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Hund in Nidwalden: Was wirklich gilt Nidwalden ist klein – so klein, dass man es auf der Schweizer Karte fast übersieht. Eingeklemmt zwischen Obwalden, Uri und dem Kanton…

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Hintergrund zur Region

Hund in Nidwalden: Was wirklich gilt

Nidwalden ist klein – so klein, dass man es auf der Schweizer Karte fast übersieht. Eingeklemmt zwischen Obwalden, Uri und dem Kanton Luzern, liegt dieser Halbkanton am südlichen Ufer des Vierwaldstättersees. Steil geht es hier hinauf: vom Seeufer in Beckenried oder Buochs durch Wälder, die sich noch nass anfühlen, wenn anderswo längst der Sommer brennt, bis hinauf auf den Bürgenstock oder aufs Stanserhorn mit seinen fast 1900 Metern. Wer gerne mit dem Hund auf Wanderung geht und dabei keinen Grosstadttrubel sucht, trifft in Nidwalden eine Landschaft an, die noch Raum hat.

Was diesen Kanton für Hundehalter interessant macht, ist nicht nur die Topografie – es ist die Entspanntheit der Regelungen. Keine Rasseliste, keine Pflichtausbildung. Dafür klar abgegrenzte Wildruhegebiete, die du im Frühjahr kennen musst. Wer die Wildruhezonen auf der Karte hat und die richtigen Monate kennt, bewegt sich sicher – und in Ruhe.

Leinenpflicht in Nidwalden: Drei Ebenen, die zusammenspielen

Nidwalden kennt keine flächendeckende Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht für alle Wälder, wie man sie aus Kantonen wie Aargau oder Zürich kennt. Die Pflicht ist gezielter – und gerade deshalb wichtig, sie wirklich zu verstehen.

Ebene 1: Die Wildruhegebiete

Wenn du im Frühling mit dem Hund in die Nidwaldner Voralpen gehst, musst du wissen, wo die Wildruhegebiete liegen – denn dort ist Anleinen Pflicht, und zwar für einen langen Zeitraum. In den Wildruhegebieten gilt vom 15. Dezember bis zum 30. April eine generelle Leinenpflicht. In einigen Gebieten reicht sie deutlich weiter in den Sommer hinein: In den Wildruhegebieten Lauelenegg-Nätschen, Arven-Scheligsee und Scheidegg gilt die Leinenpflicht bis zum 15. Juni, und im Wildruhegebiet Trübsee/Alpelen vom 1. November bis 15. Mai – geregelt in § 4 Abs. 1 Ziff. 3 der Verordnung über die Wildruhegebiete/NW.

Das heisst im Klartext: Wer Anfang Mai mit dem Hund Richtung Trübsee oder Scheidegg aufbricht und die Leine wegsteckt, riskiert nicht nur ein Bussticket. Hunde, die sich unbeaufsichtigt in den Wildeinständen herumtreiben, Wildspuren aufnehmen, Wild verfolgen, hetzen oder reissen, gelten als wildernde Hunde und dürfen von den Wildhüterinnen oder Wildhütern erlegt werden. Kein angenehmer Gedanke – aber eine reale Konsequenz, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht.

Praxis-Tipp: Die Wildruhegebiete sind in den Anhängen zur Verordnung über die Wildruhegebiete vom 7. Juli 2009 (841.15) kartografisch verzeichnet. Wer die Routen plant, findet die Zonen auf nw.ch oder über das kantonale Jagd- und Fischereiinspektorat.

Ebene 2: Ortslagen und öffentliche Anlagen

In Stans und den anderen Nidwaldner Gemeinden gilt für bestimmte Orte eine klare Regel: Das Mitführen oder Laufenlassen von Hunden auf Friedhöfen, Spielplätzen und Strandbädern ist verboten. Auf Sportplätzen und in Schulhausanlagen gilt eine generelle Leinenpflicht – Art. 7 Abs. 1 Hundegesetz/NW. Überall sonst in den Ortslagen entscheidet das kommunale Polizeireglement. Wer in Beckenried oder Emmetten ein anderes Areal betritt: kurz die Beschilderung lesen.

Ausserdem gilt kantonal: Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen – Art. 4 Abs. 1 Ziff. 3 Hundegesetz/NW. Freilauf ist also auch in normalen Lagen nie ganz ohne Aufsicht möglich.

Ebene 3: Vogelschutz am Seeufer

Am Nidwaldner Ufer des Vierwaldstättersees gibt es Abschnitte, die als Wasser- und Zugvogelschutzgebiete ausgewiesen sind. In diesen Zonen gilt Leinenpflicht, und das Einlassen von Hunden ins Wasser ist verboten. Die Beschilderung ist vor Ort vorhanden, aber nicht lückenlos. Wer unsicher ist, hält den Hund in Ufernähe einfach an der Leine – und verlegt den Badespass in eindeutig naturbelassene Abschnitte nördlich von Beckenried.

Listenhunde in Nidwalden: Keine Rasseliste, kein Verbot

Wer mit einem Hund unterwegs ist, dem in anderen Kantonen die Bewilligungspflicht oder ein Rassenverbot droht, atmet in Nidwalden auf. Der Kanton Nidwalden hat in seine Hundegesetzgebung keine speziellen Regelungen zu potenziell gefährlichen Hunden und keine Rasseliste aufgenommen. Nidwalden ist einer derjenigen Kantone, die aktuell keine Rasseliste verbotener oder bewilligungspflichtiger Hunderassen kennen. Du kannst dir also im Kanton Nidwalden jeden Hund jeder Hunderasse ohne Bedingungen anschaffen und halten.

Es gibt keine Hundekurs- und Prüfungspflicht, ausser wenn das Veterinäramt sie anordnet – etwa aufgrund von auffälligem oder aggressivem Verhalten. Der Kanton Nidwalden kennt in seinem aktuellen Hundegesetz keine kantonale Hundekurspflicht. Grundlage ist das Gesetz über das Halten von Hunden vom 4. Februar 2004 (826.3).

Was gilt, ist das Verhalten: Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen und Tiere gefährden oder belästigen noch fremdes Eigentum beschädigen – Art. 3 Abs. 1 Hundegesetz/NW. Wer mit einem American Staffordshire Terrier oder Rottweiler aus dem Kanton Zürich nach Nidwalden fährt, bewegt sich hier rechtlich auf sicherem Boden – muss aber im Heimkanton alle geltenden Auflagen erfüllen.

Hundesteuer und Anmeldung in Nidwalden

Die Hundesteuer im Kanton Nidwalden beträgt CHF 120.00 pro Kalenderjahr. Das ist kantonal einheitlich – nicht auf Gemeindeebene aufgesplittet wie in manchen anderen Kantonen. Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt dem Amt für Justiz zu melden. Die Anmeldung ist mit der Registrierung des Hundes in der Hundedatenbank AMICUS verbunden.

Das Amt für Justiz führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde – in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Weiter ist das Amt zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer. Zuständige Meldestelle für Fundtiere ist die Kantonspolizei Nidwalden, Tel. 041 618 44 66.

Wer den Kanton wechselt oder umzieht, meldet die Änderung innert zehn Tagen dem Amt für Justiz. Keine Haftpflichtpflicht auf Kantonsebene – obwohl sie de facto in vielen Haus-Haftpflichten bereits integriert ist und empfohlen wird.

Die besten Routen in Nidwalden – mit korrekter Rechtslage

Bürgenstock-Felsenweg

Ein Mai-Morgen, neun Uhr, der See liegt noch im Dunst, und du läufst auf einem Weg, der in schwindelerregender Höhe direkt neben Felsabbrüchen verläuft. Der Bürgenstock-Felsenweg ist eine der eindrücklichsten kurzen Wanderungen in der Innerschweiz. Ab Bürgenstock – erreichbar mit Seilbahn ab Kehrsiten oder mit dem Schiff ab Luzern – führt die Runde über den Felsenweg und den Hammetschwand-Lift zurück zum Ausgangspunkt, rund 5 Kilometer, mittlere bis hohe Anforderungen.

Mit Hund: Der Felsenweg ist technisch begehbar, aber der Weg ist eng, die Ausgesetzheit real. Hunde brauchen auf diesem Abschnitt absoluten Grundgehorsam und Trittsicherheit. Keine formale Leinenpflicht entlang des gesamten Wegs – aber wer einen Hund hat, der bei Begegnungen zieht oder springt, legt die Leine besser an. Ein kurzer Fehltritt auf dem Felsenweg endet nicht mit einem verdreckten Hosenbein.

Stanserhorn – CabriO-Bahn und Gipfelrunde

Das ist das eigentliche Nidwaldner Alleinstellungsmerkmal für Hündeler: Mit der nostalgischen Oldtimer-Standseilbahn aus dem Jahr 1893 geht es von Stans steil den Hang hinauf bis zur Mittelstation Chälti. Von da erfolgt der zweite Abschnitt mit der weltweit ersten offenen Cabriobahn – einer doppelstöckigen Luftseilbahn mit einem offenen Oberdeck – auf das Stanserhorn. Der Berggipfel liegt auf 1898 m.ü.M. Hunde dürfen auf dem offenen Oberdeck mitfahren – der Wind in den Ohren des Hundes ist garantiert.

Saisonkarten stellt die Stanserhornbahn auch für Hunde aus, auf Anfrage. Die Bahn fährt von April bis November. Oben gibt es markierte Wanderwege, der kürzeste Rundweg ist in rund 30 Minuten bewältigt. Die Temperatur kann auf fast 1900 Metern auch im Sommer deutlich kälter sein als im Tal – Kurzhaarrassen reagieren darauf empfindlicher als ihre Halter oft erwarten. Keine ausgewiesene Wildruhe-Leinenpflicht direkt am Gipfelplateau – aber das Stanserhorn liegt im Nidwaldner Wildbestand, also Augen auf und Hund im Blick.

Beckenried – Seeweg

Beckenried am Südufer, ein Herbstdienstag, kaum ein Mensch, der Kies knirscht unter den Pfoten. Der Seeweg von Beckenried ist das Gegenteil des Bürgenstock-Felsenwegs: flach, entspannt, ganzjährig begehbar. Badestellen für Hunde finden sich in den naturbelassenen Abschnitten ausserhalb der ausgeschilderten Vogelschutzgebiete. Im Hochsommer füllst du die Trinkflasche besser am Morgen – die Parkplätze und Uferbänke sind ab Mittag besetzt.

Wichtig: Die Vogelschutzgebiete am Ufer sind beschildert, aber unregelmässig. Im Zweifel gilt: Hund an die Leine und kein Einlassen ins Wasser in unmittelbarer Nähe der Schilfzonen.

Emmetten und das Rigiblick-Panorama

Emmetten liegt auf dem Sonnenterrassen-Rücken oberhalb des Sees – ein Dorf, in dem die Strasse irgendwann aufhört und der Weg einfach weitergeht. Die Wanderwege Richtung Niederbauen und Schwalmis (Grenze zu Uri) führen durch ruhiges Weide- und Waldgebiet. Wer die Route im Frühling wählt, prüft vorab, ob der Weg durch eines der ausgewiesenen Wildruhegebiete führt – Lauelenegg liegt in dieser Region. Karte laden, Datum im Kopf haben, Leine nicht vergessen.

Was in Nidwalden anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

In vielen deutschen Bundesländern gilt flächendeckend Leinenpflicht im Wald während der Brut- und Setzzeit, teils bis zum 31. Juli. In Kantonen wie Aargau, Zürich oder Uri gilt die Waldleinenpflicht ebenfalls weiträumig. Nidwalden tickt anders: Das Führen an der Leine ist in Nidwalden in den Wildruhegebieten während der Zeit zwischen dem 1. Dezember und dem 30. April vorgeschrieben – in manchen Gebieten besteht die generelle Leinenpflicht sogar darüber hinaus. Ausserhalb der Wildruhegebiete gibt es keine flächige Setzzeit-Regel für den Wald – aber der Hund muss jederzeit unter Kontrolle sein und darf keine Wildtiere stören oder jagen.

Dazu kommt: Während Zürich, Genf oder Basel-Stadt immer längere Rasselisten führen und Bewilligungspflichten ausbauen, bleibt Nidwalden bewusst davon Abstand. Das Hundegesetz setzt auf Einzelfallbeurteilung statt Rassenlogik – ein Ansatz, der in der Schweiz zunehmend selten ist. Für Halter sogenannter Listenhunde ist das ein realer Unterschied im Alltag.

Was Nidwalden ausserdem aus der Masse heraushebt: die CabriO-Bahn aufs Stanserhorn. Seit 2012 schwebt die weltweit erste offene Cabriobahn auf das Stanserhorn. Dass Hunde auf dem offenen Oberdeck mitfahren können, ist im Schweizer Seilbahnbetrieb die Ausnahme, nicht die Regel.

Häufig gestellte Fragen

Darf mein Hund die CabriO-Bahn aufs Stanserhorn benutzen?
Ja. Die Stanserhornbahn stellt auch Saisonkarten für Hunde aus. Für Einzelfahrten: am besten direkt bei der Stanserhornbahn nachfragen. Hunde mitführen auf dem offenen Oberdeck – dafür ist die Bahn bekannt und es funktioniert, wenn der Hund ruhig an der Seite bleibt.

Gibt es in Nidwalden eine Rasseliste oder Pitbull-Verbot?
Nein. Der Kanton Nidwalden hat in seine Hundegesetzgebung keine speziellen Regelungen zu potenziell gefährlichen Hunden und keine Rasseliste aufgenommen. Die Haltung ist aller Rassen erlaubt, solange der Hund keine Menschen oder Tiere gefährdet oder belästigt.

Muss ich meinen Hund in Nidwalden im Wald anleinen?
Eine flächendeckende Waldleinenpflicht während der Setzzeit gibt es nicht. Was gilt: In den Wildruhegebieten gilt vom 15. Dezember bis zum 30. April generelle Leinenpflicht. In einzelnen Gebieten wie Lauelenegg-Nätschen, Arven-Scheligsee und Scheidegg ist die Leinenpflicht bis 15. Juni verlängert. Ausserhalb der Wildruhegebiete gilt: Hund unter Kontrolle, Wild nicht stören.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Nidwalden?
Die Hundesteuer im Kanton Nidwalden beträgt CHF 120.00 pro Kalenderjahr. Sie ist kantonal einheitlich und wird durch das Amt für Justiz erhoben.

Wo melde ich meinen Hund in Nidwalden an?
Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt dem Amt für Justiz zu melden. Die Anmeldung ist mit der Registrierung in der Hundedatenbank AMICUS verbunden. Die Anmeldung läuft über das Amt für Justiz Nidwalden.

Darf mein wildernder Hund abgeschossen werden?
Ja – das ist kein Extremszenario, sondern geltendes kantonales Recht. Hunde, die sich unbeaufsichtigt in den Wildeinständen herumtreiben und Wildspuren aufnehmen, Wild verfolgen, hetzen oder reissen, gelten als wildernde Hunde und dürfen von Wildhüterinnen oder Wildhütern erlegt werden. Nach Möglichkeit wird die Hundehalterin oder der Hundehalter nach dem erstmaligen Beobachten des Wilderns verwarnt – § 45 kJSV/NW. Nach Möglichkeit – nicht zwingend.

Quellen