiedlung. Wer in die Region Albula kommt, trifft auf Sommer-Alpen, Hochwald und Jagdgebiete. Die Versuchung, den Hund laufen zu lassen, ist gross. Die Konsequenz – Wildstress, Busse, im schlimmsten Fall Wildschaden-Haftung, ist real.
Alle Regelungen des Kantons Graubünden gelten nicht nur für Bündner Hundehalter, sondern für alle sich auf dem Kantonsgebiet aufhaltenden Hunde und Halter. Wer aus Zürich zum Wandern ins Albulatal kommt, fährt nicht mit seinen Zürcher Regeln ein, er reist in den Kanton Graubünden.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Region Albula eine generelle Leinenpflicht?
Nein, der Kanton Graubünden kennt keine kantonsweite generelle Leinenpflicht für alle Hunde. Die Gemeinden der Region regeln das selbst. In Wohngebieten gilt in vielen Gemeinden Leinenpflicht, in Lantsch/Lenz zum Beispiel im gesamten bewohnten Gebiet (ausgenommen eigener Garten). In Wildruhezonen gilt ebenfalls Leinenpflicht. Im Wald gilt die Beschilderung am Eingang. Vor Ort immer die Schilder lesen.
Darf ich mit meinem Pitbull oder American Staffordshire Terrier in die Region Albula?
Ja. Der Kanton Graubünden kennt keine Rasseliste und keine verbotenen Hunderassen. Du darfst jede Rasse ohne Bewilligung halten und mitbringen. Für alle Hunde gilt aber: du darfst Menschen und Tiere nicht gefährden. Bei Auffälligkeiten kann das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden (ALT) individuelle Massnahmen wie Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht anordnen.
Wie melde ich meinen Hund in einer Gemeinde der Region Albula an?
Du meldest deinen Hund bei deiner Wohngemeinde an. Die Frist beträgt je nach Gemeinde 10 bis 30 Tage nach der Übernahme des Tieres. Die Gemeinde trägt dich und deinen Hund in der nationalen Datenbank AMICUS ein. Alle Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen und in AMICUS registriert sein. Halterwechsel, Umzug und Tod des Tieres meldest du ebenfalls der Gemeinde.
Wie hoch ist die Hundesteuer in der Region Albula?
Die Hundesteuer legt jede Gemeinde selbst fest. In Lantsch/Lenz beträgt sie CHF 75 für den ersten Hund und CHF 100 für jeden weiteren im selben Haushalt. In anderen Gemeinden der Region können die Beträge abweichen. Die aktuellen Tarife erfährst du direkt am Schalter deiner Wohngemeinde. Von der Steuer befreit sind Polizei-, Lawinen-, Such-, Blindenführ- und Gehörlosenhunde sowie registrierte Herdenschutzhunde.
Was gilt in Jagdbanngebieten und Wildruhezonen der Region?
In eidgenössischen Jagdbanngebieten müssen Hunde an der Leine geführt werden (Art. 5 Abs. 1c VEJ, SR 922.31). Welche Gebiete der Region Albula konkret betroffen sind, findest du im Anhang 1 der VEJ oder beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden (ALT). Zusätzlich können Gemeinden eigene Wildruhezonen mit Leinenpflicht festlegen. Verstösse werden mit einer Busse geahndet, unabhängig davon, ob ein Wildtier tatsächlich gestört wurde.
Quellen
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer